Open Access Policies

Intro

Zehn Gründe für Open Access

Das erfahren Sie in diesem Artikel

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Es gibt auf wissenschaftspolitischer, institutioneller und wissen­schaftsfördernder Ebene Policies zu Open Access und Open Science.

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Forschungseinrichtungen können eigene Open Access Policies modular erstellen.

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Zentrale Elemente einer Open Access Policy sind: Präambel, Selbst­beschreibung, Absichtserklärungen und Begründungen, Handlungs­empfehlungen sowie Hinweise auf technische Services und Bera­tungsangebote.

Ziele

Im Zuge der Maßnahmen zur Etablierung von Open Access haben sich insbe­sondere auf Ebene der Hochschulen und der nichtuniversitären Forschungs­einrichtungen Open Access Policies als viel genutztes Instrument etabliert. Konkret verfolgen Open Access Policies diese Ziele: 

  • Sie sollen Unterstützung für die Open-Access-Bewegung zum Ausdruck bringen.
  • Sie positionieren Einrichtungen im Diskurs zu Open Access. 
  • Sie sollen Angehörige der Institution zum Open-Access-Publizieren animieren. 

Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich Open Access werden dabei zunehmend in den größeren Open-Science-Kontext eingebettet. Dieser Text bietet zunächst einen Überblick über die wichtigsten Akteure der Forschungslandschaft und ihre Leitlinien, ehe konkrete Vorschläge zum Verfassen eigener Policies gemacht werden.

Policies wichtiger Akteure

Auf wissenschaftspolitischer Ebene haben sich die großen außeruniversi­tären Forschungsorganisationen, die Hochschulrektorenkonferenz, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Deutsche For­schungsgemeinschaft (DFG) zur Schwerpunktinitiative Digitale Informa­tion zusammengeschlossen. Diese wird auch als Allianz-Initiative bezeich­net. Ihr Leitbild enthält das Ziel "Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft­ler mit der bestmöglichen Informationsinfrastruktur auszustatten, die sie für ihre Forschung brauchen" (Steuerungsgremium der Schwerpunktini­tiative "Digitale Information" der Allianz der deutschen Wissenschafts­organisationen, 2017, S. 2). Des Weiteren setzt sie sich für den weiteren Ausbau des freien Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen ein. Außerdem initiierte die Allianz-Initiative im Rahmen des Projekts DEAL bundesweite gemeinsame Lizenzverträge mit bislang zwei großen Wissenschaftsverla­gen in Form der Vereinbarungen mit Springer Nature (2020) und Wiley (2019).

Zahlreiche Universitäten und andere Hochschulen haben Open Access Policies in der Form von Leitlinien oder Empfehlungen verabschiedet. Viele beschäftigen Open-Access-Beauftragte, die als Ansprechpartner*­innen für alle Open-Access-Themen auch die lokale Umsetzung von Open Access organisieren (Hübner & Riesenweber, 2018).

Hochschulen und Universitäten sind weitgehend autonom. Zahlreiche Bundesländer verknüpfen im Rahmen ihrer Hochschulpolitik (Digitalisie­rungsstrategien, Zielvereinbarungen, Wissenschaftspläne, Hochschulge­setzgebung, etc.) die finanzielle Förderung mit dem Thema Open Access. Die Möglichkeiten für Hochschulen und Universitäten, Forscher*innen verbindliche Vorgaben zu machen, halten sich allerdings in Grenzen. Vie­le Hochschulen und Universitäten gehen daher den Weg, über Informa­tionsveranstaltungen und Dienstleistungen für Open Access zu werben und Wissenschaftler*innen so zum Open-Access-Veröffentlichen zu er­mutigen. Über Publikationsfonds für Open-Access-Artikel und für Open-Access-Monografien und -Sammelbände können Bibliotheken da­rüber hinaus die Förderung von Open Access an bestimmte Bedingungen knüp­fen und so Qualitätsstandards setzen (Open-Access-Büro Berlin, 2020).

