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  1. Open Access Rechtsfragen in Österreich

    Intro Im Zusammenhang mit Open-Access-Strategien oder etwa mit dem Betrieb von Open-Access-Repositorien und Open-Access-Zeitschriften ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Open-Access in Österreich. In der Praxis stellt sich sowohl für Autor*innen als auch für Betreibende von Repositorien häufig die Frage, welche rechtlichen Regelungen beim Verfügbarmachen von Dokumenten auf Volltextservern zu beachten sind. Diesen Regelungen liegt das am häufigsten zu Rate gezogene Recht zugrunde, wenn es um Open Access geht: das Urheberrecht . Die meisten Verlage erlauben inzwischen die Selbstarchivierung in institutionellen Repositorien oder auf der Homepage der Autorin*innen, allerdings oft verbunden mit Auflagen wie zeitlichen Sperrfristen zwischen der verlagsgebundenen Erstveröffentlichung und der Open-Access-Bereitstellung im Internet. Was welche Verlage bei der Selbstarchivierung gestatten, zeigt die e Sherpa Romeo -Liste. Bei Verlagen, die bislang keine Selbstarchivierung gestatten, ergänzen inzwischen zahlreiche Autorinnen und Autoren die Standardverlagsverträge um Vertragszusätze , die ihnen eine Open-Access-Parallelbereitstellung ermöglichen. Gleiches gilt zur Vermeidung von Sperrfristen. Um Autor*innen und Nutzer*innen von Open-Access-Inhalten Rechtssicherheit zu geben, sollten diese nur unter einer Open-Content-Lizenz verbreitet werden. Für Betreibende von Repositorien sind vor allem auch haftungsrechtliche Risiken , die mit dem Betrieb der Repositorien verbunden sind, von Bedeutung. Insbesondere bei Open Access zu Daten spielen auch Datenschutzaspekte eine wesentliche Rolle. Urheberrecht Österreichisches Urheberrecht In Österreich gilt das Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz – UrhG ). Das Urheberrecht als Rechtsmaterie (= Urheberrecht im objektiven Sinn) gewährt Urheber*innen subjektive Rechte an ihrem geistigem Eigentum (= Urheberrecht im subjektiven Sinn). Das Urheberrecht ist zwar vererblich, im Übrigen aber nicht übertragbar (§ 23 UrhG). Urheber*innen können jedoch anderen gestatten, ihre Werke auf einzelne oder alle ihnen nach den §§ 14-18a UrhG vorbehaltenen Verwertungsarten zu benutzen (Werknutzungsrecht und Werknutzungsbewilligung). Territorialitäts- und Schutzlandprinzip Das Urheberrecht eines Staates ist territorialitätsgebunden. Das bedeutet, dass es nur in den Grenzen desjenigen Landes Wirkung entfaltet, in dem es entstanden ist. Daher gelten etwa die Normen des österreichischen Urheberrechts nur auf österreichischem Staatsgebiet und jene des deutschen Urheberrechts auf deutschem Territorium (Territorialitätsprinzip). Da die Schutzwirkung der nationalen Urheberrechte räumlich auf das jeweilige Staatsgebiet beschränkt ist, gibt es kein einheitliches weltweit gültiges Urheberrecht. Vielmehr steht Urheber*innen ein Bündel territorial beschränkter nationaler Urheberrechte zur Verfügung. Das Territorialitätsprinzip wirkt sich kollisionsrechtlich dahingehend aus, dass bei Fällen mit Auslandsbezug das Recht jenes Landes anwendbar ist, für dessen Gebiet Schutz beansprucht wird (Schutzlandprinzip oder lex loci protectionis). Für das Entstehen, Erlöschen sowie den Inhalt des (subjektiven) Urheberrechts ist daher das Recht jenes Landes maßgebend, in dem die jeweilige Nutzung, Verwertung oder Verletzung stattfindet. Davon zu trennen ist die Frage nach der persönlichen Anwendbarkeit des Urheberrechts, d. h. wer wofür nach den jeweils anwendbaren Vorschriften Schutz genießt. Man spricht auch vom Inlandsbezug. In Österreich sind hier die §§ 94 ff UrhG relevant. Neben dem primär maßgebenden Staatsbürgerschaftsprinzip (§ 94 UrhG) kommen als weitere Anknüpfungspunkte vor allem der Erscheinungs- und Darbietungsort in Frage (§ 95 und § 97 UrhG). Angehörige von EU- und EWR-Staaten können sich auf das Diskriminierungsverbot berufen (Art 18 AEUV und Art 4 EWR-Abkommen). Gegenüber Angehörigen von Drittstaaten besteht Urheberrechtsschutz nach Maßgabe von Staatsverträgen oder unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit (§ 96 UrhG). Eine wesentliche Rolle spielen internationale Urheberrechtsabkommen (z. B. RBÜ, WUA), die den Grundsatz der Inländergleichbehandlung festlegen. Wenn beispielsweise eine US-amerikanische Wissenschaftlerin an einer Schweizer Universität arbeitet und im Rahmen ihrer dortigen Tätigkeit in einem deutschen Verlag einen Artikel publiziert, der ohne ihre Zustimmung auf der Website eines österreichischen Datenbankbetreibers hochgeladen wird, so kann sie sich auf den Schutz des österreichischen Urheberrechts berufen. Durch Harmonisierung des Urheberrechts auf europäischer Ebene findet zwar zunehmend eine Vereinheitlichung nationaler Vorschriften statt, die international zu einer Angleichung des Schutzniveaus führt. Dennoch bestehen auch nicht zu vernachlässigende und mitunter gravierende Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen, die man im Einzelfall berücksichtigen muss. Durch die Berne-Konvention - ein völkerrechtlicher Vertrag, dem die meisten Staaten der Welt angehören - wurden viele Elemente des Urheberrechts zu großen Teilen angeglichen, wodurch sich auch durch das Schutzlandprinzip weniger Verwerfungen ergeben. Z. B. genießt eine wissenschaftliche Publikation in Deutschland ebenso Schutz wie in den USA oder Südafrika. Komplexer wird es dort, wo freie Werknutzungen (in Deutschland auch “Schranken des Urheberrechts” genannt), also vom Gesetz erlaubte Nutzungsarten, hinzutreten. Lädt etwa ein deutscher Forscher in Österreich eine amerikanische Publikation aus einer amerikanischen Datenbank herunter, um in Österreich eine NLP-Analyse (Natural Language Processing) im Rahmen seiner Forschung durchzuführen, ist dies durch den §42h UrhG (Text- und Data-Mining) gedeckt. Selbst wenn der Verlag in seinen Nutzungsbedingungen ein solches Vorgehen explizit untersagt, bleibt aufgrund des lokalen Gesetzes der Vorgang zulässig. Im Falle eines Verfahrens würde der Rechtsstreit eben nach österreichischem Recht zu beurteilen sein, weil die Inhaber der amerikanischen Datenbank Rechtsschutz in Österreich suchen und daher - nach dem Schutzlandprinzip - das österreichische Recht ausschlaggebend ist. Was schützt das Urheberrecht? Das Urheberrecht schützt Werke und sog. Leistungsschutzrechte. Werke sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, Tonkunst, bildenden Künste und Filmkunst (§ 1 UrhG). Für die Beurteilung, ob eine eigentümliche geistige Schöpfung vorliegt, ist nach der Judikatur allein die individuelle Eigenart maßgebend. Eine Leistung ist dann individuell eigenartig, wenn sie sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abhebt. Als Werk gilt das Ergebnis einer schöpferischen geistigen Tätigkeit, das seine Eigenheit, die es von anderen Werken unterscheidet, aus der Persönlichkeit seiner Schöpfenden erhalten hat. Ein besonderes Maß an Originalität („Werkhöhe“) ist dabei nicht erforderlich. Das hat zur Folge, dass auch einfache oder scheinbar banale eigentümliche Leistungen unabhängig von ihrem ästhetischen, wissenschaftlichen oder sonstigen Wert Urheberrechtschutz genießen können, sofern sie einer Werkkategorie im Bereich der Literatur, Tonkunst, bildenden Künste oder Filmkunst zuzuordnen sind. Ein Werk ist als Ganzes und in seinen Teilen geschützt. Weiters genießen auch Bearbeitungen eines Werks (§ 5 UrhG) und Sammelwerke (§ 6 UrhG) urheberrechtlichen Schutz. Das Urheberrecht schützt außerdem nur menschliches Schaffen. Dieser Punkt ist in der jungen Vergangenheit besonders relevant im Zusammenhang von durch künstliche Intelligenz generierten Outputs geworden, ist aber auch für die Beurteilung des Schutzes von maschinell generierten Forschungsdaten relevant. Für letztere gilt eben, dass auch wenn sie aus komplexen Vorgängen resultieren und die Einrichtung des Experiments oder der Maschine u. U. deutlich mehr Aufwand bedeutet als etwa das Verfassen eines kurzen Textes, trotzdem dann kein Schutz für die Ergebnisse (sprich: die Daten) besteht, wenn in diesen nicht der individuelle Ausdruck des Urhebers oder der Urheberin hervorkommt. Ähnlich bei KI-generierten Werken (auch etwa mit LLMs produzierten Texten): Um einen Schutz durch das Urheberrecht zu erlangen, müssen sich im Werk bewusste Entscheidungen des Schöpfers bzw. der Schöpferin widerspiegeln. Die Grenzen sind fließend und mitunter schwierig zu bestimmen: als Faustregel kann gelten, dass überall dort, wo ein Prozess vom Menschen nur in Gang gesetzt wird, das Ergebnis keinen Schutz genießt (z. B. Eingeben des Prompts, Ingangsetzen einer Maschine). Was sind Leistungsschutzrechte / verwandte Schutzrechte? Durch Leistungsschutzrechte (auch „verwandte Schutzrechte“) werden Leistungen geschützt, die zwar selbst keine Werke sind, aber im Zusammenhang mit Werken erbracht werden oder diesen ähnlich sind. Davon umfasst sind: Darbietungen ausübender Künstler (§§ 66 ff), Schutz des Veranstalters (§ 72 UrhG), Herstellung von Lichtbildern und Laufbildern (§§ 73 bis 75 UrhG), Herstellung von Tonträgern (§ 76 UrhG), Schutz von Rundfunksendungen (§ 76a UrhG), Erstherausgabe nachgelassener Werke (§ 76b UrhG), Herstellung investitionsintensiver Datenbanken (§§ 76c bis 76e UrhG) sowie – seit der Urheberrechts-Novelle 2021 – die Herstellung von Presseveröffentlichungen (§ 76 f UrhG). Im Vergleich zum Urheberrechtschutz im engeren Sinn sind bei den Leistungsschutzrechten die Schutzvoraussetzungen und der Schutzumfang geringer. Überdies haben Leistungsschutzrechte eine kürzere Schutzdauer. Welche Rechte gewährt das Urheberrecht? Das Urheberrecht gewährt Urheber*innen einerseits Persönlichkeitsrechte, andererseits vermögensrechtliche Verwertungsrechte. Das (unübertragbare) Urheberpersönlichkeitsrecht schützt die ideellen Interessen von Urheber*innen an ihren Werken, während die Verwertungsrechte die Befugnisse zur wirtschaftlichen Verwertung eines Werks regeln. Verwertungsrechte sind sogenannte Ausschließlichkeitsrechte, weil sie “ausschließlich” dem Urheber bzw. der Urheberin vorbehalten sind. Das wichtigste Verwertungsrecht ist das Vervielfältigungsrecht, das es dem Urheber bzw. der Urheberin erlaubt, jede nicht autorisierte Vervielfältigung zu verbieten (z.B. jede digitale Kopie). Weitere wichtige Rechte sind etwa das Zurverfügungstellungsrecht (das z. B. relevant wird beim Upload von geschütztem Content ins Internet) oder das Senderecht. Schutzdauer von Werken Der Urheberrechtsschutz entsteht mit der Schaffung des Werks, ohne dass es zu seiner Entstehung weiterer Maßnahmen, z. B. einer Registrierung oder eines behördlichen Akts, bedarf. Es endet 70 Jahre nach dem Tod der Urheber*innen oder – bei mehreren Personen – 70 Jahre nach dem Tod des letztlebenden Miturhebers (§ 60 UrhG). Anders als die gewerblichen Schutzrechte (insbesondere das Marken-, Muster- und Patentrecht) können Urheberrechte und verwandte Schutzrechte nicht verlängert werden. Ein Werk, dessen Schutzdauer abgelaufen ist, kann frei verwendet werden. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten: An einem Werk können mehrere Rechteinhaber*innen mit Rechten von unterschiedlicher Schutzdauer beteiligt sein. So kann etwa bei einem Musikstück das Urheberrecht der Komponist*innen oder Textschreiber*innen längst abgelaufen sein, aber die Leistungsschutzrechte der interpretierenden Musiker*innen und Produzent*innen dauern noch an. Im Fall von Texten, die übersetzt oder anderweitig bearbeitet werden, müssen neben der Schutzdauer der Rechte von Autor*innen ggfs. die Rechte an der Bearbeitung gesondert berücksichtigt werden. Bei Fotos muss zwischen den Rechten von Fotograf*innen und ggfs. den Rechten an dem fotografierten Objekt differenziert werden. Erst wenn alle Schutzrechte abgelaufen sind, kann der Inhalt in seiner Gesamtheit frei verwendet werden. Schließlich ist zu beachten, dass die Schutzdauer in anderen Ländern unterschiedlich sein kann. Bei der Berechnung der Schutzdauer ist das Jahr, in dem die für den Beginn der Frist maßgebliche Tatsache (z.B. Tod des Urhebers) eingetreten ist, nicht mitzuzählen. Schutzfristen beginnen also stets ab dem 1. Jänner des Kalenderjahrs zu laufen, das dem maßgebenden Zeitpunkt folgt. Frei verwendbare Inhalte Urheberrechtlich nicht geschützt und damit frei verwendbar sind auch freie Werke (§ 7 UrhG). Das sind Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen, Gerichtsentscheidungen sowie andere ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Sprachwerke und Werke wissenschaftlicher oder belehrender Art, die in bildlichen Darstellungen in der Fläche oder im Raum bestehen, sofern sie nicht zu den Werken der bildenden Künste zählen (z. B. Landkarten oder Reliefdarstellungen von Gebirgen). Keine freien Werke sind jedoch von Hochschulen herausgegebene Materialien, etwa Prüfungsaufgaben, Musterlösungen, Skripte etc. Urheberrechtlich nicht schutzfähig sind überdies Ideen, Gedanken, Konzepte, Methoden, Spielregeln usw. Schutz genießt erst die konkrete, nach außen wahrnehmbare Gestaltung, aber nicht der noch ungeformte geistige Inhalt als solcher. So sind z. B. Ideen oder Konzepte für eine bestimmte Lehrveranstaltung oder ein Forschungsprojekt, ein didaktisches Konzept oder Kriterien für das erfolgreiche Absolvieren einer Lehrveranstaltung nicht schützbar. Frei verwendbar sind auch wissenschaftliche Erkenntnisse und Lehren wie etwa Formeln, die wissenschaftliche oder didaktische Methodik, Naturgesetze, einzelne Akkorde, ein Stil, eine Versform, geometrische Zeichen, Sagenstoffe sowie Anregungen aus der Natur oder der Geschichte. Es handelt sich dabei um freies Geistesgut. Dazu zählen auch Lebensläufe von Personen, historische Geschehnisse, Tagesereignisse und der Inhalt von Nachrichten. Ein wissenschaftliches Werk schützt somit nicht die darin dargestellten historischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Daten, Fakten und Theorien. Der Schutz erstreckt sich vielmehr auf die jeweilige Darstellung, Gliederung, Auswahl usw., d. h. die konkrete Ausarbeitung oder Aufbereitung eines bestimmten Stoffs. Urheberschaft / Entstehung des Urheberrechtsschutzes Urheber*in eines Werkes ist, wer es geschaffen hat (§ 10 Abs. 1 UrhG). Damit wird das sog. Schöpferprinzip gesetzlich verankert. Daraus folgt, dass Urheber*in stets nur eine natürliche Person, ein Mensch, sein kann, nie ein Tier, eine Maschine oder eine juristische Person (z.B. Gebietskörperschaft, Universität oder Unternehmen). Allerdings kann eine juristische Person Werknutzungsrechte oder -bewilligungen (Lizenzen) an fremden Werken erwerben und so zum Inhaber von abgeleiteten Nutzungsrechten werden. Urheber*in bleibt aber stets jene natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Das trifft auch auf den Ghostwriter zu, der im Auftrag für einen anderen schreibt. Nur er kann die Urheberschaft für sich in Anspruch nehmen. Auf dieses Recht kann auch nicht verzichtet werden (§ 19 Abs. 2 UrhG). Demgegenüber kann man rechtswirksam darauf verzichten, als Urheber*in eines Werkes genannt zu werden (§ 20 Abs. 1 UrhG). Nach dem Tod von Urheber*innen rücken die Erben als Gesamtrechtsnachfolger in die urheberrechtliche Rechtsstellung ein. Aus dem Schöpferprinzip folgt weiters, dass der Urheberschutz von Gesetzes wegen automatisch mit der Schaffung des Werks entsteht (Realakt der Schöpfung). Im Gegensatz zu Marken, Mustern oder Patenten bedarf es zum Schutzerwerb weder einer Anmeldung oder Registrierung noch eines hoheitlichen Akts. Die "automatische" Entstehung hat den Vorteil, dass ein Werk sofort sowie ohne zusätzlichen finanziellen und formellen Aufwand effektiv geschützt ist. Mehrere Beteiligte bei der Werkschöpfung Miturheberschaft Haben mehrere Personen gemeinsam ein Werk geschaffen, so steht bei einer untrennbaren Werkeinheit das Urheberrecht allen Miturheber*innen gemeinschaftlich zu (§ 11 Abs. 1 UrhG). Jede*r Miturheber*in ist für sich berechtigt, Verletzungen des Urheberrechts gerichtlich zu verfolgen. Einer Änderung oder Verwertung des Werks müssen aber alle Miturheber*innen zustimmen. Wird die Einwilligung ohne ausreichenden Grund verweigert, so kann man auf deren Erteilung klagen (§ 11 Abs. 2 UrhG). Die Verbindung von Werken verschiedener Art – z. B. eines Werks der Tonkunst mit einem Sprachwerk oder einem Filmwerk – begründet keine Miturheberschaft (§ 11 Abs. 3 UrhG); ebenso wenig eine Bearbeitung, bei der ein Werk als Grundlage für ein neues Werk verwendet wird, oder ein Einzelbeitrag zu einem Sammelwerk (z. B. ein juristischer Kommentar). Miturheber*innen sind aber die Autor*innen eines gemeinsam verfassten Aufsatzes. Miturheberschaft kann auch aufgrund des Übergangs des Urheberrechts von Todes wegen auf mehrere Erben entstehen (§ 23 Abs. 4 UrhG). Teilurheberschaft Die trennbare Verbindung von selbständigen Werken verschiedener Art (z. B. Film und Filmmusik) begründet keine Mit-, sondern eine Teilurheberschaft. Auch die Autor*innen einzelner Beiträge in einem Sammelwerk können unabhängig von den Herausgebenden und von den Verfassenden anderer Beiträge über die Verwertung ihrer Inhalte frei entscheiden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Dasselbe gilt beispielsweise auch für die Vertonung eines Liedtexts. Textautor*innen können ihr Werk unabhängig von den Komponist*innen neu vertonen lassen und Komponist*innen ihre Musik mit einem neuen Text versehen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Gehilfe Von Miturheber*innen sind weiters Anregende und Gehilfen abzugrenzen. Da Urheber*in immer nur sein kann, wer eine schöpferische Leistung erbringt, reichen z. B. bloße Anregungen und Hinweise der Betreuenden einer wissenschaftlichen Arbeit nicht aus, um eine Miturheberschaft zu begründen. Das gilt auch dann, wenn die Betreuenden das Thema der Arbeit vorgeschlagen haben. Anregungen, abstrakte Vorschläge oder die Überwachung eines Werks führen daher nicht zur Miturheberschaft. Auch der Gehilfe leistet zur Entstehung des Werks keinen eigenständigen schöpferischen Beitrag und erwirbt daher kein Urheberrecht. Reine Hilfstätigkeiten wie Literaturrecherche, Erstellung von Sach- und Literaturregistern, Ausarbeitung von Fußnoten und redaktionelle Korrekturen, wie sie von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen oder Hilfskräften erbracht werden, führen daher nicht zur Entstehung eines (Mit-)Urheberrechts. Allerdings ist zu beachten, dass nach dem Universitätsgesetz (UG) Universitätsangehörige, die einen eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Beitrag zu einer Arbeit geleistet haben, als Mitautor*innen zu nennen sind (§ 106 Abs. 1 UG). Ein Plagiat liegt bereits dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheber*innen (§ 51 Abs. 2 Z 31 UG). Rechteinhaberschaft bei Auftrags- und Dienstverhältnissen Die Einräumung von Nutzungsrechten führt in der Praxis oft dazu, dass Urheberschaft und Rechteinhaberschaft auseinanderfallen. Gerade dann, wenn Personen für die Schaffung von urheberrechtlichen Werken entlohnt, also in Auftrags- und Dienstverhältnissen tätig werden, ist es üblich, dass die Urheber*innen selbst gar nicht oder nur eingeschränkt berechtigt sind, über die Verwertung ihrer Werke zu entscheiden, weil die Verwertungsrechte auf den Auftrag- oder Dienstgeber übergehen. Mit Ausnahme der sondergesetzlich geregelten Fälle von Computerprogrammen und Datenbankwerken (§ 40b und § 40f Abs. 3 UrhG) enthält das österreichische Urheberrecht keine ausdrücklichen Bestimmungen für die Werkschaffung im Auftrags- oder Dienstverhältnis. Auftrag- und Dienstgeber sind daher in erster Linie darauf verwiesen und gut beraten, sich die Rechte vertraglich einräumen zu lassen. Allerdings geht man bei Werken, die in Erfüllung von Dienstpflichten geschaffen werden, selbst bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung über die Rechteinhaberschaft von einer stillschweigenden Rechteeinräumung aus, soweit das zur Erfüllung des (Arbeits-)Vertragszwecks erforderlich ist. Schon nach der bisherigen Judikatur galt: Wird ein Werk im Auftrag eines anderen geschaffen, so wird diesem jedenfalls schlüssig das Recht eingeräumt, das Werk zu dem Zweck zu verwenden, zu dem es in Auftrag gegeben wurde. Ist der Auftrag für den Auftraggeber nur sinnvoll, wenn er allein berechtigt ist, das Arbeitsergebnis zu verwenden, dann schließt der zwischen Auftraggeber*in und Ausführendem zustande gekommene Vertrag die Einräumung eines Werknutzungsrechtes mit ein. Im Zweifel bestimmte sich der Umfang der Rechteeinräumung nach dem praktischen Zweck der ins Auge gefassten Werknutzung. Mit der Urheberrechts-Novelle 2021 wurde der Zweckübertragungsgrundsatz auch im Gesetz verankert (§ 24c UrhG); er kommt allerdings bei Werken, die im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses geschaffen wurden, nicht zur Anwendung. Das Dienstverhältnis ist bei der Auslegung von (konkludenten) Verträgen besonders zu berücksichtigen. Klauseln zur Einräumung von Nutzungsrechten finden sich auch in an Universitäten und Forschungseinrichtungen üblichen (Dienst-)Verträgen. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung mit Wissenschaftler*innen und erstellen diese ein Werk, etwa eine Powerpoint-Präsentation oder eine E-Learning-Einheit, so ist zu prüfen, ob es in Erfüllung der Dienstpflicht entstanden oder aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis eine sonstige Pflicht zur Werkerstellung abzuleiten ist. In diesen Fällen, z. B. bei Projektmitarbeiter*innen, die zum Generieren von E-Learning-Inhalten eingestellt sind, ist auch ohne ausdrückliche rechtliche Vereinbarung von einer stillschweigenden Rechteeinräumung auszugehen, sodass die Rechte bei der Hochschule liegen. Dabei ist zu beachten, dass Universitätsangehörige und Hochschullehrende aufgrund der grundrechtlich garantierten Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit (Art 17 Staatsgrundgesetz – StGG) das Recht haben, über die eigenen Arbeitsergebnisse frei zu verfügen und über die Veröffentlichung oder Verwertung ihrer Werke selbst zu entscheiden. Urheber*innen der Lehr- und Lernunterlagen sind daher die jeweils Lehrenden. Haben sie mit der Erstellung der Unterlagen Dritte beauftragt, so gelten diese als Urheber*innen des Materials. Ohne gegenteilige vertragliche Vereinbarung liegen die Verwertungsrechte an Lehr- und Lernunterlagen grundsätzlich bei den Lehrenden, weil deren Pflichten primär die Lehrtätigkeit und die Vermittlung von Wissen, nicht jedoch die Bereitstellung von Material umfassen. Bei der Annahme stillschweigender Rechteeinräumungen ist daher Zurückhaltung geboten. Mangels entsprechender Regelungen im (Dienst-)Vertrag sind gesonderte Lizenzverträge abzuschließen. Handeln Universitätsangehörige und Hochschullehrende generell außerhalb ihrer (dienst)vertraglichen Verpflichtungen, so können sie über solche Werke frei verfügen und über deren Verwertung autonom entscheiden. Auch in diesem Fall sind vertragliche Vereinbarungen notwendig, um solche Arbeitsergebnisse verwerten zu können. Beabsichtigt also beispielsweise eine Hochschule, Dissertationen oder Abschlussarbeiten ihrer Studierenden auf einem eigenen Repositorium verfügbar zu machen, muss sie sich dafür auch die entsprechenden Rechte von den Urheber*innen einräumen lassen (vgl. auch § 86 UG). Werden Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk exklusiv eingeräumt, so sind die Urheber*innen von der Eigennutzung und weiteren Verwertung ihres Werks ausgeschlossen. In diesem Fall ist auch die Lizenzierung der Inhalte unter eine Open-Source-/Open-Access-Lizenz wie etwa Creative Commons durch die Urheber*innen unwirksam. Urhebervertragsrecht / Lizenzierung Auch wenn das Urheberrecht unter Lebenden unübertragbar ist, können Urheber*innen über die Verwertungsrechte an ihrem Werk verfügen und daran Nutzungsrechte (= Lizenzen) einräumen. Die Begriffe Nutzungs- und Verwertungsrechte werden dabei oft synonym verwendet, obwohl eine Nutzung nicht zwingend mit einer kommerziellen Verwertung einhergehen muss. Die Rechteeinräumung oder -erteilung ist keine Teilübertragung, sondern eine Belastung des Urheberrechts, die vertraglich begründet wird. Urheber*innen können anderen gestatten, das Werk auf einzelne oder alle nach §§ 14 bis 18a den Urheber*innen vorbehaltenen Verwertungsarten zu benutzen oder das ausschließliche Recht dazu einräumen (§ 24 Abs. 1 UrhG). Die Erteilung nicht-ausschließlicher (nicht-exklusiver) Rechte ist eine Werknutzungsbewilligung (§ 24 Abs. 1 Satz 1). Urheber*innen steht es frei, Werknutzungsbewilligungen an eine Vielzahl von Personen zu erteilen. Inhaber*innen einer solchen Bewilligung sind berechtigt, das Werk neben dem/der Urheber*in und möglicherweise anderen Berechtigten auf die ihnen im Rahmen der Werknutzungsbewilligung vertraglich erlaubte Art zu nutzen und in diesem Umfang zu verwerten (vgl. §§ 14 bis 18a UrhG). Eine Werknutzungsbewilligung, die vor Einräumung eines Werknutzungsrechts erteilt wurde, bleibt gegenüber dem (späteren) Werknutzungsberechtigten wirksam, sofern mit Inhaber*innen der Werknutzungsbewilligung nichts anderes vereinbart wurde. Werden einer Person ausschließliche (exklusive) Rechte eingeräumt, so liegt nach dem Sprachgebrauch im österreichischen Urheberrecht ein Werknutzungsrecht vor (§ 24 Abs. 1 Satz 2 UrhG). Erfasst ein derartiges Exklusivrecht mehrere oder alle Verwertungsarten, so spricht man von Werknutzungsrechten. Insofern kann auch hinsichtlich einzelner Verwertungsarten differenziert werden und es ist möglich, z. B. nur das ausschließliche Werknutzungsrecht an der "Online-Verwertung" (Zurverfügungstellungsrecht nach § 18a UrhG) zu erhalten, während die Verbreitung des Werks auf materiellen Trägern (Verbreitungsrecht nach § 16 UrhG) dem/der Urheber*in oder Dritten vorbehalten bleibt. Werkenutzungsrechte wirken gegenüber jedermann absolut. Inhaber*innen eines solchen Rechts sind daher berechtigt, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen (einschließlich Urheber*in) auf die vertraglich vereinbarte Art zu nutzen und zu verwerten sowie über dieses Recht zu verfügen (§ 27 Abs. 1 UrhG). Auf welche Art, mit welchen Mitteln und innerhalb welcher örtlichen und zeitlichen Grenzen das Werk von einem Werknutzungsberechtigten benutzt werden darf, richtet sich nach dem mit den Urheber*innen abgeschlossenen Vertrag (§ 26 UrhG). Ob eine Werknutzungsbewilligung erteilt oder ein Werknutzungsrecht eingeräumt wurde, wie weit die Erlaubnis und das eingeräumte Recht reichen und welchen Einschränkungen sie unterliegen, richtet sich nach der Vertragsauslegung und orientiert sich im Grundsatz nach dem Vertragszweck (§ 24c Abs. 1 UrhG). Für arbeitsrechtliche Verhältnisse und nachrangige Werkbeiträge ist eine Ausnahme vom Zweckübertragungsgrundsatz normiert. Für Verwertungsverträge besteht grundsätzlich Formfreiheit, in bestimmten Fällen sind allerdings – vor allem seit der Urheberrechts-Novelle 2021 – Formvorgaben zu beachten. So kann etwa die Rechteeinräumung an zum Vertragsabschluss noch unbekannten Verwertungsarten nur in schriftlicher Form erfolgen. Besondere Regelungen bestehen überdies (mit Ausnahmen) für Verwertungsverträge bei einer vereinbarten Pauschalvergütung (§ 31a UrhG). Entgeltlichkeit kann, muss aber nicht Bestandteil einer Lizenz sein (vgl. § 37b Abs. 2 Satz 3 UrhG). Weiterführende Links Amini, S. & Forgó, N. (2019). Urheberrechtsfragen beim Einsatz von Multimedia an Hochschulen. Ein Leitfaden für die Praxis am Beispiel der Universität Wien. Online verfügbar https://phaidra.univie.ac.at/o:28164 Bereitstellen von Dokumenten in Repositorien Die wichtigste Quelle für Informationen über die Zulässigkeit der Einstellung von eigenen Beiträgen in Repositorien nach Abschluss eines Vertrages mit Verlagen ist der abgeschlossene Vertrag selbst. Meistens handelt es sich dabei um Standardwerke, die eine relativ umfassende Rechteeinräumung an den Verlag vorsehen. Es ist deshalb auch ratsam, den Vertrag genau zu studieren und eventuell Rücksprache über einzelne Klauseln zu halten. Ist keine explizite Regelung getroffen, so gelten Rechte nur in dem Rahmen als eingeräumt, in dem sie für den Zweck des Vertrages notwendig sind. In Österreich gibt es zwei Bestimmungen, die nach Abschluss des Vertrages weiterhin relevant sein können. Der §36 UrhG zielt darauf ab, Urhebern unter Umständen die Möglichkeit einzuräumen, Werke, die in einer Sammlung erschienen sind, selbst erneut zu veröffentlichen. Voraussetzung für die Anwendung ist daher, dass ein Werk (z. B. ein Aufsatz, aber auch nicht-schriftliche Werke wie ein Video oder Bilder) Teil einer Sammlung ist. Auch die Sammlung ist weit zu verstehen und schließt alles ein, was über mehrere Teile verfügt und zumindest eine gewisse äußerliche (nicht aber zwangsläufig inhaltliche) Verbindung aufweist. Sie muss jedoch periodisch sein, d. h. fortlaufend erscheinen. Typische Beispiele sind etwa Jahrbücher, Zeitschriften oder Zeitungen, nicht aber z. B. Fest- oder Gedenkschriften, ebenso wenig wie Monografien. Liegen diese Voraussetzungen vor, sieht das Gesetz besondere Fristen für das Erlöschen von ausschließlichen Rechten vor, nach denen die Beiträge weiter verwertet werden können. Bei einer Zeitung erlöschen die Rechte nach dem Erscheinen des Beitrages, ansonsten nach einem Jahr. Zu beachten ist jedoch, dass die Anwendung dieser Bestimmung durch den Vertrag ausgeschlossen werden kann und in der Praxis auch oft ausgeschlossen wird. Es ist daher wichtig, immer eine genaue Prüfung des Verlagsvertrages vorzunehmen. Die zweite Bestimmung ist das sogenannte Zweitverwertungsrecht , das im §37a UrhG geregelt ist. Auch wenn der Urheber bzw. die Urheberin die Rechte bereits exklusiv einem Verlag eingeräumt hat, kann er bzw. sie nach Ablauf einer 12-monatigen „Embargofrist“ seit der Erstveröffentlichung trotzdem eine erneute Veröffentlichung anstreben unter den folgenden Voraussetzungen: Der Urheber/die Urheberin muss Angehörige(r) des wissenschaftlichen Personals einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung sein und in dieser Kapazität den Beitrag geschaffen haben Der Beitrag muss in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sein. Die Veröffentlichung darf nur in der akzeptierten Manuskriptversion erfolgen (d.h. nicht der durch den Verlag veröffentlichten, layoutierten Version) Die Veröffentlichung darf nur zu nicht-kommerziellen Zwecken erfolgen. Die Quelle der Erstveröffentlichung muss genannt werden. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Das Zweitverwertungsrecht erleichtert auch die Verwertung im Rahmen der wissenschaftlichen Lehre. Wenngleich das Recht nur durch den Urheber selbst an seinem Werk ausgeübt werden kann, ist dieser nunmehr berechtigt, das Werk zum Zweck der öffentlichen Zugänglichmachung beispielsweise unter einer Open Access-Lizenz erneut zu veröffentlichen und somit auch für die Verwertung in Lehrveranstaltungen sowohl analog als auch digital rechtssicher zu gestatten. Daneben ist auch zu beachten, dass die Bereitstellung in einem Repositorium ohne Zugriffsbeschränkung eine öffentliche Zuverfügungstellung iSd UrhG darstellt und unter Umständen daher für geschützte Inhalte Dritter in der Publikation (z. B. Abbildungen) Lizenzen notwendig sind für diese Handlung, da freie Werknutzungen im Gesetz wie etwa jene im Bereich der Forschung und Lehre dann nicht mehr gelten. Weiterführende Links Zum Zweitverwertungsrecht Ein kurzer Überblick über weitere Neuerungen aufgrund der Urheberrechtsnovelle Uhr-Nov 2015 . Ein Leitfaden zu Urheberrecht und digitale Medien .​​​​​​​ Haftungsrecht Haftungsrecht für Urheberrechtsverletzungen im Internet Grundsätzlich gelten im Internet dieselben Haftungsregeln wie in der analogen Welt. Wer dem Urheber ausschließlich vorbehaltene Tätigkeiten vornimmt, ohne dazu von ihm/ihr oder den entsprechenden Rechteinhabern ermächtig zu sein, verletzt das Gesetz. Das bedeutet, wer in seiner Publikation z.B. geschützte Bilder oder Texte Dritter inkludiert und diese dann in einem Repositorium frei verfügbar zugänglich macht, macht sich - mangels Einwilligung der jeweiligen Urheber - strafbar, da es sich um eine öffentliche Zurverfügungstellung handelt. Konsequenzen sind meistens in erster Linie ein Unterlassungsanspruch sowie ein Beseitigungsanspruch (d.h. eine Verpflichtung, ein solches Verhalten in der Zukunft zu unterlassen sowie es gegenständlich einzustellen und alle Spuren davon zu beseitigen) und die Zahlung eines angemessenen Lizenzentgelts. Nach §89a UrhG werden große Online-Plattformen auch verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer, wenn sie nicht entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen haben. Diese aus der EU stammende Regelung (die auch unter dem Schlagwort “Upload-Filter” bekannt wurde) hatte vor allem Plattformen wie YouTube vor Augen, kann aber auch in anderen Kontexten schlagend werden. Wichtig ist, dass wissenschaftliche Repositorien sowie Enzyklopädien hiervon ausgenommen sind. Haftungsrechtliche Risiken beim Betrieb institutioneller Repositorien Die Aufgabe von institutionellen Repositorien umfasst in der Regel das Einstellen, Verwalten und öffentliche Zugänglichmachen von Dokumenten, die von Wissenschaftlern der jeweiligen Hochschule oder Forschungsorganisation erstellt wurden. Wenn ein Dokument in einem institutionellen Dokumentenserver angemeldet wird, ist es nicht direkt online verfügbar, sondern unterläuft eine je nach Dokumentenserver unterschiedlich umfangreiche Kontrolle. Diese kann von einer Überprüfung der Angaben über eine Verschlagwortung und Katalogisierung bis hin zur inhaltlichen Überprüfung reichen; siehe zur Qualitätssicherung allgemein in elektronischen Archiven Andermann und Degwitz (2004, S. 53ff.). Im Rahmen der Einlagerung von Dateien in Repositorien sind in erster Linie Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten (wie etwa Urheber-; Marken-; und Patentrecht) sowie des Geschäftsgeheimnisrechts denkbar. Wie oben ausgeführt gilt §89a UrhG für die Haftung von Online-Plattformen nicht für wissenschaftliche Repositorien. Allerdings können Urheber ihren Anspruch auch gegen ein Repositorium im Rahmen der sogenannten Vermittlerhaftung richten (vgl. §81 Abs 1a UrhG). Artikel 6 der Digitale-Dienste-Verordnung, die EU-weit zur Anwendung kommt, sieht jedoch weiterhin das sogenannte Host-Provider-Privileg vor. Dies besagt, dass ein Diensteanbieter wie z.B. ein Online-Repositorium nicht für die Informationen, die Nutzer in der zur Verfügung gestellten Infrastruktur einspeichern, haftet, sofern er keine Kenntnis von haftungsbegründenden Umständen hat oder sofort tätig wird, sobald er solche Kenntnis erlangt. Das bedeutet insbesondere, dass Repositorien die Inhalte ihrer Nutzer nicht einzeln prüfen müssen, sondern nur unverzüglich tätig werden müssen, sobald sie von Umständen Kenntnis erlangen, aus denen eine Rechtswidrigkeit hervorgeht. Dies bedeutet umgekehrt aber auch, dass überall dort, wo Kuratoriendienste vorgenommen werden - also eine Aufbereitung der Daten durch Verantwortliche des Repositoriums gemeinsam mit den Forschenden erfolgt - dieses Haftungsprivileg entfällt, weil eine Aufbereitung des Inhalts erfolgt. In solchen Konstellationen sollte daher besonders auf eine entsprechende vertragliche Gestaltung geachtet werden. Die oben erwähnte Vermittlerhaftung gilt dort, wo das Host-Provider-Privileg nach Artikel 6 der Digitale-Dienste-VO zur Anwendung kommt, auch nur eingeschränkt - es ist nämlich in einem ersten Schritt nur eine Abmahnung gegen das Repositorium möglich, welches dann umgehend tätig werden und seinerseits die Vorwürfe prüfen sowie gegebenenfalls den Inhalt entfernen muss. Daneben kann es auch zu einer Verantwortlichkeit aus datenschutzrechtlicher Perspektive kommen, wenn in den Repositorien personenbezogene Daten eingelagert werden und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Hierbei ist es relevant, ob das Repositorium als Verantwortlicher (Artikel 4 Abs 7 DSGVO) oder als Auftragsverarbeiter (Artikel 4 Abs 8 DSGVO) tätig wird. Verantwortlicher ist derjenige, der über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, Auftragsverarbeiter nur, wer die faktische Verarbeitung im Auftrag und gebunden an die Weisungen eines Verantwortlichen unternimmt. Auch hier wird also wieder danach unterschieden, wie sehr das Repositorium Einfluss auf die Aufbereitung der Daten nimmt oder ob es lediglich einen unüberwachten Speicherplatz zur Verfügung stellt. Eigene Homepage Die Selbstarchivierung im Sinne des Self-Postings bezeichnet eine individuelle, nicht standardisierte Archivierung und Veröffentlichung von Publikationen z.B. auf der Homepage eines Lehrstuhls, eines Instituts oder auch auf privaten Homepages. Auch hier kann es zu Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums kommen (siehe schon die oberen beiden Reiter), die Grundsätze bleiben die gleichen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass wer eine Website betreibt, d. h. sich um ihre inhaltliche Gestaltung kümmert, auch Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes ist. Das wird besonders dort relevant, wo auf der eigenen Homepage Möglichkeiten zu einem interaktiven Diskussionsforum vorgesehen sind und zur Abgabe von Kommentaren eingeladen wird, weil dann der Webseiteninhaber für in diesem Diskussionsforum entstandene Rechtsverletzungen (wie etwa Hasspostings, aber auch Urheberrechtsverletzungen) haftbar gemacht werden kann. Begrenzung durch Vertragsgestaltung Es sollte vertraglich eine Schad- und Klagloshaltung mit den Content-Einlagernden vereinbart werden sowie das Recht vorbehalten werden, im Falle des Verdachts einer Rechtsverletzung den Content nach eigener Prüfung und eigenem Ermessen vom Repositorium wieder zu entfernen, um zu garantieren, dass im Falle eines Verfahrens auch die Möglichkeit besteht, das Host-Provider-Privileg weiter aufrechtzuerhalten. Sonst könnte der Konflikt entstehen, dass Forschende einen vertraglichen Anspruch auf Einlagerung in das Repositorium haben, das Repositorium jedoch von Dritten in Anspruch genommen wird und nicht ohne vertragsbrüchig zu werden den Content entfernen kann. Zudem sollten Forschende darauf hingewiesen werden, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in ihrer Verantwortung liegt und das Repositorium lediglich die Infrastruktur zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sollten Repositorien von der Möglichkeit, begrenzten Zugriff auf sensible Inhalte zu erlauben, Gebrauch machen, da so unter Umständen auch die vom Gesetz erlaubten Nutzungsarten beansprucht werden können, wie z.B. die digitale Nutzung in Unterricht und Lehre. Weiterführende Links Zur Qualitätssicherung in institutionellen Repositorien: Andermann, Heike & Degwitz, Andreas (2004). Neue Ansätze in der wissenschaftlichen Informationsversorgung. Wo und wie offen publizieren? Hier gibt es eine Einführung in Open Access. Open Access Helpdesk Stellen Sie hier Ihre konkreten Fragen rund um Open Access. Ursprüngliche Bearbeitung der Kapitel Repositorien und Haftungsrecht: Dipl.-Jur. Seyavash Amini. Bearbeitung des Kapitels Urheberrecht: Dr. Alexander Baratsits und Dr. Katharina Majchrzak. Aktualisierung und Ergänzung der Inhalte dieser Seite: Christoph Korab (Stand: August 2025). Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Inhalte nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte sind....

