Open Access und Forschungsförderer

Intro

Open-Access-Vorgaben in EU-Projekten

Das erfahren Sie in diesem Artikel

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Viele Förderorganisationen verpflichten ihre Förderempfänger*innen inzwischen zu Open Access und machen teilweise sehr konkrete Vorgaben zur Umsetzung.

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Zahlreiche Förderorganisationen unterstützen Wissenschaftler*­innen bei Publikationskosten, die im Open Access entstehen können.

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Es gibt auch Programme, die gezielt Open Access fördern.

Förderer und ihre Vorgaben

Förderorganisationen spielen im Wissenschaftsbetrieb eine zentrale Rolle. In vielen Disziplinen ist Forschung ohne ihre Unterstützung praktisch unmöglich. Während es in Deutschland seitens der Förderer keinen Zwang zu Open Access gibt, machen Einrichtungen im Ausland verpflichtende Open-Access-Vorgaben für Publikationen, die unter ihrer Förderung entstehen. Vorreiter sind hier beispielsweise der Wellcome Trust (Großbritannien) sowie die National Institutes of Health (NIH; USA).

Falls Förderorganisationen festlegen, dass unter ihrer Förderung entstandene Forschungsergebnisse und -publikationen Open Access veröffentlicht werden müssen, können sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Pflicht zur Open-Access-Veröffentlichung von Forschungsdaten oder Projektveröffentlichungen (ggfs. mit Einhaltung einer Embargofrist) mindestens in einem Repositorium
  • Festsetzen von Höchstgrenzen für Embargofristen oder Pflicht zum Verzicht auf Embargofristen

Die meisten öffentlichen Förderorganisationen erwarten goldene Open-Access-Veröffentlichungen oder die Bereitstellung über den grünen Weg nach einer Embargofrist. Häufig verlangen sie die Verwendung freier Lizenzen

Es ist ratsam, die Vorgaben von Förderorganisation und Verlagen abzugleichen und sich bei Unklarheiten frühzeitig zu erkundigen. Viele Förderorganisationen haben Open Access Policies, in denen sie sich eindeutig positionieren. In der Regel klären die Policies auch konkrete Förderbedingungen. Hilfreiche Informa­tionen über spezifische Policies von Förderorganisationen bietet Sherpa Juliet. Bei kleineren Diskrepanzen zwischen Förderern und Verlagen sollten Autor*in­nen Kontakt zum Verlag aufnehmen. Bei zu großen Diskrepanzen  sollten alternative Publikationsorte in Betracht gezogen werden.

Im Folgenden werden die Open-Access-Vorgaben wichtiger Förderorganisatio­nen sowie deren Förderprogramme skizziert. Politische Positionierungen zu Open Access auf (supra-)nationaler Ebene finden Sie unter Positionen der Politik.

Praxistipp

Hier finden Sie die Folien zum Open Access Talk Fördererauflagen zu Open Access - was gilt es zu beachten?

cOAlition S & Plan S

Video zu Plan S und Förderung

Die 2018 ins Leben gerufene cOAlition S verfolgt mit Plan S die Strategie, den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen aus öffentlichen Förder­geldern sicherzustellen: Seit 2021 müssen Publikationen aus Forschungspro­jekten mit Förderung durch cOAlition-S-Mitglieder in Open-Access-Zeitschriften oder Open-Access-Publikationsplattformen veröffentlicht bzw. sofort und ohne Embargofrist in Open-Access-Repositorien öffentlich zugänglich gemacht werden (Rücknagel, 2021).

Im Fokus der Initiative stehen die 10 Prinzipien des Plan S. Diese gelten verbindlich für alle von cOAlition-S-Mitgliedern geförderten Projekte. Wesentliche Prinzipien sind (Rücknagel, 2021):

  • Autor*innen bzw. deren Institutionen behalten Rechte an den Publikationen.
  • Publikationen müssen mit der Veröffentlichung frei verfügbar und unter offener Lizenz veröffentlicht werden, bevorzugt CC BY.
  • Gegebenenfalls sollen nicht Autor*innen, sondern deren Einrich­tungen oder Förderorganisationen Publikationskosten übernehmen, die im Open Access entstehen.
  • Die Preisgestaltung der Publikationsorgane soll fair und transparent sein.
  • Hybride Publikationsformen sollen nicht gefördert werden, außer es liegen transformative arrangements vor.
  • Förderer sollen die Qualität der Forschungsleistung bewerten, nicht das Renommee des Publikationsorgans.

Über das von der cOAlition S bereitgestellte Journal Checker Tool kann ermittelt werden, ob eine Open-Access-Zeitschrift kompatibel mit den Anforderungen des Plan S ist.