Viele außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Helmholtz-Gemeinschaft gehen die Open-Access-Transformation sehr konkret an (Pampel, 2021, S. 33 ff.):

  • Die Max-Planck-Gesellschaft beschreibt sich selbst als "Mitbegrün­derin der internationalen Open-Access-Bewegung". 2003 veröffent­lichte sie die Berliner Erklärung zum offenen Zugang zu wissenschaft­lichem Wissen und initiierte damit einen Prozess von Folgekonferen­zen zu Open Access und Open Science. Auch im Rahmen der globa­len OA2020 Initiative spielt die Gesellschaft eine wichtige Rolle. Das Bekenntnis zu Open Access hat die Max-Planck-Gesellschaft in ihren Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verankert: Dort gilt die verbindliche Vorgabe, die mit öffentlichen Mitteln ermöglichten Forschungsergebnisse möglichst frei zugänglich zu veröffentlichen (Max-Planck-Gesellschaft, 2009, S. 2). Die Max-Planck-Gesellschaft betreibt außerdem mit der Max Planck Digital Library ein umfangreiches Informationsportal und unterstützt eigene Open-Access-Veröffentlichungen mit einem Publikationsfonds.
  • Die Fraunhofer-Gesellschaft folgt einer verbindlichen Fraunhofer-Open-Access-Strategie 2020, die als Zielmarke angibt, "bis 2020 mindestens jede zweite wissenschaftliche Publikation eines Jahr­gangs per Open Access frei zugänglich zu machen, davon mindestens ein Drittel über den goldenen Weg der Erstveröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift" (Fraunhofer-Gesellschaft, 2015, S. 2).
  • Auch die Leibniz-Gemeinschaft hat eine weitreichende Open Access Policy verabschiedet. Sie bekennt sich darin nicht nur zu Open Science, sondern sieht sich auch als aktiver Player in der Weiterent­wicklung offener Forschung. Die Forschenden der Leibniz-Gemein­schaft sollen Open Access veröffentlichen und sich für Open-Access-Zeitschriften engagieren. Dabei werden sie von ihren jeweiligen Leibniz-Einrichtungen beraten und unterstützt.
  • Die Helmholtz-Gemeinschaft bettet mit dem Helmholtz Open Science Office die Open-Access-Thematik in den weiteren Open-Science-Kontext ein. Sie hat 2004 als erste Forschungsgesellschaft in Deutschland eine eigene Open-Access-Richtlinie verabschiedet, die für die eigenen Publikationen eine Veröffentlichung "ohne Ausnahme [im Open Access fordert] soweit nicht ausdrücklich Vereinbarungen […] entgegenstehen" (Helmholtz-Gemeinschaft, 2004). Seit 2013 gilt dies auch für Mittelempfänger*innen des Impuls- und Vernetzungs­fonds der Helmholtz-Gemeinschaft. 2016 konkretisierte die Helmholtz-Gemeinschaft ihre Open-Access-Richtlinie und setzte sich die Zielmarke von 100% Open-Access-Publikationen ab dem Publikationsjahr 2025.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert alle Projektneh­menden auf, Projektergebnisse möglichst unmittelbar Open Access zu publizieren und setzt diverse Förderlinien zur Stärkung von Open Access um. Mit ihrer Unterstützung von Forschenden, Bibliotheken, Institutionen und Organisationen ist die DFG zentraler Akteur, was die Umsetzung und Beschleunigung der Open-Access-Transformation in Deutschland angeht.

Die DFG hat 2003 die Berliner Erklärung unterzeichnet und äußert die Erwartung, dass geförderte Wissenschaftler*innen "Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access" veröffentlichen, genauer gesagt sollen "[d]ie entsprechenden Beiträge [...] direkt in qualitätsgesicherten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeitschriften oder auf Open-Access-Plattformen publiziert oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Zeitverzug in dis­ziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt werden" (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2021, S. 41).

Eine generelle Verpflichtung zu Open Access, wie sie im Plan S verfolgt wird, lehnt die DFG ab, da sie befürchtet, dass diese zu erhöhten Publika­tionsgebühren führen könnte. Zudem wird die von Plan S geforderte Abkehr vom Journal Impact Factor vonseiten der DFG als weitreichende Umstrukturierung der Leistungsbemessung verstanden, die nicht ohne große Umwälzungen funktioniert (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2018). Aus diesen Gründen ist die DFG kein Mitglied der cOAlition S, unterstützt jedoch die grundsätzlichen Bestrebungen der Initiative.

