Online-Workshop: Wir wollen mehr Open Access wagen! Wege, Modelle und Services für die Politikwissenschaft
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Intro Open Research Europe Quelle: Open Research Europe (2021). faster-h2020.eu Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Die wichtigsten Akteure im Politikfeld Open Access sind in Europa die Europäische Kommission und in Deutschland das BMFTR (bis 2025 BMBF) sowie die Landesregierungen. 2 Sie fördern und fordern mit verschiedenen politischen Maßnahmen den freien Zugang zu Wissen. 3 Auf Ebene der deutschen Bundesländer zeichnen sich in den Bereichen Open Access und Open Science unterschiedliche Entwicklungen ab. Praxistipp Der Praxistipp Open Access unterstützen - Landesregierungen benennt Maßnahmen, mit denen Landesregierungen Open Access praktizieren und unterstützen können. Politische Steuerung & Diskussion Das Themenfeld Open Access , die Formulierung von Open Access Policies und ihre Implementierung sind Gegenstand politischer Diskussionen und Aushand­lungsprozesse. Wer sind treibende Kräfte und was sind ihre Positionen? Open Access Policies werden sowohl durch Vorgaben von oben (“top down”) – insbesondere von der europäischen Ebene auf die Ebene der Nationalstaaten und Länder – als auch von unten (“bottom up”) durch engagierte Wissenschaftler*innen, wissenschaftliche Einrichtungen und Open-Access-Initiativen vorangetrieben. Wichtige Meilensteine der Diskussion um den offenen Zugang zu wissenschaft­lichen Informationen sind (siehe auch Geschichte des Open Access ): die Budapester Open Access Initiative (2002) die Berliner Erklärung über den offenen Umgang zu wissenschaftlichem Wissen (2003) sowie weiterführend das Bethesda Statement on Open Access Publishing (2003) der Amsterdam Call for Action on Open Science (2016) , The Vienna Principles: A Vision for Scholarly Communication in the 21st Century (2016) , der Jussieu Call for Open Science and Bibliodiversity (2017) Plan S (2018) der Action Plan for Diamond Open Access (2022) Viele staatliche und überstaatliche Institutionen, wie die Europäische Union (EU), das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt ( BMFTR , bis Mai 2025 Bundesministerium für Bildung und Forschung) , Ländermini­sterien, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und teilweise auch Hoch­schulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen , nehmen dabei eine Doppelrolle ein. Als politische Akteure beteiligen sie sich mit unterschiedlichen Interventionen und Maßnahmen an Aushand­lungsprozessen um Open Access; gleichzeitig sind sie auch Fördermittelge­bende und setzen in dieser Funktion unmittelbar Maßstäbe und Rahmen­bedingungen. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten staatlichen Akteure im Politikfeld Open Access gegeben und jeweils kurz erläutert, wie der freie Zugang zu wissenschaftlichem Wissen im jeweiligen Kontext ermöglicht bzw. durch politische Regulierungen gefördert wird. Kindling, M., Martin, L., Neufend, M., & Wenninger, A. (2022). Open Access Atlas Deutschland: Status Quo in Bund und Ländern (1.0). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.6472672 Supranationale Ebene Auf supranationaler Ebene setzen die Europäische Kommission (EC ) und der European Research Council (ERC) wichtige Impulse für die Implementierung von Open Access und Open Science. Auch von der UNESCO wurde 2021 eine Recommendation on Open Science verabschiedet. Politische Steuerung von Open Access in Europa Bereits 2012 forderte die Europäische Kommission in einer Empfehlung die Mitgliedstaaten auf, klare und verbindliche Open Access Policies zu implementieren. Publikationen aus öffentlich geförderter Forschung sollten demnach verpflichtend im Open Access veröffentlicht werden, entweder unmittelbar oder spätestens 6 (Naturwissenschaften) bzw. 12 Monate (Geistes- und Sozialwissenschaften) nach Erscheinen. Obgleich Empfehlungen der Europäischen Kommission nicht bindend sind, haben inzwischen die Mehrheit der 27 EU-Staaten und einige nicht EU-Mitgliedsstaaten ( Norwegen , Serbien und die Schweiz ) Open-Access- und Open-Science-Strategien verabschiedet (u.a. Belgien , Griechenland , Italien , Kroatien , Lettland , Malta , Polen , Portugal , Slowakei , Slowenien , Spanien , Tschechische Republik , Ungarn ). Auch im Bereich der Forschungsförderung verpflichtet die Europäische Kommission dazu, wissenschaftliche Veröffentlichungen im Open Access zu publizieren (siehe auch Horizon Europe ). Open Access in Deutschland In Deutschland existiert, anders als in vielen anderen europäischen Ländern, keine einheitliche nationale Open Access Policy. Die vorherige Bundesregierung hatte sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zur Legislaturperiode 2021-2025 das Ziel gesetzt, Open Access und Open Science zu stärken sowie Open Access als gemeinsamen wissenschaftlichen Standard zu etablieren. Dem wurde im Jahr 2023 auch mit der Verabschiedung gemeinsamer Leitlinien von Bund und Ländern zur Umsetzung von “Open Access in Deutschland” Rechnung getragen ( Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2023 ). Im Koalitionsvertrag von 2025 wird Open Access nicht explizit aufgeführt; der Zugang zu wissenschaftlicher Forschung soll durch ein Forschungsdatengesetz erleichtert werden. Bundesministerium für Bildung und Forschung Auf Bundesebene in Deutschland schuf die Novellierung des Urheberrechts im Jahr 2013 die rechtlichen Rahmenbedingungen für grünes Open Access , indem sie ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht implementierte ( Pflüger, 2016 , S. 14). Eine Strategie für Open Access in Deutschland veröffentlichte das vormalige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, seit Mai 2025: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, BMFTR) 2016 (2018 aktualisiert): Ziel ist, Open Access als Standard des wissenschaftlichen Publizierens weiter zu etablieren und die „Lücke zwischen dem Wunsch der Wissenschaft nach mehr offen zugänglichen Publikationen und der aktuellen Veröffentlichungspraxis“ ( Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2018 , S.7) zu schließen. Dabei sollen grundsätzlich vielfältige Wege für Open Access ermöglicht werden und die Wissenschaftsfreiheit unangetastet bleiben. Publikationen aus öffentlicher Förderung sollen der Allgemeinheit frei zugänglich sein und etablierte Verfahren der Qualitätssicherung gewährleistet bleiben. Während die Umsetzung in konkreten Policies in Deutschland Ländersache ist, setzte das BMBF in seiner Funktion als Fördereinrichtung Richtlinien: Wissenschaftliche Projekte, die durch das BMBF bzw. das BMFTR gefördert werden, sollen ihre Ergebnisse und ihre Forschungsdaten Open Access veröffentlichen . Förderempfänger sind neben wissenschaftlichen Einrichtungen und Bibliotheken auch privatwirtschaftliche Akteure, wie Verlage und andere Dienstleister, die sich im Umfeld von Open Access etablieren. Open Access auf Länderebene Aufgrund der Länderhoheit im Bereich der Bildungs- und Hochschulpolitik erfolgt die Verabschiedung und Umsetzung von Open Access bzw. Open Science Policies in Deutschland überwiegend auf Länderebene ( Kindling et al., 2022 ). Diese Länderstrategien sind insofern zentrale Bestandteile der bundesdeutschen Open-Access-Transformation ( Kindling et al., 2021 ). Einige Länder wie z. B. Baden-Württemberg , Berlin , Brandenburg , Hamburg oder Schleswig-Holstein verfügen über Landesstrategien und benennen zum Teil konkrete Zielstellungen. Diese sind beispielsweise eine Open-Access-Quote für Zeitschriftenartikel, Open-Access-Beauftragte und Open-Access-Policies für alle Einrichtungen ( Berlin ), ein Monitoring der Open-Access-Publikationszahlen ( Thüringen ), eine klare Positionierung der Hochschulleitungen zu Open Access ( Brandenburg ) oder eine einheitliche technische Infrastruktur ( Hamburg ). Einige Landesregierungen fördern Open Access durch andere Instrumente der Hochschulsteuerung. Die Unterstützung für Open Access wird beispielsweise im Wissenschaftsplan ( Bremen ), im Hochschulentwicklungsplan ( Sachsen ) oder in den Digitalstrategien der Länder erwähnt ( Rheinland-Pfalz , Sachsen-Anhalt , Hessen ). Weitere Bundesländer unterstützen die wissenschaftlichen Einrichtungen ihres Landes durch gezielte Maßnahmen, wie beispielsweise openaccess.nrw in Nordrhein-Westfalen, über einen Open-Access-Publikationsfonds ( Thüringen , Niedersachsen ), über Open-Access-Vernetzungsstellen ( Berlin , Brandenburg ) oder über die Finanzierung von „Openness“ als Querschnittsthema ( Bremen ). In anderen Bundesländern gibt es zwar noch keine expliziten wissenschaftspolitischen Positionierungen, dafür aber viele Einrichtungen mit einem etablierten Open-Access-Serviceangebot (bspw. Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) (Kindling et al., 2021). Einen Überblick über aktuelle und zurückliegende Open-Access- und Open-Science-Aktivitäten der deutschen Bundesländer bieten auch der Bundesländer-Atlas ( Kindling et al., 2021 ), die Länderdossiers des oa.atlas (2024) sowie der Open4DE Landscape-Report ( Bärwolf et al. 2023 ). Open Access in Österreich und der Schweiz Open Access in Österreich In Österreich traten bereits früh verschiedene Open-Access-Initiativen auf nationaler Ebene auf den Plan (vgl. Geschichte des Open Access (link)). So verhandelte 2014 die KEMÖ (Kooperation E-Medien Österreich) als eines der ersten nationalen Bibliothekskonsortien weltweit ein Open-Access-Verlagsabkommen in Kooperation mit dem österreichischen Wissenschaftsfonds FWF (vgl. Mayer 2022, 47). Der FWF hatte schon 2004 eine eigene Open Access Policy mit einer starken Empfehlung zum Open-Access-Publizieren eingeführt. 2012 wurde das OANA (Open Access Network Austria, seit 2022: OSA – Open Science Austria ) als gemeinsame Initiative des FWF und der österreichischen Universitätskonferenz uniko zur nationalen Vernetzung gegründet. Die OANA verfasste in der Folge diverse Empfehlungen, u. a. zu einer nationalen Open-Access-Strategie (2016) und zu einer nationalen Open-Science-Strategie (2020). Anschließend an das Empfehlungspapier von 2016 veröffentlichten viele Forschungseinrichtungen Open Access Policies, die Empfehlung von 2020 diente als Grundlage für die 2022 verabschiedete nationale Open Science Policy Austria . Ein Zweitverwertungsrecht wurde 2015 verabschiedet (siehe auch Rechtsfragen in Österreich ). Die nationale Förderinitiative „Digitale und soziale Transformation in der Hochschulbildung“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung von 2019 ermöglichte den Start mehrerer Digitalisierungsprojekten mit Fokus auf Open Access, wie z. B. AT2OA2 . Die österreichische Bundesregierung bekannte sich in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 klar zu Open Access und unterstützte darin auch „aktiv den Plan S zur Implementierung von Open Access“. Das aktuelle Regierungsprogramm 2025-2029 legt keinen expliziten Fokus auf Open Access oder Open Science. Open Access in der Schweiz Laut der strategischen Planung der Gesamtschweizerischen Hochschulpolitischen Koordination 2025–2028 wird das Ziel verfolgt, 100 % der wissenschaftlichen Publikationen aus den Schweizer Hochschulen im Open Access verfügbar zu machen. Insbesondere swissuniversities , die Dachorganisation der Schweizer Hochschulen, fungiert in der Schweiz als übergeordneter Akteur zur Förderung von Open Access. Als Förderinstitution unterstützt swissuniversities diverse Open-Access-Projekte . Die 2017 veröffentlichte Nationale Open-Access-Strategie der Schweiz wurde 2024 revidiert : swissuniversities und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) legen darin Rahmenbedingungen für die Open-Access-Transformation des Landes fest. Die Delegation Open Science koordiniert die Zusammenarbeit der Stakeholder. Neben dieser nationalen Strategie gab das Netzwerk der Hochschulbibliotheken ( SLiNER ) 2019 Policy Guidelines heraus, die als Empfehlungen für institutionelle Open-Access-Richtlinien der Schweizer Hochschulen dienen. Der Anteil der Schweizer Hochschulen mit Open-Access-Policies lag im Jahr 2023 bei 86 % (vgl. swissuniversities, 2023). Aktuell