  2. Open Access Repositorien

    Intro Publizieren in Repositorien Quelle: verändert nach Koch, M. (2015). Publizieren über das Repositorium der Leibniz Universität Hannover. TIB Blog Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Repositorien sind Dokumentenserver, auf denen Materialien archiviert und entgeltfrei zugänglich gemacht werden können. 2 Man unterscheidet zwischen institutionellen und disziplinären Repositorien. 2 Über OAI-Schnittstellen werden die Inhalte und Metadaten der Repositorien zur Verfügung gestellt, das DINI-Zertifikat sichert die Qualitätsstandards von Dokumentenservern. Was sind Repositorien? Repositorien sind an Universitäten oder Forschungseinrichtungen betriebene Dokumentenserver, auf denen wissenschaftliche Materialien archiviert und weltweit entgeltfrei zugänglich gemacht werden. Kategorien von Repositorien Unterschieden werden institutionelle und disziplinäre Repositorien. Als institutio­nelle Repositorien werden Dokumentenserver bezeichnet, die von Institutionen (meist Universitätsbibliotheken, anderen Infrastruktureinrichtungen oder For­schungsorganisationen) betrieben werden. Sie ermöglichen ihren Mitgliedern die digitale Publikation wissenschaftlicher Dokumente. Disziplinäre Repositorien hingegen sind institutionsübergreifend. Diese stehen Wissenschaftler*innen zur Publikation und Archivierung ihrer Arbeiten zu bestimmten Themen zur Verfü­gung, z. B. für eine Fachdisziplin . Beispiele hierfür sind: media/rep/ als Open-Access-Repositorium für medienwissenschaftliche Publikationen , Social Science Open Access Repository (SSOAR) für die Sozialwissenschaften , PubMed Central für die Biowissenschaften oder arXiv für wissenschaftliche Publikationen vor allem aus Physik , Mathematik und Informatik . Sowohl die Bereitstellung der wissenschaftlichen Publikation für Autor*innen auf institutionellen oder disziplinären Repositorien als auch der Zugriff für Nutzer*innen sind in der Regel entgeltfrei. Mit Stand November 2021 verzeichnete das Directory of Open Access Reposi­tories (OpenDOAR) 5.771 Repositorien, mittels derer Universitäten und For­schungseinrichtungen Wissenschaftler*innen die Zugänglichmachung wissenschaftlicher Dokumente ermöglichen. Repositorien betreiben Finden Sie hier eine Einführung. Open Access Helpdesk Stellen Sie hier Ihre konkreten Fragen rund um Open Access. Fokusgruppe Zweitveröffentlichung Fokusgruppe Zweitveröffentlichung. Diskutieren Sie mit Expert*innen über Zweitveröffentlichungen. Rechte Rechte bei Zweitveröffentlichung Dokumente, die auf Repositorien bereitgestellt werden, erscheinen häufig auch formal, z. B. in einer Zeitschrift, einem Sammelband oder als Monografie in einem Verlag. Die Nutzung von Repositorien zur Zweitver­öffentlichung von Werken, die auch in einem Verlag erschienen sind, entspricht dem grünen Weg des Open Access . Anders als z. B. bei Open-Access-Zeitschriften sind in diesem Fall Content-Lizenzen von unterge­ordneter Bedeutung. Wissenschaftler*innen, die ein Werk zusätzlich zur formalen Veröffentlichung auch auf einem Dokumentenserver zugäng­lich machen, haben oft bereits ihre sämtlichen Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten und können die parallele Publikation auf dem Dokumentenserver daher nicht mehr unter eine Content-Lizenz stellen. Vielmehr setzt die Möglichkeit zur Zweitveröffentlichung bereits im Verlag oder Journal erschienener Dokumente voraus, dass man sich entweder als Autor*in die Rechte zur Publikation des Werkes auf einem Repositorium vorbehalten hat oder dass das Werk unter die einschlägigen Regelungen des Urheberrechts (in Deutschland z. B. das Zweitveröffentlichungsrecht ) fällt. Eine Open Access Policy des Verlages könnte auch die Option vorsehen, dass das Werk unter die Open-Access-Regelungen der Allianz-Lizenzen fällt. Eine kurze Information zum Bereitstellen formal erschienener Werke auf Dokumentenservern ist in der Infografik am Ende dieser Seite dargestellt. Rechte bei goldenem Open Access Einfacher gestaltet sich die Rechtesituation, wenn Repositorien zur Primärpublikation wissenschaftlicher Werke im Sinne des goldenen Wegs des Open Access genutzt werden, etwa zur Veröffentlichung von Tagungsbänden, Schriftenreihen oder anderer Texte, die nicht parallel in einem Verlag erscheinen. In diesen Fällen haben die Autor*innen meist die ausschließlichen Rechte an den Inhalten und sind in der Wahl der Bedingungen, unter denen sie verfügbar gemacht werden, vollkommen frei: So können diese unter eine der erwähnten Content-Lizenzen gestellt oder einfach zu den Bedingungen des Urheberrechts bereitgestellt werden. Primärpublikationen auf Repositorien, die oft als Preprints bezeichnet werden, finden sich unter anderem auf den Dokumenten­servern arXiv oder Zenodo . Da sich auf Repositorien oft Inhalte unterschiedlicher Herkunft oder fachlicher Zuordnung finden, bietet sich zur Dokumentrecherche die Nutzung einer speziellen Suchmaschine wie der Bielefeld Academic Search Engine (BASE) an, die auf Volltexte von Repositorien zugreift. Rechtsfragen Hier finden Sie eine Einführung. Video über das Zeitveröffentlichungsrecht Quelle: Brehm, E. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen, open-access.network. https://doi.org/10.5446/51789 ( CC BY 3.0 DE ) Inhalt und Mehrwert von Repositorien Die Gestaltungsformen und Funktionalitäten von Repositorien sind unterschied­lich und reichhaltig. Neben der klassischen Unterscheidung zwischen institutio­nellen und disziplinären Repositorien variieren die Angebote der verschiedenen Repositorien auch durch den dargebotenen Inhalt, zusätzliche Dienstleistungen und ihre technische Ausgestaltung. Viele Dokumentenserver sehen vor, jegliche Art elektronischer (Text-)Dokumente – z. B. Preprints und Postprints von Artikeln in Zeitschriften, Arbeitspapiere, Bücher und Buchbeiträge, Abschlussar­beiten sowie Lehr- und Lernmaterialien – zu archivieren, andere schließen einige Dokumentarten aus. Vernetzte Repositorien bieten über ihre Schnittstellen und Nachweisdienste zahlreiche Mehrwertdienste an: die virtuelle Zusammenführung thematisch verwandter Dokumente aus unterschiedlichen Dokumentenservern; dies verhindert umständliches Recherchieren auf zahlreichen verschiedenen Servern und gewährt möglichst einfachen Zugang zu wissenschaftlichen Texten Personalisierungsfunktionen, z. B. die Erstellung von Profilen, mit denen Leser*innen über neue Dokumente zu einem Thema informiert werden können. die automatische Erstellung von Publikationslisten bzw. Bibliografien von Autor*innen oder Arbeitsgruppen; diese können dynamisch in eigene Webseiten oder andere Online-Profile, z. B. in Forschungsinformations­systeme eingebunden werden. Dienste wie Unpaywall , INSPIRE oder Google Scholar erlauben es, verschiedene Versionen des gleichen Dokuments zu identifizieren. Damit können Nutzer*innen, die keinen Zugriff auf eine formale Closed-Access -Publikation haben, unter Umständen eine Open-Access-Version auf einem Dokumentenserver finden. Repositorien erlauben oft den Download bibliografischer Daten, die wiederum in Literaturverwaltungsprogramme importiert werden können. Damit wird eine bequeme Nutzung der Informationen in weiteren Publikationen ermöglicht. Services wie INSPIRE und Google Scholar ermöglichen es, Zitationszahlen für Werke auf Dokumentenservern zu ermitteln und so den Zitationsimpact der Dokumente zu bestimmen. Statistische Informationen zeigen die Verbreitung und Wirkung von Doku­menten auf Repositorien. Diese können in Form von Downloadstatistiken (z. B. unter Nutzung der Daten des DFG -Projekts Open-Access-Statistik (OAS) , unter Nutzung einer eigenen Statistik-Lösung) ermittelt werden. Altmetrics-Informationen erfassen die Zirkulation wissenschaftlicher Informationen in wissenschaftlichen und öffentlichen Netzwerken und Medien. Durch wechselseitige Verlinkungen zwischen zusammengehörigen Objekten, wie Texten und Forschungsdaten oder -software, können Wissenschaftler*innen den ganzen Output eines Forschungsvorhabens integriert zugänglich machen. Dokumentenserver erlauben es wissenschaftlichen Autor*innen, in einfacher Art und Weise den Förderleitlinien von Forschungsförderern nachzukommen, nach denen projektbezogene Publikationen im Open Access verfügbar zu machen sind. Viele Repositorien ermöglichen es sogar, eine Publikation einem speziellen Forschungsprojekt zuzuordnen. Wer z. B. ein Dokument in Zenodo oder ein anderes OpenAIRE -kompatibles Repositorium einspielt, kann durch Metadaten die EU Grant ID beifügen. Die genannten Mehrwerte und Funktionen haben zum Ziel, die Sichtbarkeit und Verbreitung der Publikationen auf den Dokumentservern zu steigern. Dabei setzen Repositorien vor allem auf Vernetzung und Kooperationen mit anderen Informationsangeboten oder Suchmaschinen. Ebenso wichtig ist die Verbindung mit persönlichen oder Institutswebsites, Jahresbibliographien oder Forschungsinformationssystemen. Auffindbarkeit der Dokumente Die Nutzung des Open Archives Initiative Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH) bei den meisten Repositorien erleichtert die Suche nach wissenschaftlichen Dokumenten immens. Außerdem sichert es die bereits beschriebene Verbreitung der Open-Access-Informationen. Das OAI-PMH erlaubt die Zusammenführung der Metadaten von Dokumenten auf verteilten Repositorien in einer Datenbank. Technisch betrachtet ist das OAI-PMH ein XML-basiertes Protokoll, welches der Abfrage und Übertragung von Metadaten dient. Ein OAI-Service-Provider (z. B. OAIster oder BASE) unterstützt die Suche, indem er auf das OAI-PMH zurückgreift. Der Service-Provider sammelt Meta­daten der einzelnen Repositorien (den Data-Providern) ein, bereitet diese auf und stellt sie für Suchanfragen bereit. Dies garantiert die Auffindbarkeit sowie die maximale Verbreitung und damit Sichtbarkeit der wissenschaftlichen Texte. Qualitätsstandards Die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e. V. (DINI) will die Verbesserung der Informations- und Kommunikationsdienstleistungen sowie die dafür notwendigen Entwicklungen fördern und unterstützen. Die Entwicklung des DINI-Zertifikats für Open-Access-Publikationsdienste ermöglicht die standardisierte Beurteilung des begutachteten Dokumentenservers und der erbrachten Dienstleistung und versteht sich als Qualitätskontrolle für Dokumenten- und Publikationsservices. Die der Zertifizierung zugrunde liegenden Kriterien umfassen unter anderem die Sichtbarkeit des Gesamtangebotes, die Betreuung der Autor*innen, die Sicherheit, Authentizität und Integrität des technischen Systems sowie die Langzeitverfügbarkeit und Auffindbarkeit der dort archivierten Dokumente. Derzeit (Stand: November 2021) sind 469 Repositorien DINI-zertifiziert. Im Oktober 2019 wurde das DINI-Zertifikat in der sechsten Auflage veröffentlicht. Übersichtslisten von Repositorien The Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) Deutsche Repositorien im OpenDOAR Österreichische Repositorien im OpenDOAR Schweizer Repositorien im OpenDOAR Registry of Open Access Repositories (ROAR) Suchdienste für Repositorien OAIster BASE Google Scholar Literatur Weiterführende Literatur Demetres, M. R., Delgado, D., & Wright, D. N. (2020). The Impact of Institutional Repositories: A Systematic Review. Journal of the Medical Library Association, 108 (2), 177–184. https://doi.org/10.5195/jmla.2020.856 ....

