Open-Content-Lizenzen
Open Access bedeutet nicht nur, dass wissenschaftliche Publikationen frei zu­gänglich sind, sondern auch, dass sie umfassend nachgenutzt werden dürfen. Um deutlich zu kennzeichnen, welche Rechte bei der Nutzung der Open-Access-Publikation gelten, können Open-Content-Lizenzen, wie beispielsweise Creative-Commons-Lizenzen, vergeben werden.
Als Open-Content-Lizenz bezeichnet man standardisierte Verträge, die eine freie Nutzung für alle erlauben. Das erhöht nicht nur die Nutzungsmöglichkeiten, sondern auch die Sichtbarkeit der Werke. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Urheber*innen niemandem – z. B. einem Verlag – ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt haben.
Als standardisierte Modelle werden im Bereich von Wissenschaft und Forschung häufig Creative-Commons-Lizenzen (CC), die Digital Peer Publishing License (DPPL) oder die Free Documentation License der GNU-Initiative (GNU-FDL) ver­wendet. Die beiden ersten Standardmodelle sind international kompatibel. Die GNU-FDL ist in ihrer Anlage auf den anglo-amerikanischen Rechtsraum bezogen. Die Verwendung der Modelle soll einen offenen Zugang zu wissen­schaftlichen Informationen ermöglichen. Durch die Lizenzierung mittels einer Open-Content-Lizenz können Werke nachgenutzt werden, ohne bei den Rechte­inhaber*innen nachzufragen. Dafür wird ein entsprechender Hinweis auf die gewählte Lizenz und ein Link zum Lizenztext bei der Veröffentlichung gegeben. Bei der Weiternutzung der lizenzierten Open-Access-Publikation muss dann mindestens die Quelle mit einem Link und der angegebenen Lizenz erwähnt werden. Falls Änderungen durchgeführt wurden, müssen diese angegeben werden. Eine darüber hinausgehende Gegenleistung, insbesondere die Zahlung eines Entgelts für eine lizenzgerechte Nutzung, ist in den Standard-Lizenzmodellen nicht vorgesehen.
Die Berliner Erklärung fordert, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen weltweit zu jedem verantwortbaren Zweck frei zugänglich sein sollen und es erlauben, sie zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten unter der Bedingung, dass die Urheberschaft korrekt angegeben wird. Weiterhin ist zu gestatten, dass von der Veröffentlichung eine geringe Zahl von Ausdrucken zum persönlichen Gebrauch angefertigt wird.
Bei der Wahl der geeigneten Lizenz für die eigene Open-Access-Publikation sollte daher beachtet werden, dass die freie Zugänglichkeit und die verschiedenen Arten der Nachnutzung gewährleistet werden.

Creative-Commons-Lizenzen für Open Access
Gängige Lizenzmodelle
Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die vorgefer­tigte Lizenzverträge für die Nachnutzung von Materialien durch andere anbietet. Durch diese sogenannten CC-Lizenzen können Urheber*innen die Bedingungen festlegen, unter denen andere Nutzer*innen die jewei­ligen Publikationen weiterverwenden dürfen. Auf der deutschen Seite der Creative Commons finden Sie eine detaillierte Erklärung zu den CC-Lizenzverträgen sowie eine umfangreiche FAQ-Liste.
Die CC-Lizenzen liegen aktuell in der Version 4.0 international vor. In der Version 3.0 sind die Lizenztexte portiert, also an den deutschen, öster­reichischen oder schweizerischen Rechtsrahmen angepasst. Mit Blick auf die Forderungen der Berliner Erklärung, wonach insbesondere Bearbei­tungen und eine Verwendung zu jedem verantwortbaren und damit grundsätzlich auch kommerziellen Zweck zuzulassen sind, handelt es sich lediglich bei den Lizenzen CC BY und CC BY-SA um "echte" Open-Access-Lizenzen.
Vor allem der NC-Baustein (= NonCommercial) bringt einige Schwierigkei­ten mit sich. So ist häufig umstritten, in welchen Fällen eine kommerzielle Nutzung vorliegt. Klassische Fälle sind die Nachnutzung auf kommerziel­len Plattformen, in privaten Bildungseinrichtungen oder auch durch ge­meinnützige Bildungsanbieter, die für bestimmte Leistungen Geldbeträge verlangen, um ihre Kosten zu decken, womit sie zumindest teilweise kommerziell handeln. Von der Verwendung des NC-Bausteins wird deshalb an vielen Stellen abgeraten.
