Erklärung zur Barrierefreiheit von open-access.network
Die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen ist verpflichtet, ihre Website open-access.network im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Wofür gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für open-access.network (ohne Angebote auf Subdomains).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.08.2026 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem am 04.08.2026 nach BITV durchgeführten Selbsttest.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die Website mit den im Prüfbericht genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist.
Die Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen sind nachstehend zusammenfassend aufgeführt:
Nicht barrierefreie Inhalte
- Videofähigkeiten: keine Anpassungsmöglichkeiten für Untertitel im Player.
- Textalternativen: teilweise fehlende Alternativtexte für Grafiken, Bedienelemente und Layout.
- Zeitbasierte Medien: automatische Untertitel in seltenen Fällen fehleranfällig; keine Audiodeskription oder Volltextalternative.
- Anpassbarkeit: teilweise inkonsistente Überschriftenstruktur, unklare Formularbeschriftungen, nicht programmatisch ermittelbar.
- Unterscheidbarkeit: teilweise zu geringe Kontraste, fehlende Alternativtexte bei Schriftgrafiken, unzureichendes Umbruch- und Bedienbarkeitsverhalten.
- Tastaturbedienbarkeit: Nutzbarkeit ohne Maus nicht immer gewährleistet.
- Navigierbarkeit: Nicht überspringbare Bereiche, inkonsistente Tab-Reihenfolge, nicht immer aussagekräftige Linktexte und Überschriften.
Die Behebung dieser und weiterer identifizierter Barrieren erfolgt schrittweise im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung.
Barriere melden – Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von open-access.network aufgefallen? Haben Sie Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Dann stehen wir Ihnen gerne unter info@open-access.network zur Verfügung. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
+49 511 120-4010
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de