  3. Open Access Repositorien betreiben

    Intro Publizieren in Repositorien Quelle: verändert nach Koch, M. (2015). Publizieren über das Repositorium der Leibniz Universität Hannover. TIB Blog Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Zum Anlegen eines Repositoriums benötigen Sie u.a. eine geeignete Software. Die meisten Software-Optionen sind Open Source und kostenfrei nutzbar. 2 Sie sollten Ihr Repositorium in Ihrer Institution gut bewerben und verankern. 3 Es ist wichtig, dass Sie Ihr Repositorium gut vernetzen, um es sinnvoll in Mehrwertdienste einzubetten. Diese Vernetzung ist auch für die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit der eingestellten Dokumente zentral. Zentrale Fragen Beim Aufbau und Betrieb von Repositorien gibt es einiges zu beachten. Dieser Artikel widmet sich den folgenden zentralen Fragen: Wie richte ich die Grundlage für ein Repositorium ein? Wie kann ich ein Repositorium bewerben und Dokumente einwerben? Was muss ich in rechtlicher Hinsicht beachten? Wie vernetze ich mein Repositorium mit anderen Diensten? Grundlagen einrichten Was sind Repositorien? Hier finden Sie eine Einführung. Fokusgruppe: Zweitveröffentlichung Diskutieren Sie mit Expert*innen über Zweitveröffentlichung. Helpdesk Gern berät unser Helpdesk bei Fragen zu Open Access. Plan S Repository Self-Assessment Tool Mithilfe dieses Tools des OpenDOAR können Repositorienbetreiber*innen überprüfen, ob ihr Repositorium den Anforderungen des Plan S entspricht. Einen guten ersten Überblick zum Aufbau von Repositorien bietet der Leitfaden zum Aufbau von Open-Access-Publikationsplattformen ( Beringer & Arning, 2020 ). Im Wesentlichen benötigt man zum Starten einen Server und eine geeignete Software. Das Einrichten und Betreiben eines Repositoriums sollte man gerade in technischer Hinsicht nicht unterschätzen. Falls die Institution, an der das Repositorium angesiedelt werden soll, über kein IT-Personal verfügt, welches für den Aufbau eines Repositoriums qualifiziert ist, empfiehlt es sich, auf externe Service-Anbieter wie z.B. Bibliotheken oder Bibliotheksverbünde zurückzugreifen. In Baden-Württemberg z.B. werden diverse Repositorien vom BSZ gehostet , in Berlin und Brandenburg vom KOBV . Der GBV ist hier in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen aktiv. Darüber hinaus gibt es kommerzielle Anbieter wie OpenRepository . In Deutschland sind die meisten Software-Optionen Open Source, kostenlos verfügbar und besitzen ähnliche Basis-Funktionen: Sie können Materialien nach einem Upload bereitstellen und mit Metadaten versehen. Sie können Metadaten über verschiedene standardisierte Schnittstellen (u.a. OAI-PMH ) einsammeln und zur Verfügung stellen. Gängige Anwendungen für Open-Access - und Forschungsdaten repositorien, Hochschulbibliografien und digitale Sammlungen sind etwa DSpace , EPrints , OPUS , Invenio/CDSware oder MyCoRe , während e-journalbezogene Repositorien zumeist mit OJS arbeiten ( Weimar, 2020 ). Die deutsche Initiative für Netzwerkinformation bietet einen Überblick da­rüber, welcher Publikationsdienst welche Plattform verwendet. Darüber hinaus beschreibt sie in ihrem DINI-Zertifikat die technischen und organisatorischen Anforderungen an Repositorien (mehr dazu im Kapitel Wie vernetze ich mein Repositorium mit anderen Diensten? ). Auch wenn v.a. in der Anfangsphase eines Repositoriums die DINI-Zertifizierung noch in weiter Ferne zu liegen scheint, ist eine Orientierung an den Anforderungen sinnvoll. Repositorium bewerben & Dokumente einwerben Nicht allen Wissenschaftler*innen erschließt sich der Nutzen eines Reposito­riums sofort ( Euler, 2018 ). Überzeugungsarbeit ist besonders dann nötig, wenn Autor*innen zu Open Access aufgefordert, aber nicht verpflichtet werden. Was also können Sie tun, um zur Nutzung Ihres Repositoriums anzuregen? Sprechen Sie Wissenschaftler*innen gezielt an Erfahrungsgemäß sind Öffentlichkeitsarbeit und offene Kommunikation mit Wissenschaftler*innen zielführend ( Rodrigues et al., 2017 ): Je gezielter die Ansprache, desto größer die Erfolgsaussichten ( Euler, 2018 ). Sprechen Sie Wissenschaftler*innen an, die auf ihrer eigenen Webseite veröffentlichen. Erfahrungsgemäß erfassen sie schnell die Vorteile eines Repositoriums. Sie eignen sich überdies als Multiplikator*innen und können so weitere Personen von der Nutzung eines Repositoriums überzeugen. Dasselbe gilt für Personen, die bereits Erfahrungen mit Open Access gemacht haben. Vielen dürfte diese Rolle nicht bewusst sein - sprechen Sie diese also gezielt an. Je höher das Renommee der Multiplikator*innen, desto größer tendenziell auch ihr Erfolg. Verankern Sie Ihr Repositorium in Ihrer Institution bzw. in Fachkreisen Die Attraktivität eines Repositoriums - ob institutionell oder disziplinär - steigt, wenn es als vernetzter Service mit Mehrwerten für verschiedene Zielgruppen (z. B. Autor*innen) wahrgenommen wird ( Müller & Scholze, 2012; Euler, 2018; Macgregor, 2020; Rodrigues et al., 2017 ). Machen Sie also Werbung für Ihr Repositorium. Theoretisch lassen sich Repositorien am besten füllen, indem Einrich­tungen ihre Wissenschaftler*innen per Erklärung (Mandat) dazu verpflichten, im Repositorium zu veröffentlichen. In Deutschland ist dies nach aktueller Rechtslage nicht realisierbar, jedoch räumt das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (§ 44 Abs. 6) den Hochschulen ein, "die Angehörigen ihres wissenschaftlichen Personals durch Satzung [zu] verpflichten, das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung nach einer Frist von einem Jahr nach Erstveröffentlichung für wissenschaftliche Beiträge wahrzunehmen, die im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sind". Zumindest diese Mandatsform ist für institutionelle Repositorien also teilweise möglich. Anders in der Schweiz, in Österreich und bei von der EU geförderten Projekten: Institutionen wie die Universitäten St. Gallen und Zürich verpflichten zu Open Access, sofern dem rechtlich nichts im Weg steht. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) verpflichtet seit 2020 dazu, Resultate zu 100% Open Access zu veröffentlichen. Dasselbe Prinzip gilt für den FWF sowie für Publikationen aus EU-Projekten ( Europäische Kommission, 2021, S. 108 ). Als Betreiber*in eines institutionellen Repositoriums sollten Sie überdies die Hochschulleitung regelmäßig über den aktuellen Stand Ihres Reposi­toriums informiert halten. Open Access unterstützende Hochschulleitun­gen sind wichtige strategische Partner für Betreiber*innen institutioneller Repositorien. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Repositorium online möglichst präsent ist - institutionelle Repositorien sollten auf der Webseite der Institution gut sichtbar eingebettet werden, während disziplinäre Repositorien an für das Fach besonders zentralen Orten im Web erwähnt werden sollten. Nutzen Sie überzeugende Argumente Argumentieren Sie mit den Gründen für Open Access (z. B. Zitierhäufig­keit, Sichtbarkeit und dauerhafte Verfügbarkeit). Vergegenwärtigen Sie sich auch Vorbehalte , damit Sie überzeugend gegenargumentieren können. Viele Institutionen und Organisationen unterstützen Open Access. Erwähnen Sie dies im Gespräch mit Wissenschaftler*innen und nennen Sie Fürsprecher, die in den jeweiligen Forschungskontexten relevant sind. Nutzen Sie den Umstand, dass Projektbewilligungen häufig an die Bedingung geknüpft sind, dass projektbezogene Publikationen kostenlos zugänglich gemacht werden müssen. Hierfür bieten sich Repositorien optimal an. Gestalten Sie die Nutzung des Repositoriums angenehm Oft empfinden Wissenschaftler*innen das Einpflegen von Daten in Repo­sitorien als aufwändig, speziell das Eintragen von Metadaten. Gestalten sie diese Prozesse also möglichst zeitökonomisch bzw. nehmen Sie den Wissenschaftler*innen diese Arbeit ab. So wächst ihre Bereit­schaft zur Nutzung des Repositoriums ( Euler, 2018; Tobias, 2018; Voigt & Dittmann, 2019 ). Eine weitere Möglichkeit liegt im Vernetzen des Reposi­toriums mit Diensten, in denen die Informationen bereits hinterlegt sind (siehe auch Müller & Scholze, 2012; Macgregor, 2020; Rodrigues et al., 2017 ) - z. B. der universitären Jahresbibliografie oder einem Forschungs­informationssystem. So müssen weniger oder keine Daten händisch hinterlegt werden. Viele Institutionen, darunter die Universitäten Augsburg und Konstanz, bieten zur Unterstützung der Wissenschaftler*innen Zweitveröffent­lichungsservices an. Auch Handreichungen zu Zweitveröffentlichungen können Forschenden weiterhelfen. Machen Sie das Repositorium attraktiv für Wissenschaftler*innen Ermöglichen Sie, dass persönliche Publikationslisten aus dem Reposito­rium erstellt werden können, um diese in anderen Diensten nachnutzen zu können. Aufgrund des Umstands, dass die Forscher*innen diese Listen in verschiedenen Kontexten (z. B. Einwerben von Drittmitteln) nutzen können, steigt ihre Bereitschaft zur Nutzung des Repositoriums. Organisieren Sie Informations- und Schulungsveranstaltungen Vorträge und Workshops sind wichtig, um ein Bewusstsein für Open-Access-Themen wie Repositorien zu schaffen. Halten Sie also Präsentationen zu Ihren Open-Access-Services in Gremien, Instituten oder Kolloquien, sowie auf Fachtagungen oder -konferenzen. Auch Veranstaltungen während der Open Access Week können sinnvoll sein. Gehen Sie auch auf die für Wissenschaftler*innen technisch relevante Seite ein, z. B. das Hochladen von Dokumenten. Video über das Zeitveröffentlichungsrecht Quelle: Brehm, E. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen, open-access.network. https://doi.org/10.5446/51789 ( CC BY 3.0 DE ) Rechtliches Rechtliches Hier finden Sie eine Einführung. Open Policy Finder Eine Übersicht über Open-Access-Archivierungsregeln von Verlagen finden Sie hier. Offene Lizenzen für offene Wissenschaft Quelle: Brinken, H., Hauss, J. & Rücknagel, J. (2021). Offene Lizenzen für offene Wissenschaft, open-access.network. https://doi.org/10.5446/52864 ( CC BY 3.0 DE ) In erfreulich vielen Fällen dürfen Dokumente in Repositorien eingestellt werden. Open Policy Finder informiert über die Regelungen zahlreicher Verlage, was eine zusätzliche Selbstarchivierung der im Verlag veröffentlichten Texte in Reposito­rien angeht ( Tobias, 2018; Voigt & Dittmann, 2019 ). Beachten Sie, dass Verlage hier oft zwischen der Erlaubnis zur Verfügbarmachung von Preprints und Post­prints unterscheiden. Nicht immer darf die Verlagsfassung online gestellt werden, in vielen Fällen darf nur eine akzeptierte Manuskriptfassung verwendet werden. Es ist zu bedenken, dass bei widerrechtlich eingestellten Dokumenten haftungs­rechtliche Mechanismen greifen. Es stellt sich also die Frage, wer für die öffent­lich bereitgestellten Inhalte verantwortlich ist. Am besten lassen Sie sich von den Autor*innen einen Auftrag zum Einstellen der Dokumente ins Repositorium geben ( Voigt & Dittmann, 2019 ). Aus diesem sollte hervorgehen, auf Basis wel­cher Rechtslage das Dokument im Repositorium liegt. Ein Beispiel einer sol­chen Lizenzvereinbarung finden sie auf der Homepage der Universitätsbibliothek Osnabrück . In jedem Fall sollten Sie Kenntnis über die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer potenziellen Zuwiderhandlung besitzen, um das Risiko im Vorfeld einschätzen und vertraglich einschränken zu können (siehe auch: Länderspezifische Infos zum Haftungsrecht in unserer Rechtssektion ). Dokumente, welche unter einer Open-Content-Lizenzen stehen, sind rechtlich eindeutiger definiert als Dokumente, deren Rechte (möglicherweise) teilweise bei einem Verlag liegen. Open-Content-Lizenzen sind standardisiert, folglich können Sie gut nachvollziehen, inwieweit ein Dokument auf Ihrem Repositorium bereitgestellt werden darf. Dies gilt besonders für die im Wissenschaftsbereich weit verbreiteten Creative-Commons-Lizenzen . Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) Es empfiehlt sich, Ihr Repositorium hier in das Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) eintragen zu lassen. In OpenDOAR finden Aggregatoren gezielt relevante Repositorien und werten die technischen Informationen für die Nachnutzung aus. Vernetzung mit anderen Diensten Es ist wichtig, dass Sie Ihr Repositorium mit anderen Diensten vernetzen, um es z. B. gelungen in Mehrwertdienste einzubetten ( Müller & Scholze, 2012; Rodrigues et al., 2017 ). Auch für die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit der eingestellten Dokumente ist Vernetzung zentral ( Müller & Scholze, 2012 ). Wie genau dies umgesetzt werden kann, wird im Folgenden anhand von Initiativen und Projekten erläutert, die sich der Vernetzung verpflichtet haben. Suchmaschinen: BASE und Google Die von der Universitätsbibliothek Bielefeld betriebene Suchmaschine BASE ist auf wissenschaftliche Webdokumente, u.a. Texte in Reposito­rien, spezialisiert. Sie zählt zu den weltweit größten derart spezialisierten Suchmaschinen - es ist also wichtig, dass Dokumente Ihres Reposito­riums mithilfe von BASE gefunden werden können. Dazu können Sie hier prüfen, ob ihr Repositorium bereits als Datenlieferant indexiert ist und es BASE ggfs. zur Indexierung vorschlagen. Zwingende Voraussetzung einer Indexierung ist, dass die Metadaten der Dokumente über eine valide OAI-PMH-Schnittstelle zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt sollte Ihr Repositorium auch für gängige Suchmaschinen wie Google optimiert werden ( Rajski, 2018 ), damit Dokumente gut auffindbar sind. Schließlich ist v.a. Google Scholar für viele Forscher*innen ein wichtiger erster Einstiegspunkt beim Suchen nach wissenschaftlichen Artikeln ( Rajski, 2018 ). In diesem Zusammenhang sollte die Sitemap des Repositoriums als maschinenlesbares Inhaltsverzeichnis verstanden werden. Es ist wichtig, dass dieses Inhaltsverzeichnis alle Links enthält, welche von den Suchmaschinen erfasst werden sollten. Wichtig ist dabei auch, dass das letzte Änderungsdatum der Seiten aufgeführt wird. Darü­ber hinaus sollten die Seiten mit beschreibenden Metadaten versehen werden, diese sollten gemeinsam mit dem Link zum Volltext versteckt im maschinenlesbaren HTML- < head > der Seite hinterlegt werden. Je vollständiger die Meta-Tags, desto verlässlicher kann die Suchmaschine verschiedene Quellen zusammenführen. Auch Volltexte bis zu einer Größe von 5 MB können so in den Index aufgenommen und über Google Scholar gefunden werden ( Rajski, 2018 ). DINI-Zertifikat Die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI) hat sich zum Ziel gesetzt Informations- und Kommunikationsdienstleistungen an wissenschaftlichen Institutionen zu verbessern. Dieses Ziel soll u.a. durch eine Weiterentwicklung der institutionellen Informationsinfrastrukturen erreicht werden. In diesem Zusammenhang unterstützt DINI den Aufbau von Repositorien. Durch weltweit zugängliche und längerfristig gesicherte Publikationen soll wissenschaftliche Kommunikation national wie international quali­tativ verbessert werden. In diesem Rahmen entstand das DINI-Zertifikat zur Qualitätssicherung von Open-Access-Repositorien und -Publikations­diensten. Es verfolgt hinsichtlich Repositorien drei Hauptziele ( Müller & Scholze, 2012 ): Es beschreibt die an Repositorien gerichteten Anforderungen detai­lliert: Repositorien werden als Dienstleistungen des wissenschaftli­chen Publizierens verstanden. Diese Dienstleistungen bestehen aus folgenden Komponenten: Technik, Personal, Organisation und Prozesse. Es zeigt auf, wie sich Repositorien technisch und organisatorisch weiterentwickeln können. Es dokumentiert, ob Standards und Empfehlungen eingehalten werden. Diese Dokumentation ist für Repositoriennutzer*innen und -betreiber*innen einsehbar. Da das elektronische Publizieren ebenso wie die damit verbundenen Standards raschen Wandlungen unterliegen, wird das Zertifikat regelmäßig aktualisiert. OpenAIRE Compliance und die Sichtbarkeit von Repositorien Dokumente können erheblich besser gesichtet und nachgewiesen werden, wenn sie in Repositorien abgelegt werden, die bestimmten Vorgaben entsprechen. Diese gehen auf das 2009 gestartete Projekt OpenAIRE (Open Access Infrastructure for Research in Europe) zurück. In diesem Kontext wurden Metadaten-Elemente definiert, mit deren Hilfe Repositorien Dokumente auszeichnen können, um diese im Sinne des Prinzips der enhanced publications mit weiteren Materialien zu verknüpfen ( Kaiser & McNeill, 2019 ). So können beispielsweise Verknüpfungen mit Forschungsdaten oder Projektförderinformationen vorgenommen werden. Auch Informationen über Wissenschaftler*innen können so eingebettet werden. Verschiedene Softwarelösungen für Repositorien bieten inzwischen Schnittstellen zur Sicherstellung der OpenAIRE-Compliance. Falls beispielsweise ein lokales Repositorium die für DSpace oder EPrints notwendigen Metadaten-Schemata nicht nach OpenAIRE-Vorgaben erfüllt, kann die Verknüpfung mit weiteren Materialien manuell über das OpenAIRE-Portal erfolgen. Dieses Portal erlaubt dabei eine gezielte Suche nach Publikationen, Daten, Projekten oder Personen. Confederation of Open Access Repositories (COAR) Auch die Confederation of Open Access Repositories (COAR) verfolgt das Ziel, Repositorien für Wissenschaftler*innen attraktiver zu machen. Dies soll erreicht werden, indem die Sichtbarkeit, Verbreitung und Verwertbarkeit wissenschaftlicher Materialien auf Open-Access-Repositorien mittels organisatorisch-technischer Absprachen erhöht werden ( Rodrigues et al., 2017 ). Im Gegensatz zum DINI-Zertifikat findet dies auf internationaler Ebene statt. Zentral ist dabei die Vernetzung der Repositorien mit der bestehenden Infrastruktur ( Rodrigues et al., 2017 ). Überdies sind der Austausch unter Repositorienbetreiber*innen sowie die Entwicklung von Modellen und Strategien der Content-Gewinnung von großer Bedeutung ( Rodrigues et al., 2017 ). BASE BASE (Bielefeld Academic Search Engine) ist eine der weltweit größten Suchmaschinen für wissenschaftliche Web-Dokumente. Der Index umfasst über 240 Millionen Dokumente von über 8.000 Datenlieferanten. Praxistipp Im COAR Community Framework for Best Practices in Repositories finden sich praktische Tipps und Hinweise für Repositorienbetreiber*innen. Literatur Beringer, C., & Arning, U. (2020). Leitfaden zum Aufbau von Open-Access- Publikationsplattformen für den Goldenen und Grünen Weg. Publisso. ZB MED-Publikationsportal Lebenswissenschaften. https://doi.org/10.4126/FRL01-006419770 Euler, E. (2018). Repositorien und ihre Bedeutung für die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.1204919 European Commission. (2021). Horizon Europe (HORIZON). Euratom Research and Training Programme (EURATOM). General Model Grant Agreement. EIC Accelerator Contract. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/agr-contr/general-mga_horizon-euratom_en.pdf Kaiser, O., & McNeill, G. (2019). OpenAIRE für RepositorymanagerInnen - Wie Repository ManagerInnen Open Science unterstützen können. Mitteilungen der VÖB, 72 (2), 373–382. https://doi.org/10.31263/voebm.v72i2.2815 Macgregor, G. (2020). Enhancing Content Discovery of Open Repositories: An Analytics-Based Evaluation of Repository Optimizations. Publications, 8(1) (8). https://doi.org/10.3390/publications8010008 Müller, U., & Scholze, F. (2012, November 14). Aufbau und Vernetzung eines Repositoriums. das bibliothekswesen. Erfolgreiches Management von Bibliotheken und Informationseinrichtungen. https://www.dasbibliothekswissen.de/Aufbau-und-Vernetzung-eines-Repositoriums.html Rajski, B. (2018). ABI Technikfrage. Wie kommt das Repositorium in die Suchmaschine? ABI Technik, 38 (1), 116. https://doi.org/10.1515/abitech-2018-0017 Rodrigues, E., Bollini, A., Cabezas, A., Castelli, D., Carr, L., Chan, L., Humphrey, C., Johnson, R., Knoth, P., Manghi, P., Matizirofa, L., Perakakis, P., Schirrwagen, J., Selematsela, D., Shearer, K., Walk, P., Wilcox, D., & Yamaji, K. (2017). Next Generation Repositories: Behaviours and Technical Recommendations of the COAR Next Generation Repositories Working Group. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.1215013 Tobias, R. (2018). Optimierung der Workflows für Zweitveröffentlichungen – der „Grüne Weg“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). O| bib. Das offene Bibliotheksjournal, 5 (4), 71–83. https://doi.org/10.5282/o-bib/2018H4S71-83 Voigt, M., & Dittmann, S. (2019). Zweitveröffentlichungsservice der TU Berlin – Automatisierungsmöglichkeiten für den Workflow. LIBREAS. Library Ideas, 35 . https://libreas.eu/ausgabe35/voigt/ Weimar, A. (2020, September 17). Aufbau und Betrieb eines Open-Access-Repositoriums am Beispiel OPUS. Open-Access-Tage 2020. https://doi.org/10.5281/zenodo.4032208 Weiterführende Literatur Arning, U. (2021, März 15). Aufbau einer qualitätsgesicherten Open-Access-Publikationsplattform – die drei wichtigsten Überlegungen aus Sicht einer Publikationsmanagerin. FIS & EPUB. Gemeinsamer Blog der DINI AG Forschungsinformationssystem und Elektronisches Publizieren . https://blogs.tib.eu/wp/dini-ag-blog/2021/03/15/aufbau-oa-publikationsplattform/ Demetres, M. R., Delgado, D., & Wright, D. N. (2020). The Impact of Institutional Repositories: A Systematic Review. Journal of the Medical Library Association, 108 (2), 177–184. https://doi.org/10.5195/jmla.2020.856 . Graf, K. (2017). Wie füllt man die Open-Access-Dokumentenserver? Archivalia. https://archiv.twoday.net/stories/3264283/...