arbeiten elf Partnerinstitutionen zusammen, um ein nationales Diamond-Open-Access-Konsortium zur langfristigen und nachhaltigen Finanzierung von Diamond-Open-Access-Zeitschriften zu schaffen ( CoDOA ). Derzeit werden Vorarbeiten zu einer gesetzlichen Verankerung eines Zweitveröffentlichungsrechts geleistet. Literatur Bärwolff, T., Benz, M., Dreyer, M., Neufend, M., Kindling, M., Kirchner, A., & Schmidt, B. (2023). Open4DE Landscape Report . Open-Access-Büro Berlin. https://doi.org/10.21428/986c5d43.bab38f02 Bundesministerium für Bildung und Forschung. (2023). Open Access in Deutschland. Gemeinsame Leitlinien von Bund und Ländern . https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/DE/1/772960_Open_Access_in_Deutschland.pdf Bundesministerium für Bildung und Forschung. (2018). Open Access in Deutschland. Die Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung . https://www.bildung-forschung.digital/files/2018-08-Open_Access_neu_barrierefrei.pdf Kindling, M., Neufend, M., & Wenninger, A. (2021). Bundesländer-Atlas Open Access . Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.5761153 Kindling, M., Martin, L., Neufend, M., & Wenninger, A. (2022). Open Access Atlas Deutschland: Status Quo in Bund und Ländern (1.0). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.6472672 Kindling, M., Martin, L., & Neufend, M. (2024). oa.atlas: Konzept . Open-Access-Büro Berlin. https://doi.org/10.21428/986c5d43.54fbd167 Mayer, K. (2022). Open Access im Wandel. Infrastrukturen, Monitoring und Governance als zentrale Elemente einer erfolgreichen Transformation. Baseline Report zur Open Access Transformation in der Wissenschaft . Zentrum für Soziale Innovation, Wien. https://doi.org/10.22163/fteval.2022.533 Pflüger, T. (2016). Open Access-Regulierung im internationalen Vergleich. In T. Dreier, V. Fischer, A. van Raay, & I. Spiecker gen Döhmann (Eds.), Informationen der öffentlichen Hand : Zugang und Nutzung (1. edition, Vol. 3, S. 537-562). Nomos. https://kops.uni-konstanz.de/bitstream/handle/123456789/37572/Pflueger_0-395438.pdf?sequence=1&isAllowed=y swissuniversities (2023). Open Access Strategy Review. Background Report . https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Hochschulpolitik/Open_Access/OA_Strategie/OA_Strategy_Review_Background_Report.pdf UNESCO. (2021). UNESCO Recommendation on Open Science. UNESCO . https://doi.org/10.5281/zenodo.5741832 Weiterführende Literatur Fuhrer, C., Schurte, R. (2018). Nationale Open Access-Strategie in der Schweiz: Herausforderungen für die Hochschulen und ihre Bibliotheken. In: Bibliotheken der Schweiz: Innovation durch Kooperation: Festschrift für Susanna Bliggenstorfer anlässlich ihres Rücktrittes als Direktorin der Zentralbibliothek Zürich , edited by Zentralbibliothek Zürich, Alice Keller and Susanne Uhl, Berlin, Boston: De Gruyter Saur, 2018, pp. 97-118. https://doi.org/10.1515/9783110553796-004 Taşkın, Z., Melinščak Zlodi, I., Laakso, M., Torny, D., Arasteh, S., Bargheer, M., Klaus, T., Schima, J., Agnoloni, T., Peruginelli, G., Davidson, A., Franczak, M., María Ángeles, C. B., de Pablo Llorente, V., Dobson, H., & Heyman, J. (2024). D5.2 National overviews on sustaining institutional publishing in Europe . Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.13683953 Verdicchio, D., Kissling-Näf, I. (2020). Digitale Transformation und Open Access von Forschungsresultaten in der Schweiz. In: Schellinger, J., Tokarski, K., Kissling-Näf, I. (Hrsg.) Digitale Transformation und Unternehmensführung (pp. 11-27). https://doi.org/10.1007/978-3-658-26960-9_2 Wissenschaftsrat (2022). Empfehlungen zur Transformation des Wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access; Köln. https://doi.org/10.57674/fyrc-vb61 ....
Intro Der Forschungsdatenmanagement-Zyklus open-access.network ( CC BY 4.0 International ) Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Forschungsdaten und deren eigenständige Publikation werden zunehmend unverzichtbar. 2 Die FAIR-Prinzipien sind ein Quasi-Standard für Forschungsdaten. 3 Organisatorische, rechtliche und infrastrukturelle Hürden vor der Publikation sind überwindbar. Forschungsdaten Wissenschaftliche Erkenntnisse in Textform basieren in der Regel auf Forschungsdaten. Diese können dabei die unterschiedlichsten Ausprägungen annehmen, sie umfassen sämtliche im wissenschaftlichen Prozess entstehenden (digitalen) Daten, z. B. durch Messungen, Simulationen, Befragungen, Quellenarbeit oder Code und Software. Das Management dieser Forschungsdaten ist inzwischen elementarer Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis und in vielen Einrichtungen in Policies institutionell verankert. Wurden in der Vergangenheit Forschungsdaten als Beiwerk zu Publikationen oft stiefmütterlich behandelt, der Form halber zur Verfügung gestellt oder nur auf Anfrage herausgegeben, ist ein starker Trend zur eigenständigen und prominenten Publikation von Forschungsdaten in offener Form zu erkennen. In manchen Disziplinen ist die Publikation der Daten auf dem Weg, das Hauptergebnis wissenschaftlicher Arbeit zu werden. Warum Forschungsdaten veröffentlichen? Forschungsdaten ermöglichen die Replikation und die Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse. Sie sind die Grundlage für transparente Wissenschaft. Die Nachnutzbarkeit fördert die Re-Analyse von Daten, das Zusammenfügen von verschiedenen Datenquellen und damit die Chance, mit bestehenden Daten weitergehende Forschung zu betreiben und neue Erkenntnisse zu erzielen. Nachnutzbarkeit umfasst dabei im Idealfall das Recht, die Daten herunterzuladen, zu kopieren, zu verbreiten, maschinell zu verarbeiten und sie ohne finanzielle, technische oder rechtliche Einschränkungen nutzen zu können. Die Publikation von Forschungsdaten ermöglicht deren Zitierbarkeit und trägt damit zur wissenschaftlichen Reputation der Urheber*innen bei. Durch von Initiativen wie der Coalition for Open Research Assessment (CoARA) getriebene Reformen der Forschungsbewertung werden Forschungsdaten zunehmend als eigenständige wissenschaftliche Leistung