Zu den bekanntesten Mitgliedern der cOAlition S gehören:

  • Europäische Kommission
  • Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
  • Agence nationale de la recherche (ANR)
  • Research Council of Norway (RCN)
  • World Health Organization (WHO)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) haben sich öffentlich zur cOAlition S bekannt, wirken allerdings nicht aktiv am Plan S mit.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission verpflichtete ihre Förderungsempfänger*innen bereits im Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 (2014-2020) zu Open Access. Das darauf folgende Programm Horizon Europe (2021-2027) schließt an diese Maßgabe an. Die Europäische Kommission bietet in diesem Zusammen­hang die für Förderempfänger*innen kostenfrei nutzbare Plattform Open Research Europe (ORE) an. Preprints, die auf ORE eingestellt werden, werden von der Veröffentlichung eingehend geprüft - so soll sichergestellt werden, dass sie mit allen Policies und ethischen Rahmenbedingungen konform sind. Nach der Publikation findet ein Open-Peer-Review-Prozess statt. Nach der Begutachtung werden die Postprints an wichtige Literaturdatenbanken und Repositorien geschickt. Weitere Details zum Verfahren finden sich hier.

Einen Überblick über die Rahmenbedingungen von Horizon Europe zum Thema Open Access finden sich in diesem Factsheet zu Open Science. Wissenschaftliche Publikationen müssen unmittelbar im Open Access veröffentlicht werden, Forschungsdaten sollen im Sinne der FAIR-Prin­zipien so offen wie möglich gehandhabt werden - unter bestimmten Umständen wird ein gewisser Grad an Closed Access toleriert. Für begut­achtete wissenschaftliche Publikationen gilt im Rahmen des Model Grant Agreements (Europäische Kommission, 2021, S. 108-109):

  • Spätestens zum Veröffentlichungszeitpunkt muss eine maschinen­lesbare elektronische Kopie der publizierten Fassung bzw. des finalen Manuskripts in einem vertrauenswürdigen Repositorium (nachzuschlagen im OpenDOAR) veröffentlicht werden.
  • Veröffentlichungen müssen unmittelbar im Open Access unter CC BY oder einer gleichwertigen Lizenz veröffentlicht werden. Monografien bzw. lange Textpublikationen können kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung ausschließen (z.B. CC BY-NC, CC BY-ND).
  • Über das Repositorium müssen Informationen über Forschungser­gebnisse bereitgestellt werden sowie über Instrumente, die zur Validierung der Ergebnisse benötigt werden.

Darüber hinaus müssen Geförderte (oder Autor*innen) genügend Rechte am geistigen Eigentum behalten. Metadaten von Publikationen, die in Repositorien abgelegt wurden, müssen mit CC 0 oder einer äquivalenten Lizenz versehen werden. Weitere Details, auch zu den Rahmenbeding­ungen des Forschungsdatenmanagements, finden sich auf S. 108-109 des Model Grant Agreements (Europäische Kommission, 2021).

Publikationsgebühren werden unter den folgenden Bedingungen übernommen (Europäische Kommission, 2021, S. 109):

  • Die Veröffentlichung muss in einem reinen Open-Access-Publikationsorgan erfolgen.
  • Der Publikationsort muss Open-Access-Publikationsstandards erfüllen (Lizenzierung, Peer Review).

Die Europäische Kommission fördert mehrere Projekte zu Open Access und Open Science wie OpenAIRE, die Forschungsdateninfrastruktur EOSC und das HIRMEOS-Projekt. Im Rahmen von OpenAIRE entstand auch das universelle Datenrepositorium Zenodo.

Praxistipp

Hier finden Sie die Folien zum Open Access Talk Open-Access-Vorgaben in EU-Projekten.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Mit seiner neuen Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Beschleunigung der Transformation zu Open Access (BMBF, 2020) stärkt das BMBF in Deutschland die Etablierung von Open Access als Standard wissenschaftlichen Publizierens. Im Rahmen einer nationalen Open-Access-Strategie soll die Open-Access-Trans­formation beschleunigt werden. Bis 2025 sollen 70 % aller neu erscheinenden wissenschaftlichen Publikationen ausschließlich oder zusätzlich Open Access veröffentlicht werden.

Open Access ist keine Pflicht - die Entscheidung bleibt in der Hand der vom BMBF geförderten Wissenschaftler*innen. Diese werden allerdings aufgefor­dert, Forschungsergebnisse aus den geförderten Projekten über den goldenen oder den grünen Weg des Open Access zu publizieren.

Bei Open-Access-Veröffentlichungen anfallende Publikationskosten können über Projektmittel gedeckt bzw. mitbeantragt werden. Für Veröffentlichungen während der Laufzeit des Projektes sind die Publikationskosten für Open Access auf diese Weise gesichert.