Kulturerbeeinrichtungen und Kulturerbeplattformbetreiber können neben CC-Lizenzen auch auf die speziell für ihre Bedürfnisse entwickelten Lizenzen von RightsStatements.org zurückgreifen.
Die Digital Peer Publishing Lizenzen entstanden auf der Grundlage deutschen Rechts mit Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie regeln den freien Zugang zu Publikationen durch mehrstufige Module. Eine Unterscheidung zwischen wissenschaftlichem und kommerziellem Gebrauch gibt es nicht. Da das Dokument nur elektronisch weiterge­geben werden darf, werden die Rechte für die Nutzung in Druckform oder auf Trägermedien durch die Lizenz nicht erfasst und verbleiben bei den Autor*innen. Außerdem zielt die Lizenz, anders als die CC-Lizenzen, ausschließlich auf Textwerke ab. Die einzelnen Stufen der Digital Peer Publishing Lizenz sowie FAQs dazu gibt es auf der Seite des Hochschul­bibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz). Mit Blick auf die Forderungen der Berliner Erklärung, dass Zugang und Bearbeitungen des Lizenzgegenstandes zu ermöglichen sind, genügt die modulare DPPL jedenfalls nicht umfassend der Open-Access-Definition.
Die von der Free Software Foundation (FSF) herausgegebene GNU Free Documentation License (GNU FDL oder GFDL) basiert auf dem US-amerikanischen Copyright und liegt aktuell in der Version 1.3 von 2008 vor. Die Lizenz stammt aus der Sofware-Szene und beinhaltet als kennzeichnendes Element das Copy-left-Prinzip, d.h. Nachnutzende werden verpflichtet, jegliche Bearbeitung des Werks unter die Lizenz des ursprünglichen Werks zu stellen. Die Besonderheit der GNU FDL 1.3 besteht darin, dass bestimmte derart lizenzierte Werke auch zu den Bedingungen der CC-BY-SA 3.0 genutzt und dieser unterstellt werden können. Ob die GNU FDL allerdings in Deutschland als gerichtsfest gelten kann, ist fraglich, da sie einen vertraglichen Ausschluss der Haftung für Vorsatz enthält und dies im deutschen Recht nicht möglich ist. Dadurch wird aber lediglich die entsprechende Klausel des Lizenztextes unwirksam, nicht der Lizenzvertrag insgesamt. Die Lizenz erfüllt jedoch mit Ausnahme der Möglichkeit, bestimmte Abschnitte von einer Bearbeitung auszuschließen, die Anforderungen der Berliner Erklärung.
Die als stm-Lizenzen bekannten Entwürfe der Association of Scientific, Technical and Medical Publishers von 2014 stellen keine Open-Access-Lizenzen im Sinne der Berliner Erklärung dar. Die drei Voll- und zwei Ergänzungslizenzen behalten bestimmte kommerzielle Rechte vor. Auch die Verwendung der Ergänzungslizenzen als Zusatz zu CC-Lizenzen ist nicht anzuraten, da die Nutzenden Gefahr laufen, dass diese dann unwirksam werden, denn die CC-Lizenzen können nur im Wege der schriftlichen Einzelvereinbarung geändert werden. Es müsste in einem solchen Fall auch deutlich gemacht werden, dass es sich nicht mehr um eine CC-Lizenz handelt, insbesondere dürften deren Icons nicht mehr verwendet werden. Dies würde aber der unkomplizierten Verwendung von Standard-Lizenzen widersprechen.
Auch Forschungsdaten können Open Access veröffentlicht und ihre Nachnutzung durch Lizenzen geregelt werden. Freie Lizenzen maximie­ren das Teilen von Forschungsdaten und damit deren Verbreitung und Sichtbarkeit. Die am häufigsten verwendeten Lizenzen sind:
- Creative Commons (CC)
- GNU General Public License (GPL) / für Software konzipiert
- Open Data Commons (ODC) / für Datensammlungen konzipiert
Ab Version 4.0 sind CC-Lizenzen auch für Forschungsdaten geeignet. Bei früheren Versionen ist die Schutzwirkung fraglich.
Je nach Fachbereich, Disziplin und Datenart sollte die Lizenz mit der passenden Bedingung gewählt werden. Im Sinne der FAIR-Prinzipien bietet sich jedoch die Vergabe einer CC-BY-Lizenz an.
Wie genau funktionieren Creative-Commons-Lizenzen?
Die korrekte Angabe der Lizenz
Die Non-Commercial-Lizenz in der Wissenschaft
Praxistipp
Auf Forschungsdaten.info finden sich detaillierte Infos über Creative-Commons-Lizenzen für Forschungsdaten und über das Veröffentlichen von Forschungsdaten.