Auch Fachgesellschaften haben sich bereits früh für Open Access und Open Science stark gemacht. Zu nennen ist hier v.a. die 1994 gegründete Initiative zur elektronischen Information und Kommunikation (IuK-Initiative). Sie setzte sich in der Frühphase der digitalen Transformation für den Aufbau einer virtuellen und digitalen Bibliothek und eine wissenschaftsfreundliche Novelle des Urheberrechts ein (Weisel, 2012).

Auch unter den Unterzeichnenden der Berliner Erklärung lassen sich eini­ge Fachgesellschaften finden: Die Deutsche Mathematiker-Vereinigung (2005), die Gesellschaft für Informatik (2007), die Deutsche Gesellschaft für Ur-und Frühgeschichte (2016) oder die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (2017). Bereits 1998 gründete die Deutsche Physikalische Gesellschaft mit dem New Journal of Physics eine Open-Access-Zeit­schrift. Sie gehörte damit zu den Pionieren des Open-Access-Publizierens in Deutschland. Für das Gros der deutschen Fachgesellschaften gilt je­doch, dass sie sich erst langsam und unter dem Druck der internationa­len Entwicklung (insbesondere Plan S) mit Open Access befassen. Nur wenige Fachgesellschaften haben bislang eigene Open Access Policies verabschiedet. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Open-Access-Transformation wird die Diskussion innerhalb der Fachgesellschaften aber möglicherweise an Bedeutung zunehmen. Nicht zuletzt, da viele Fachgesellschaften Überlegungen anstellen, ihre eigenen Publikationen auf Open Access umzustellen (Pampel & Strecker, 2020).

Eine Policy erstellen

Open Access Policy Making

Der Zweck des Policy Making besteht in einem Selbstverständigungsprozess, der idealerweise in der Verabschiedung einer Policy mündet. In diesem Prozess positionieren sich Akteure einer Institution zum Thema Open Access und bilden einen gemeinsamen Standpunkt heraus. Mithilfe dedizierter Policies können Institutionen dokumentieren, dass sie im gegenwärtigen Wandel der Wissen­schaftskommunikation Position beziehen. Voraussetzung für den Erfolg eines Policy-Making-Prozesses ist daher, dass sich alle relevanten Akteure einer Institution anhand eines effektiven Konzepts zur internen Kommunikation beteiligen.


Policy-Making-Prozess

Howlett und Rameshs Model unterscheidet fünf Stadien des Policy Making: Agenda Setting, Policy Formulation, Decision Making, Implementation und Evaluation (Howlett et al., 2009, S. 91 ff.) Für den Prozess des Erstellens einer Open Access Policy lassen sich folgende Schritte ableiten: 

Mit der Einführung einer neuen bzw. der Änderung oder Erweiterung einer bereits bestehenden Policy wird auf Bedürfnisse, Probleme, Kon­flikte oder aktuelle Entwicklungen des Umfeldes reagiert. Eine Analyse dieser Kontextfaktoren ist hilfreich, um Argumente für das Agenda Setting zu formulieren und mögliche Widerstände gegen einen Policy-Prozess zu antizipieren. Bereits in dieser Frühphase können Überle­gungen zum organisatorischen Ablauf des Policy-Prozesses angestellt werden. 

Leitungspositionen werden adressiert und für das Vorhaben gewonnen. Die Lenkung und Koordination des Prozesses kann von einem Gremium, einer Arbeitsgruppe oder einer Einzelperson übernommen werden. Weitere relevante Akteursgruppen werden informiert und Argumente für einen Policy-Making-Prozess vorgetragen. Der geplante Prozess wird transparent dargelegt.