  4. Open Access Zeitschriften herausgeben

    Intro Open-Access-Publizieren: Der Goldene Weg Quelle: verändert nach Oberländer, A. (2020). Open Access – Es ist nicht alles Gold, was glänzt. In: Open Science. Von Daten zu Publikationen. Zenodo. http://doi.org/10.5281/zenodo.4018594 ( CC BY 4.0 International ) Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Eine Open-Access-Zeitschrift kann verschiedentlich herausgegeben werden: Ein selbstständiger Betrieb ist ebenso möglich wie das Herausgeben an wissenschaftlichen Institutionen oder mithilfe von Verlagen. 2 Bei der Gründung einer Open-Access-Zeitschrift sollten Rollen und Zuständigkeiten von Anfang an klar festgelegt werden. 3 Overlay Journals benutzen die technische Infrastruktur von Preprint-Servern. Wie bei anderen Zeitschriften übernimmt auch bei diesem Zeitschriftentyp ein Redaktionsteam weitere Prozesse wie z. B. die Begutachtung. Gründen und Herausgeben Open-Access-Zeitschriften sind frei zugänglich - unmittelbar und für alle Interessierten. Dies hat diverse Vorteile für Autor*innen, Leser*innen und den Wissenschaftsbetrieb. Doch wie werden Open-Access-Zeitschriften herausgegeben? Was ist bei der Gründung zu bedenken? Dieser Artikel geht auf wichtige Punkte ein, die im Gründungs- und Herausgabekontext bedacht werden sollten. Viele dieser Punkte sind auch bei der Transformation einer bestehenden Zeitschrift ( Journal Flipping ) relevant. Was sind Open-Access-Zeitschriften Hier finden Sie eine Einführung. Eine bestehende Zeitschrift transformieren Hier finden Sie mehr darüber, eine bestehende Zeitschrift auf Open Access umzustellen ("Journal Flipping"). Praxistipp Beitritt zum Editorial Board einer bestehenden Zeitschrift: Ja oder Nein? Diese Handreichung liefert Kriterien zur Entscheidungsfindung: https://zenodo.org/records/12801460 . Konzept Zunächst sollten Sie abwägen, ob das Herausgeben einer eigenen Zeitschrift angesichts des redaktionellen Aufwands im Rahmen Ihrer Möglichkeiten plausibel ist. Auch sollten Sie u. a. über das Directory of Open Access Journals (DOAJ) , die Zeitschriftendatenbank (ZDB) und JSTOR herausfinden, ob und inwieweit das bestehende Zeitschriftenangebot den Gegenstandsbereich Ihrer geplanten Zeitschrift bereits abdeckt. Vor diesem Hintergrund sollte abgewogen werden, ob die Gründung einer neuen Zeitschrift überhaupt sinnvoll ist ( Pilaar Birch, 2014; Blechl et al., 2016 ). Je nach Ausgangslage kann es plausibler sein, an einer bestehenden Zeitschrift mitzuwirken oder die Transformation einer Closed-Access-Zeitschrift anzuregen. Im Falle einer Neugründung sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen, die Ihnen dabei helfen können, ein Konzept auszuarbeiten ( Blechl et al., 2016 ; Pilaar Birch, 2014 ; van Edig & Rücknagel, 2021 ; Kaier & van Edig, 2020 ; K, 2021 ): Wie kann sich meine Zeitschrift in puncto Thema und Zielgruppe in das bestehende Angebot einfügen? Nachdem Sie eine thematische Lücke im bestehenden Zeitschriftenan­gebot gefunden haben, sollten Sie herausfinden, ob das Interesse der Wissenschaft an den die Lücke füllenden Themen groß genug für den Umfang einer neuen Zeitschrift ist. Dazu sollten Sie die potenzielle Leser*innenschaft definieren und analy­sieren. Falls Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Gründung einer Zeit­schrift Sinn ergibt, empfiehlt es sich, ein sogenanntes Mission Statement zu verfassen, welches später auf der Webseite der Zeitschrift veröffent­licht wird. In der Länge eines Abstracts sollten darin u. a. thematische Alleinstellungsmerkmale ihrer Zeitschrift dargelegt werden. Welche Ausgaben und Einnahmen sind zu erwarten? SPARC Europe bietet zur Unterstützung beim Erstellen von Geschäftsplä­nen das New Business Plan Toolkit for OA Journals . Als Grundlage für Verhandlungen mit potenziellen Förderern empfiehlt es sich, die ersten drei Jahre vorab zu planen - dabei sollte die Rechtsform der Zeitschrift berücksichtigt und und ein Puffer eingeplant werden. Es ist ratsam, ein schriftliches Konzept mit den wichtigsten Angaben zum Projektvorhaben zu verfassen. Wie kann die Zeitschrift langfristig betrieben werden? Teilen Sie Aufgaben und Verantwortung, sodass möglichst viele Teammit­glieder Expertise in verschiedenen Bereichen aufbauen. Dokumentieren Sie Prozesse, um Wissen zu erhalten. Langzeitarchivierung ist wesentlich, da so die dauerhafte Verfügbarkeit der Inhalte am besten gesichert werden kann. Falls die eigene Institution keinen professionellen Langzeitarchivierungsdienst betreibt, sollten alle Beiträge außerhalb der Institution langzeitarchiviert werden. Beispiele für professionelle Dienste zur Langzeitarchivierung sind LOCKSS / CLOCKSS und Portico . Im Bestfall bieten die Dienste an, Inhalte in andere (moder­ne) Formate zu übertragen, falls bestehendee Formate technisch veraltet. Die Migration sollte über offene, maschinenlesbare Formate erfolgen. Strebe ich eine internationale Reichweite an? Entscheiden Sie, in welcher Sprache bzw. welchen Sprachen Ihre Inhalte sowie die Informationen über Ihre Zeitschrift verfügbar sein sollen. Eng­lischsprachige Zeitschriften werden tendenziell stärker wahrgenommen und erreichen eine breitere Leserschaft. Falls Sie in anderen Sprachen publizieren möchten, sollte überprüft werden, ob die Zeitschrift Ihre Zielgruppe erreichen kann. Wie nenne ich meine Zeitschrift? Finden Sie einen prägnanten Titel sowie ein Kürzel für Ihre Zeitschrift, vermeiden Sie Sonderzeichen wie ß . Wichtig ist auch, dass der Titel auf die gewünschte Zielgruppe abgestimmt ist. Über UlrichsWeb oder andere Suchmaschinen kann ermittelt werden, ob Ihr Wunschtitel noch verfügbar ist. UlrichsWeb ist lizenzpflichtig - falls Sie einer wissenschaftlichen Einrichtung angehören empfiehlt es sich daher, nachzufragen, ob die Bibliothek Ihnen Zugang verschaffen kann. Der Name sollte - auch aus ethischen Gründen - so gewählt werden, dass Ver­wechslungen mit anderen Zeitschriften möglichst ausgeschlossen sind. Wer genau soll Herausgeber*in oder Medieninhaber*in der Zeitschrift sein? Herausgeber*innen bestimmen die wissenschaftliche Ausrichtung der Zeitschrift und entscheiden in der Regel, welche Beiträge in ihrer Zeit­schrift veröffentlicht werden. In vielen Fällen sind dies unentgeltlich arbeitende Wissenschaftler*innen, es gibt aber auch Open-Access-Zeitschriften, die mit festangestellten Herausgeber*innen arbeiten. Meistens agieren Personengruppen (Editorial Boards) als Herausgeber*­innen. Diese Personengruppen sind häufig hierarchisch organisiert und in Zuständigkeitsbereiche unterteilt (Chief Editor, Managing Editor, Hand­ling Editor, etc.). Weitere Details finden sich in Kaier und van Edig (2020) . Die Eigentümerschaft von Zeitschriften kann bei den herausgebenden Personen selbst, bei Institutionen (wie Universitäten oder Fachgesell­schaften) oder bei Verlagen liegen. Wie finde ich Mitwirkende (Mitherausgeber*innen, Redaktionsmitglieder, Autor*innen, etc.)? Die Mitarbeit von in Fachkreisen etablierten Personen im Editorial Board ist sehr zu empfehlen, um die Wahrnehmung der Zeitschrift zu erhöhen - auch wenn gerade renommierte Forscher*innen häufig nur sehr einge­schränkte zeitliche Kapazitäten aufbringen können. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Suche. Ihr Editorial Board sollte idealerweise aus Mitgliedern verschiedener Einrichtungen zusammengesetzt sein und insbesondere im Fall einer internationalen Ausrichtung der Zeitschrift mehrere Nationalitäten einschließen. Wichtig ist, dass die Zeitschrift an mehrere Stakeholder gebunden ist, eine zu starke Bindung an Einzelpersonen kann zu Abhängigkeitsverhält­nissen führen. Alle Mitglieder des Editorial Boards sollten mit vollem Namen, Zugehörigkeit, Mailadresse, Forschungsschwerpunkten und ggf. Links zu Webseiten auf der Internetpräsenz der Zeitschrift aufgeführt werden. Gerade in der Anfangsphase kann eine ausreichende Anzahl hochwer­tiger Beiträge renommierten Autor*innen die Reputation einer Zeitschrift aufbauen. Recherchieren Sie, falls nötig, bzw. erkundigen Sie sich in Fach­kreisen dazu, wer sich als Autor*innen für Ihre Zeitschrift anbietet und sprechen Sie diese Wissenschaftler*innen aktiv an. Gute Aussichten auf eine Mitarbeit haben Sie insbesondere bei Wissenschaftler*innen, die in ihrer Karriere so weit fortgeschritten sind, dass sie nicht mehr zwingend auf Publikationen in bereits renommierten Zeitschriften angewiesen sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit einer kleinen Gruppe renom­mierter Beteiligter zu beginnen, die im Laufe der Zeit weitere renommier­te Beteiligte anzieht. Es ist zu bedenken, dass die Reputation einer Zeit­schrift und ihrer Mitwirkenden in vielen Disziplinen nach wie vor eine wichtige Rolle spielt. Auch der Journal Impact Factor ist nach wie vor in manchen Disziplinen von Bedeutung, diesen kann man allerdings nicht von Anfang an erhalten, sondern erst nach Erfüllung diverser Kriterien, auf Nachweis einer längeren Publikationshistorie und im Anschluss an eine langwierige Evaluierung. Die hohe Wahrnehmung einer Zeitschrift sorgt für eine gesteigerte Sichtbarkeit der enthaltenen Artikel. Dies fördert auch die Präsenz der Autor*innen in ihrer Fachcommunity und ggfs. darüber hinaus. Wer ist wofür zuständig? Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sollten klar festgelegt werden. Dies ist insbesondere wichtig, wenn mehrere Einrichtungen an einer Zeitschrift beteiligt sind oder externe Services herangezogen werden. Auch in der Redaktion sollten klare Rollen und Verantwortlichkeiten festgelegt werden - mehr dazu im Kapitel Redaktionelle Planung . Wie vernetze ich meine Zeitschrift mit der Open-Access-Community? Ziehen Sie eine Mitgliedschaft in der Open Access Scholarly Publishing Association (OASPA) und im Committee on Publication Ethics (COPE) in Betracht. Für international ausgerichtete Neugründungen aus dem Be­reich der Geistes- und Sozialwissenschaften kommt auch eine Mitglied­schaft im Radical Open Access Collective infrage. Um anerkannten Open-Access-Kriterien bezüglich Zugang und Nachnutz­barkeit zu genügen, sollte Ihre Zeitschrift konform mit folgenden Standards und Vorgaben sein: Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen Prinzipien sowie Technical Guidance and Requirements des Plan S DOAJ Seal Welche Beiträge soll meine Zeitschrift veröffentlichen? Es muss festgelegt werden, welche Arten von Beiträgen veröffentlicht werden sollen, z. B. Forschungsartikel, Reviews oder Rezensionen. Es ist zu überlegen, ob thematische Schwerpunkte für einzelne Ausgaben infrage kommen. Es ist ratsam, Forschungsdaten als Zusatzmaterialien zu den Beiträgen Ihrer Zeitschrift verfügbar zu machen ( Hrynaszkiewicz et al., 2020 ), z. B. Messergebnisse oder Interviewtranskriptionen. Dies ermöglicht, dass nicht nur Gutachter*innen im Qualitätssicherungsverfahren, sondern auch Leser*innen ihre Beiträge besser nachvollziehen und prüfen kön­nen. Es ist empfehlenswert, diese Inhalte nicht in der Zeitschrift selbst zu "lagern", sondern die Autor*innen auf geeignete Datenrepositorien wie z. B. Zenodo oder den Verzeichnisdienst re3data.org hinzuweisen. Welche (lizenz-)rechtlichen Aspekte sind zu bedenken? Zu welchen Bedingungen sollten Beiträge nachnutzbar sein? Autor*innen sollten Verwertungsrechte an ihren Beiträgen nicht (voll­ständig) an die herausgebende Einrichtung (z.B. Verlag) abgeben. Hinsicht­lich der Verbreitung und Nachnutzung ist die Vergabe der jeweils aktuellen CC-BY-Lizenzen empfehlenswert, da diese konform mit Plan S sind und die Nachnutzung am wenigsten einschränken. Bei anderen Varianten (wie z.B. CC BY-NC) müssen mögliche negative Auswirkungen mitbedacht werden. Es sollte transparent angegeben werden, welche Lizenz genutzt wird - in den Metadaten, auf der Landing Page und im Artikel selbst. Auf der Seite Open Access und Nachnutzung finden sich detaillierte Informationen zu offenen Lizenzen wie den Creative-Commons-Lizenzen. Weitere rechtliche Aspekte werden auf unseren Rechtsseiten detailliert ausgeführt. Welche Verfahren der Qualitätssicherung (z. B. (Open) Peer Review, Editorial Review) sollen genutzt werden? Welche Kriterien sollen dem Qualitätssicherungsverfahren zugrunde liegen? Peer Review ist das wohl bekannte Qualitätssicherungsverfahren. Es findet nach wie vor häufig anonym statt, z.B. in folgenden Formen: Double-blind Peer Review: Die Reviewer*innen kennen die Identität der Autor*innen nicht, die Autor*innen kennen die Identitäten der Reviewer*innen nicht. Single-blind Peer Review: Die Reviewer*innen kennen die Identität der Autor*innen, umgekehrt nicht. Immer öfter jedoch gibt es auch die offeneren Open-Peer-Review-Verfahren ( Ross-Hellauer, 2017 ), z. B. bei Overlay Journals . Ebenfalls gängig sind Editorial Reviews, bei denen die Beurteilung eines Artikels durch ein oder mehrere Mitglieder der Redaktion erfolgt ( Lange, 2021 ). Bei der Auswahl des Verfahrens sollte berücksichtigt werden, welche Verfahren in der Disziplin gängig sind, in welcher die Zeitschrift angesiedelt ist. Schließlich ist die Zeitschrift auf die Unterstützung der Community und damit auf deren Akzeptanz des Verfahrens angewiesen. Darüber hinaus sollten Sie herausfinden, welche personellen Kapazitäten für welches Verfahren benötigt werden, ob diese Kapazitäten vorhanden sind und ob ausreichend Gutachter*innen gefunden werden können. In jedem Fall sollten genaue Bewertungskriterien benannt und eine Maximaldauer des Prozesses festgelegt werden, die wenige Monate nicht überschreiten sollte. Forschungsdaten, Software und andere die Artikel begleitende Informationen sollten bereits mit der Ersteinreichung übermittelt und den Gutachter*innen zur Verfügung gestellt werden. Aus Gründen der Transparenz sollten Sie auf Ihrer Website darlegen, warum Sie welches Qualitätssicherungsverfahren verwenden. Ziehen Sie überdies in Erwägung, den Autor*innen die Möglichkeit anzubieten, unerwünschte Gutachter*innen zu nennen. Des Weiteren sollten Texte unbedingt auf Plagiate überprüft werden. Open-Source-Software ist dazu wenig gängig, oft wird iThenticate.com als geeigneter kommerzieller Service genannt. Besteht Nachfrage nach einer zusätzlichen Printausgabe? Sie sollten ermitteln, ob in dem Fachgebiet, an dem die Zeitschrift ange­siedelt ist, Nachfrage nach einer zusätzlichen Druckversion besteht. Tendenziell nimmt die Nachfrage nach gedruckten Exemplaren zwar ab, besteht u. a. in einigen Geisteswissenschaften nach wie vor, auch wenn selbst dort die Nachfrage weiter zurückgeht. Bedenken Sie, dass auch der Druck weniger Exemplare nicht zu unterschätzende Verwaltungskapa­zitäten beansprucht und wägen Sie ab, ob sich der Aufwand lohnt. Auch ist zu beachten, dass im Druck einige Mehrwerte der digitalen Veröffent­lichung (z.B. die direkte Verknüpfung mit Daten usw.) verloren gehen und sich daher auch in dieser Hinsicht die Frage der Zeitgemäßheit einer gedruckten Ausgabe stellt. Wie steigere ich den Bekanntheitsgrad meiner Zeitschrift? Es ist essenziell, dass die Inhalte Ihrer Zeitschrift in Indizes und Suchma­schinen gut auffindbar sind. Beiträge sowie umfangreiche Metadaten sollten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung über entsprechende Schnittstellen wie OAI-PMH bzw. SWORD zur Verfügung gestellt und so automatisiert an Repositorien verbreitet werden können. Dies dient nicht nur der Langzeitarchivierung, sondern auch der Sichtbarkeit. Im Rahmen der DOI-Registrierung (mehr dazu im Kapitel Redaktionelle Planung ) eines Artikels stellen Crossref und DataCite jeweils ein Schema für Meta­daten bereit. Metadaten dürfen unter CC0 nachgenutzt werden. Nur bei entsprechender Sichtbarkeit besteht die Aussicht, dass die Artikel Ihrer Zeitschrift häufig zitiert werden, was für die Reputation gerade junger Forscher*innen wesentlich ist. Nur so besteht die Chance, die Zeitschrift in Fachkreisen nachhaltig zu etablieren. Zusätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Erhöhung der Sichtbar­keit Ihrer Zeitschrift: News: Veröffentlichen Sie regelmäßig Neuigkeiten rund um Ihre Zeitschrift. Newsletter: Viele Leser*innen halten sich gerne per Newsletter auf dem aktuellen Stand. Social Media: Twitter und eventuell Facebook eignen sich zur Bewerbung Ihrer Inhalte. Post-Publication-Tools: Diese Tools (z. B. Kommentarfunktion) regen an, dass Ihre Leser*innen miteinander interagieren und über Ihre Inhalte sprechen. RSS-Feed: Mithilfe von RSS-Feeds können Interessierte aktuelle Meldungen sammeln. Diese Option wird von den meisten Content-Management-Systemen direkt mitgeliefert und muss nur noch konfiguriert werden. Blog: Blogartikel können in Ergänzung zu Zeitschriftenbeiträgen über aktuelle Themen berichten und damit Leser*innen anziehen. Es empfiehlt sich eine Kommentarfunktion zum Meinungsaustausch. Überdies können Blogartikel ggfs. mit Zeitschriftenbeiträgen verbunden werden. Wichtig ist, dass die Kommunikation mit der Wissenschaftsgemeinschaft gut funktioniert - so sollten Anliegen und Interessen von Leser*innen und Autor*innen erhoben und immer wieder neu in das inhaltliche Konzept der Zeitschrift einbezogen werden. Es empfiehlt sich, den Umgang mit Leser*innen-Anliegen und -Interessen auf der Webseite zu veröffentli­chen. All diese Punkte führen dazu, dass sich (potenzielle) Leser*innen und Autor*innen angesprochen fühlen. Diese Maßnahmen sollten frühzeitig ausgearbeitet werden, da potenziel­le Mitarbeiter*innen und Geldgeber*innen ihr Mitwirken von Ihrer Posi­tion zu diesen Punkten abhängig machen werden. Zudem wirkt sich das Konzept auf sämtliche Rahmenbedingungen und Arbeitsabläufe aus und muss damit festgelegt sein, damit der redaktionelle Prozess flüssig abläuft. Was passiert im worst case mit den Inhalten? Ein Plan sollte geschmiedet werden, was mit den Inhalten geschieht, falls die Zeitschrift aufhört zu existieren. Für Autor*innen, Leser*innen und den "scientific record" ist es extrem wichtig, dass publizierte Inhalte lang­fristig verfügbar bleiben. Diesen Aspekt hat schon die Berliner Erklärung 2003 thematisiert. Auch durch die Registrierung von DOIs geht man die Verpflichtung ein, dass Metadaten und Inhalte über diesen Identifier erreichbar bleiben. Sollte der Betrieb einer Zeitschrift einmal eingestellt werden, sollte also geklärt sein, ob die Infrastruktur der Zeitschrift die be­reits publizierten Inhalte weiter zur Verfügung stellen kann oder ob dies durch eines der genannten Langzeitarchive oder Repositorien möglich ist. Unter allen Umständen muss vermieden werden, dass Inhalte von heute auf morgen verschwinden. Redaktionelle Planung Ehe die Arbeit an den Texten beginnen kann, sollten einige redaktionelle Rah­menbedingungen abgesteckt sein ( Blechl et al., 2016; van Edig & Rücknagel, 2021; K, 2021 ): Funktionen und Zuständigkeiten in der Redaktion Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen sollten festgelegt werden: Welche Rollen und Ebenen gibt es in meiner/unserer Zeitschrift (z. B. Editorial Board, Redaktion, Lektorat, Layout, Hauptkontakte zu den Autor*innen, ggfs. Review Board)? Neben der sprachlichen Qualität der Artikel sollte auch deren Optik beachtet werden, damit die Zeitschrift als seriös wahrgenommen wird. Es sollten Standardlayouts für alle Dateiformate festgelegt werden - dabei unterstützen verschiedene Textsatzsysteme wie beispielsweise LaTeX . Darüber hinaus sollten aktuelle Entwicklungen im Blick behalten werden, damit das Layout der Zeitschrift zeitgemäß bleibt. Prinzipiell ist es auch möglich, aber mit Kosten verbunden, einen externen Dienstleister mit der Satzbearbeitung zu beauftragen. Darüber hinaus müssen Richtlinien für Gutachten, Interessenskonflikte und wissenschaftliches Fehlverhalten festgelegt werden. Sie können sich hierzu an den Empfehlungen des Committee on Publishing Ethics (COPE) orientieren. Anzahl der Beiträge planen Es sollte festgelegt werden, wie viele Beiträge pro Jahr erscheinen sollen. Um als vollwertige Zeitschrift anerkannt zu werden, sind mindestens fünf Beiträge pro Jahr ratsam. Auch wenn bei Open-Access-Zeitschriften ohne Druckausgaben in mancherlei Hinsicht weniger Beschränkungen als im Closed Access bestehen, ergibt eine Planung der Beitragsmenge mit Blick auf Personalkapazitäten Sinn. Es ist zu überlegen, ob klassische Ausgaben oder einzelne Beiträge direkt nach Abschluss des redaktionellen Prozesses veröffentlicht werden sollen. Falls Sie auf Ausgaben verzichten, sollten die einzelnen Beiträge fortlaufend nummeriert werden, mindestens einmal pro Quartal sollte ein Beitrag erscheinen. Richtlinien zur Gestaltung der Manuskripte Der gewünschte Manuskriptumfang sollte nach Beitragsart festgelegt werden. Eine Policy ist empfehlenswert, die den Autor*innen präzise Anweisungen zum Einreichen von Beiträgen gibt und erklärt, was dabei zu beachten ist (z. B. Dateiformat, Aufbau, Zitationsstil). Im Idealfall werden bei Veröffentlichung folgende Formate angeboten: HTML für eine gute Lesbarkeit am Bildschirm PDF/A zum (Selbst-)Ausdrucken XML für maschinelle Verarbeitung ePUB für E-Reader Darüber hinaus muss entschieden werden, ob multimediale Darstellung­en, Tabellen, Grafiken, Bilder oder Audiomaterialien möglich sein sollen. Auch sollte festgelegt werden, ob Texte durch Daten angereichert bzw. mit Daten auf anderen Servern verknüpft werden können sollen. Technische Umsetzung und Gestaltung der Webseite Es empfiehlt sich, ggf. unter Rücksprache mit der IT-Abteilung Ihrer Insti­tution, eine leicht merkbare Domain zu wählen. Um als seriöse Zeitschrift wahrgenommen zu werden, sollte auf professionelles Webdesign (ggfs. mit Unterstützung externer Partner*innen) zurückgegriffen werden - sprechen Sie hierüber mit Ihrem Verlag oder Ihrer Institution. Beim Design der Webpräsenz sollte überdies unbedingt die Barrierefreiheit beachtet werden, damit die Seite auch von Menschen mit auditiven, visuellen oder motorischen Beeinträchtigungen gut genutzt werden kann. Es empfiehlt sich der Standard WCAG 2, Stufe AA . Zumindest eines des genutzten Formate (HTML, PDF, etc.) sollte standardkonform sein. Workflows des Publikationsprozesses Die Redaktion sollte interne Workflows festlegen - darunter ein Zeitplan der redaktionellen Arbeit (Call for Submissions, Peer Review, Lektorat etc). Zentrale Bestandteile sollten klar an die Autor*innen kommuniziert werden. Die Autor*innen sollten zudem über den Status Quo ihrer Beiträge informiert werden. Hier unterstützt Journal-Management-Software wie OJS. Indexierung und Einbindung in Mehrwertdienste Um die Auffindbarkeit der Inhalte zu gewährleisten, sollte Ihre Zeitschrift gelungen in Mehrwertdienste eingebettet werden, darunter das Directory of Open Access Journals (DOAJ) , das Web of Science , Scopus und Sherpa Romeo . Bitte stellen Sie dazu einen Antrag bei den Diensten, diese nehmen Zeitschrif­ten nach erfolgreicher Evaluation auf. Für eine erfolgreiche Evaluierung der Zeitschrift durch die Dienste sollten die jeweiligen Aufnahmekriterien unbedingt beachtet werden. Bedenken Sie, dass es teilweise sehr lange dauern kann, bis die Evaluierungen abgeschlossen sind. Wichtig sind z. B. transparente Angaben zur Zeitschrift, zu den Herausgeber*innen, sowie zur Webseite und teilweise zu Metadaten (bei nicht-englischsprachigen Zeitschriften). Mehr zum Thema DOAJ-Compliance finden Sie hier . Weite­re Dienste finden sich in Kapitel F des Leitfadens von Blechl et al. (2016) . Manche Nachweisdienste fordern bei nicht-englischsprachigen Beiträgen Überschrift und Abstract auf Englisch. Darüber hinaus sollte unter ISSN.org eine ISSN (International Standard Serial Number) beantragt werden - falls sich der Titel Ihrer Zeitschrift ändert, muss dies erneut geschehen. Die Zuweisung der ISSN erfolgt in der Regel erst nach Erscheinen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld zu erkundigen, ob die ISSN im internationalen ISSN-Portal verzeichnet wird. Wenn kein regulärer Druck geplant ist, sollte eine ISSN (online) beantragt werden. Diese kann auch für on-demand-Druck verwendet werden. Wichtig ist, dass Beiträge mit Metadaten, DOIs und Schlagworten verse­hen werden. Nähere Details finden Sie auf S. 7 f des Leitfadens von Blechl et al. (2016 ). Um eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen, sollten alle Metadaten OAI-PMH-konform zur Verfügung gestellt werden, sodass sie von Fachdatenbanken und Suchmaschinen eingesammelt werden können - über Journal-Management-Systeme wie OJS kann dies über Plugins automatisch erzeugt werden. Über ORCiD-IDs können Autor*innen eindeutig identifiziert werden - neben der eindeutigen Zuordnung im wissenschaftlichen Kontext ist dies ist auch für interne Prozesse der Institutionen wichtig, an denen die Autor*innen tätig sind. Autor*innen sollten folglich die Möglichkeit haben, Artikel mit ihrer ORCiD-ID zu verknüpfen. ORCiD-IDs können kostenfrei registriert werden. Über ROR können Zugehörigkeiten zu Institutionen über einen persistenten Identifier eindeutig identifiziert werden. ROR-IDs können kostenfrei beantragt werden. Metriken und statistische Daten Im Sinne der Transparenz sollten Leser*innen Zugang zu Faktoren zur Zitationsmessung haben, z. B. Impact Factor, SNIP, SJR. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Article Level Metrics (ALM) bereitzustellen, über welche Leser*innen herausfinden können, wie viele Zugriffe bzw. Downloads ein Artikel hat. Zusätzlich können über sogenannte Altmetrics Erwähnungen der Beiträge in Social Media und Wissenschaftsnetzwerken statistisch ausgewertet werden - sofern Sie DOIs verwenden, gibt es hierzu ein Plugin für OJS. Es empfiehlt sich, die Anzahl der eingereichten, angenom­menen und abgelehnten Beiträge sowie die durchschnittliche Zeitspanne von der Einreichung bis zur Veröffentlichung zu kommunizieren, damit sich Autor*innen auf den zeitlichen Ablauf einstellen können. Melden an Verwertungsgesellschaften Auch Autor*innen von Artikeln in digitalen Zeitschriften können Tantie­men von Verwertungsgesellschaften bekommen. Dazu müssen Beiträge in Deutschland und Österreich mit sogenannten VG-Wort-Zählmarken versehen und hohe Zugriffszahlen aus Deutschland erreicht werden (z. B. VG Wort ). Kontaktieren Sie bei Interesse Literar Mechana bzw. VG Wort . Praxistipp Hier finden Sie die Folien des Open Access Talks Zeitschriften gründen - woran muss ich denken? Praxistipp Der Praxistipp Open Access unterstützen - Verlage und Journale gibt konkrete Ratschläge, wie Herausgeber*innen Open Access unterstützen können. Praxistipp The Wellcome Trust's Society Publishers Accelerating Open Access and Plan S toolkit provides tips on implementing open access and on compliance with Plan S. For OJS journals, the Public Knowledge Project provides the very useful Guide to Plan S compliance in OJS . Praxistipp Eine gute Unterstützung beim Herausgeben von Zeitschriften stellt das von DOAJ und OASPA erstellte Open Access Journals Toolkit dar. Es deckt Themen aus dem gesamten Lebenszyklus der Zeitschriftenentwicklung und dem täglichen Betrieb ab, wie z.B. die Erstellung von Zeitschriften, Kosten, Personal, Entwicklung von Richtlinien bis hin zur Indexierung und anderen technischen Aspekten. Anbindung der Zeitschrift Open-Access-Zeitschriften können im Rahmen eines bestehenden Angebots oder (weitgehend) selbstständig als Scholar-led Publishing betrieben werden: Eine Anbindung an Verlage ist ebenso möglich wie der Betrieb mithilfe von Hochschulen, Bibliotheken oder in Form einer eigenständigen Herausgabe. Auch können Zeitschriften als sogenannte Overlay Journals herausgegeben werden (s. u.). Bei der Wahl des Anbieters sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen: Technisches Gibt es ein Redaktionssystem? Gibt es Möglichkeiten zur Langzeitarchivierung? Können die gewünschten Manuskriptformate verarbeitet werden? Finanzielles Was kostet die Nutzung? Welche direkten und indirekten Kosten entstehen (z.B. Serverbetrieb, DOI-Vergabe, Personalkosten, externe Dienstleister) Werden die gewünschten Finanzierungsformen unterstützt? Leistungsbezogenes Welche Leistungen bietet das Angebot? Wie ist die infrastrukturelle Einbindung hinsichtlich Metadaten und Nachweisbarkeit der Inhalte? Organisatorisch-Rechtliches Wer hat die Kontrolle über die Zeitschrift? Wer hat die Rechte am Titel der Zeitschrift? Falls ein Verlag beteiligt ist: Schränkt der Verlag die Open-Access-Orientierung ein? Ist eine Trennung vom Verlag möglich (z.B. Regelung der Übergabe der Metadaten und Volltexte)? Bei der Wahl eines Angebots sollten die eigenen Ressourcen kritisch bewertet werden - sowohl in finanzieller Hinsicht als auch mit Blick auf das zu leistende Arbeitspensum ( van Edig & Rücknagel, 2021 ). Sie sollten sich die Frage stellen, was und wie viel Sie leisten können, aber auch abwägen, wie viele Freiheiten Sie behalten möchten. Falls Sie Ihre Zeitschrift über einen Verlag herausgeben möchten, ist zu bedenken, dass von Verlagsseite vieles vorgegeben sein wird, z. B. Software, Finanzierungsmodell, Mindestanforderungen an das Qualitäts­sicherungsverfahren. Wenn die Vorgaben des Verlags mit Ihren Vorstellungen zusammenpassen, kann die Zusammenarbeit mit einem Verlag vorteilhaft sein - in anderen Fällen kann eine Zusammenarbeit mit Verlagen Herausgeber*innen stark einschränken. Eine Alternative zu Verlagen ist das sogenannte Scholar-led Publishing. Falls Sie Ihre Zeitschrift an einer Einrichtung herausgeben möchten, ist es empfehlens­wert, zu ermitteln, ob Sie die Zeitschrift auf dem Webserver der Institution hosten können, ob Ihre Institution eine Journal-Management-Software für Sie verfügbar machen kann oder ob ein professioneller Hostingservice infrage kommt ( Blechl et al., 2016 ). Einige Institutionen bieten zu diesen Fragen einen spezialisierten Beratungsservice an (z. B. CeDiS , Freie Universität Berlin). Auch einige Fachinformationsdienste bieten Hostingservices an, darunter der FID Linguistik , Germanistik im Netz , der FID Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft und Propylaeum ( van Edig & Rücknagel, 2021 ). Praxistipp Mittels einer Open-Source-Software wie Open Journal Systems (OJS) kann Scholar-led Publishing kostengünstig umgesetzt werden. OJS wird kontinuierlich weiterentwickelt, der Code ist frei zugänglich, die auch in deutscher Sprache zur Verfügung stehende Software kann kostenlos verwendet werden. Die Anwendung unterstützt den gesamten Prozess des Online-Publizierens (Einreichen, Begutachtungsphase, Lektorat, Veröffentlichung und Kommentierung von veröffentlichten Artikeln). Zahlreiche Templates, u. a. zur Kommunikation mit Gutachter*innen und mit Autor*innen, unterstützen die redaktionelle Arbeit. Darüber hinaus enthält die Software Schnittstellen, sodass z. B. Metadaten komfortabel an Dienste wie das DOAJ geliefert werden ( Mruck et al., 2018 ). Die deutsche Informationsplattform zu OJS ist erste Anlaufstelle bei Fragen, hier kommen auch OJS-Nutzer*innen miteinander in Kontakt. Weitere Informationen finden sich im Userguide , hier gibt es u. a. eine FAQ-Seite. Einer Schätzung zufolge sollten unerfahrene Open-Journal-Systems-User mit durchschnittlichen technischen Kenntnissen einige Stunden zur Installation und Einrichtung der Software einplanen ( Eve, 2012 ). Sie sollten außerdem bedenken, dass die eigenständige Herausgabe einer Zeitschrift einen nicht zu unterschätzenden zeitlichen Aufwand bedeutet. Besonders die Verbreitung der Inhalte ist für Scholar-led-Zeitschriften eine Herausforderung. Scholar-led Projekte, die die technische Infrastruk­tur selbst betreiben, sollten sich mit formalen Standards auseinander­setzen (vgl. Kapitel 3.3. in Bosman et al., 2021 ). Alternativen zu OJS sind Janeway und PubSweet ( van Edig & Rücknagel, 2021 ). Auch die Fokusgruppe Scholar-led.network befasst sich mit dem Thema, sucht gemeinsam nach geeigneten Modellen und tauscht Erfahrungen aus. Redaktionsprozess bei Open Journal Systems (OJS) Quelle: OJS-net.de Fokusgruppe: scholar-led.network Diskutieren Sie mit Expert*innen über scholar-led.network. Overlay Journals Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Zeitschrift als Overlay Journal herauszugeben. Overlay Journals nutzen die Infrastruktur von Preprint-Servern wie z. B. arXiv , die in manchen Disziplinen wie z. B. der Mathematik und der Physik bereits etabliert sind ( Schmeja, 2016 ). Dazu stellen Autor*innen ihre Artikel (wie gewohnt) in arXiv oder andere Preprint-Server und melden sie bei der entsprechenden Zeitschrift. Diese kümmert sich dann um den Begutach­tungsprozess und nimmt die Artikel nach bestandenem Peer Review auf, d. h. sie verlinkt von ihrer Website auf den Preprintserver, vergibt eine DOI und versieht den Artikel ggf. mit einem Kommentar der Herausgebenden ( Schmeja, 2016 ). Als eines der ersten Overlay Journals wurde 2015 die mathematische Fachzeitschrift Discrete Analysis gegründet ( Gowers, 2015 ). open-access.network ( CC BY 4.0 International ) In jedem Fall ist es sehr ratsam, sich bei der Gründung einer Open-Access-Zeit­schrift ggfs. Rat beim Open-Access-Beauftragten ihrer Einrichtung einzuholen. Darüber hinaus bietet sich die Fair Open Access Alliance (FOAA) als Ansprech­partnerin an. Hier haben sich Wissenschaftler*innen und Expert*innen aus Bibliotheken zusammengeschlossen, die Prinzipien des Fair Open Access ver­treten und fördern. Die FOAA unterstützt , auch in finanzieller Hinsicht, gerne bei gründungsbezogenen Fragen. Hier können Sie mit der FOAA in Kontakt treten. Des Weiteren bietet beispielsweise die Technische Informationsbiblio­thek Hannover (TIB) die Open-Access-Plattform TIB Open Publishing an, auf der Open-Access-Zeitschriften und Konferenzbeiträge veröffentlicht werden können. Darüber hinaus empfiehlt es sich, zum Austausch mit anderen Herausgeber*­innen in Kontakt zu treten. Die im Free Journal Network (FJN) zusammenge­schlossenen Herausgeber*innen fördern wissenschaftliche Zeitschriften, die sich den Prinzipien des Fair Open Access verschrieben haben, u. a. durch den Austausch von Best Practices oder durch das gemeinsame Einwerben von Fördermitteln für die Zeitschriften des Netzwerks. Ziel ist es überdies, durch Aktualisierung der Annahmekriterien die Qualität der Zeitschriften im Netzwerk kontinuierlich weiter zu optimieren. Open Access Helpdesk Stellen Sie hier Ihre konkreten Fragen rund um Open Access. Rechtliches Hier finden Sie eine Einführung. Open Access und Förderorganisationen Hier finden Sie eine Einführung. Deckung der Kosten Open-Access-Zeitschriften, vor allem Overlay Journals ( Ball, 2015 ), sind in der Herstellung zum Teil günstiger als gedruckte Zeitschriften oder kostenpflichtige elektronische Zeitschriften ( Swan, 2016 ). Neben Druckkosten entfallen Kosten, die u. a. im Zusammenhang mit Abonnements und bei der Identifikation von (nicht-)autorisierten Nutzer*innen entstehen. Da zum Betrieb häufig Open-Source-Software wie OJS oder im Fall von Overlay Journals die Infrastruktur von Preprint-Servern genutzt wird, sind auch die Softwarekosten in der Regel gering. Optionen der Kostendeckung Es gibt folgende Optionen zur Kostendeckung ( Budapest Open Access Initiative, 2002; Blechl et al., 2016, van Edig & Rücknagel, 2021 ): Finanzierung durch private, staatliche oder disziplinäre Fördereinrichtungen Finanzierung durch die Institutionen (z. B. Universitäten), an denen die Autor*innen beschäftigt sind Querfinanzierung z.B. durch Konferenzen Konsortiale Förderung (siehe Knowledge Unlatched oder Projekte wie KOALA) Spenden (z. B. Einrichtungen, Einzelpersonen, Crowdfunding) Werbeeinnahmen (erstellen Sie dazu ggf. eine Advertising Policy) Article Processing Charges (APCs) für Autor*innen bzw. deren Institutionen. Da diese Kosten Barrieren für Autor*innen schaffen, sollten, wenn möglich, andere Finanzierungsmöglichkeiten gewählt werden. Wichtig sind genaue Angaben zum Zustandekommen der Kosten und zur Höhe pro Beitrag, darüber hinaus sollte der Zeitpunkt der Rechnungslegung klar kommuniziert werden. Auch Ermäßigungen für z. B. Autor*innen aus Niedriglohnländern sollten erwogen werden. Vor allem wenn Sie Kosten für Autor*innen vermeiden wollen, ist Unterstützung durch Förderorganisationen oder eine konsortiale Finanzierung sehr ratsam. Thematisieren Sie das Finanzierungsmodell der Zeitschrift überdies auf der Webseite. Literatur Ball, P. (2015). The journal that publishes no papers. Mathematics journal ‘overlays’ arXiv preprint server . Nature. 526 , 146. https://www.nature.com/news/polopoly_fs/1.18444!/menu/main/topColumns/topLeftColumn/pdf/526146a.pdf Blechl, G., Ferus, A., Gorraiz, J., Haas, I., Haslinger, D., Holzner, B., Schiller, R., Schmidt, N., & Stöger, H. (2016). Checkliste zur Herausgabe von Open Access Zeitschriften an Forschungseinrichtungen (Version 2) . Open Access Netzwerk Austria (OANA). https://www.akbild.ac.at/de/forschung/open-access/die-ag-open-access/OANAChecklisteOAJournals_Version2.pdf Bosman, J., Frantsvåg, J. E., Kramer, B., Langlais, P.-C., & Proudman, V. (2021). The OA Diamond Journals Study. Exploring collaborative community-driven publishing models. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.4558704 Budapest Open Access Initiative . (2002). https://www.budapestopenaccessinitiative.org/translations/german-translation Eve, M. P. (2012, July 11). Starting an Open Access Journal: a step-by-step guide part 2. Eve.Gd . https://eve.gd/2012/07/11/starting-an-open-access-journal-a-step-by-step-guide-part-2/ Gowers, T. (2015, September 10). Discrete Analysis - an arXiv overlay journal. Gowers’s Weblog. https://gowers.wordpress.com/2015/09/10/discrete-analysis-an-arxiv-overlay-journal/ Hrynaszkiewicz, I., Simons, N., Hussain, A., Grant, R., & Goudie, S. (2020). Developing a research data policy framework for all journals and publishers. Data Science Journal , 19 (1), 5. https://doi.org/10.5334/dsj-2020-005 K, S. (2021, July 7). How to Start an Open-Access Journal. Typeset.io . https://typeset.io/resources/how-to-start-an-open-access-journal/ Kaier, C., & van Edig, X. (2020). Publizieren in wissenschaftlichen Zeitschriften. In K. Lackner, L. Schilhan, & C. Kaier (Eds.), Publikationsberatung an Universitäten (pp. 53–78). transcript. https://doi.org/10.14361/9783839450727-004 Lange, J. (2021, July 28). Scholarly Journal Publishing Guide. Resources for McGill journal editors . https://libraryguides.mcgill.ca/journalpublishing/typesofreview Mruck, K., Mey, G., & Muhle, F. (2018). Wissenschaft als Publikationspraxis. In Eigenregie verlegte Zeitschriften: das Beispiel Forum Qualitative Sozialforschung/Forum: Qualitative Social Research (FQS). Erziehungswissenschaft , 57 (29), 43–51. https://doi.org/https://doi.org/10.3224/ezw.v29i2.06 Pilaar Birch, S. (2014, September 18). Essential Guide: How to start an Open Access journal in five steps. LSE Impact Blog . https://blogs.lse.ac.uk/impactofsocialsciences/2014/09/18/how-to-start-an-open-access-journal/ Ross-Hellauer, T. (2017). What is open peer review? A systematic review. F1000 Research . https://doi.org/10.12688/f1000research.11369.2 Schmeja, S. (2016). arXiv-Overlay-Journals: Das Beste aus zwei Welten. TIB Blog . https://blogs.tib.eu/wp/tib/2016/08/17/arxiv-overlay-journals-das-beste-aus-zwei-welten/ Swan, A. (2016). The costs and benefits to the research community of Open Access: A briefing paper . PASTEUR4OA. https://doi.org/10.5281/zenodo.51867 van Edig, X., & Rücknagel, J. (2021, May 27). Open-Access-Zeitschriften gründen – woran muss ich denken? Open Access Talk. https://doi.org/10.5281/zenodo.4836220 Weiterführende Literatur Bakker, C. (2012). Developing open access journals: a practical guide by David J. Solomon. Journal of Librarianship and Scholarly Communication 1(1). https://doi.org/10.7710/2162-3309.1028 Birch, S.P. (2014, September 18). Essential guide: how to start an Open Access journal in five steps. Impact of Social Sciences. http://blogs.lse.ac.uk/impactofsocialsciences/2014/09/18/how-to-start-an-open-access-journal/ Hansen, C. R., Thestrup, J. B., Riise, R. R., Iversen, R. K. M., & Johnsen, S. S. (2023). An offer the journal couldn’t refuse. How a Danish collaborative project paves the way for DOAJ inclusion. Nordic Perspectives on Open Science , 8 . https://doi.org/10.7557/11.7001 Henkes, L. M., & Holscher Blackman, K. (2025). Wissenschaftliches Publizieren neu denken. Blaupause für gemeinschaftliches und faires Diamond Open Access . ELADOAH. https://doi.org/10.5281/zenodo.17240865 Jamali, H. R., Wakeling, S., & Abbasi, A. (2022). Why do journals discontinue? A study of Australian ceased journals. Learned Publishing , 35 (2), 219–228. https://doi.org/10.1002/leap.1448 Open Access Directory (2019). OA journal business models. http://oad.simmons.edu/oadwiki/OA_journal_business_models Shieber, S. (2013, November 21). Thoughts on founding open-access journals. The Occasional Pamphlet. http://blogs.law.harvard.edu/pamphlet/2013/11/21/thoughts-on-founding-open-access-journals/ Wenaas, L. (2021). Attracting new users or business as usual? A case study of converting academic subscription-based journals to open access. Quantitative Science Studies , 2 (2), 474–495. https://doi.org/10.1162/qss_a_00126...