anerkannt. Quelle: Übersetzt nach: Hole, B. (2015). Open Science: A New publisher Perspective . Ubiquity press. ( CC BY 4.0 International ) Positionen und Treiber Europäische Union Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2016 im Förderprogramm Horizon 2020 den Open Research Data Pilot integriert. Dieser sah die Veröffentlichung von Forschungsdaten unter der Prämisse "as open as possible, as closed as necessary" vor. Eine Teilnahme war freiwillig. Im bis 2027 gültigen Nachfolgeprogramm Horizon Europe wird Open Science zum modus operandi ernannt und Open Access bei Text- und Datenpublikationen sowie eine Bereitstellung der Daten nach den FAIR-Prinzipien vorgeschrieben. Deutschland Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) nennt die Bereitstellung von Daten nach den FAIR-Prinzipien sowohl in den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wie auch in den separat herausgegebenen Leitlinien zum Umgang mit Forschungsda­ten . Statements zum Forschungsdatenmanagement und Datenmanagementpläne sind bei Anträgen verpflichtend und fließen in die Bewertung ein. Angaben zur Weiterverwendung und Verwertung der Daten verlangen beispielsweise auch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) oder forschungsfördernde Stiftungen. Als weiterer Treiber hat sich die von Bund und Länder gemeinsame finanzierte Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) erwiesen. Durch die Arbeit in 26 Konsortien werden laut Selbstbeschreibung der NFDI „wertvolle Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen, vernetzt und nachhaltig sowie qualitativ nutzbar gemacht.“ „wertvolle Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen, vernetzt und nachhaltig sowie qualitativ nutzbar gemacht.“ Österreich Der Österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) hat 2019 eine Open Access Policy für Forschungsdaten eingeführt. Darin verpflichtet seine Förderempfänger seit 2019 zur Erstellung eines Datenmanagementplans (DMP) und zum offenen Zugang zu Forschungsdaten, „die den wissenschaftlichen Publikationen des Projekts zugrunde liegen“. Der Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) verpflichtet in seiner Open Science Policy zwar nicht zum offenen Zugang zu Forschungsdaten, empfiehlt jedoch nachdrücklich die Bereitstellung gemeinsam nutzbarer Forschungsdaten. Die 2022 in Kraft getretene nationale Open Science Policy setzt sich u. a. die Veröffentlichung von Forschungsdaten anhand der FAIR-Prinzipien zum Ziel. Außerdem haben einige Universitäten eine FDM-Policy oder -Richtlinie verabschiedet. Weitere Informationen finden sich auf den Österreich-Seiten von forschungsdaten.info . Schweiz Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) erachtet den offenen Zugriff auf Forschungsdaten ebenfalls als einen wesentlichen Beitrag. Weitere Informationen finden sich in Englischer Sprache auf den Schweiz-Seiten von forschungsdaten.info . Auch bei Forschungsdaten ist ein Argument für den offenen Zugang, dass ihre Herstellung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Die Berliner Erklärung hat bereits früh Daten als Objekte genannt, deren offene Verfügbarkeit angestrebt wird. Neben der intrinsischen Motivation, durch ein gutes Datenmanagement in zunehmend datengetriebener Forschung effizienter arbeiten zu können und selbst von offenen Daten zu profitieren, sind die Forschungsförderer der wichtigste Treiber für die Publikation von Daten. FAIR-Prinzipien Verschiedene nationale und internationale Forschungsförderer wie die EU und die DFG zielen in ihren Richtlinien auf die FAIR-Prinzipien ab, die NFDI hat sich zum Ziel gesetzt, Daten „ FAIRfügbar “ zu machen. Das Akronym FAIR steht für F indable (Auffindbar), A ccessible (Zugänglich), I nteroperable (Interoperabel) und R eusable (Wiederverwendbar). Geprägt wurde der Begriff FAIR von der FORCE11-Community und am 15. März 2016 in Scientific Data publiziert ( Wilkinson et al., 2016 ), eine Befürwortung findet sich unter anderem in der Abschlusserklärung vom G20-Gipfel in Hangzhou 2016 . Die FAIR-Prinzipien sind auf bestem Wege ein international anerkannter Standard im Umgang mit Forschungsdaten zu werden. FAIRe Daten bedeuten dabei nicht zwangsläufig, dass alle Daten offen zur Verfügung stehen. Quelle: verändert nach Halina Sieminska, P. (2019). A FAIRy tale graphics. Zenodo https://doi.org/10.5281/zenodo.3267168 . Bearbeitung: Ilona Lang ( CC BY-SA 4.0 ) Die vier einzelnen Elemente von FAIR bedeuten: Auffindbar : Damit Daten nachgenutzt werden können, müssen diese leicht auffindbar sein. Dazu sind Daten mit umfassenden menschen- und maschinenlesbaren Metadaten beschrieben. Zugänglich : Der Zugriff auf die gefundenen Daten muss nach klaren Regeln möglich sein, Authentifizierung und Autorisierung müssen definiert sein. Interoperabel : Zur Nutzung und zur Integration mit anderen Daten ist eine Verwendung einer zugänglichen und allgemein verwendbaren Sprache für die Wissensrepräsentation notwendig, Metadaten folgen standardisierten Vokabularien. Wiederverwendbar : Die Beschreibung der Daten und der Metadaten ermöglicht die Nutzung in unterschiedlichen Kontexten, geeignete Datennutzungslizenzen werden verwendet und die Daten entsprechen domänenrelevanten Community-Standards. Ergänzt werden die FAIR-Prinzipien durch die CARE-Prinzipien. Das Akronym steht für Collective Benefit, Authority to Control, Responsibility und Ethics. Auf Grundlage der CARE-Prinzipien werden Forschende dafür sensibilisiert, im Rahmen der Bemühungen um Open Data und Open Science die Rechte und Interessen indigener Gemeinschaften zu wahren – unabhängig davon, ob sich deren Forschung dezidiert mit den Gemeinschaften selbst befasst oder diese anderweitig berührt. Für Forschungssoftware wurden die FAIR-Prinzipien in Form der FAIR4RS-Prinzipien ergänzt. Im Zusammenhang mit der KI-Transformation kann das FAIR-Akronym auch für Fully AI Ready Data stehen. Es sagt aus, dass nach den FAIR-Prinzipien verarbeitete Daten meistens automatisch auch maschinenlesbar und damit durch KI verarbeitbar sind. Publikation Bei der