Der Post-Grant-Fund finanziert Publikationskosten, wenn es sich um Er­gebnisse aus bereits abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten han­delt (BMBF, 2017). Der Bewilligungszeitraum darf höchstens drei Jahre zurückliegen; Beiträge müssen überdies unter einer Lizenz ver­öffentlicht werden, welche "mindestens das entgeltfreie, unwiderrufliche, weltweite Recht einräumt, in elektronischer Form zu lesen, zu vervielfältigen, weiter­zugeben oder öffentlich zugänglich zu machen" (Rücknagel, 2021).

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die DFG hat 2003 die Berliner Erklärung unterzeichnet und äußert die Erwar­tung, dass geförderte Wissenschaftler*innen "Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access" veröffentlichen, ge­nauer gesagt sollen "[d]ie entsprechenden Beiträge [...] direkt in qualitätsgesich­erten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeitschriften oder auf [...]-Platt­formen publiziert oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Zeitver­zug in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Reposito­rien) eingestellt werden" (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2021, S. 42-43).

Auch wenn die DFG die cOAlition S unterstützt, gibt es bislang keine Pflicht zu Open Access.

Die DFG bietet folgende Fördermöglichkeiten zur Unterstützung bei Publikationskosten:

  • Das Förderprogramm Open-Access-Publikationskosten löst das langjährige Programm Open Access Publizieren ab. Es gewährt wis­senschaftlichen Einrichtungen festgelegte Open-Access-Zuschüsse.
  • Einzelpersonen können die Publikationskostenpauschale für Open-Access-Veröffentlichungen verwenden, sollten dabei allerdings Rücksprache mit der eigenen Bibliothek bzw. zentralen Servicestellen halten, um Doppelförderung zu vermeiden.
  • Über das Förderprogramm Publikationsbehilfe können u. a. ausschließlich kostenpflichtige elektronische Buchpublikationen sowie Open-Access-E-books gefördert werden. In jedem Fall muss hier laut Merkblatt ein Verzicht auf Open Access explizit begründet werden.

Im Rahmen des Förderprogramms Infrastrukturen für wissenschaft­liches Publizieren unterstützt die DFG Projekte mit Open-Access-Bezug. Das Förderprogramm hat drei thematische Schwerpunkte:

  • Strukturbildung für die Open-Access-Transformation
  • Open-Access-Infrastrukturen
  • Digitales Publizieren

Im Rahmen desselben Programms können überdies Projekte beantragt werden, die sich der Gründung oder dem Ausbau einer einzelnen Open-Access-Zeitschrift widmen oder auf die Transformation einer bestehenden Zeitschrift abzielen.

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)

Auch der österreichische Wissenschaftsfonds FWF hat die Berliner Erklärung unterzeichnet und wirkt an der cOAlition S mit. Wissenschaftler*innen, deren Projekte teilweise oder vollständig vom FWF gefördert werden, werden folglich dazu verpflichtet, referierte Forschungsergebnisse Open Access zu veröffentlichen.

 Drei Publikationsmodelle sind möglich (Rücknagel, 2021):

  • Veröffentlichung in Open-Access-Publikationsmedien
  • Veröffentlichung in transformativen Open-Access-Publikations­medien
  • Unmittelbare Selbstarchivierung des akzeptierten Manuskripts zum Veröffentlichungszeitpunkt unter einer CC-BY-Lizenz oder einer äqui­valenten offenen Lizenz. In Ausnahmefällen kann CC BY-ND verwen­det werden, dies muss allerdings vom FWF genehmigt werden.

Bis zu drei Jahre nach Projektende können Kostenanträge für begutachtete Publikationen gestellt werden.

An den Publikationsort werden folgende Anforderungen gestellt (Rücknagel, 2021):

  • Eine Veröffentlichung in hybriden Zeitschriften ist gemäß Plan S nicht ausreichend, außer es existiert ein transformative arrangement. Über das Journal Checker Tool kann ermittelt werden, ob eine Zeitschrift den Anforderungen des Plan S entspricht.
  • Die Qualität des Publikationsorts muss angemessen sein: Zeitschriften müssen im DOAJ, Verlage im DOAB und Repositorien im OpenDOAR gelistet sein.
  • Preisgestaltung und Qualitätssicherung (Peer-Review) müssen transparent sein.

Auch Forschungsdaten müssen seit Januar 2019 Open Access und im Sinne der FAIR-Prinzipien veröffentlicht werden, sofern sie den wissen­schaftlichen Publikationen eines FWF-geförderten Projekts zugrunde­liegen. Bei allen weiteren Forschungsdaten liegt es im Ermessen der Projektleiter*innen, ob diese frei zugänglich veröffentlicht werden. Müssen Forschungsdaten veröffentlicht werden, soll dies schnellstmög­lich und unter Verwendung einer CC-BY-Lizenz oder einer ähnlichen offenen Lizenz geschehen, spätestens jedoch zusammen mit der wissenschaftlichen Publikation, der die Forschungsdaten zugrundeliegen. Sollte ein offener Zugang zu Forschungsdaten nicht möglich sein, muss dies begründet werden.