  5. Open Access Zeitschriften transformieren

    Intro Zeitschriften Transformieren Quelle: Brinken, H., Hauss, J. & Rücknagel, J. (2022). Ab jetzt Open Access. open-access.network. https://doi.org/10.5446/59191 ( CC BY 3.0 DE ) Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Die Umwandlung von Subskriptionszeitschriften in Open-Access-Zeitschriften hat viele Vorteile, u. a. erhöhte Sichtbarkeit und Auffindbarkeit. 2 Vor der Transformation müssen Rahmenbedingungen geklärt und Anforderungen analysiert werden. 3 Es gibt verschiedene Finanzierungsmodelle für Open-Access-Zeitschriften. Journal Flipping „Die Sichtbarkeit hat sich stark erhöht, für Leser wie auch für potenzielle Autoren. Wir haben heute viel mehr Einreichungen als früher.“ (Dreher, 2021). Vorteile wie diese führen dazu, dass immer mehr Zeitschriften erfolgreich zu einem Open-Access-Modell wechseln (Open Access Directory, 2021). Der Prozess der Umwandlung traditioneller Subskriptionszeitschriften in Open-Access-Zeitschriften wird auch „Journal Flipping” genannt. Im Rahmen einer solchen Transformation einer Zeitschrift zu Open Access müssen diverse Rahmenbedingungen wie z. B. deren Konzept, Policy und technische Realisierung neu gedacht werden (Solomon et al., 2016). Auch redaktionelle Workflows müssen häufig umgestellt werden, vor allem, falls der angestammte Verlag verlassen wird. In jedem Fall bedarf das Flipping eines Journals eingehender Vorbereitungs- und Planungsmaßnahmen. Mehrere Studien berichten von mindestens einem Jahr als durchschnittlicher Dauer der Transformation (Dreher, 2021; Solomon et al., 2016). Um diesen Prozess genauer zu skizzieren, geht der folgende Artikel auf wichtige Punkte ein, die bei der Transformation einer Zeitschrift bedacht werden sollten. Grundlegende Handlungsempfehlungen wurden aus van Edig & Rücknagel (2022) entnommen. Von closed zu open – wie Sie Ihr Journal zu Open Access flippen Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Journal Flipping von van Edig & Rücknagel (2022). Wie fängt man den Flipping-Prozess an? Hier gelangen Sie direkt zum Abschnitt Wie kommuniziert man die Transformation der Zeitschrift? Hier gelangen Sie direkt zum Abschnitt Welche Finanzierungsmodelle für Open-Access-Zeitschriften gibt es? Hier gelangen Sie direkt zum Abschnitt Gibt es bestehende Prozesse, die überarbeitet werden müssen? Hier gelangen Sie direkt zum Abschnitt Welche Lizenz eignet sich? Hier gelangen Sie direkt zum Abschnitt. Was muss in der Zeitschriften-Policy stehen? Hier gelangen Sie direkt zum Abschnitt Was passiert mit alten Ausgaben? Hier gelangen Sie direkt zum Abschnitt Es sprechen einige Punkte dafür, über ein Journal Flipping nachzudenken: Neben persönlichen, ideellen Affinitäten zu Open Access bestehen eine steigende Nachfrage nach Open-Access-Publikationsoptionen von Seiten der Wissenschaft (Open Access Monitor, 2022) sowie politische Forderungen durch Forschungsförderer wie beispielsweise Horizon Europe und Plan S . Studien zu transformierten Journals zeigen höhere Besucherzahlen (Wenaas, 2021), gleichbleibende Akzeptanz und Impact (Mallett et al., 2021) sowie ein steigendes Publikationsaufkommen (Momeni et al., 2021). Wege zum Goldenen Weg: Modelle der Open-Access-Transformation für Zeitschriften. Hier können Sie mehr über die Modelle der Open-Access-Transformation erfahren Rahmenbedingungen Wenn Sie darüber nachdenken, eine Zeitschrift zu Open Access zu transformieren, sollten Sie zunächst die Rahmenbedingungen abklären (Edig & Rücknagel, 2022). Die Transformation kann über zwei Wege erreicht werden: Durch das Journal Flipping wird eine bestehende Zeitschrift in ein Open-Access-Modell umgewandelt und behält den Namen und all ihre Metriken. Auch eine Neugründung ist möglich, bei der die involvierten Personen (in erster Linie das Editorial Board) von einer existierenden Subskriptionszeitschrift zu einem neuen Journal wechseln. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Zeitschrift Glossa (Gutknecht, 2015). Was bei der Gründung einer neuen Zeitschrift zu beachten ist und welche Herausforderungen dabei bestehen, finden Sie im Text Zeitschriften herausgeben . Ob Sie eine Zeitschrift auf Open Access umstellen können, hängt von der Zustimmung aller am Publikationsprozess Beteiligten ab. Wenn Sie mit einem externen Verlagspartner zusammenarbeiten, müssen Sie ihm die Idee vorstellen. Wenn der Verlag nicht an einer Umstellung auf ein Open-Access-Modell interessiert ist, können Sie je nach Verlagsvertrag eine Open-Access-Umstellung allein oder mit Hilfe eines neuen Partners angehen. Folgende Fragen können Sie dabei leiten: Wer hat die Rechte an der Zeitschrift? Wer erhält Einnahmen aus der Zeitschrift und welche Aktivitäten werden daraus noch finanziert? Unterstützen die Mitglieder des Editorial Boards ein Flipping bzw. gibt es genug Mitstreiter*innen für eine Neugründung? Wie vertraut ist die Fachcommunity mit Open Access? Viele Großverlage verlangen von Organisationen, dass sie im Verlagsvertrag alle Rechte an der Zeitschrift auf den Verlag übertragen. Dies beinhaltet auch den Namen der Zeitschrift. Auch bei Zeitschriften, die von einem Verlag gegründet wurden, behält sich dieser meist alle Rechte vor. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden und der Verlag nicht zu einer Umstellung bereit ist, ist die Gründung einer neuen Zeitschrift wahrscheinlich die einzige Möglichkeit für eine Open-Access-Transformation. Status quo ermitteln Bevor Sie das Flipping einer Zeitschrift angehen, sollten Sie zunächst den aktuellen Stand der Zeitschrift prüfen. Dabei gilt es z. B. zu ermitteln, wer die Rechte am Namen der Zeitschrift hat. Dazu lohnt sich ein Blick auf vertragliche Dokumente oder die Website. Zudem sollten Sie sich mit dem Prozess des Flippings vertraut machen und beispielsweise Erfahrungsberichte von geflippten bzw. neu gegründeten Zeitschriften lesen. Dort lassen sich auch Informationen über mögliche Strategien zur Umstellung herausfinden, was das Festlegen einer eigenen Strategie vereinfacht. In jedem Fall sollten Sie einen möglichst genauen Zeitplan für die einzelnen Schritte entwickeln. Zudem sollten alle Kosten genau kalkuliert werden. Berücksichtigen Sie dabei auch die „versteckten" Kosten für die technischen Ressourcen und die für die Organisation verwendete Arbeitszeit. Ab jetzt Open Access - Combinatorial Theory Quelle: Beck, M. & Strauß, H. (2022). Ab jetzt Open Access - Combinatorial Theory. open-access.network https://doi.org/10.5446/59877 ( CC BY 3.0 DE ) „Man muss seine Prioritäten vorher sich selber klarmachen. Wir waren eine kleine Zeitschrift, die auf einer schönen Plattform schön erscheinen und eine große Erreichbarkeit haben wollte. Wie viel Aufwand möchte man bei Publikationen betreiben? Wenn man weniger Aufwand will, kann man auch zur Uni mit OJS gehen oder zum Repo, aber wenn man schöne Zeitschriften will, lohnt sich die Arbeit. Man muss sich klar sein, dass man sich von manchen Sachen verabschieden muss, wir zum Beispiel von Print.“ (Dreher, 2021, S. 11) Ziele festlegen Setzen Sie sich von Anfang an klare Ziele: Was sind Ihre Wunschvorstellungen? Wie sieht ein ideales Preis-Leistungsverhältnis aus? Soll die Umstellung mit einem Verlag oder im Eigenbetrieb geschehen? Zudem bietet sich eine Anforderungsanalyse an. Dabei kann festgehalten werden, welche Prozesse, Tools und Lösungen bei der bestehenden Zeitschrift gut und unverzichtbar sind und welche im Zuge der Umstellung optimiert werden können. Holen Sie am besten mehrere Angebote ein, um zu prüfen, welcher Anbieter am besten zu Ihren Wünschen passt. Klären Sie auch, ob eine Transformation zu Open Access bei dem bisherigen Publikationsort (z. B. Verlag) umsetzbar und wünschenswert ist. Ist ein Verlag einem Flipping gegenüber aufgeschlossen, lohnt es sich, die Konditionen vor dem Hintergrund der Anforderungsanalyse zu prüfen. Streben Sie einen Wechsel des Publikationsortes an (z. B. Verlagswechsel oder Eigenbetrieb), sollte auch hier sichergestellt werden, dass alle Anforderungen wie gewünscht abgebildet werden können. Im Falle eines geplanten Eigenbetriebs ist es empfehlenswert, sich genau über die eigenen Ressourcen bewusst zu sein und Unterstützung von Serviceeinrichtungen einzuholen, wenn es um das Abschätzen Ihrer Möglichkeiten geht. Zudem ist zu beachten: Dieselbe ISSN kann nur genutzt werden, wenn der Titel gleich bleibt. Identifier (ISSN, DOI) müssen ggf. „umgemeldet“ werden, wenn sich Verantwortlichkeiten bzw. der Verlag ändern. Es muss sichergestellt werden, dass Nachweisdienste etc. nahtlos mit Metadaten weiter beliefert werden. Wie wird mit den Einreichungen verfahren, die sich im Prozess befinden? Kommunikation Ein nicht zu unterschätzender Aspekt im Prozess des Flippings ist die Kommunikation mit allen Interessensgruppen. Das beinhaltet sowohl interne Beteiligte wie Mitglieder des Editorial Boards, des Verlags oder Reviewer als auch externe wie Abonnent*innen, Autor*innen und die Fachcommunity. Nach dem Aufkommen der Idee eines Flippings ist interne Überzeugungsarbeit gefragt. Hier ist laut Dreher (2021) die direkte persönliche Kommunikation eine erfolgversprechende Methode für das Ausräumen von Bedenken. Stellen Sie sich auch auf mögliche Verhandlungen mit dem bisherigen Verlag ein. Universitäten und andere Beratungsstellen mit Open-Access-Erfahrung können hier unterstützend hinzugezogen werden. Transparenz im gesamten Prozess sowie die Kommunikation der Beweggründe ist wesentlich für die Akzeptanz und das Gelingen der Umstellung (Dreher, 2021). Es ist überdies ratsam, eine Marketingstrategie für das erste Jahr der Transformation zu planen. Es kann hilfreich sein, Autor*innen, Leser*innen und andere Beteiligte über eine Umfrage zu ihrer Meinung hinsichtlich der Transformation zu befragen. So können Sie nicht nur etwaige Bedenken herausfinden und darauf eingehen, sondern eventuell auch Schwachstellen in Ihrer Planung finden. Auch nach dem Transformationsprozess lohnt sich eine gute Kommunikationsstrategie, um die Reichweite sowie das Ansehen Ihrer Publikationen zu erhöhen und mehr Leser*innen und Einreichungen zu gewinnen. From now on Open Access - Glossa: a journal of general linguistics. Quelle: Rooryck, J. & Brinken, H. (2022). From now on Open Access - Glossa: a journal of general linguistics. open-access.network, Technische Informationsbibliothek (TIB). doi.org/10.5446/59193 SPARC Europe bietet zur Unterstützung beim Erstellen von Geschäftsplänen das New Business Plan Toolkit for OA Journals. Dieses finden Sie hier Geschäftsmodelle für Zeitschriften Finanzierungsmodelle Das Journal Flipping verlangt vor allem die Umstellung auf ein neues Geschäftsmodell. Zur Finanzierung von Open-Access-Zeitschriften gibt es verschiedene Modelle. Detaillierte Informationen darüber bietet die Seite Geschäftsmodelle für Zeitschriften . Beispiele sind: Institutionelle Finanzierung Konsortiale Finanzierung Subscribe to Open Spenden oder Drittmittel APC-basiertes Modell Bei der Auswahl des Finanzierungsmodells müssen alle Kosten erfasst und ein kleiner Puffer eingeplant werden. Wägen Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle ab. Beispielsweise können APCs für manche Disziplinen schwierig sein, in denen es den Autor*innen an Finanzmitteln fehlt – und sie verursachen in der Regel zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Autor*innen, Zeitschriften und Bibliotheken. Zudem sollten Sie abschätzen, welche Auswirkungen die Transformation auf Anzahl von Einreichungen und Leser*innen, aber auch auf die Auffindbarkeit haben könnte. Sie sollten also nicht nur wissen, ob Sie hinreichende finanzielle und personelle Mittel für die gegenwärtige Menge an Artikeln haben, sondern auch, ob Sie dazu imstande sind, eine steigende oder sinkende Anzahl an Einreichungen und Veröffentlichungen zu bewältigen. Wenn es darum geht, die Veröffentlichungskosten zu senken, ist der Verzicht auf gedruckte Ausgaben eine der am leichtesten zu realisierenden Möglichkeiten. Dies kann auch in der Chance münden, bessere digitale Veröffentlichungsformate einzuführen. Beispielsweise könnten die Beiträge in HTML, XML oder anderen maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt sowie eine fortlaufende, unmittelbare Online-Veröffentlichung der Artikel etabliert werden. In Drehers Studie (2021) zu Open-Access-Transformationserfahrungen von Zeitschriftenherausgeber*innen empfehlen mehrere Herausgeber*innen eine mutige Haltung gegenüber Neuerungen. Bedenken, die Zeitschrift erhalten zu müssen, wie sie war, stellten sich als unbegründet heraus: „Weniger ängstlich sein, was die Konsequenzen sein könnten. Es kann wie eine harte Entscheidung erscheinen und wir haben uns Sorgen gemacht um die Laienleser mit der Print-Version. Aber die Dinge laufen weiter, entwickeln sich und alles hat sich als gut erwiesen.“ (Dreher, 2021). Ab jetzt Open Access - Fossil Record Quelle: Paß, S., Witzmann, F. & Brinken, H. (2022): Ab jetzt Open Access - Fossil Record. open-access.network https://doi.org/10.5446/59244 ( CC BY 3.0 DE ) Prozesse überarbeiten Die Umstellung einer Zeitschrift bietet die Chance, bisherige Prozesse zu hinterfragen und zu verbessern. Auf Grundlage der anfangs erstellten Anforderungsanalyse kann geprüft werden, welche neuen Lösungen, Anbieter und Tools in Frage kommen können. Hier können von der Policy der Zeitschrift über den Review- und Veröffentlichungsprozess bis hin zum Layout, der Website und den Metadaten einzelner Artikel sämtliche Aspekte unter die Lupe genommen werden. Möglichst umfangreiche Metadaten aufzubereiten und bereitzustellen kann sich nicht nur für die Suchmaschinenoptimierung lohnen, sondern verbessert insgesamt die Auffindbarkeit und Nachweisbarkeit der Artikel. Die wichtigsten Kontextinformationen sind: Titel Abstract Quellenangaben Identifier für Autor*innen (z. B. ORCID iD ), Einrichtungen (z. B. ROR ), Förderinstitutionen (z. B. Fördernummer), Identifier zu verwandten Ressourcen (z. B. DOI des zugehörigen Datensatzes) Wenn Sie eine Aufnahme in andere Verzeichnisse planen, beachten Sie auch deren Vorgaben, sowie die Metadatenschemata zur DOI-Registrierung z. B. von Crossref und DataCite . Lizenzen Hier finden Sie mehr Informationen über Lizenzen Lizenz wählen Open-Access-Zeitschriften beinhalten ausschließlich Artikel, „die unmittelbar mit Erscheinen der Zeitschrift kostenlos und ohne Einschränkungen weltweit zu­gänglich und nachnutzbar sind.” (siehe Artikel zu Open-Access-Zeitschriften ). Damit einher geht die Vergabe einer entsprechenden Lizenz, idealer Weise einer Creative-Commons-Lizenz, um deutlich zu kennzeichnen, welche Rechte bei der Nutzung der Open-Access-Publikation gelten. Zu empfehlen ist die jeweils aktuelle Creative Commons Attribution / Namensnennung (CC BY) Lizenz (siehe Artikel Zeitschriften herausgeben sowie Redhead, 2012). Vorteile von CC BY: möglichst offene Nachnutzung konform mit Plan-S-Kriterien Andere Lizenzvarianten können mögliche negative Auswirkungen haben (z. B. CC BY-NC ). Die Angaben zur Lizenz sollten transparent gemacht werden und in den Metadaten der einzelnen Artikel, auf der Landing Page sowie im Dokument selbst zu finden sein. Wichtige Grundlagen Für einen erfolgreichen Open-Access-Betrieb empfiehlt es sich, einige grundlegende Vorkehrungen zu treffen. Es gibt internationale Organisationen, die sich für hohe Standards im Open-Access-Publizieren einsetzen und ihre Unterstützung anbieten. Eine Mitgliedschaft z. B. in OASPA kann demnach von Vorteil für Ihre Open-Access-Zeitschrift sein. Zudem ist es hilfreich für die Reichweite, eine Indexierung in Verzeichnissen, wie z. B. im Directory of Open Access Journals (DOAJ) anzustreben, auch wenn dies ein zeitintensiver Prozess ist. Darüber hinaus geben die Standards und Vorgaben von Plan S , OASPA und DOAJ eine Orientierung für die Policy von Open-Access-Zeitschriften. Alte Ausgaben Zusätzlich sollten Sie darüber nachdenken, wie Sie mit alten Ausgaben der Zeitschrift umgehen. Dürfen und möchten Sie diese (ggf. retrodigitalisiert oder mit einer Embargofrist) im Open Access zur Verfügung stellen? Falls Sie sich dafür entscheiden und es rechtlich möglich ist, ziehen Sie in Erwägung, die Autor*innen zu kontaktieren und sich ggf. rechtliche Unterstützung zu holen. Bei einem Wechsel des Publikationsortes sollten Sie darauf achten, ob und wie bereits publizierte Inhalte mit umziehen können. Es gibt immer Artikel, die sich zum Zeitpunkt des Flippings im Publikationsprozess befinden. Eine offene Kommunikation mit den betroffenen Autor*innen, auch über lizenzrechtliche Rahmenbedingungen, ist unabdingbar. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Dokumente und Metadaten bei einem Umzug in ein neues System lückenlos übertragen werden. Ebenfalls ist denkbar, für einen gewissen Zeitraum zu einer gemischten Publikationsform anstelle einer sofortigen Trennung zwischen Closed und Open Access überzugehen. Diese kurzfristige Mischform sollte im Finanzierungsplan berücksichtigt und alle Beteiligten sollten transparent darüber informiert werden. Falls Sie eine Mischform vermeiden wollen, muss dies im Veröffentlichungsprozess rechtzeitig eingeplant werden. Fazit Wichtig ist: Die konkrete Umsetzung einer Transformation von Subskriptionszeitschriften hängt stark vom Einzelfall und den gegebenen Bedingungen ab. Es ist daher in jedem Fall empfehlenswert, sich Unterstützung von Expert*innen zu suchen. Die in der Fair Open Access Alliance (FOAA) zusammengeschlossenen Wissenschaftler*innen und Bibliothekar*innen unterstützen u. a. Herausgeber*innen, die an einer Transformation zu Open Access interessiert sind. Auch eine Beratung in wissenschaftlichen Bibliotheken bei deren Open-Access-Beauftragten sollte in Anspruch genommen werden. Falls die Anzahl zu klärender Fragen Sie verunsichern, vergegenwärtigen Sie sich, dass Sie im Prozess der Transformation nicht allein sind, sondern auf Unterstützung von außen zugreifen können. Gut geplantes Journal Flipping lohnt sich und führt zum Erfolg. Dies beweisen neuere Beispiele wie Quantitative Science Studies ; diese Zeitschrift wurde im Jahr 2019 erfolgreich geflippt (Tullney, 2019). Weitere Beispiele erfolgreich geflippter Zeitschriften sind im Open Access Directory (2021) aufgelistet. Quelle:Pandita, R., & Singh, S. (2022). A study of distribution and growth of open access research journals across the world. Publishing Research Quarterly, 38(1), 131-149. https://doi.org/10.1007/s12109-022-09860-x, Table 1. Literatur Bautista-Puig, N., Lopez-Illescas, C., de Moya-Anegon, F., Guerrero-Bote, V., & Moed, H. F. (2020). Do journals flipping to gold open access show an OA citation or publication advantage? Scientometrics, 124 (3), 2551–2575. https://doi.org/10.1007/s11192-020-03546-x . Dreher, L. (2021). Open-Access-Transformationserfahrungen von Zeitschriftenherausgeber*innen. O-Bib. Das Offene Bibliotheksjournal , 8(4), 1–19. https://doi.org/10.5282/o-bib/5756 Edig, X. van, & Rücknagel, J. (2022). Von closed zu open - wie Sie Ihr Journal zu Open Access flippen. Zenodo . https://doi.org/10.5281/zenodo.6412164 Gutknecht, C. (2015). Massenrücktritt des Editorial Board beim Elsevier Journal Lingua. wisspub.net https://wisspub.net/2015/11/04/massenruecktritt-des-editorial-board-beim-elsevier-journal-lingua/ (zuletzt geprüft: 28.01.2023). Mallett, J. J., Chin, D. L., Rush, I. M., & Smith, J. R. (2021). The transition of ARVO journals to open access. Learned Publishing , 34 (2), 262–271. https://doi.org/10.1002/leap.1338 Momeni, F., Mayr, P., Fraser, N., & Peters, I. (2021). What happens when a journal converts to open access? A bibliometric analysis. Scientometrics, 126 (12), 9811–9827 . https://doi.org/10.1007/s11192-021-03972-5 Open Access Directory (2021). Journals that converted from TA to OA. http://oad.simmons.edu/oadwiki/Journals_that_converted_from_TA_to_OA (zuletzt geprüft: 28.01.2023). Open Access Monitor (2022). Verteilung der Zeitschriftenartikel in Deutschland. https://open-access-monitor.de/#/open-access (zuletzt geprüft: 28.01.2023). Redhead, C. (2012). Why CC-BY? Open Access Scholarly Publishers Association . http://oaspa.org/why-cc-by/ Solomon, D., Laakso, M., & Björk, B.-C. (2016). Converting scholarly journals to open access: a review of approaches and experiences . http://nrs.harvard.edu/urn-3:HUL.InstRepos:27803834 Tullney, M. (2019). Erfolgreiches Journal Flipping: TIB unterstützt neue Zeitschrift Quantitative Science Studies. TIB Blog . https://blogs.tib.eu/wp/tib/2019/01/14/unterstuetzung-journal-flipping-qss/ Wenaas, L. (2021). Attracting new users or business as usual? A case study of converting academic subscription-based journals to open access. Quantitative Science Studies , 2 (2), 474–495. https://doi.org/10.1162/qss_a_00126 Weiterführende Literatur Hopf, D., Dellmann, S., Hauschke, C., & Tullney, M. (2022). Wirkungen von Open Access. Literaturstudie über empirische Arbeiten 2010-2021 . https://doi.org/10.34657/7666 Matthias, L., Jahn, N., & Laakso, M. (2019). The two-way street of open access journal publishing: Flip it and reverse it. Publications , 7(2), 23. https://doi.org/10.3390/publications7020023 Scholastica (2021). How to start or flip fully open access journals: academy-owned publisher guide. Scholastica Blog. https://blog.scholasticahq.com/post/how-to-start-flip-open-access-academic-journal...

