Open Access und Nachnutzung

Intro

Was bedeutet Open Access?

"Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, sodass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie ver­weisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internetzugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird."
- Budapest Open Access Initiative, 2002; Hervorhebungen der Redaktion

Das erfahren Sie in diesem Artikel

1

Open Access beinhaltet zwei Komponenten: kostenfreier Zugang und freie Nachnutzung.

2

Die Nachnutzung wissenschaftlicher Informationen macht den Forschungszyklus effizienter.

3

Die Rechte Dritter bei der Nutzung von Open-Access-Publikationen werden durch Nutzungslizenzen festgelegt.

Libre oder nur gratis?

Schon in der Definition der Budapest Open Access Initiative (BOAI) beinhaltet Open Access nicht nur die Komponente, dass wissenschaftliche Informationen frei zugänglich sind, sondern auch - genauso wichtig -, dass diese frei nachge­nutzt werden können.

Open-Access-Publikationen können in Gratis Open Access und Libre Open Access kategorisiert werden. Der Unterschied liegt darin, wie die Publikationen von den Endnutzer*innen verwendet werden können:

  • Gratis Open Access bedeutet, dass eine Publikation kostenlos angesehen und gedruckt werden kann (Suber, 2008).
  • Libre Open Access bezeichnet eine breitere Nutzung durch die Verwendung von offenen Lizenzen wie Creative-Commons-Lizenzen (Suber, 2008).

Nach der Definition der Budapest Open Access Initiative ist nur Libre Open Access eine vollwertige Version des Open Access, d.h. die Nachnutzbarkeit ist ein notwendiger Bestandteil.

Vorteile von Nachnutzbarkeit

Die weltweite digitale Vernetzung der Wissenschaft bietet das Potenzial eines besseren Zugangs zu und einer besseren Nachnutzbarkeit von wissenschaftli­chen Erkenntnissen. Dies ermöglicht neue Herangehensweisen an wissenschaft­liche Fragestellungen und fördert die wissenschaftliche Zusammenarbeit. Überdies können so Informationen schneller geteilt, Forschungszyklen verkürzt und damit der wissenschaftliche Fortschritt beschleunigt werden. Auch die Verknüpfung und Nachnutzung von publizierten Forschungsdaten spielt hier mit hinein (Pampel, 2010).

Praxistipp

Zahlreiche Suchmaschinen sind auf Open-Access-Fachpublikationen spezialisiert und ermöglichen den weltweiten, kostenfreien Zugang auf Volltexte. Hier geht's zum Praxistipp Open-Access-Literatur finden.

Beispiele für Nachnutzung

  1. Über das in der Physik und Mathematik viel genutzte Repositorium arXiv und andere Repositorien stellen Wissenschaftler*innen Forschungsergeb­nisse schon vor deren Peer Review und Publikation als Preprint öffentlich zur Verfügung. So kann es zu einer raschen Verbreitung und Weiterverwen­dung der Erkenntnisse kommen. Alma Swan (2010) führt die hohen Zitati­onszahlen bei Open-Access-Dokumenten unter anderem auf eine raschere und globale Verfügbarkeit zurück und bezeichnet dieses Phänomen als early advantage
  2. Die Suchmaschine NOA bietet eine Sammlung frei nutzbarer wissenschaftli­cher Bilder aus Open-Access-Publikationen, die auf Basis einer Volltextindi­zierung mittels der Infrastruktur von Wikidata erfasst und auf Wikimedia Commons öffentlich exponiert werden (Charbonnier et al., 2018). Hier wird die Maschinenlesbarkeit von Open-Access-Texten genutzt, um zu ermögli­chen, dass Bilder von anderen Wissenschaftler*innen nachgenutzt werden können. 
  3. Darüber hinaus arbeitet das Directory of Open Access Journals (DOAJ) nach dem Prinzip, dass die Rechte der Nutzer*innen und das Copyright durch Lizenzierung klar bestimmt sein müssen, damit Open Access effektiv funktioniert. Aus diesem Grund nimmt das DOAJ nur Zeitschriften auf, die Libre Open Access betreiben.

Klarheit durch Lizenzen

Um deutlich zu machen, wie Forschungsergebnisse nachgenutzt werden dürfen, werden Nutzungslizenzen vergeben. Dabei ist es den Autor*innen selbst überlassen, wie frei sie die Nutzung ihrer Werke zulassen. Das Zitatrecht erlaubt es zwar, Zitate aus fremden Werken oder Werkteile zustimmungsfrei in eigene Werke einzubinden, jedoch muss das eigene Werk vom zitierten Werk unabhängig sein. Zitiert werden darf nur das Original, es darf sich nicht um Bearbeitungen oder sonstige Umgestaltungen fremder Werke oder Werkteile handeln (Dreier, in Dreier & Schulze, 2018, § 51 UrhG, Rn. 7.). Um deutlich zu kennzeichnen, dass die Open-Access-Publikation nicht nur gelesen und zitiert, sondern auch nachgenutzt und verändert werden darf, ist eine Lizenzvergabe von Autor*innenseite unabdingbar.

Eine Übersicht über verschiedene Lizenzmodelle bietet die Seite Lizenzen. Die Einräumung bestimmter Nutzungsrechte anhand solcher Lizenzen gibt den Nutzer*innen explizite Hinweise darauf, wie das Dokument weiter verwendet werden darf und vereinfacht die Rechtsdurchsetzung bei Missbrauch. Gleichzeitig behält sich der/die Autor*in die Möglichkeit vor, in gesonderten Verträgen weitere Nutzungen zu erlauben. Der Leitfaden der Bertelsmann Stiftung zur Anwendung freier Lizenzen erklärt dies Schritt für Schritt (Bertelsmann Stiftung, 2016). 

Im Bereich von Wissenschaft und Forschung sind die offenen Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) am weitesten verbreitet. Mit Blick auf die Berliner Erklärung, wonach insbesondere die Bearbeitung und eine Verwendung zu jedem verantwortbaren (und damit grundsätzlich auch kommerziellen) Zweck zuzulassen sind, handelt es sich lediglich bei den Lizenzen CC-BY und CC-BY-SA um "echte" Open-Access-Lizenzen. Vor allem der NC-Baustein (= NonCommercial) ist häufig umstritten, da oftmals nicht eindeutig zu erkennen ist, in welchen Fällen eine kommerzielle Nutzung vorliegt. So dürfen mit dem Zusatz "NC" versehene Publikationen auf kommerziellen Plattformen wie etwa den meisten Social-Media-Diensten nicht genutzt werden. Auch private oder gemeinnützige Bildungsanbieter und Vereine, die Geldbeträge zur Kostendeckung für bestimmte Leistungen erheben, dürfen Publikationen nicht nutzen, die in ihrer Lizenz den Baustein "NC" verwenden. Von der Verwendung des NC-Bausteins wird deshalb an vielen Stellen abgeraten. Die häufigsten Fragen zu den Creative-Commons-Lizenzen beantwortet die FAQ-Liste auf der Seite CC Germany

Es wird empfohlen, ein freies, weltweites Zugangsrecht zu einer Publikation und deren Nachnutzung durch die Vergabe freier Lizenzen zu gestatten, ggf. in Absprache mit dem jeweiligen Verlag bzw. nach den Lizenzvorgaben der Repositorien.

Wie genau funktionieren Creative-Commons-Lizenzen?

Literatur