Der FWF fördert selbstständige Publikationen, wobei "auch neue digitale Formate wie beispielsweise Apps, Wiki-Modelle, wissenschaftlich kom­mentierte Datenbanken" gefördert werden. Die Förderung der Etablie­rung oder Modernisierung von wissenschaftlichen Zeitschriften wird mit dem Ziel gefördert, den Mindestanforderungen des Plan S zu entsprechen.

Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat die Berliner Erklärung unterzeich­net, unterstützt Plan S (Philipp, 2018) und verpflichtet Förderempfänger*innen dazu, Ergebnisse aus SNF-geförderter Forschung Open Access zu veröffentli­chen, da "[m]it öffentlichen Geldern finanzierte Forschungsresultate [...] ein öffentliches Gut sind" und "daher digital und kostenlos zugänglich" sein sollten.

Wissenschaftler*innen können zwischen dem grünen und dem goldenen Weg wählen. Auch hybride Veröffentlichungen erfüllen die Kriterien des SNF – anders als bei goldenen Veröffentlichungen werden hier allerdings keine Publikationsgebühren vom SNF übernommen. Ein Leitfaden beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten und das Vorgehen zur Erfüllung der Open-Access-Vorgaben des SNF.

Über den goldenen Weg anfallende Publikationskosten können über die Open-Access-Plattform des SNF (mySNF) beantragt werden. Der SNF empfiehlt dabei, zu überprüfen, ob die Zeitschrift der Wahl im DOAJ gelistet ist. Ist dies der Fall, werden die Open-Access-Verpflichtungen des SNF automatisch erfüllt.

Wählen Autor*innen den grünen Weg, müssen Zeitschriftenartikel spä­testens nach sechs Monaten, Bücher und Buchkapitel spätestens nach zwölf Monaten öffentlich zugänglich sein. Publikationen müssen mindes­tens als Author's Accepted Manuscript, d. h. mit den Änderungen nach dem Peer Review online gestellt werden (Verlagslayout ist nicht nötig). Die Publikation muss in einem Repositorium abgelegt werden, welches einen dauerhaft kostenfreien Zugang ermöglicht. Falls Verlage längere Embargofristen als die vom SNF zulässigen vorschreiben, stellt der SNF im Leitfaden einen Formulierungsvorschlag für die Kontaktaufnahme mit dem Verlag zur Verfügung. Dort finden sich auch die an Repositorien gestellten Anforderungen sowie eine Liste akzeptierter institutioneller Repositorien.

Open-Access-Buchpublikationen werden auch außerhalb einer Projektförderung durch den SNF unterstützt.

VolkswagenStiftung

Die VolkswagenStiftung befürwortet grundsätzlich Open Access und erwartet "dass die Ergebnisse der von ihr geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit nicht nur über die herkömmlichen Printmedien" sondern auch im Open Access zugänglich gemacht werden (VolkswagenStiftung, 2021, S. 7). Embargofristen zwischen sechs und zwölf Monaten sind möglich (Rücknagel, 2021).

Article Processing Charges (APCs) und Book Processing Charges (BPC) können zweckgebunden beantragt werden. Hinsichtlich der Qualitätsan­forderungen an Zeitschriften und Buchverlage ist zu beachten (VolkswagenStiftung, 2018):

  • Zeitschriften müssen im DOAJ verzeichnet sein.
  • Bei Monografien sollten Verlage gewählt werden, die im DOAB gelistet oder OASPA-Mitglieder sind.

Eine weitere Voraussetzung zur Erstattung der Publikationskosten ist, dass Persistent Identifiers (wie z. B. DOIs), Metadaten und möglichst offene CC-Lizenzen vergeben werden. Die Volkswagenstiftung empfiehlt überdies, dass die Verwertungsrechte bei den Autor*innen bleiben (VolkswagenStiftung, 2018).

Die Stiftung unterstützt die nachhaltige Speicherung sowie den offenen Zugang zu Forschungsdaten aus den von ihr unterstützten Projekten im Sinne der FAIR-Prinzipien. Antragsteller*innen werden aufgefordert, einen Datenmanagementplan mit einzureichen. Weitere Details zu Forschungsdaten sowie Open-Source-Programmen, die bei den von der Stiftung geförderten Projekten entstehen, finden sich im Leitfaden der VolkswagenStiftung (2018).

Literatur

Weiterführende Literatur