  6. Open Access bei Forschungsdaten

    Intro Der Forschungsdatenmanagement-Zyklus open-access.network ( CC BY 4.0 International ) Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Forschungsdaten und deren eigenständige Publikation werden zunehmend unverzichtbar. 2 Die FAIR-Prinzipien sind ein Quasi-Standard für Forschungsdaten. 3 Organisatorische, rechtliche und infrastrukturelle Hürden vor der Publikation sind überwindbar. Forschungsdaten Wissenschaftliche Erkenntnisse in Textform basieren in der Regel auf Forschungsdaten. Diese können dabei die unterschiedlichsten Ausprägungen annehmen, sie umfassen sämtliche im wissenschaftlichen Prozess entstehenden (digitalen) Daten, z. B. durch Messungen, Simulationen, Befragungen, Quellenarbeit oder Code und Software. Das Management dieser Forschungsdaten ist inzwischen elementarer Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis und in vielen Einrichtungen in Policies institutionell verankert. Wurden in der Vergangenheit Forschungsdaten als Beiwerk zu Publikationen oft stiefmütterlich behandelt, der Form halber zur Verfügung gestellt oder nur auf Anfrage herausgegeben, ist ein starker Trend zur eigenständigen und prominenten Publikation von Forschungsdaten in offener Form zu erkennen. In manchen Disziplinen ist die Publikation der Daten auf dem Weg, das Hauptergebnis wissenschaftlicher Arbeit zu werden. Warum Forschungsdaten veröffentlichen? Forschungsdaten ermöglichen die Replikation und die Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse. Sie sind die Grundlage für transparente Wissenschaft. Die Nachnutzbarkeit fördert die Re-Analyse von Daten, das Zusammenfügen von verschiedenen Datenquellen und damit die Chance, mit bestehenden Daten weitergehende Forschung zu betreiben und neue Erkenntnisse zu erzielen. Nachnutzbarkeit umfasst dabei im Idealfall das Recht, die Daten herunterzuladen, zu kopieren, zu verbreiten, maschinell zu verarbeiten und sie ohne finanzielle, technische oder rechtliche Einschränkungen nutzen zu können. Die Publikation von Forschungsdaten ermöglicht deren Zitierbarkeit und trägt damit zur wissenschaftlichen Reputation der Urheber*innen bei. Durch von Initiativen wie der Coalition for Open Research Assessment (CoARA) getriebene Reformen der Forschungsbewertung werden Forschungsdaten zunehmend als eigenständige wissenschaftliche Leistung anerkannt. Quelle: Übersetzt nach: Hole, B. (2015). Open Science: A New publisher Perspective . Ubiquity press. ( CC BY 4.0 International ) Positionen und Treiber Europäische Union Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2016 im Förderprogramm Horizon 2020 den Open Research Data Pilot integriert. Dieser sah die Veröffentlichung von Forschungsdaten unter der Prämisse "as open as possible, as closed as necessary" vor. Eine Teilnahme war freiwillig. Im bis 2027 gültigen Nachfolgeprogramm Horizon Europe wird Open Science zum modus operandi ernannt und Open Access bei Text- und Datenpublikationen sowie eine Bereitstellung der Daten nach den FAIR-Prinzipien vorgeschrieben. Deutschland Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) nennt die Bereitstellung von Daten nach den FAIR-Prinzipien sowohl in den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wie auch in den separat herausgegebenen Leitlinien zum Umgang mit Forschungsda­ten . Statements zum Forschungsdatenmanagement und Datenmanagementpläne sind bei Anträgen verpflichtend und fließen in die Bewertung ein. Angaben zur Weiterverwendung und Verwertung der Daten verlangen beispielsweise auch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) oder forschungsfördernde Stiftungen. Als weiterer Treiber hat sich die von Bund und Länder gemeinsame finanzierte Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) erwiesen. Durch die Arbeit in 26 Konsortien werden laut Selbstbeschreibung der NFDI „wertvolle Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen, vernetzt und nachhaltig sowie qualitativ nutzbar gemacht.“ „wertvolle Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen, vernetzt und nachhaltig sowie qualitativ nutzbar gemacht.“ Österreich Der Österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) hat 2019 eine Open Access Policy für Forschungsdaten eingeführt. Darin verpflichtet seine Förderempfänger seit 2019 zur Erstellung eines Datenmanagementplans (DMP) und zum offenen Zugang zu Forschungsdaten, „die den wissenschaftlichen Publikationen des Projekts zugrunde liegen“. Der Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) verpflichtet in seiner Open Science Policy zwar nicht zum offenen Zugang zu Forschungsdaten, empfiehlt jedoch nachdrücklich die Bereitstellung gemeinsam nutzbarer Forschungsdaten. Die 2022 in Kraft getretene nationale Open Science Policy setzt sich u. a. die Veröffentlichung von Forschungsdaten anhand der FAIR-Prinzipien zum Ziel. Außerdem haben einige Universitäten eine FDM-Policy oder -Richtlinie verabschiedet. Weitere Informationen finden sich auf den Österreich-Seiten von forschungsdaten.info . Schweiz Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) erachtet den offenen Zugriff auf Forschungsdaten ebenfalls als einen wesentlichen Beitrag. Weitere Informationen finden sich in Englischer Sprache auf den Schweiz-Seiten von forschungsdaten.info . Auch bei Forschungsdaten ist ein Argument für den offenen Zugang, dass ihre Herstellung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Die Berliner Erklärung hat bereits früh Daten als Objekte genannt, deren offene Verfügbarkeit angestrebt wird. Neben der intrinsischen Motivation, durch ein gutes Datenmanagement in zunehmend datengetriebener Forschung effizienter arbeiten zu können und selbst von offenen Daten zu profitieren, sind die Forschungsförderer der wichtigste Treiber für die Publikation von Daten. FAIR-Prinzipien Verschiedene nationale und internationale Forschungsförderer wie die EU und die DFG zielen in ihren Richtlinien auf die FAIR-Prinzipien ab, die NFDI hat sich zum Ziel gesetzt, Daten „ FAIRfügbar “ zu machen. Das Akronym FAIR steht für F indable (Auffindbar), A ccessible (Zugänglich), I nteroperable (Interoperabel) und R eusable (Wiederverwendbar). Geprägt wurde der Begriff FAIR von der FORCE11-Community und am 15. März 2016 in Scientific Data publiziert ( Wilkinson et al., 2016 ), eine Befürwortung findet sich unter anderem in der Abschlusserklärung vom G20-Gipfel in Hangzhou 2016 . Die FAIR-Prinzipien sind auf bestem Wege ein international anerkannter Standard im Umgang mit Forschungsdaten zu werden. FAIRe Daten bedeuten dabei nicht zwangsläufig, dass alle Daten offen zur Verfügung stehen. Quelle: verändert nach Halina Sieminska, P. (2019). A FAIRy tale graphics. Zenodo https://doi.org/10.5281/zenodo.3267168 . Bearbeitung: Ilona Lang ( CC BY-SA 4.0 ) Die vier einzelnen Elemente von FAIR bedeuten: Auffindbar : Damit Daten nachgenutzt werden können, müssen diese leicht auffindbar sein. Dazu sind Daten mit umfassenden menschen- und maschinenlesbaren Metadaten beschrieben. Zugänglich : Der Zugriff auf die gefundenen Daten muss nach klaren Regeln möglich sein, Authentifizierung und Autorisierung müssen definiert sein. Interoperabel : Zur Nutzung und zur Integration mit anderen Daten ist eine Verwendung einer zugänglichen und allgemein verwendbaren Sprache für die Wissensrepräsentation notwendig, Metadaten folgen standardisierten Vokabularien. Wiederverwendbar : Die Beschreibung der Daten und der Metadaten ermöglicht die Nutzung in unterschiedlichen Kontexten, geeignete Datennutzungslizenzen werden verwendet und die Daten entsprechen domänenrelevanten Community-Standards. Ergänzt werden die FAIR-Prinzipien durch die CARE-Prinzipien. Das Akronym steht für Collective Benefit, Authority to Control, Responsibility und Ethics. Auf Grundlage der CARE-Prinzipien werden Forschende dafür sensibilisiert, im Rahmen der Bemühungen um Open Data und Open Science die Rechte und Interessen indigener Gemeinschaften zu wahren – unabhängig davon, ob sich deren Forschung dezidiert mit den Gemeinschaften selbst befasst oder diese anderweitig berührt. Für Forschungssoftware wurden die FAIR-Prinzipien in Form der FAIR4RS-Prinzipien ergänzt. Im Zusammenhang mit der KI-Transformation kann das FAIR-Akronym auch für Fully AI Ready Data stehen. Es sagt aus, dass nach den FAIR-Prinzipien verarbeitete Daten meistens automatisch auch maschinenlesbar und damit durch KI verarbeitbar sind. Publikation Bei der Publikation von Forschungsdaten ist ein geeignetes Repositorium auszuwählen, das möglichst einen Open-Access-Zugriff auf die Daten anbietet. Dabei ist die Wahl eines fachspezifischen und in der Community etablierten Repositoriums immer zu bevorzugen, da sich die eigenen Daten damit in einem guten fachlichen Kontext befinden und die Auffindbarkeit erleichtert wird. Zur Auswahl eines Datenrepositoriums kann der Verzeichnisdienst re3data genutzt werden. Falls kein passendes Repositorium gefunden werden kann, so ist ein Rückgriff auf allgemeine oder institutionelle Repositorien möglich. Bekannte Vertreter für generische Repositorien sind Zenodo oder Dataverse . Um die Bereitstellung und Auffindbarkeit langfristig zu garantieren, ist die Vergabe einer dauerhaften Adresse notwendig. Dieser persistente Identifikator sichert auch die Zitierbarkeit der Datensätze. Bevorzugte Identifikatoren sind die vom Verbund DataCite vergebenen DOIs . Vor der Veröffentlichung von Daten ist eine Kuration der Daten nach den FAIR-Prinzipien dringend angeraten, denn die Nachnutzbarkeit von Daten wird stark eingeschränkt, wenn diese nicht über ausreichende Beschreibungen und Meta­daten verfügen. Metadaten sollten dabei frühestmöglich im Forschungsprozess vergeben werden und umfassen sowohl technische (Beispiel: Wann und von wem wurde der Datensatz erhoben?) wie auch inhaltliche Metadaten (Beispiel: Was steht in den einzelnen Variablen?). Für zahlreiche Disziplinen gibt es dabei spezifische Standards, die insbesondere von den NFDI-Konsortien vorangetrieben, gepflegt und veröffentlicht werden (siehe den Metadata Standards Catalog ). Bei der Kuration werden die Daten vor allem technisch überprüft. Dies umfasst das Datenformat, den grundsätzlichen Zugriff und die formale Korrektheit. Beim Datenformat ist z. B. auf langfristig zugreifbare und offene Datenformate zu setzen. Die inhaltliche Überprüfung muss durch die Wissenschaftler*innen weitestgehend selbst geleistet werden. Am Ende der Kuration steht die Wahl einer geeigneten Lizenz . Hier haben sich die Creative-Commons-Lizenzen bewährt (nähere Informationen hierzu bietet das Portal forschungsdaten.info ). CC-Lizenzen sind jedoch nicht für die Lizensierung von Code oder Software geeignet. Hierfür gibt es spezielle Softwarelizenzen . Quelle: verändert nach Koch, M. (2015). Publizieren über das Repositorium der Leibniz Universität Hannover. TIB Blog Praxistipp Tipps und Tricks, wie Forschungsdaten der Community offen bereit gestellt werden können, gibt es hier in den Folien zum Open Access Talk Forschungsdaten & Open Access - so publizieren Sie Ihre Daten . Herausforderungen Drei wichtige Herausforderungen sollten im Forschungsdatenmanagement (FDM) und im Publikationsprozess als überwindbare Hürden genannt werden: Organisatorisch Das Management und die Kuration der Daten erfordert zusätzliche Kompetenzen. Neue Berufsbilder wie Data Curator, Data Steward oder Data Scientist sind entstanden und Forschungs- und Infrastruktureinrichtungen müssen entsprechende Ressourcen bereitstellen und Mitarbeiter*innen weiter- und ausbilden. Forschungsförderer finanzieren inzwischen Data Stewards z. B. in Sonderforschungsbereichen oder Exzellenzclustern. Den gestiegenen Anforderungen müssen Institutionen in Form von Policies und angepassten Abläufen begegnen. Rechtlich Forschungsdaten können personenbezogen und sehr sensitiv sein. Diese Daten müssen vor der Veröffentlichung anonymisiert oder im Zugriff so eingeschränkt werden, dass keine Datenschutzrechte verletzt werden. Auch die Berücksichtigung urheberrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit Forschungsdaten ist nicht zu vernachlässigen. Dies betrifft sowohl die Publikation eigener wie auch die Nachnutzung existierender Daten. Eine rechtliche Beratung zu einem frühen Zeitpunkt im Forschungsprozess ist dringend anzuraten. Infrastruktur Die entstehenden Datenmengen können – besonders in den Naturwissenschaften – sehr schnell sehr groß werden und aus den Erfahrungen der Vergangenheit wird die Datenmenge stetig wachsen. Der Umgang mit Daten im Petabyte-Bereich stellt Anforderungen an die Speicherung, Sicherung, Archivierung und die Übertragung dieser Daten. Vorbehalte Eine oft geäußerte Kritik aus der Wissenschaft liegt in der Sorge begründet, dass andere zu stark vom eigenen Datenschatz profitieren und man selbst nicht die nötige Reputation für die wissenschaftliche Karriere erzielen kann. Dazu ist klarzustellen, dass eine Veröffentlichung so früh und so umfangreich wie möglich anzustreben ist. Dies lässt aber weiterhin zu, dass Daten erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach der Auswertung oder mit einem Embargo versehen , veröffentlicht werden. Durch angestrebte Reformen in der Forschungsbewertung wird diesem Vorbehalt ebenso begegnet. Die Hoheit über die Daten kann beim Erzeugenden verbleiben. Ebenfalls oft genannt wird der zusätzliche Aufwand für den geforderten Umgang mit den Daten. Hierzu ist es bereits jetzt möglich, im Rahmen der Beantragung von Forschungsförderung auch Mittel für diesen Aufwand zu erhalten. Datenmanagement muss als zentraler Bestandteil von wissenschaftlicher Forschung angesehen und personell und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Ausblick Der Prozess der letzten Jahre wird sich weiter verstärken. Die Veröffentlichung, Nachnutzung und Verknüpfung von Forschungsdaten haben sich zum wissenschaftlichen Standard entwickelt. Viele Journals fordern inzwischen die Einhaltung von Data Availability Statements bei Einreichungen. Außerdem etablieren sich spezielle Data- und Software-Journals als zusätzlicher Publikationsort für Forschungsdaten zusätzlich zu Repositorien. Es ist insgesamt zu erwarten, dass die Grenzen zwischen Open Access, Textpublikationen und Forschungsdaten zunehmend verschwimmen, sich die Themen und Aufgaben überlappen und unter dem Sammelbegriff Open Science ein Mentalitätswandel in der Wissenschaft herbeigeführt wird. Zur Akzeptanz in der Wissenschaft müssen Daten und der Umgang mit diesen als wissenschaftliche Leistung anerkannt werden. Literatur Wilkinson, M. D., Dumontier, M., Aalbersberg, Ij. J., Appleton, G., Axton, M., Baak, A., Blomberg, N., Boiten, J.-W., Bonino da Silva Santos, L., Bourne, P. E., Bouwman, J., Brookes, A. J., Clark, T., Crosas, M., Dillo, I., Dumon, O., Edmunds, S., Evelo, C. T., Finkers, R., … Mons, B. (2016). The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship. Scientific Data , 3 . https://doi.org/10.1038/sdata.2016.18 Weiterführende Literatur Österreichischer Wissenschaftsfonds (FWF) (o. J.): Open-Access-Policy für Forschungsdaten . https://www.fwf.ac.at/ueber-uns/aufgaben-und-aktivitaeten/open-science/open-access-policy/open-access-policy-fuer-forschungsdaten Putnings, M., Neuroth, H., & Neumann, J. (2021). Praxishandbuch Forschungsdatenmanagement . de Gruyter. https://doi.org/10.1515/9783110657807 Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) (o. J.): Open Science Policy . https://wiki.wwtf.at/books/open-science-policy/page/open-science-policy-gultig-ab-112026 Weiterführende Links forschungsdaten.info – Deutschsprachige Informationsplattform zu Forschungsdaten go-fair.org/ – Go Fair Initiative re3data.org – Verzeichnis von Datenrepositorien Bearbeitung der Inhalte der Seite: Matthias Landwehr, Universität Konstanz (Stand: Mai 2026). Besonderen Dank an Anna-Karina Renziehausen, TIB – Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften ....

  7. Open Access in Fachdisziplinen

    Fach­spezifische Inhalte Hier finden Sie spezifische Informationen zu Open Access in verschiedenen Fächern. Expert*innen aus dem jeweiligen Fach haben hier Informationen z. B. über fachspe­zifische Repositorien , relevante Open-Access-Zeitschriften sowie allgemeine Informationen zur Verbreitung und Akzeptanz von Open Access im jeweiligen Fach für Sie zusammengestellt. Afrikastudien Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft Altertumswissenschaften Anglistik/Amerikanistik Berufsbildungsforschung Biologie Chemie Erziehungswissenschaften Ethnologische Fächer Geowissenschaften Germanistik Geschichtswissenschaften Geschlechterforschung Informatik Informationswissenschaft Ingenieurwissenschaften Kunstgeschichte Künstlerische Fächer Linguistik Materialwissenschaften Mathematik Medienwissenschaft Medizin/Lebenswissenschaften Musikwissenschaften Nahost-, Nordafrika- und Islamstudien Philosophie Physik Politikwissenschaft Psychologie Rechtswissenschaft Religionswissenschaft Romanistik Soziologie Wirtschaftswissenschaften...