Publikation von Forschungsdaten ist ein geeignetes Repositorium auszuwählen, das möglichst einen Open-Access-Zugriff auf die Daten anbietet. Dabei ist die Wahl eines fachspezifischen und in der Community etablierten Repositoriums immer zu bevorzugen, da sich die eigenen Daten damit in einem guten fachlichen Kontext befinden und die Auffindbarkeit erleichtert wird. Zur Auswahl eines Datenrepositoriums kann der Verzeichnisdienst re3data genutzt werden. Falls kein passendes Repositorium gefunden werden kann, so ist ein Rückgriff auf allgemeine oder institutionelle Repositorien möglich. Bekannte Vertreter für generische Repositorien sind Zenodo oder Dataverse . Um die Bereitstellung und Auffindbarkeit langfristig zu garantieren, ist die Vergabe einer dauerhaften Adresse notwendig. Dieser persistente Identifikator sichert auch die Zitierbarkeit der Datensätze. Bevorzugte Identifikatoren sind die vom Verbund DataCite vergebenen DOIs . Vor der Veröffentlichung von Daten ist eine Kuration der Daten nach den FAIR-Prinzipien dringend angeraten, denn die Nachnutzbarkeit von Daten wird stark eingeschränkt, wenn diese nicht über ausreichende Beschreibungen und Meta­daten verfügen. Metadaten sollten dabei frühestmöglich im Forschungsprozess vergeben werden und umfassen sowohl technische (Beispiel: Wann und von wem wurde der Datensatz erhoben?) wie auch inhaltliche Metadaten (Beispiel: Was steht in den einzelnen Variablen?). Für zahlreiche Disziplinen gibt es dabei spezifische Standards, die insbesondere von den NFDI-Konsortien vorangetrieben, gepflegt und veröffentlicht werden (siehe den Metadata Standards Catalog ). Bei der Kuration werden die Daten vor allem technisch überprüft. Dies umfasst das Datenformat, den grundsätzlichen Zugriff und die formale Korrektheit. Beim Datenformat ist z. B. auf langfristig zugreifbare und offene Datenformate zu setzen. Die inhaltliche Überprüfung muss durch die Wissenschaftler*innen weitestgehend selbst geleistet werden. Am Ende der Kuration steht die Wahl einer geeigneten Lizenz . Hier haben sich die Creative-Commons-Lizenzen bewährt (nähere Informationen hierzu bietet das Portal forschungsdaten.info ). CC-Lizenzen sind jedoch nicht für die Lizensierung von Code oder Software geeignet. Hierfür gibt es spezielle Softwarelizenzen . Quelle: verändert nach Koch, M. (2015). Publizieren über das Repositorium der Leibniz Universität Hannover. TIB Blog Praxistipp Tipps und Tricks, wie Forschungsdaten der Community offen bereit gestellt werden können, gibt es hier in den Folien zum Open Access Talk Forschungsdaten & Open Access - so publizieren Sie Ihre Daten . Herausforderungen Drei wichtige Herausforderungen sollten im Forschungsdatenmanagement (FDM) und im Publikationsprozess als überwindbare Hürden genannt werden: Organisatorisch Das Management und die Kuration der Daten erfordert zusätzliche Kompetenzen. Neue Berufsbilder wie Data Curator, Data Steward oder Data Scientist sind entstanden und Forschungs- und Infrastruktureinrichtungen müssen entsprechende Ressourcen bereitstellen und Mitarbeiter*innen weiter- und ausbilden. Forschungsförderer finanzieren inzwischen Data Stewards z. B. in Sonderforschungsbereichen oder Exzellenzclustern. Den gestiegenen Anforderungen müssen Institutionen in Form von Policies und angepassten Abläufen begegnen. Rechtlich Forschungsdaten können personenbezogen und sehr sensitiv sein. Diese Daten müssen vor der Veröffentlichung anonymisiert oder im Zugriff so eingeschränkt werden, dass keine Datenschutzrechte verletzt werden. Auch die Berücksichtigung urheberrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit Forschungsdaten ist nicht zu vernachlässigen. Dies betrifft sowohl die Publikation eigener wie auch die Nachnutzung existierender Daten. Eine rechtliche Beratung zu einem frühen Zeitpunkt im Forschungsprozess ist dringend anzuraten. Infrastruktur Die entstehenden Datenmengen können – besonders in den Naturwissenschaften – sehr schnell sehr groß werden und aus den Erfahrungen der Vergangenheit wird die Datenmenge stetig wachsen. Der Umgang mit Daten im Petabyte-Bereich stellt Anforderungen an die Speicherung, Sicherung, Archivierung und die Übertragung dieser Daten. Vorbehalte Eine oft geäußerte Kritik aus der Wissenschaft liegt in der Sorge begründet, dass andere zu stark vom eigenen Datenschatz profitieren und man selbst nicht die nötige Reputation für die wissenschaftliche Karriere erzielen kann. Dazu ist klarzustellen, dass eine Veröffentlichung so früh und so umfangreich wie möglich anzustreben ist. Dies lässt aber weiterhin zu, dass Daten erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach der Auswertung oder mit einem Embargo versehen , veröffentlicht werden. Durch angestrebte Reformen in der Forschungsbewertung wird diesem Vorbehalt ebenso begegnet. Die Hoheit über die Daten kann beim Erzeugenden verbleiben. Ebenfalls oft genannt wird der zusätzliche Aufwand für den geforderten Umgang mit den Daten. Hierzu ist es bereits jetzt möglich, im Rahmen der Beantragung von Forschungsförderung auch Mittel für diesen Aufwand zu erhalten. Datenmanagement muss als zentraler Bestandteil von wissenschaftlicher Forschung angesehen und personell und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Ausblick Der Prozess der letzten Jahre wird sich weiter verstärken. Die Veröffentlichung, Nachnutzung und Verknüpfung von Forschungsdaten haben sich zum wissenschaftlichen Standard entwickelt. Viele Journals fordern inzwischen die Einhaltung von Data Availability Statements bei Einreichungen. Außerdem etablieren sich spezielle Data- und Software-Journals als zusätzlicher Publikationsort für Forschungsdaten zusätzlich zu Repositorien. Es ist insgesamt zu erwarten, dass die Grenzen zwischen Open Access, Textpublikationen und Forschungsdaten zunehmend verschwimmen, sich die Themen und Aufgaben überlappen und unter dem Sammelbegriff Open Science ein Mentalitätswandel in der Wissenschaft herbeigeführt wird. Zur Akzeptanz in der Wissenschaft müssen Daten und der Umgang mit diesen als wissenschaftliche Leistung anerkannt werden. Literatur Wilkinson, M. D., Dumontier, M., Aalbersberg, Ij. J., Appleton, G., Axton, M., Baak, A., Blomberg, N., Boiten, J.