Ein Policy-Dokument wird formuliert (s. u.) und mit den zuständigen Stellen der Institution und weiteren Interessenvertretungen mehrfach abgestimmt, ergänzt und/oder umformuliert. Sind alle Änderungs­wünsche berücksichtigt oder begründet zurückgewiesen worden, tritt die beschlussreife Form des Dokumentes den Lauf durch die zuständigen Gremien an. Nach Einarbeitung der daraus folgenden Änderungen wird die Policy schließlich verabschiedet.

Wirksamkeit entfaltet eine Policy nur dann, wenn die Handlungsempfeh­lungen und Aufforderungen nach der offiziellen Veröffentlichung des Policy-Dokumentes über zahlreiche weitere Kanäle verbreitet werden. Auf eine überarbeitete oder neu erstellte Policy wird in Newslettern, auf Websites, zu gegebenen Anlässen, auf Vorträgen sowie in Meetings hin­gewiesen. Wünschenswert ist eine transparente Darstellung des Policy-Prozesses, die Bereitstellung einer Lesefassung des Policy-Dokumentes und eine Referenz auf die Beschlussfassung auf den Internetseiten der zuständigen Organisationseinheit (Open-Access-Büro, Universitätsbiblio­thek o. ä.). Mithilfe geeigneter Monitoring-Tools bspw. in Forschungs-In­formations-Systemen oder Plattformen zum Publikationsdatenmanage­ment kann der Impact einer Open Access Policy quantifiziert werden. 

Die lineare Darstellung des Policy-Making-Prozesses weicht erheblich von den diskontinuierlichen und von Konflikten geprägten Prozessen der wissenschafts­politischen Wirklichkeit ab, kann aber zu Planungszwecken hilfreich sein.  

Aufbau & Inhalt

Open Access Policies beinhalten folgende Elemente:

Header

Siegel der Institution, Titel des Dokumentes, ggf. Referenz auf den zugehörigen Beschluss in der amtlichen Fassung 


Präambel

Vorangehende Worte, die den gesellschaftlichen, politischen oder wissenschaftlichen Kontext der Open Access Policy erläutern und sich auf das Selbstverständnis der Institution beziehen

"Ohne unmittelbaren und zeitnahen Aus­tausch von Forschungsergebnissen sind Innovationen unmöglich. Als öffentlich geförderte Einrichtung hat die Fraunhofer-Gesellschaft die Verantwortung, die Öffent­lichkeit über ihre Forschungsaktivitäten zu informieren. Projektpartner aus der Indus­trie müssen zugleich in die Lage versetzt werden, die richtigen Ansprechpartner für ihre Projekte zu finden. 

Die Fraunhofer-Gesellschaft verfolgt aus diesem Grund bei ihren Publikationen das Ziel, uneingeschränkt das Prinzip des freien Zugangs (Open Access), wie es in der Berli­ner Erklärung von 2003 verstanden wird, zu realisieren."
- Open Access Policy der Fraunenhofer-Gesellschaft 


Selbstbeschreibung

(sofern nicht in einer Präambel enthalten)

Charakterisierung der eigenen Einrichtung, aus der die Übereinstimmung ihrer Ziele und Funk­tion mit einer Open-Access-Kultur hervorgeht. Hinweise enthält das Leitbild der Einrichtung, aus dem ggf. Formulierungen übernommen werden können.

"Die Universität Regensburg steht unter anderem für den Wissens- und Kulturaus­tausch zwischen den Kulturräumen Ost- und Westeuropas sowie Nordamerikas, den Dialog mit der Gesellschaft, für eine weltoffene Universitätskultur und für dauerhafte internationale Beziehungen in Forschung, Lehre und Studium (Leitbild der UR, Stand: 15. Oktober 2007)."
- Open Access Policy der Universität Regensburg


Definitionen

Begriffliche Bestimmung von Open Access und/ oder knappe geschichtliche Einordnung, aus der die Bedeutung des Themengebietes für die Aktivitäten ihrer Akteure hervorgeht