  8. Open Access in den Afrikastudien

    Was ist Open Access? Hier finden Sie eine Einführung. Quelle: verändert nach Brinken, H. (2021). 10 Gründe für Open Access. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.4643859 ( CC BY 4.0 International ) Was spricht für, was gegen Open Access? Hier finden Sie eine Einführung. Open Access publizieren Hier finden Sie eine Einführung. Video zur Finanzierung von Open-Access-Artikeln Quelle: Becklas Dorow, C., Hauss, J. (2026). Open-Access-Artikel finanzieren – welche Wege gibt es?. Technische Informationsbibliothek (TIB), open-access.network. https://doi.org/10.5446/73319 ( CC BY 3.0 DE ) Open Access in den Afrikastudien Die Afrikastudien (im Deutschen auch Afrikawissenschaften genannt) umfassen die interdisziplinär ausgerichteten geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Regionalstudien zu Afrika. Je nach Disziplin ( Ethnologie , Politikwissenschaften , Sprachwissenschaften ) entsprechen die Entwicklungen zu Open Access denen der jeweiligen Fachkulturen: Während Open Access in vielen geisteswissenschaftlichen Fächern oft keine bedeutende Rolle spielt, sind die Entwicklungen in der Linguistik durchaus dynamischer. Lange waren gedruckte Monographien und Sammelbände die primären Publikationsformen der Afrikastudien, in den letzten Jahren jedoch hat die Bedeutung von (Online-)Zeitschriften stark zugenommen. Für Afrikawissenschaftler*innen ist das Prestige einer Zeitschrift nach wie vor häufig das ausschlaggebende Auswahlkriterium, dies gilt sowohl für disziplinäre als auch für interdisziplinäre Zeitschriften. Auch der Impact Factor gewinnt an Bedeutung, obwohl er für die Evaluation afrikabezogener Publikationen nachweislich ungeeignet ist ( The Journal Impact Factor in African Studies, 2022 ). Die Verbreitung von Open-Access-Publikationsformen ist für die Afrikastudien von besonderer Wichtigkeit, da gedruckte Veröffentlichungen afrikanischer Verlage unter anderem infolge unzureichender Distributionsmöglichkeiten häufig nur schwer zugänglich sind. Zudem sind Veröffentlichungen aus dem Globalen Norden auf dem afrikanischen Kontinent aufgrund der hohen Preise und der Distributionswege der Verlage oft nur schwer zugänglich. Neben der Nutzung des grünen Open Access sind in diesem Kontext der Ausbau von Diamond-Open-Access-Angeboten besonders bedeutsam, insbesondere aufgrund der Hürden, die Open-Access-Publikationsgebühren für Autor*innen aus dem Globalen Süden darstellen. Trotz dieser Umstände ist Open Access in den Afrikastudien im Vergleich zu anderen Disziplinen bislang eher unterrepräsentiert, auch wenn es mittlerweile mehrere wichtige Initiativen zur Förderung von Open Access in den Afrikastudien gibt. Dazu gehören die African Principles for Open Access in Scholarly Communication in and about Africa . Auch das Repositorium AfricArXiv ist eine wichtige Initiative (siehe Abschnitt Disziplinäre Repositorien auf dieser Seite). Best-Practice-Beispiele des Open Access wurden 2017 im Rahmen eines vom FID Afrikastudien organisierten Workshops (VAD e. V., 2017) und 2022 in Zusammenarbeit mit open-access.network vorgestellt. Außerdem präsentiert der FID Afrikastudien in der African Studies Toolbox regelmäßig relevante Informationen zum Thema Open Access , z. B. eine Reihe zum Zweitveröffentlichungsrecht sowie Open-Access-Initiativen von Verlagen mit Reihen zu afrikabezogener Forschung. Letztere Initiativen werden im Abschnitt Open-Access-Bücher auf dieser Seite näher ausgeführt. Open-Access-Zeitschriften Da die Afrikastudien interdisziplinär arbeiten, gibt es kein spezifisches Stichwort zur Suche im Directory of Open Access Journals (DOAJ). Zeitschriften aus Südafrika sind mit 141 Titeln besonders gut repräsentiert, unter dem Stichwort African Studies finden sich 27 Zeitschriften (Stand: März 2024). Wichtige Open-Access-Zeitschriften sind: Africa Spectrum DOAJ Afriques : Débats, Méthodes et Terrains d'Histoire DOAJ Nordic Journal of African Studies DOAJ Journal of African Languages and Literatures DOAJ The African Journal of Information and Communication DOAJ Die Open-Access-Zeitschriften des Council for the Development of Social Science Research in Africa (CODESRIA) mit Sitz in Dakar wie zum Beispiel Africa Development , African Sociological Review , African Journal of International Affairs , Afrika Zamani gehören zu den Open-Access-Vorreitern der Afrikastudien. Sie sind, inklusive aller zurückliegenden Ausgaben, auf den Webseiten der CODESRIA verfügbar. Die Zeitschrift Africa Spectrum wird seit 1966 beim GIGA Institute for African Affairs (IAA) herausgegeben. Durch Förderung des Auswärtigen Amts , des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Hansestadt Hamburg ist sie beim Verlag Sage Open Access verfügbar. Seit 2003 arbeitet die Zeitschrift eng mit der Vereinigung für Afrikawissenschaften in Deutschland (VAD e.V.) zusammen. Mitglieder der VAD stützen diese Zusammenarbeit als Redakteur*innen, als Mitglieder des Editorial Board, als Autor*innen sowie im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens . Ein Abonnement der Druckausgabe ist außerdem in der VAD-Mitgliedschaft enthalten ( Dual Publishing ). African Journals Online (AJOL) ist ein südafrikanischer Online-Dienst, der Zugang zu in Afrika veröffentlichten Forschungsarbeiten bietet und 485 Open-Access-Zeitschriften auflistet (Stand: März 2024). Sabinet , ebenfalls in Südafrika gegründet, bietet Zugang zu Volltext-Zeitschriften aus oder über Afrika und listet 130 Open-Access-Zeitschriften auf (Stand: März 2024). Global Africa ist eine panafrikanische, internationale Zeitschrift, die sich der Verbreitung und dem Streben nach Exzellenz in der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung auf dem afrikanischen Kontinent und seiner Diaspora widmet. Global Africa ist nach dem "Diamond Open Access"-Modell kostenlos in Volltext online verfügbar, sobald es auf der Website von Global Africa veröffentlicht wird, ohne Kosten für den Leser und ohne Artikelverarbeitungsgebühren (APC) für Autor*innen und ihre Institutionen. Was sind Open-Access-Zeitschriften? Hier finden Sie eine Einführung. Praxistipp Qualität von Zeitschriften – Wo publizieren und wo lieber nicht? open-access.network (2026) ( CC BY 4.0 International ) Was sind Open-Access-Bücher? Hier finden Sie eine Einführung. open-access.network (2026) ( CC BY 4.0 International ) Open-Access-Bücher Unter dem Stichwort Africa listet das Directory of Open Access Books (DOAB) 42 Ergebnisse, unter dem Stichwort African History sind es 218 (Stand: März 2024). Hinzu kommen Bücher aus der Afrikanistik, also den afrikabezogenen Sprachwissenschaften, zum Beispiel die der Language Science Press . OAPEN verzeichnet unter der Rubrik Africa 25 Titel, unter African History sind es 116. Bei Open Book Publishers findet man unter dem Stichwort Africa Treffer aus unterschiedlichen Disziplinen. Außerdem gibt es eine Reihe von Open-Access-Büchern in der African Studies Collection des Verlags Routledge , die in Zusammenarbeit mit Knowledge Unlatched entstanden ist. Die Africa-Europe Group for Interdisciplinary Studies (AEGIS) veröffentlicht eine Buchreihe beim Verlag Brill , allerdings mit einer Embargofrist von zwei Jahren. Ergänzend zu den bei Brill verlegten Titeln listet die CODESRIA eine große Anzahl von Open-Access-Buchtiteln auf ihrer Website. African Minds ist ein nichtkommerzieller Open-Access-Verlag für wissenschaftliche Bücher mit Sitz in Kapstadt, Südafrika. African Minds publiziert vor allem in den Sozial- und Geisteswissenschaften. Disziplinäre Repositorien Das wichtigste Repositorium der Afrikastudien ist AfricArXiv , ein kostenlos zugängliches digitales Archiv für afrikanische und afrikabezogene Forschung, das vom Open Science Framework (OSF) gehostet wird. Es bietet eine Plattform für Arbeitspapiere, Preprints und akzeptierte Manuskripte ( Postprints ). Es gibt auch Optionen zum Verknüpfen von Forschungsdaten und Code sowie zur Artikelversionierung. AfricArXiv ist multidisziplinär, aber aufgrund des Fokus auf Forschung aus Afrika stellt es eine wertvolle Ressource für die Afrikastudien dar. Das International African Institute (IAI) in London hat in Zusammenarbeit mit AfricArXiv ein interaktives Mapping von digitalen Repositorien in Afrika erstellt. Dieses interaktive Mapping identifiziert und listet institutionelle Repositorien in Afrika auf, wobei der Schwerpunkt ursprünglich auf der Identifizierung von Repositorien an afrikanischen Universitätsbibliotheken lag. Mittlerweile umfasst es auch andere Einrichtungen und deren Dokumentenserver wie zum Beispiel staatliche und internationale Repositorien. Das Mapping stellt überdies die Beziehungen zwischen den Forschungsrepositorien dar. Eine Übersicht zu Repositorien des afrikanischen Kontinents bietet auch das Open Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) in seiner Länderübersicht . Was sind Repositorien? Hier finden Sie eine Einführung. Rechtliches Hier finden Sie ein Einführung. Open Access Helpdesk Gerne berät unser Helpdesk bei Fragen zu Open Access. oa.finder Der oa . finder zeigt Ihnen aus zehntausenden Zeitschriften, welche Gold Open Access sind, ob sie APCs erheben und wie hoch diese sind. Außerdem können Finanzierungsmodalitäten der eigenen Einrichtung angezeigt werden. Sonstige Angebote Der Fachinformationsdienst (FID) Afrikastudien an der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg in Frankfurt am Main bietet der Forschungscommunity in den Afrikawissenschaften einen OJS-Hosting-Service an, der bei der Etablierung einer Open-Access-Zeitschrift unterstützt. Dieser Service umfasst sowohl die technische Bereitstellung, Wartung und regelmäßige Aktualisierung von OJS auf einem dauerhaft verfügbaren Server als auch die Beratung und praktische Unterstützung bei der konzeptionellen Gestaltung und Einrichtung der Zeitschrift(en). Literatur The Journal Impact Factor in African Studies. (2022). African Studies Library. https://africanstudieslibrary.org/en/toolbox/the-journal-impact-factor-in-african-studies/ VAD e. V. Vereinigung für Afrikastudien in Deutschland (2017). Open Access Workshop des FID Afrikastudien . https://www.vad-ev.de/oa-workshop/ Weiterführende Literatur Bezuidenhout, L., Havemann, J., Kitchen, S., De Mutiis, A., & Owango, J. (2020). African Digital Research Repositories: Mapping the Landscape [Data set] . Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.3732172 Bezuidenhout, L., Havemann, J., Kitchen, S., De Mutiis, A., & Owango, J. (2020). African Digital Research Repositories: Mapping the Landscape [preprint] . Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.3732274 Bearbeitung der Inhalte dieser Seite: Dr. Anne Schumann-Douosson, Fachinformationsdienst Afrikastudien (Stand: Juli 2024)....

  9. Open Access in den Erziehungswissenschaften

    Was ist Open Access? Hier finden Sie eine Einführung. Quelle: verändert nach Brinken, H. (2021). 10 Gründe für Open Access. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.4643859 ( CC BY 4.0 International ) Was spricht für, was gegen Open Access? Hier finden Sie eine Einführung. Open Access publizieren Hier finden Sie eine Einführung. Open Access in den Erziehungswissenschaften In den Erziehungswissenschaften bzw. in den Educational Sciences ist Open Access als Publikationsform zwar etabliert, nimmt jedoch nach wie vor gegenüber proprietären Verlagsveröffentlichung eine nachrangige Rolle ein. So wird in der EU laut Open Science Monitor nur knapp ein Viertel der Publikationen in den Educational Sciences als Open Access ( grün , gold , bronze usw.) veröffentlicht ( Europäische Kommission, n.d. ). Die bevorzugte Publikationsform in den Erziehungswissenschaften sind Zeitschriftenartikel ( Schmidt-Hertha & Müller, 2020, S. 160 ). Danach folgen Publikationen in Form von Monografien, Sammelbänden und Buchbeiträgen, die zusammen etwa ein Drittel des Publikations-Outputs ausmachen ( Abs et al., 2020 ). Gemäß der Kennzeichnung in der FIS Bildung Literaturdatenbank sind im Jahrgang 2024 42% des Publikationsaufkommens, 32% der insgesamt gelisteten Zeitschriftenaufsätze, ca. 58% der aufgeführten Monografien und Sammelwerke und ca. 61% der gelisteten Sammelwerksbeiträge in deutscher Sprache als Volltext frei verfügbar (Stand: August 2025). Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissen­schaft (DGfE) als wesentliche disziplinäre Institution des deutschsprachigen Raums hat bislang keine klare Position zu Open Access bezogen. Einen weiteren Überblick über fachliche Open-Access-Entwicklungen der deutschsprachigen Erziehungswissenschaft geben die Dissertation von Bambey (2016) sowie die Beiträge von Rummler (2021) sowie Schindler und Rummler (2018) . Open-Access-Zeitschriften Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) listet unter dem Subject Education 1.980 Zeitschriften (Stand: Oktober 2025). Wichtige deutschsprachige Open-Access-Zeitschriften , die im DOAJ geführt werden, sind: bwp@ DOAJ Die Deutsche Schule doaj Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS) DOAJ IJRVET International Journal for Research in Vocational Education and Training DOAJ Magazin Erwachsenenbildung.at DOAJ MedienPädagogik. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Medienbildung DOAJ Zeitschrift für Hochschulentwicklung (ZFHE) DOAJ Zeitschrift für Weiterbildungsforschung DOAJ Wichtige Open-Access-Zeitschriften ohne DOAJ-Eintragung sind: bildungsforschung PhyDid widerstreit-sachunterricht Die Österreichische Volkshochschule (ÖVH) on_education. Journal for Research and Debate Beiträge zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung . Beträge bis 2013 sowie Beiträge ab 2014 finden sich auf peDOCS. Journal for Educational Research Online (JERO) journal für lehrerInnenbildung Disziplinäre Fachzeitschriften werden häufig von engagierten Einzelpersonen mit Hilfe ihrer Einrichtungen und durch ehrenamtliches Engagement im Open Access herausgegeben, so veröffentlicht beispielsweise das Deutsche Jugend­institut e.V. das Magazin IMPULSE . Auch wenn die DGfE, wie eingangs erwähnt, keine klare Position zu Open Access bezogen hat, gibt sie die Zeitschrift Erzieh­ungswissenschaft im Diamond Open Access heraus. Zudem publiziert ihre Sektion 12 - Medienpädagogik verlegt die oben erwähnte Zeitschrift MedienPädagogik, Sektion Medienpädagogik (DGfE) . In Öster­reich gibt das Forum Neue Medien in der Lehre Austria die Zeitschrift für Hochschulentwicklung im Open Access heraus, während die Schweizerische Gesellschaft für Bildungsforschung (SGBF) die viersprachige Schweizerische Zeitschrift für Bildungswissenschaften herausgibt, ebenfalls im Diamond Open Access. In manchen Fällen werden Fördermittel eingeworben oder es findet Sponsoring statt. So wird beispielsweise das Magazin erwachsenenbildung.at vom Bundes­ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) finanziert, während das Online-Fachjournal bwp@ u.a. durch eine Kooperation mit wbv Media und mit Unterstützung von Sponsoren betrieben wird. Was sind Open-Access-Zeitschriften? Hier finden Sie eine Einführung. Praxistipp Qualität von Zeitschriften – Wo publizieren und wo lieber nicht? Video zur Finanzierung von Open-Access-Artikeln Quelle: Becklas Dorow, C., Hauss, J. (2026). Open-Access-Artikel finanzieren – welche Wege gibt es?. Technische Informationsbibliothek (TIB), open-access.network. https://doi.org/10.5446/73319 ( CC BY 3.0 DE ) open-access.network (2026) ( CC BY 4.0 International ) Was sind Open-Access-Bücher? Hier finden Sie eine Einführung. open-access.network (2026) ( CC BY 4.0 International ) Open-Access-Bücher Das Directory of Open Access Books (DOAB) sowie die OAPEN Library listen unter dem Stichwort Education mehr als 1.600 Titel (Stand: März 2024). Darüber hinaus bietet peDOCS einen guten Überblick über erziehungswissen­schaftliche Reihen. Die FIS Bildung Literaturdatenbank weist frei zugängliche Bücher und ihre Beiträge nach. Universitätsverlage und institutionelle Repositorien veröffentlichen mittlerweile einen Großteil der erziehungswissenschaftlichen Open-Access-Bücher ( vgl. Schindler & Rummler, 2018 ). Hierunter fallen neben Forschungsberichten und Sammelbänden vor allem monografische Dissertations- und Habilitations­schriften. Obwohl die DGfE noch keine klare Position zu Open Access bezogen hat, geben ihre Sektionen und Kommissionen als sog. Society Publishers diverse Bücher und Buchreihen im Open Access heraus: Sektion 1 - Historische Bildungsforschung. Reihe: Jahrbuch Historische Bildungsforschung (Verlag Julius Klinkhardt) Sektion 7 - Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Reihe: Jahrbuch der berufs- und wirtschaftspädagogischen Forschung (Verlag Barbara Budrich) Sektion 9 - Erwachsenenbildung. Reihe: Schriftenreihe der Sektion Erwachsenenbildung (Verlag Barbara Budrich) Die Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW) publizierte bis 2022 im Waxmann Verlag Tagungsbände der Reihe Medien in der Wissenschaft im open access . Darüber hinaus unterstützen diverse Verlage erziehungswissenschaftliche Open-Access-Publikationen, darunter Verlag Julius Klinkhardt , Barbara Budrich , Nomos , Beltz Juventa , wbv Media , transcript , Waxmann oder der Werner-Hülsbusch-Verlag . Disziplinäre Repositorien Zu den wichtigsten Repositorien in den Erziehungswissenschaften gehören: peDOCS : fachliches Repositorium des DIPF – Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation für die Bereiche Bildungsforschung, Erziehungswissenschaft und Fachdidaktiken. DIPFdocs : institutionelles Repositorium des DIPF. texte.online : Veröffentlichungen des Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE) zur Erwachsenenbildung. Scripta Paedagogica Online : digitales Textarchiv zur Bildungsgeschichte des deutschsprachigen Raumes (u.a. Zeitschriften, Lehrer*innenverzeichnisse, Schulprogramme). VET Repository : zentrale Publikationsserver des BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung für Literatur im Bereich Berufsbildungsforschung. Eine Übersicht zu relevanten Repositorien bietet auch das Open Directory of Open Access Repositories ( OpenDOAR ). Was sind Repositorien? Hier finden Sie eine Einführung. Rechtliches Hier finden Sie eine Einführung. Video über das Zeitveröffentlichungsrecht Quelle: Brehm, E. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen, open-access.network. https://doi.org/10.5446/51789 ( CC BY 3.0 DE ) Praxistipp Open-Access-Literatur finden Open Access Helpdesk Gerne berät unser Helpdesk bei Fragen zu Open Access. oa.finder Der oa.finder zeigt Ihnen aus zehntausenden Zeitschriften, welche Gold Open Access sind, ob sie APCs erheben und wie hoch diese sind. Außerdem können Finanzierungsmodalitäten der eigenen Einrichtung angezeigt werden. Sonstige Angebote Das Fachportal Pädagogik stellt bei Literaturrecherchen als virtuelle Fachbiblio­thek Pädagogik den zentralen Einstieg in die (deutschsprachigen) Erziehungs­wissenschaften dar. Es wird vom Informationszentrum Bildung (IZB) des DIPF – Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation in Frankfurt am Main betrieben, der Aufbau wurde von der Deutschen Forschungsgemein­schaft (DFG) gefördert. Das kostenfrei nutzbare Angebot unter­teilt sich in die Bereiche Literatur, Forschungsdaten und Forschungsinforma­tion: Im Bereich Literatur kann man recherchieren, fehlende Literaturnachweise melden, Publikationen via peDOCS veröffentlichen oder die Dienstleis­tungen des Fachinformationsdienstes Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung in Anspruch nehmen. Im Bereich Forschungsdaten finden sich umfassende und dauerhaft doku­mentierte Studien der empirischen Bildungsforschung. Darüber hinaus besteht ein zentraler Zugang zu beschreibenden Studieninformationen (wie eingesetzte Erhebungsinstrumente, erhobene Forschungsdaten und Informationsmaterialien zum Forschungsdatenmanagement). Im Bereich Forschungsinformation gibt es eine themenfokussierte Zusammenstellung relevanter Internetquellen für und über Wissenschaft und Forschung im Bereich Bildung. Das Fachportal Pädagogik ist seit August 2005 online und wurde im September 2017 nach einer kompletten Überarbeitung neu veröffentlicht. Open Science in den Erziehungs­wissenschaften In den Erziehungswissenschaften gibt es auch über Open Access hinaus Bewegungen im Bereich Open Science. So wurden im Heft 61 (2-2020): “ Neue Formen der Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten ” der Zeitschrift Erziehungswissenschaft Argumente zum Thema Open Science und Open Data zusammengetragen, was innerhalb der Disziplin für Diskussionen über neue Formen der Forschung und der Datenerhebung sorgte. Auch entstand ein Austausch darüber, welche Anforderungen diese Modelle mit sich bringen. Das Heft thematisiert überdies, welche Limitierungen und Bedenken vor allem in Bezug auf Datenschutz und die Verwendung offener Forschungsdaten und -prozesse erkennbar sind. Gleichwohl werden sich auch die Erziehungswissenschaften mit Open-Science-Praktiken und Formen des Publizierens verändern, da der Umgang mit offenen Forschungsdaten grundsätzlich unterstützt wird. Hierzu haben die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), die Gesellschaft für Empirische Bildungsforschung (GEBF) sowie die Gesellschaft für Fachdidaktik (GFD) eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Der Verzeichnisdienst für Forschungsdatenrepositorien re3data verzeichnet auf internationaler Ebene unter dem Suchbegriff „Educational Sciences“ über 100 Datenportale und Repositorien offener erziehungswissenschaftlicher Forschungsdaten (Stand: November 2025). Im deutschsprachigen Raum weist Forschungsdaten Bildung durch einen föderierten Verbund Forschungsdaten übergreifend nach und informiert über das Teilen und Managen von Forschungsdaten in der Bildungsforschung. Zunehmend ist auch eine fachliche Auseinandersetzung mit Open Science zu beobachten, sowie deren Anpassung an die disziplinären Rahmenbedingungen und Möglichkeiten (van Dijk et al., 2021; Krammer & Svecnik, 2020; van der Zee & Reich, 2018). Darüber hinaus beeinflusst die Bewegung der Open-Educational-Resources (OER) die Erziehungswissenschaften. Dieses Themenfeld setzt in Form einer expliziten Forderung nach offenen Zugängen zu Bildung, Bildungsmöglichkeiten und Bildungsmaterialien an historische pädagogische Vorläufer (Deimann, 2020; Hug, 2014) an. Seit einigen Jahren untersuchen vermehrt Studien die Innovationen im Bereich pädagogischer und informationeller Praxis. Darin wird der neue Umgang mit Materialien sowie mit Infrastruktur betont, untersucht und kritisch diskutiert (Schön & Ebner, 2021; Heck et al., 2020; Deimann, 2020; Heinen et al., 2015). Regelmäßige deutschsprachige Neuigkeiten und Informationen zu OER sowie Verzeichnisse und Plattformen (wie u.a. zum OER-Repositorium Baden-Württemberg , twillo ) zu OER gibt es auf der Website OERinfo . Diese Verzeichnisse und Plattformen decken sowohl den Bereich Schule und Erwachsenenbildung als auch den Hochschulbereich ab. In Österreich wurde ein OER-Zertifikat für Lehrende an Hochschulen und für Hochschulen eingeführt ( OER-Zertifikat.at, Schön et al., 2 023). open-access.network ( CC BY 4.0 International ) Literatur Abs, H. J., Kuper, H., Cathleen, G., Ludwig, K., Hüfner, K., Radhoff, M., Ruberg, C., Kerst, C., Wolter, A., Gerecht, M., Krüger, H.-H., Sauerwein, M., Schultheiß, J., Schmidt-Hertha, B., Müller, M., Martini, R., & Stelter, A. (2020). Datenreport Erziehungswissenschaft 2020. Erstellt im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE). Verlag Barbara Budrich. https://doi.org/10.25656/01:18987 Bambey, D. (2016). Fachliche Publikationskulturen und Open Access. Fächerübergreifende Entwicklungstendenzen und Spezifika der Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung . https://doi.org/10.25656/01:12331 Deimann, M. (2020). Lernen mit Open Educational Resources. In H. M. Niegemann & A. Weinberger (Eds.), Handbuch Bildungstechnologie. Konzeption und Einsatz digitaler Lernumgebungen (pp. 699–708). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-54368-9_58 Heck, T., Kullmann, S., Hiebl, J., Schröder, N., Otto, D., & Sander, P. (2020). Designing Open Informational Ecosystems on the Concept of Open Educational Resources. Open Education Studies , 2 (1), 252–264. https://doi.org/10.1515/edu-2020-0130 Heinen, R., Kerres, M., & Schindler, C. (2015). Provisioning strong and weak OER: Requirements of open informational ecosystems. Proceedings of Open Education Global 2015 . https://doi.org/10.25656/01:18242 Hug, T. (2014). Bildung für alle – eine Neuauflage? Offenheit und Teilen in der Open Educational Resources (OER) Bewegung. In P. Missomelius (Ed.), Freie Bildungsmedien und digitale Archive. Medien - Wissen - Bildung (pp. 227–256). Innsbruck University Press. https://www.fachportal-paedagogik.de/literatur/vollanzeige.html?FId=1055764 Krammer, G., & Svecnik, E. (2020). Open Science als Beitrag zur Qualität in der Bildungsforschung. Zeitschrift für Bildungsforschung , 10 , 263–278. https://doi.org/10.1007/s35834-020-00286-z Rummler, K. (2021). Open Access Zeitschriften in den Bildungs- und Erziehungswissenschaften. Ausgewählte Aspekte zum Betrieb wissenschaftlicher Fachzeitschriften. Schweizerische Zeitschrift Für Bildungswissenschaften , 43 (1), 116–128. https://doi.org/10.24452/sjer.43.1.9 Schindler, C., & Rummler, K. (2018). Open Access in der Publikationslandschaft der Erziehungswissenschaft. Eine Sondierung mit Blick auf Monographien und Sammelwerke. Erziehungswissenschaft , 57 (29), 9–18. https://doi.org/10.3224/ezw.v29i2.02 Schmidt-Hertha, B., & Müller, M. (2020). Forschung und Publikationskulturen. In J. Abs, H. Kuper, & R. Martini (Eds.), Datenreport Erziehungswissenschaft 2020 . Verlag Barbara Budrich. https://doi.org/10.3224/84742419 Schön, S., & Ebner, M. (2021). Digital gestütztes Lernen in der Erwachsenenbildung - wo liegt die Innovation? In Egger, R. & Härtel, P. (Eds.), Bildung für alle? Für ein offenes und chancengerechtes, effizientes und kooperatives System des lebenslangen Lernens in Österreich (pp. 231–252). Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-31054-7_12 Schön, S., Ebner, M., Berger, E., Brandhofer, G., Edelsbrunner, S., Gröblinger, O., Hackl, C., Jadin, T., Kopp, M., Neuböck, K., Proinger, J., Schmölz, A. & Steinbacher, H.P. (2023). Development of an Austrian OER certification for higher education institutions and their employees. In D. Otto, G. Scharnberg, M. Kerres, & O. Zawacki-Richter (Eds.), Distributet learning ecosystems. Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-38703-7_9 van der Zee, T., & Reich, J. (2018). Open Education Science. AERA Open , 4 (3). https://doi.org/10.1177/2332858418787466 van Dijk, W., Schratschneider, C., & Hart, S. A. (2021). Open Science in Education Sciences. Journal of Learning Disabilities , 54 (2), 139–152. https://doi.org/10.1177/0022219420945267 Weiterführende Literatur Mruck, K., Mey, G., Schön, S., Idensen, H., & Purgathofer, P. (2013). Offene Lehr- und Forschungsressourcen. Open Access und Open Educational Resources. In M. Ebner & S. Schön (Eds.), L3T. Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien (2. Auflage). https://doi.org/10.25656/01:8356 Schaffert, S. (2004). Kostenlose Online-Literatur der Bildungsforschung. P@psych E-Zine , 9 . https://www.stangl-taller.at/paedpsych/ezine/2004/schaffert04/ Bearbeitung der Inhalte dieser Seite: Dr. Klaus Rummler, PH Zürich , Dr. Christoph Schindler, DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation , und Dr. Sandra Schön, TU Graz (Stand: November 2025)....