-W., Bonino da Silva Santos, L., Bourne, P. E., Bouwman, J., Brookes, A. J., Clark, T., Crosas, M., Dillo, I., Dumon, O., Edmunds, S., Evelo, C. T., Finkers, R., … Mons, B. (2016). The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship. Scientific Data , 3 . https://doi.org/10.1038/sdata.2016.18 Weiterführende Literatur Österreichischer Wissenschaftsfonds (FWF) (o. J.): Open-Access-Policy für Forschungsdaten . https://www.fwf.ac.at/ueber-uns/aufgaben-und-aktivitaeten/open-science/open-access-policy/open-access-policy-fuer-forschungsdaten Putnings, M., Neuroth, H., & Neumann, J. (2021). Praxishandbuch Forschungsdatenmanagement . de Gruyter. https://doi.org/10.1515/9783110657807 Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) (o. J.): Open Science Policy . https://wiki.wwtf.at/books/open-science-policy/page/open-science-policy-gultig-ab-112026 Weiterführende Links forschungsdaten.info – Deutschsprachige Informationsplattform zu Forschungsdaten go-fair.org/ – Go Fair Initiative re3data.org – Verzeichnis von Datenrepositorien Bearbeitung der Inhalte der Seite: Matthias Landwehr, Universität Konstanz (Stand: Mai 2026). Besonderen Dank an Anna-Karina Renziehausen, TIB – Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften ....
Intro Open-Access-Vorgaben in EU-Projekten Quelle: Dreher, L. (2020). Open-Access-Vorgaben in EU-Projekten, open-access.network. https://doi.org/10.5446/48698 ( CC BY 3.0 DE ) Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Viele Förderorganisationen verpflichten ihre Förderempfänger*innen inzwischen zu Open Access und machen teilweise sehr konkrete Vorgaben zur Umsetzung. 2 Zahlreiche Förderorganisationen unterstützen Wissenschaftler*­innen bei Publikationskosten, die im Open Access entstehen können. 3 Es gibt auch Programme, die gezielt Open Access fördern. Förderer und ihre Vorgaben Förderorganisationen spielen im Wissenschaftsbetrieb eine zentrale Rolle. In vielen Disziplinen ist Forschung ohne ihre Unterstützung praktisch unmöglich. Während es in Deutschland seitens der Förderer keinen Zwang zu Open Access gibt, machen Einrichtungen im Ausland verpflichtende Open-Access-Vorgaben für Publikationen, die unter ihrer Förderung entstehen. Vorreiter sind hier beispielsweise der Wellcome Trust (Großbritannien) sowie die National Institutes of Health (NIH; USA). Falls Förderorganisationen festlegen, dass unter ihrer Förderung entstandene Forschungsergebnisse und -publikationen Open Access veröffentlicht werden müssen, können sie folgende Maßnahmen ergreifen: Pflicht zur Open-Access-Veröffentlichung von Forschungsdaten oder Projektveröffentlichungen (ggfs. mit Einhaltung einer Embargofrist ) mindestens in einem Repositorium Festsetzen von Höchstgrenzen für Embargofristen oder Pflicht zum Verzicht auf Embargofristen Die meisten öffentlichen Förderorganisationen erwarten goldene Open-Access-Veröffentlichungen oder die Bereitstellung über den grünen Weg nach einer Embargofrist. Häufig verlangen sie die Verwendung freier Lizenzen . Es ist ratsam, die Vorgaben von Förderorganisation und Verlagen abzugleichen und sich bei Unklarheiten frühzeitig zu erkundigen. Viele Förderorganisationen haben Open Access Policies , in denen sie sich eindeutig positionieren. In der Regel klären die Policies auch konkrete Förderbedingungen. Hilfreiche Informa­tionen über spezifische Policies von Förderorganisationen bietet Open Policy Finder . Bei kleineren Diskrepanzen zwischen Förderern und Verlagen sollten Autor*in­nen Kontakt zum Verlag aufnehmen. Bei zu großen Diskrepanzen sollten alternative Publikationsorte in Betracht gezogen werden. Im Folgenden werden die Open-Access-Vorgaben wichtiger Förderorganisatio­nen sowie deren Förderprogramme skizziert. Politische Positionierungen zu Open Access auf (supra-)nationaler Ebene finden Sie unter Positionen der Politik . Praxistipps Hier finden Sie die Folien zum Open Access Talk Fördererauflagen zu Open Access – was gilt es zu beachten? Hier finden Sie die Handreichung Open Access in die Förderpraxis integrieren – Empfehlungen für Stiftungen und private Förderer Finanzierung Hier finden Sie eine Einführung. Open Policy Finder Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Open Access Policies von Forschungsförderern. re3data Hier finden Sie Repositorien für Forschungsdaten. Helpdesk Gern berät unser Helpdesk bei Fragen zu Open Access. cOAlition S & Plan S Video zu Plan S und Förderung Quelle: Rooryck, J. (2020). Plan S and Funding. What is going to change?, open-access.network. https://doi.org/10.5446/49702 ( CC BY 3.0 DE ) Die 2018 ins Leben gerufene cOAlition S verfolgt mit Plan S die Strategie, den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen aus öffentlichen Förder­geldern sicherzustellen: Seit 2021 müssen Publikationen aus Forschungspro­jekten mit Förderung durch cOAlition-S-Mitglieder in Open-Access-Zeitschriften oder Open-Access-Publikationsplattformen veröffentlicht bzw. sofort und ohne Embargofrist in Open-Access-Repositorien öffentlich zugänglich gemacht werden ( Rücknagel, 2021 ). Prinzipien des Plan S Im Fokus der Initiative stehen die 10 Prinzipien des Plan S . Diese gelten verbindlich für alle von cOAlition-S-Mitgliedern geförderten Projekte. Wesentliche Prinzipien sind ( Rücknagel, 2021 ): Autor*innen bzw. deren Institutionen behalten Rechte an den Publikationen. Publikationen müssen mit der Veröffentlichung frei verfügbar und unter offener Lizenz veröffentlicht werden, bevorzugt CC BY. Gegebenenfalls sollen nicht Autor*innen, sondern deren Einrich­tungen oder Förderorganisationen Publikationskosten übernehmen, die im Open Access entstehen. Die Preisgestaltung der Publikationsorgane soll fair und transparent sein. Hybride Publikationsformen sollen nicht gefördert werden, außer es liegen transformative arrangements vor. Förderer sollen die Qualität der Forschungsleistung bewerten, nicht das Renommee des Publikationsorgans. Über