"Open Access steht für den unbeschränk­ten und kostenlosen Zugang zu qualitäts­geprüfter wissenschaftlicher Information im Internet. Durch den Wegfall technischer, finanzieller und rechtlicher Barrieren trägt Open Access dazu bei, wissenschaftliche Innovationsprozesse zu beschleunigen und die Sichtbarkeit von Forschungsergebnis­sen zu verbessern. Dadurch werden wissenschaftlich Arbeitende in ihren Forschungs- und Publikationsprozessen unterstützt und der Nutzen öffentlich ge­förderter Forschung maximiert. Die Stiftung Technische Informationsbibliothek (TIB) als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft bekennt sich zu Open Access."
- Open-Access-Policy der Technischen Informationsbibliothek (TIB)


Verweise

Referenz auf vorangegangene Erklärungen und Initiativen, Übereinstimmungen sowie ggf. aus ihnen hervorgehende Verpflichtungen für die eigene Institution 

"Die Leibniz Universität Hannover unter­stützt die wissenschaftspolitische Forde­rung nach offenem Zugang ("Open Access") zu wissenschaftlichem Wissen, wie sie in der "Berliner Erklärung" vom Oktober 2003 niedergelegt und in der "Berlin 3 Open Access" Empfehlung vom März 2005 in Southampton, UK konkretisiert wurde.“
- Open-Access-Resolution der Leibniz Universität Hannover


Begründung

Begründung für die mit der Policy angestrebte Unterstützung von Open Access aus der Perspek­tive der Einrichtung und/oder einer übergeord­neten Perspektive

"Ausgehend von ihrer Verantwortung für einen umfassenden Zugang zu wissen­schaftlichem Wissen unterstützt die Universität Heidelberg den Ausbau von Open Access nachdrücklich."
- Open Access Policy der Universität Heidelberg  


Absichtserklärungen

Nennung der selbst gesetzten Ziele im Bereich Open Access. Dies kann die Bereitstellung einer geeigneten organisatorischen, finanziellen und technischen Infrastruktur zum Open-Access-Publizieren sein, das Erreichen einer bestimmten Quote an Open-Access-Publikationen innerhalb einer gesetzten Frist, die Durchführung weiterer hochschulpolitischer Maßnahmen sowie die Beteiligung an Transformationsprozessen und an­deren, institutionsübergreifenden Entwicklungen. Zudem können die gleichberechtigte Berücksichti­gung von qualitätsgeprüften Open-Access-Publi­kationen in Zielvereinbarungen und leistungsbe­zogenen Mittelvergabeverfahren sowie die Um­setzung von Maßnahmen zur internen Kommuni­kation (Schulungen, Beauftragte) festgeschrieben werden.

"Bei der Beurteilung wissenschaftlicher Leistung behandelt die Universität Kassel Beiträge, die ein Begutachtungsverfahren durchlaufen haben, gleichgewichtig, unab­hängig davon, ob es sich um kostenpflich­tige oder frei zugängliche Beiträge handelt. […] Darüber hinaus bietet die Universität Kassel gemäß ihrer Forschungsdaten-Leitlinie an, auch Forschungsdaten, die im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Arbeiten entstehen oder erhoben werden, frei zugänglich zu machen.

Die Universität Kassel strebt an, die an ihr entstandenen Veröffentlichungen in großem Umfang auf dem universitären Publikationsserver KOBRA9 verfügbar zu machen, der eine optimale Auffindbarkeit, Authentizität, Integrität und persistente Zitierbarkeit dieser Veröffentlichungen ermöglicht."
- Open-Access-Policy der Universität Kassel

"Die MLU unterstützt und berät Wissen­schaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Herausgabe von wissenschaftlichen Open Access Formaten und beim Aufbau auch von verlagsunabhängigen OA-Publikations­wegen. Dies erfordert regelmäßige Schulungs- und Informationsangebote der Forschenden genauso wie der Mitarbeiter/­-innen. Hierfür sollen adäquate Formate entwickelt und regelmäßig durchgeführt werden. Die MLU etabliert Instrumente zur Unterstützung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Begleichung anfallender Publikationskosten innerhalb eines bestimmten finanziellen Rahmens. Insbesondere richtet sie einen Publika­tionsfonds ein und schafft die Voraussetz­ungen dafür, weitere Mittel für diesen Zweck einzuwerben."
- Open Access Policy Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