  10. Open Access in den Ethnologischen Fächern

    Was ist Open Access? Hier finden Sie eine Einführung. Quelle: verändert nach Brinken, H. (2021). 10 Gründe für Open Access. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.4643859 ( CC BY 4.0 International ) Was spricht für, was gegen Open Access? Hier finden Sie eine Einführung. Open Access publizieren Hier finden Sie eine Einführung. Open Access in den Fachgesellschaften Seit etwa 2019 haben auch bei den Fachgesellschaften der ethnologischen Fächer sichtbare Entwicklungen zu Open Access an Fahrt aufgenommen. Jedoch hat trotz zunehmender Auseinandersetzung mit Open Access und zahlreichen Umstellungen der von ihnen herausgegebenen Zeitschriften auf Open Access bisher keine der Fachgesellschaften die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet. Die International Society for Ethnology and Folklore hat 2019 ihre Zeitschrift Ethnologia Europaea auf Open Access umgestellt. Die Schweizerische Ethnologische Gesellschaft und die Fachgesellschaft Empirische Kulturwissenschaft Schweiz (damals als Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde) haben 2020 bzw. 2021 ihre Zeitschriften Tsantsa (mittlerweile umbenannt in Schweizerische Zeitschrift für Sozial- und Kulturanthropologie ) bzw. Schweizerisches Archiv für Volkskunde ( Verlagszugang ) von vormals zeitlich verzögertem freiem Zugang auf sofortiges Open Access ab Erscheinen umgestellt. Die im Auftrag des österreichischen Vereins für Volkskunde herausgegebene Österreichische Zeitschrift für Volkskunde machte neue Ausgaben bereits seit 2016 nach einer sechsmonatigen Embargofrist frei zugänglich und ist seit 2024 vollständig auf Open Access umgestellt. Die Publikationen der Österreichischen Gesellschaft für Empirische Kulturwissenschaft und Volkskunde sind teilweise frei zugänglich, der Fachverband gibt jedoch keine Zeitschrift heraus. Die European Association of Social Anthropologists hat 2022 die Umstellung ihrer Zeitschrift Social Anthropology auf Open Access vollzogen. Die Deutsche Gesellschaft für Empirische Kulturwissenschaft hat ihre Zeitschrift für Empirische Kulturwissenschaft 2022 auf Open Access umgestellt; die Deutsche Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie hat ihre Zeitschrift für Ethnologie 2024 auf Open Access umgestellt. Die Anthropologische Gesellschaft in Wien publiziert ihre Zeitschrift nicht digital und nicht frei zugänglich. Die Fachgesellschaften im englischsprachigen Raum, das Royal Anthropological Institute und die American Anthropological Association , haben ihre primären Zeitschriften Journal of the Royal Anthropological Institute und American Anthropologist bisher nicht auf Open Access umgestellt. Die Association of Social Anthropologists of the UK publiziert keine primäre Zeitschrift, die auf ihren Jahreskonferenzen basierende Buchreihe ASA Monographs erscheint jedoch nicht frei zugänglich. Viele der Fachgesellschaften geben neben ihren primären Zeitschriften auch andere Publikationen wie Mitteilungen, Buchreihen, Konferenzbände, Vortragspublikationen, Diskussionspapiere sowie weitere thematisch zugeschnittene Zeitschriften heraus. Auch hier ist eine Zunahme von Open Access festzustellen, und teilweise werden solche Publikationen auch zum Ausprobieren von Open Access und neuen Publikationsformen genutzt. Open Access in den ethnologischen Fächern Die ethnologischen Fächer werden hier insbesondere verstanden als die Ethnologie bzw. Sozial- und Kulturanthropologie bzw. Völkerkunde sowie die Europäische Ethnologie bzw. Volkskunde bzw. Empirische/Vergleichende Kulturwissenschaft, zudem die Social Anthropology und Cultural Anthropology und die Folkloristik bzw. Folklore Studies. Die Informationen beziehen sich vorwiegend auf den deutsch- und englischsprachigen Raum. In den ethnologischen Fächern hat die Verbreitung von Open Access in den letzten Jahren zugenommen. Open Access kann jedoch noch nicht als Standard des wissenschaftlichen Publizierens betrachtet werden, denn ein bedeutender Teil der Publikationen erscheint weiterhin nicht frei zugänglich. Die zunehmende Umstellung ganzer Zeitschriften auf Open Access, der steigende Anteil frei zugänglich veröffentlichter Bücher und eine fortwährende Auseinandersetzung mit Open Access sind jedoch ein positiver Trend und machen deutlich, dass Akzeptanz für Open Access in den ethnologischen Fächern grundsätzlich vorhanden ist. Der Anteil frei zugänglicher Zeitschriftenartikel in den ethnologischen Fächern ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies ist zum einen mit strukturellen Entwicklungen wie der zunehmenden Forderung und Förderung von Open Access durch wissenschaftliche Einrichtungen und Forschungsförderinstitutionen sowie Open-Access-Transformationsverträge zu erklären. Zum anderen kommt es langsam auch zu einem grundsätzlichen Wandel in der fachlichen Publikationskultur. Allerdings ist beispielsweise das Veröffentlichen von Preprints sowie Postprints über Repositorien in den ethnologischen Fächern weiterhin unüblich. Gerade hier liegt jedoch ein großes Potenzial für mehr Open Access, welches von den individuellen Wissenschaftler*innen selbst genutzt werden kann. Buchveröffentlichungen haben in den ethnologischen Fächern einen besonderen Stellenwert, denn neben Sammelbänden gilt die Verschriftlichung langjähriger Forschung als monografische Ethnografie als Publikationsgoldstandard und besonders prestigeträchtig. Jedoch werden noch verhältnismäßig wenige Bücher aus den ethnologischen Fächern frei zugänglich veröffentlicht, wobei auch hier der Anteil in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Begünstigt wird dies durch vermehrt vorhandene institutionelle und andere Fördermöglichkeiten für Open-Access-Bücher sowie nicht-profitorientierte und wissenschaftseigene Verlage. Die mitunter hohen Publikationsgebühren für Open Access bei Büchern stellen weiterhin eine bedeutsame Hürde dar. Open Access wurde innerhalb der ethnologischen Fächer seit Mitte der 2000er Jahre zunächst vor allem in Nordamerika diskutiert und umgesetzt. Einige Entwicklungen führten zu mehr Aufmerksamkeit für das Thema. Dazu zählen unter anderem die Gründung mehrerer Open-Access-Zeitschriften im Jahr 2011 und erste Umstellungen von angesehenen Zeitschriften auf Open Access, darunter Cultural Anthropology im Jahr 2014. Auch die Gründung von Libraria im Jahr 2015, ein aus den ethnologischen Fächern heraus etabliertes Netzwerk mit dem Ziel der Veränderung des Publikationswesens in den Sozialwissenschaften, trug dazu bei. Zudem stand Open Access im Jahr 2018 in unrühmlicher Weise im Rampenlicht, als die 2011 gegründete Open-Access-Zeitschrift HAU: Journal of Ethnographic Theory mit ihrem Open-Access-Modell scheiterte und interne Kontroversen an die Öffentlichkeit kamen. Im deutschsprachigen Raum war es bis dahin um Open Access vergleichsweise ruhig. Hier konzentrierte sich die Diskussion ab etwa 2016 vor allem auf die Veröffentlichung von Forschungsdaten . Ab 2019 erfolgten Umstellungen zahlreicher ethnologischer Zeitschriften auf Open Access, darunter zentrale Zeitschriften von Fachgesellschaften sowie feldbezogene und transdisziplinäre Zeitschriften (siehe unten). Zudem führten gebündelte Umstellungen mehrerer Zeitschriften durch konsortiale Finanzierungsmodelle (siehe unten) zu einem Sprung beim Anteil der Open-Access-Zeitschriften in den ethnologischen Fächern. Mit der zunehmenden Thematisierung sowohl im englisch- als auch im deutschsprachigen Raum sowie der zunehmenden Zahl von auf Open Access umgestellten Zeitschriften ist Open Access spätestens mit dem Jahr 2019 als relevantes Thema in der Breite der ethnologischen Fächer angekommen. Open-Access-Zeitschriften Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) listet im Fachgebiet “ Ethnology. Social and cultural anthropology ” mehr als 150 Einträge (Stand: Dezember 2025). In den ethnologischen Fächern wird sowohl in fachbezogenen Zeitschriften als auch in feldbezogenen Zeitschriften (bspw. zu Wissenschaftsforschung, Migrationsforschung, Gender Studies, Museumsforschung, Stadtforschung) sowie in regionsbezogenen Zeitschriften publiziert. Nachfolgend werden hauptsächlich fachbezogene Zeitschriften berücksichtigt. Bekannte deutschsprachige Open-Access-Zeitschriften sind u. a.: Baessler-Archiv Berliner Blätter * Bricolage * Ethnoscripts * Hamburger Journal für Kulturanthropologie * Kulturanthropologie Notizen * Österreichische Zeitschrift für Volkskunde Paideuma Schweizerisches Archiv für Volkskunde ( Verlagszugang ) Schweizerische Zeitschrift für Sozial- und Kulturanthropologie Zeitschrift für Empirische Kulturwissenschaft Zeitschrift für Ethnologie (Journal of Social and Cultural Anthropology) (* Die mit einem Sternchen markierten Zeitschriften veröffentlichen überwiegend oder ausschließlich thematische Sonderhefte.) Bekannte englischsprachige Open-Access-Zeitschriften sind u. a.: Anthropological Journal of European Cultures doaj Cultural Anthropology doaj Ethnologia Europaea doaj Journal of Ethnology and Folkloristics Social Analysis doaj Social Anthropology doaj Teaching Anthropology The Cambridge Journal of Anthropology doaj Aufgrund der Publikationsbreite in den ethnologischen Fächern sowie der Zurechnung sowohl zu den Sozialwissenschaften als auch den Geisteswissenschaften und ebenso den Kulturwissenschaften lassen sich auch entsprechende feldbezogene und transdisziplinäre Open-Access-Zeitschriften hinzurechnen, wie zum Beispiel: Curare – Zeitschrift für Medizinethnologie * Forum Qualitative Sozialforschung doaj Journal of Comparative Research in Anthropology and Sociology doaj Journal of Legal Anthropology doaj kommunikation@gesellschaft Movements – Journal für kritische Migrations- und Grenzregimeforschung * Mobile Culture Studies * doaj Open Gender Journal doaj sub\urban – Zeitschrift für kritische Stadtforschung * Urbanities – Journal of Urban Ethnography (* Die mit einem Sternchen markierten Zeitschriften veröffentlichen überwiegend oder ausschließlich thematische Sonderhefte.) Nennenswert ist zudem das unter anderem anthropologisch ausgerichtete Journal of Political Ecology , das seit Beginn im Jahr 1994 frei zugänglich erscheint und damit eine der ersten und am längsten existierenden Open-Access-Zeitschriften in den Sozialwissenschaften ist. Mitunter werden mehrere Zeitschriften gebündelt auf Open Access umgestellt. Dies erfolgt in der Regel durch konsortiale Finanzierungsmodelle , bei denen die notwendige Finanzierung durch viele Einrichtungen gemeinschaftlich erfolgt. Zahlreiche im Verlag Berghahn publizierte Zeitschriften wurden mittels der Variante Subscribe-to-Open im Jahr 2020 auf Open Access umgestellt . Mittlerweile umfasst das Paket 16 Zeitschriften (neben einigen bereits genannten u.a. Anthropology of the Middle East, Focaal, Museum Worlds, Religion and Society ). Mit Unterstützung des Fachinformationsdiensts Sozial- und Kulturanthropologie und der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden wurde 2024 eine zunächst dreijährige gebündelte konsortiale Finanzierung des Open Access von sechs deutschsprachigen, wissenschaftsgeleiteten Zeitschriften ermöglicht . Umstellungen von Zeitschriften von Open Access auf Closed Access oder eine Einschränkung des Open-Access-Publikationsmodells sind selten, kommen aber aus verschiedenen Gründen – meistens Problemen der Finanzierung – vor, so auch bei Zeitschriften aus den ethnologischen Fächern. Die bereits oben erwähnte Zeitschrift HAU: Journal of Ethnographic Theory wurde sechs Jahre nach ihrem Start als reine Open-Access-Zeitschrift auf ein Publikationsmodell umgestellt, das Closed Access (mit Möglichkeit der Subskription) und einen eingeschränkten freien Zugang (temporär für neue Ausgaben sowie dauerhaft für ausgewählte Artikel und Zielgruppen) kombiniert ( da Col 2017 ). Die Zeitschriften Journal of Religion and Popular Culture sowie Human Affairs , die früher für einen gewissen Zeitraum frei zugänglich waren, wurden wieder auf Closed Access (Subskription mit hybridem Publikationsmodell) umgestellt. Außerdem ist die Einstellung von Zeitschriften im Publikationswesen üblich und trifft auch Open-Access-Zeitschriften, so zum Beispiel im Fall von Open Anthropology , einem von 2013 bis 2022 bestehenden Open-Access-Pilotexperiment der American Anthropological Association, und im Fall von Museum Anthropology Review , die 2007 mit der Publikation begann und 2023 eingestellt wurde ( Jackson 2023 ). Nicht unerwähnt bleiben soll, dass frühere Ausgaben zahlreicher Zeitschriften frei zugänglich sind. Über ein Digitalisierungsprojekt des Fachinformationsdiensts Sozial- und Kulturanthropologie sind die Jahrgänge vieler deutschsprachiger ethnologischer Zeitschriften mit unterschiedlichem zeitlichen Verzug zur aktuellsten Ausgabe frei zugänglich, darunter Anthropos , Baessler-Archiv , Sociologus , die Zeitschrift für Volkskunde (Vorgängerin der Zeitschrift für Empirische Kulturwissenschaft ) und die Zeitschrift für Ethnologie . Die Archive der Zeitschriften Tsantsa (Vorgängerin der Schweizerischen Zeitschrift für Sozial- und Kulturanthropologie), Schweizerisches Archiv für Volkskunde und Österreichischen Zeitschrift für Volkskunde sind vollständig frei zugänglich. Das Archiv der Ethnologia Europaea ist vollständig frei zugänglich. Für die Zeitschrift American Anthropologist , die primäre Zeitschrift der American Anthropological Association, bestand bis 2022 ein freier Zugang zu allen mehr als 35 Jahre zurückliegenden Ausgaben, der jedoch seitdem nicht mehr verfügbar ist. Eine bemerkenswert hohe Verbreitung hat Open Access in den ethnologischen Fächern bei Zeitschriften aus dem iberoamerikanischen Raum, in dem Open Access generell etablierter ist. Spanischsprachige Zeitschriften aus den ethnologischen Fächern sind daher nahezu ausnahmslos frei zugänglich. Einige bekannte Zeitschriften sind AIBR – Revista de Antropología Iberoamericana , Chungara , Etnográfica , Horizontes Antropológicos , Intersecciones en Antropología und Mana – Estudos de Antropologia Social . Was sind Open-Access-Zeitschriften? Hier finden Sie eine Einführung. Praxistipp Qualität von Zeitschriften – Wo publizieren und wo lieber nicht? Video zur Finanzierung von Open-Access-Artikeln Quelle: Becklas Dorow, C., Hauss, J. (2026). Open-Access-Artikel finanzieren – welche Wege gibt es?. Technische Informationsbibliothek (TIB), open-access.network. https://doi.org/10.5446/73319 ( CC BY 3.0 DE ) open-access.network (2026) ( CC BY 4.0 International ) Was sind Open-Access-Bücher? Hier finden Sie eine Einführung. open-access.network (2026) ( CC BY 4.0 International ) Open-Access-Bücher Das Directory of Open Access Books (DOAB) sowie die OAPEN Library verzeichnen mehrere Hundert Titel aus dem Feld der ethnologischen Fächer (in Fachgebieten, die die Begriffe „anthropology“ oder „ethnography“ enthalten; Stand: Dezember 2025). Verlage, die ausschließlich oder maßgeblich fachspezifische Bücher frei zugänglich publizieren, sind HAU Books und Open Anthropology Cooperative Press . Weitere Verlage, in denen häufiger englisch- oder deutschsprachige Open-Access-Bücher aus den ethnologischen Fächern erscheinen, sind unter anderen ANU Press , Duke University Press , Mattering Press , Open Humanities Press , Transcript , UCL Press , University of California Press . Disziplinäre Repositorien Wichtige Repositorien in den ethnologischen Fächern sind: Open Anthropology Research Repository Social Science Open Access Repository SocArXiv Social Sciences Research Network Der Fachinformationsdienst Sozial- und Kulturanthropologie bietet mit den EthnOA-Repositorien für Texte und für audiovisuelle Medien ein institutionsübergreifendes Angebot für die Open-Access-Publikation von Erst- und Zweitveröffentlichungen. Das Angebot richtet sich auch an Forscher*innen ohne institutionelle Anbindung oder Zugang zu einem institutionellen Repositorium. Aufgrund der bereits genannten multidisziplinären Ausrichtung kommen ebenfalls forschungsrichtungsspezifische Repositorien infrage, wie beispielsweise CrossAsia-Repository für Asienwissenschaften, GenderOpen für Geschlechterforschung, MENAdoc für Nahost- und Islamstudien oder OstDok für Forschung zu Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa. Eine Übersicht zu möglichen weiteren relevanten Repositorien bietet auch das Open Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) . Was sind Repositorien? Hier finden Sie eine Einführung. Rechtliches Hier finden Sie eine Einführung. Video über das Zeitveröffentlichungsrecht Quelle: Brehm, E. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen, open-access.network. https://doi.org/10.5446/51789 ( CC BY 3.0 DE ) Praxistipp Open-Access-Literatur finden Open Access Helpdesk Gerne berät unser Helpdesk bei Fragen zu Open Access. oa.finder Der oa.finder zeigt Ihnen aus zehntausenden Zeitschriften, welche Gold Open Access sind, ob sie APCs erheben und wie hoch diese sind. Außerdem können Finanzierungsmodalitäten der eigenen Einrichtung angezeigt werden. Sonstige hilfreiche Angebote Ein zentrales Fachportal für die ethnologischen Fächer im deutschsprachigen Raum ist EVIFA , das vom Fachinformationsdienst Sozial- und Kulturanthropologie betreut wird. Über das Fachportal kann unter anderem frei zugängliche Literatur gesucht und darauf zugegriffen werden. Es enthält zum Beispiel digitalisierte Ausgaben deutschsprachiger Zeitschriften und Monografien aus mehr als zwei Jahrhunderten Forschung. Zudem bietet der Fachinformationsdienst kostenfreien Zugang zu ausgewählten, lizenzpflichtigen Online-Ressourcen . Die Open Encyclopedia of Anthropology (vormals Cambridge Encyclopedia of Anthropology) ist eine frei zugängliche Enzyklopädie, in der begutachtete Artikel zur Einführung in fachliche Themen und Konzepte veröffentlicht werden. Das Portal Open Folklore listete bis 2024 frei verfügbare Ressourcen aus den Folklore Studies, befindet sich aber mit Stand Ende 2024 in einem Prozess der Neuaufstellung. ​​Das Anthropology Book Forum , ein Projekt der American Anthropological Association , veröffentlicht frei zugängliche englischsprachige Buchrezensionen. Über das geschichtswissenschaftliche Fachportal H-Soz-Kult werden frei zugänglich Forschungsberichte, Rezensionen und Neuigkeiten auch in der Kategorie “ Ethnologie und Historische Anthropologie ” veröffentlicht. Im Datenbankinformationssystem DBIS sind in der Kategorie “ Ethnologie ” zahlreiche weitere frei zugängliche fachspezifische Datenbanken und Angebote zu finden. Open Science in den ethnologischen Fächern Der Anspruch von Open Science, den wissenschaftlichen Prozess von der ersten Idee bis zur finalen Publikation zu öffnen und so alle Formen wissenschaftlichen Wissens frei zugänglich, nachvollziehbar und nachnutzbar zu machen, hat für die ethnologischen Fächer sowie die ethnografische Forschung insgesamt weitgehende Konsequenzen und bringt bedeutende Herausforderungen mit sich – und wird entsprechend kontrovers diskutiert. Besonders deutlich wird dies bei Open Research Data, der freien Zugänglichmachung von Forschungsdaten . In den ethnologischen Fächern wird – angesichts zunehmender Anforderungen und Maßgaben von Forschungsförderinstitutionen – seit etwa 2016 verstärkt über Forschungsdatenmanagement sowie die Archivierung und Nachnutzung vor allem ethnografischer Materialien diskutiert. Problematisch ist für die ethnologischen Fächer – wie auch für andere Sozialwissenschaften –, dass hierbei die Besonderheiten qualitativer Daten und insbesondere Materialien aus ethnografischer Forschung unzureichend berücksichtigt sind. Vielmehr liegt dabei ein Verständnis von Daten im Sinne von Rohdaten oder Primärdaten, wie sie vor allem in naturwissenschaftlichen Disziplinen und quantitativ arbeitenden Fachbereichen vorzufinden sind, zugrunde. Bereits der Begriff “Daten“ wird hier spezifisch verwendet: Daten werden als im sozialen Prozess der Feldforschung erzeugt und in Feldbeziehungen eingebettet verstanden. Eine offene Bereitstellung von ethnografischen Forschungsdaten – die meist sensible Informationen über Personen oder Gruppen enthalten – ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Offenheit muss hier vielmehr in Abhängigkeit des jeweils konkreten Forschungsfeldes sowie unter forschungsethischen und rechtlichen Aspekten betrachtet und abgewogen werden. Relevante Aspekte und wichtige Fragen sind hierbei unter anderem, a) ob ausreichende Einverständniserklärungen von Personen aus dem Forschungsfeld vorliegen oder diese überhaupt eingeholt werden können, b) ob Forschungsdaten allein den Forschenden gehören (beispielsweise im Falle von Interviews oder Aufzeichnungen von Gesprächssituationen) und c) welche Konsequenzen sich daraus womöglich ergeben oder wie sich Schutzmaßnahmen wie Pseudonymisierung oder Anonymisierung auf die Nachnutzbarkeit ethnografischen Materials auswirken. Verpflichtungen zur Offenheit von Forschungsdaten werden vor allem aus rechtlichen und ethischen Gründen breit abgelehnt, verbunden mit der Befürchtung, dass Forschungen insbesondere in vertraulichen und sensiblen Kontexten erschwert oder gar unmöglich gemacht werden könnten. (Zu diesen und weiteren Aspekten sowie der grundsätzlichen Thematik siehe Imeri 2018 und 2019 ). Mehrere Fachgesellschaften haben in Positionspapieren zu diesen Fragen und den fachspezifischen Anforderungen beim Umgang mit Forschungsdaten Stellung bezogen sowie ihre Debatten in Fachpublikationen transparent gemacht. Das Fachportal EVIFA des Fachinformationsdienstes Sozial- und Kulturanthropologie bietet umfassende Informationen zu Forschungsdaten in den ethnologischen Fächern . Im Rahmen des Fachinformationsdienstes Sozial- und Kulturanthropologie sind zudem beim Forschungsdatenzentrum Qualiservice an der Universität Bremen Workflows und Verfahren erarbeitet worden, die die Archivierung und Nachnutzung nahezu der gesamten Bandbreite ethnografischer Daten ermöglichen ( Rizzolli et al. 2024 ). Qualiservice bietet Beratung für einzelne Forschende, aber auch Projekte, Projektverbünde und Institutionen an. Mit DATA AFFAIRS ist im Sonderforschungsbereich 1171 “Affective Societies” an der Freien Universität Berlin eine Plattform erarbeitet worden, die Forschende, Lehrende und Studierende zum interaktiven Lernen zum Thema Datenmanagement in der ethnografischen Forschung einlädt. Sie enthält neben Texten zu einzelnen Aspekten des Datenmanagements auch anschauliche Beispiele, Erlebnisberichte, Übungen, ein Glossar und anderes mehr. Open Methodology, das Offenlegen der im Forschungsprozess verwendeten oder entwickelten Methoden, ist für die ethnologischen Fächer im Grunde nicht neu. Methoden werden in der Regel in Publikationen, insbesondere bei monografischen Ethnografien, offengelegt und erläutert – und dabei auch die Konsequenzen der gewählten Vorgehensweise für den Forschungsprozess reflektiert. In dieser Hinsicht ist hier die Verbindung mit und die Relevanz von Open Access zu betonen. Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn das Offenlegen der Methoden bereits vor der eigentlichen Forschung oder im Forschungsprozess erfolgen soll und insofern unter Open Methodology im weiteren Sinne auch die transparente und offene Dokumentation der Schritte des Forschungsprozesses verstanden wird. Hierbei ergeben sich aufgrund der engen Verbindung zum Forschungsfeld und den Forschungsdaten ähnliche Herausforderungen und damit auch Abwägungsfragen wie bei Open Data. Open Source, das öffentliche Bereitstellen von Quellcode, spielt in den ethnologischen Fächern bisher kaum eine Rolle, da die Entwicklung von Programmen und Software in der Forschung kaum vorkommt. Es sprechen jedoch keine grundsätzlichen Gründe gegen Open Source. Bei in der ethnologischen Forschung verwendeter Software, insbesondere der für die qualitative Datenanalyse, besteht allerdings Potenzial für einen stärkeren Einsatz für die Entwicklung und Nutzung quelloffener Software. Dies ist nicht zuletzt relevant, weil die Funktionsweise zumeist verwendeter proprietärer Software eine Blackbox darstellt und eine Offenlegung dieses Teils der Methode entsprechend nicht gänzlich möglich ist. Bei offenen Evaluationsverfahren (Open Evaluation) besteht kein nennenswerter Unterschied zu anderen Disziplinen. So wäre ein offener Peer-Review-Prozess ( Open Peer Review ) in den ethnologischen Fächern ebenso möglich wie in anderen Fächern. Fachzeitschriften oder andere fachspezifische Publikationsmodelle , die ein offenes Peer-Review-Verfahren anwenden, gibt es bisher jedoch nicht. Mit SOCIOS besteht seit 2024 ein Angebot für ein offenes Peer-Review von Preprints in den Sozialwissenschaften, und damit auch für die ethnologischen Fächer. Das Bereitstellen offener und freier Lehrmaterialien (Open Educational Resources) ist eng mit der Veröffentlichung von Büchern und Zeitschriften im Open-Access-Modell verbunden. Beispielsweise erschien mit Perspectives: An Open Invitation to Cultural Anthropology (2017; zweite, überarbeitete Auflage 2020) ein Lehrbuch zur Einführung in die Kulturanthropologie Open Access. open-access.network ( CC BY 4.0 International ) Literatur da Col, G. (2017). Free gifts that must be invented. HAU: Journal of Ethnographic Theory, 7(2), i–vii. https://doi.org/10.14318/hau7.3.001 Jackson, J. B. (2023). On Museum Anthropology Review (2007–2023). Museum Anthropology Review, 17(1–2), 1–10. https://doi.org/10.14434/mar.v17i1-2.35839 Imeri, S. (2018). Order, archive, share. Research data in the ethnological disciplines. Journal for European Ethnology and Cultural Analysis, 3(2), 215–240. doi.org/10.18452/20810 Imeri, S. (2019). ‚Open Data‘ in den ethnologischen Fächern. Möglichkeiten und Grenzen eines Konzepts. In J. Klinger & M. Lühr (Eds.), Forschungsdesign 4.0 - 1 (Vol. 1, pp. 45–59). Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde. https://doi.org/10.25366/2019.07 Rizzolli, M., Imeri, S., & Huber, E. (2024): Ethnografische Forschungsmaterialien zur Archivierung und Nachnutzung vorbereiten und dokumentieren – ein Überblick für Forschende. Qualiservice Working Papers 6-2024. https://doi.org/10.26092/elib/2723 Weiterführende Literatur Jackson, J. B., & Anderson, R. (2014). Anthropology and Open Access. Cultural Anthropology, 29(2), 236–263. https://doi.org/10.14506/ca29.2.04 Kelty, C. M., Fischer, M. M. J., Golub, A., Jackson, J. B., Christen, K., Brown, M. F., & Boellstorff, T. (2008). Anthropology of/in Circulation. The Future of Open Access and Scholarly Societies. Cultural Anthropology, 23(3), 559–588. https://doi.org/10.1111/j.1548-1360.2008.00018.x Miller, D. (2012). Open access, scholarship, and digital anthropology. HAU: Journal of Ethnographic Theory, 2(1), 385–411. https://doi.org/10.14318/hau2.1.016 Zeitlyn, D., Corsín Jimenez, A., Willinsky, J., Waterston, A., Tritton, R., Kelty, C. M., Ardevol, E., Jemielnak, D., Sanchez-Criado, T., Abadal, E., Gatti, R., García, B., Rasero, V., Nugent, S., Gideon, J., Aibar, E., Malo de Molina, T., & Rodríguez Lópes, J. (2014). Preguntas frecuentes sobre acceso abierto - La economía política en torno a las publicaciones en antropología y otras ciencias sociales. FAQs About Open Access – The Political Economy of Publishing in Anthropology and Beyond (A. Montoya, M. Pérez, G. Dallemagne, & V. del Arco, Eds.). http://openaccessmadrid2014.wordpress.com Zeitschrift für Empirische Kulturwissenschaft, Band 118, Ausgabe 1/2, 2022 (mit einem Forum zum Thema Open Access) Bearbeitung der Inhalte dieser Seite: Kathleen Heft , Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin / Fachinformationsdienst Sozial- und Kulturanthropologie, und Marc Lange , Helmholtz Open Science Office (Stand: Dezember 2025). Die Autor:innen danken Sabine Imeri für die Kommentare zum Abschnitt zu Open Research Data....