das von der cOAlition S bereitgestellte Journal Checker Tool kann ermittelt werden, ob eine Open-Access-Zeitschrift kompatibel mit den Anforderungen des Plan S ist. Mitglieder der cOAlition S Zu den bekanntesten Mitgliedern der cOAlition S gehören: Europäische Kommission Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Agence nationale de la recherche (ANR) Research Council of Norway (RCN) World Health Organization (WHO) Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) haben sich öffentlich zur cOAlition S bekannt, wirken allerdings nicht aktiv am Plan S mit. Europäische Kommission Die Europäische Kommission verpflichtete ihre Förderungsempfänger*innen bereits im Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 (2014-2020) zu Open Access. Das darauf folgende Programm Horizon Europe (2021-2027) schließt an diese Maßgabe an. Die Europäische Kommission bietet in diesem Zusammen­hang die für Förderempfänger*innen kostenfrei nutzbare Plattform Open Research Europe (ORE) an. Preprints , die auf ORE eingestellt werden, werden vor der Veröffentlichung eingehend geprüft - so soll sichergestellt werden, dass sie mit allen Policies und ethischen Rahmenbedingungen konform sind. Nach der Publikation findet ein Open-Peer-Review-Prozess statt. Nach der Begutachtung werden die Postprints an wichtige Literaturdatenbanken und Repositorien geschickt. Weitere Details zum Verfahren finden sich hier . Bedingungen Einen Überblick über die Rahmenbedingungen von Horizon Europe zum Thema Open Access finden sich in diesem Factsheet zu Open Science . Wissenschaftliche Publikationen müssen unmittelbar im Open Access veröffentlicht werden, Forschungsdaten sollen im Sinne der FAIR-Prin­zipien so offen wie möglich gehandhabt werden - unter bestimmten Umständen wird ein gewisser Grad an Closed Access toleriert. Für begut­achtete wissenschaftliche Publikationen gilt im Rahmen des Model Grant Agreements ( Europäische Kommission, 2021, S. 108-109 ): Spätestens zum Veröffentlichungszeitpunkt muss eine maschinen­lesbare elektronische Kopie der publizierten Fassung bzw. des finalen Manuskripts in einem vertrauenswürdigen Repositorium (nachzuschlagen im OpenDOAR ) veröffentlicht werden. Veröffentlichungen müssen unmittelbar im Open Access unter CC BY oder einer gleichwertigen Lizenz veröffentlicht werden. Monografien bzw. lange Textpublikationen können kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung ausschließen (z.B. CC BY-NC, CC BY-ND). Über das Repositorium müssen Informationen über Forschungser­gebnisse bereitgestellt werden sowie über Instrumente, die zur Validierung der Ergebnisse benötigt werden. Darüber hinaus müssen Geförderte (oder Autor*innen) genügend Rechte am geistigen Eigentum behalten. Metadaten von Publikationen, die in Repositorien abgelegt wurden, müssen mit CC 0 oder einer äquivalenten Lizenz versehen werden. Weitere Details, auch zu den Rahmenbeding­ungen des Forschungsdatenmanagements, finden sich auf S. 108-109 des Model Grant Agreements ( Europäische Kommission, 2021 ). Unterstützung bei Publikationskosten Publikationsgebühren werden unter den folgenden Bedingungen übernommen ( Europäische Kommission, 2021, S. 109 ): Die Veröffentlichung muss in einem reinen Open-Access-Publikationsorgan erfolgen. Der Publikationsort muss Open-Access-Publikationsstandards erfüllen (Lizenzierung, Peer Review). Projekte zur Förderung von Open Access Die Europäische Kommission fördert mehrere Projekte zu Open Access und Open Science wie OpenAIRE, die Forschungsdateninfrastruktur EOSC und das HIRMEOS-Projekt . Im Rahmen von OpenAIRE entstand auch das universelle Datenrepositorium Zenodo . Zum Anschauen des Videos auf YouTube auf das Bild klicken. Open Research Europe: The new EU open access publishing platform. Quelle: EU Science & Innovation (2021). Open Research Europe: The new EU open access publishing platform. YouTube https://www.youtube.com/watch?v=Z7bW2_xX3iU Praxistipp Hier finden Sie die Folien zum Open Access Talk Open-Access-Vorgaben in EU-Projekten . Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Mit seiner neuen Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Beschleunigung der Transformation zu Open Access ( BMBF, 2020 ) hat das BMFTR (vormals BMBF) in Deutschland die Etablierung von Open Access als Standard wissenschaftlichen Publizierens gestärkt. Im Rahmen einer nationalen Open-Access-Strategie soll die Open-Access-Trans­formation beschleunigt werden. Bis 2025 sollen 70 % aller neu erscheinenden wissenschaftlichen Publikationen ausschließlich oder zusätzlich Open Access veröffentlicht werden. Open Access ist keine Pflicht - die Entscheidung bleibt in der Hand der vom BMFTR geförderten Wissenschaftler*innen. Diese werden allerdings aufgefor­dert, Forschungsergebnisse aus den geförderten Projekten über den goldenen oder den grünen Weg des Open Access zu publizieren. Unterstützung bei Publikationskosten Bei Open-Access-Veröffentlichungen anfallende Publikationskosten können über Projektmittel gedeckt bzw. mitbeantragt werden. Für Veröffentlichungen während der Laufzeit des Projektes sind die Publikationskosten für Open Access auf diese Weise gesichert. Der Post-Grant-Fund finanziert Publikationskosten, wenn es sich um Er­gebnisse aus bereits abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten han­delt ( BMBF, 2017 ). Der Bewilligungszeitraum darf höchstens drei Jahre zurückliegen; Beiträge müssen überdies unter einer Lizenz ver­öffentlicht werden, welche "mindestens das entgeltfreie, unwiderrufliche, weltweite Recht einräumt, in elektronischer Form zu lesen, zu vervielfältigen, weiter­zugeben oder öffentlich zugänglich zu machen" ( Rücknagel, 2021 ). Projekte zur Förderung des Open Access Das damalige BMBF förderte 20 Projekte für die Transformation zu Open Access . Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Die DFG hat 2003 die Berliner Erklärung unterzeichnet und äußert die Erwar­tung , dass geförderte Wissenschaftler*innen "Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access" veröffentlichen, ge­nauer gesagt sollen "[d]ie entsprechenden Beiträge [...] direkt in qualitätsgesich­erten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeitschriften oder auf [...]