Handlungsempfehlungen, Aufforderungen oder Verpflichtungen für Publizierende

Die Verbindlichkeitsgrade der Formulierungen können variieren. Sie reichen von der Handlungs­empfehlung über die Aufforderung bis zur Ver­pflichtung. Handlungsmöglichkeiten sind unter anderem: 

  1. Forschung und Lehre im Sinne der Ziele von Open Science, Open Access und Open Education 
  2. Die Veröffentlichung von Forschungsergeb­nissen und wissenschaftlichen Publikationen in einem Open-Access-Format 
  3. Die Archivierung von Forschungsergebnissen oder wissenschaftlichen Publikationen auf ei­nem institutionseigenen Dokumentenserver bzw. in einem Repositorium zu einem be­stimmten Zeitpunkt relativ zur Erstveröffent­lichung (parallel oder ggf. nach Ablauf einer Embargofrist
  4. Die Publikation unter freien Nutzungslizenzen wie den Creative-Commons-Lizenzen 
  5. Die Berücksichtigung von Publikationskosten in Anträgen zur Einwerbung von Drittmitteln 
  6. Die Sicherung eines dauerhaften Verwertungsrechtes gegenüber Verlagen 
  7. Der Verzicht auf die Abtretung eines aus­schließlichen Nutzungsrechtes an die Verlage 
  8. Das Engagement als Gutachter*in und Herausgeber*in von qualitätsgeprüften Open-Access-Zeitschriften bzw. für eine progressive Open-Access-Politik in Verlagen
  9. Für Führungskräfte: Empfehlung für Mitarbei­tende, Forschungsergebnisse in qualitätsge­prüften Open-Access-Formaten zu prüfen

Textbeispiele

"Um Offenheit in Lehre und Forschung an der TU Hamburg nachhaltig zu verankern, empfehlen wir allen TUHH-Angehörigen, wo möglich und sinnvoll die Ziele von Open Science, Open Access und Open Education aktiv zu verfolgen."
- Policy für Offenheit der TU Hamburg

"Die Humboldt-Universität empfiehlt des­halb allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, ihre Beiträge in Open-Access-Journalen einzureichen sowie Monographien und Sammelwerke auf Open-Access-Plattformen zu veröffentlichen."
- Open-Access-Erklärung der Humboldt-Universität zu Berlin

"Die Ruhr-Universität Bochum fordert ihre Hochschulangehörigen auf, alle veröffent­lichten, wissenschaftlich referierten Artikel als elektronische Kopie (Selbstarchivierung) auf einem frei zugänglichen Dokumenten­server abzulegen (Grüner Weg), soweit da­gegen keine rechtlichen Bedenken bestehen."
- Open Access-Resolution der Ruhr-Universität Bochum  

"Die TU Braunschweig empfiehlt ihren Autorinnen und Autoren die Verwendung freier Publikationslizenzen, die eine Ver­breitung im Open Access fördern (bevor­zugt Creative-Commons-Lizenz CC BY)."
- Leitlinie zu Open Access an der TU Braunschweig

"Die Förderregularien vieler Drittmittelge­ber erlauben es, Mittel für Artikelbearbei­tungsgebühren (APC) im Projektbudget bereits bei der Antragstellung einzuplanen. Das BMBF hat zudem einen Post-Grant Fund zur Förderung von Open-Access-Publikationen aus abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten eingerichtet. Es ist dringend empfehlenswert bei der Planung und Durchführung von Drittmittelprojekten von solchen Möglichkeiten Gebrauch zu machen."
- Open Access an der Universität Greifswald

"Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen werden darin bestärkt, in Verlagsverhand­lungen das Publikationsrecht bzw. das Recht für die Archivierung elektronischer Versionen zu sichern, wie es die Richtlinien der DFG und anderer Forschungsförderer vorsehen."
- Open Access Strategie der Leuphana Universität Lüneburg

"Bei der Veröffentlichung in einer zugangs­beschränkten Verlagspublikation empfiehlt die Hochschule Reutlingen, auf die Abtre­tung ausschließlicher Nutzungsrechte zu verzichten und sich ein einfaches Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglich­machung vorzubehalten, um eine spätere Zweitveröffentlichung im Repositorium der Hochschule Reutlingen zu ermöglichen."
- Open Access Policy der Hochschule Reutlingen  

"Sie als wissenschaftlicher Autor arbeiten häufig auch als Gutachter, Herausgeber oder Redakteur für wissenschaftliche Zeitschriften. Achten Sie darauf, welche Preispolitik der Verlag gegenüber den Abnehmern verfolgt und wirken Sie gegebenenfalls auf eine bessere Open Access-Politik der Verlage hin."
- Open Access-Politik der Universität Göttingen

"In ihrer Funktion als Führungskraft wer­den alle Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftler aufgefordert, auch ihren Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern das Veröffentli­chen im Sinne von Open Access zu ermög­lichen."
- TUM Open Access Policy


Vorbehalte

Handlungsempfehlungen können unter Vorbehalte gestellt werden, als Begründungen werden bspw. die Wissenschaftsfreiheit oder fachspezifische Publikationskulturen angeführt.

"Unter Achtung der grundgesetzlich ge­schützten Freiheit von Forschung und Lehre und der dadurch gegebenen freien Wahl des Publikationsmediums und -ortes sowie unter Berücksichtigung des unter­schiedlichen Stellenwertes von Open Access in den verschiedenen Fachkulturen tritt die JGU mit folgenden Empfehlungen und Maßnahmen für die Open-Access-Transformation ein:"
- Open-Access-Policy der Johannes Gutenberg-Universität Mainz


Technische Services

Erwähnung eigener oder von Drittanbietern be­reitgestellter technischer Infrastrukturen für das Open-Access-Publizieren. Hierzu gehören u. a. Repositorien für Publikationen, Daten und Code, Systeme für das Publikationsdatenmanagement, Metadatendienste, Controllinginstrumente,  For­schungsinformationssysteme, Open-Journal-Platt­formen, Forschungsdatenmanagementsysteme uvm.

"Die Universität unterstützt die Auffindbar­keit sowie die Verbreitung und damit Sicht­barkeit der wissenschaftlichen Texte durch folgende Maßnahmen: 

  • Download-Möglichkeit und -Statistiken im Forschungsportal der Universität 
  • Download-Möglichkeit auf den dienst­lichen Webseiten über Pure Plugins 
  • Bereitstellung der Titeldaten für Literatursuchdienste und Kataloge (LUX; BASE; GVK etc.)  
  • Publikation von Hochschulschriften (Dissertationen und Habilitationen)"

- Open Access Strategie der Leuphana Universität Lüneburg


Beratungsangebote

Erwähnung von Publikationsberatungen für Wissenschaftler*innen, Zeitschriftenredaktionen und Herausgebende sowie anderen universitäts­seitig angebotenen Dienstleistungen für die Unterstützung zum Open-Access-Publizieren

"Informationsveranstaltungen, Workshops, Schulungen und individuelle Beratungen zu Open Access werden vom Open-Access-Team regelmäßig durchgeführt."
- Open Access Policy der Universitäts­bibliothek Chemnitz


Schlussbestimmung

"Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam oder undurchführbar sein oder nach deren Inkrafttreten unwirk­sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Richtlinie im Übrigen unberührt."
- Open-Access-Richtlinie der Helmholtz Gemeinschaft 2016


Datum, Unterzeichner*innen, Referenz

auf das offizielle Policy-Dokument in der zur Abstimmung gebrachten Fassung, PDF-Download-Option


Footer

Kontaktdaten, Quellenangaben, weiterführende Links


Rights-Retention-Strategie

Eine explizite Rights-Retention-Strategie kann ein sinnvoller Bestandteil von Open Access Policies sein. Eine Übersicht über die Landschaft von Rights-Retention-Praktiken in Europa inklusive Empfehlungen für institutionelle Entscheider, Forschungsförderer, Legislative und Verlage findet sich bei Labastida et al. (2023).

Literatur

Weiterführende Literatur