-Platt­formen publiziert oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Zeitver­zug in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Reposito­rien) eingestellt werden" ( Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2021, S. 42-43 ). Auch wenn die DFG die cOAlition S unterstützt, gibt es bislang keine Pflicht zu Open Access. Programme zur Unterstützung bei Publikationskosten Die DFG bietet folgende Fördermöglichkeiten zur Unterstützung bei Publikationskosten: Das Förderprogramm Open-Access-Publikationskosten löst das langjährige Programm Open Access Publizieren ab. Es gewährt wis­senschaftlichen Einrichtungen festgelegte Open-Access-Zuschüsse. Einzelpersonen können die Publikationskostenpauschale für Open-Access-Veröffentlichungen verwenden, sollten dabei allerdings Rücksprache mit der eigenen Bibliothek bzw. zentralen Servicestellen halten, um Doppelförderung zu vermeiden. Über das Förderprogramm Publikationsbehilfe können u. a. ausschließlich kostenpflichtige elektronische Buchpublikationen sowie Open-Access-E-books gefördert werden. In jedem Fall muss hier laut Merkblatt ein Verzicht auf Open Access explizit begründet werden. Programme zur Förderung von Open Access Im Rahmen des Förderprogramms Infrastrukturen für wissenschaft­liches Publizieren unterstützt die DFG Projekte mit Open-Access-Bezug. Das Förderprogramm hat drei thematische Schwerpunkte: Strukturbildung für die Open-Access-Transformation Open-Access-Infrastrukturen Digitales Publizieren Im Rahmen desselben Programms können überdies Projekte beantragt werden, die sich der Gründung oder dem Ausbau einer einzelnen Open-Access-Zeitschrift widmen oder auf die Transformation einer bestehenden Zeitschrift abzielen. Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) Auch der österreichische Wissenschaftsfonds FWF hat die Berliner Erklärung unterzeichnet und wirkt an der cOAlition S mit. Wissenschaftler*innen, deren Projekte teilweise oder vollständig vom FWF gefördert werden, werden folglich dazu verpflichtet , referierte Forschungsergebnisse Open Access zu veröffentlichen. Bedingungen Drei Publikationsmodelle sind möglich ( Rücknagel, 2021 ): Veröffentlichung in Open-Access-Publikationsmedien Veröffentlichung in transformativen Open-Access-Publikations­medien Unmittelbare Selbstarchivierung des akzeptierten Manuskripts zum Veröffentlichungszeitpunkt unter einer CC-BY-Lizenz oder einer äqui­valenten offenen Lizenz. In Ausnahmefällen kann CC BY-ND verwen­det werden, dies muss allerdings vom FWF genehmigt werden. Bis zu drei Jahre nach Projektende können Kostenanträge für begutachtete Publikationen gestellt werden. An den Publikationsort werden folgende Anforderungen gestellt ( Rücknagel, 2021 ): Eine Veröffentlichung in hybriden Zeitschriften ist gemäß Plan S nicht ausreichend, außer es existiert ein transformative arrangement . Über das Journal Checker Tool kann ermittelt werden, ob eine Zeitschrift den Anforderungen des Plan S entspricht. Die Qualität des Publikationsorts muss angemessen sein: Zeitschriften müssen im DOAJ , Verlage im DOAB und Repositorien im OpenDOAR gelistet sein. Preisgestaltung und Qualitätssicherung ( Peer-Review ) müssen transparent sein. Auch Forschungsdaten müssen seit Januar 2019 Open Access und im Sinne der FAIR-Prinzipien veröffentlicht werden, sofern sie den wissen­schaftlichen Publikationen eines FWF-geförderten Projekts zugrunde­liegen. Bei allen weiteren Forschungsdaten liegt es im Ermessen der Projektleiter*innen, ob diese frei zugänglich veröffentlicht werden. Müssen Forschungsdaten veröffentlicht werden, soll dies schnellstmög­lich und unter Verwendung einer CC-BY-Lizenz oder einer ähnlichen offenen Lizenz geschehen, spätestens jedoch zusammen mit der wissenschaftlichen Publikation, der die Forschungsdaten zugrundeliegen. Sollte ein offener Zugang zu Forschungsdaten nicht möglich sein, muss dies begründet werden. Programm zur Förderung des Open Access Der FWF fördert selbstständige Publikationen , wobei "auch neue digitale Formate wie beispielsweise Apps, Wiki-Modelle, wissenschaftlich kom­mentierte Datenbanken" gefördert werden. Die Förderung der Etablie­rung oder Modernisierung von wissenschaftlichen Zeitschriften wird mit dem Ziel gefördert, den Mindestanforderungen des Plan S zu entsprechen. Schweizerischer Nationalfonds (SNF) Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat die Berliner Erklärung unterzeich­net, unterstützt Plan S ( Philipp, 2018 ) und verpflichtet Förderempfänger*innen dazu, Ergebnisse aus SNF-geförderter Forschung Open Access zu veröffentli­chen, da "[m]it öffentlichen Geldern finanzierte Forschungsresultate [...] ein öffentliches Gut sind" und "daher digital und kostenlos zugänglich" sein sollten. Bedingungen Wissenschaftler*innen können zwischen dem grünen und dem goldenen Weg wählen. Auch hybride Veröffentlichungen erfüllen die Kriterien des SNF – anders als bei goldenen Veröffentlichungen werden hier allerdings keine Publikationsgebühren vom SNF übernommen. Ein Leitfaden beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten und das Vorgehen zur Erfüllung der Open-Access-Vorgaben des SNF. Über den goldenen Weg anfallende Publikationskosten können über die Open-Access-Plattform des SNF (mySNF) beantragt werden. Der SNF empfiehlt dabei, zu überprüfen, ob die Zeitschrift der Wahl im DOAJ gelistet ist. Ist dies der Fall, werden die Open-Access-Verpflichtungen des SNF automatisch erfüllt. Wählen Autor*innen den grünen Weg, müssen Zeitschriftenartikel spä­testens nach sechs Monaten, Bücher und Buchkapitel spätestens nach zwölf Monaten öffentlich zugänglich sein. Publikationen müssen mindes­tens als Author's Accepted Manuscript , d. h. mit den Änderungen nach dem Peer Review online gestellt werden (Verlagslayout ist nicht nötig). Die Publikation muss in einem Repositorium abgelegt werden, welches einen dauerhaft kostenfreien Zugang ermöglicht. Falls Verlage längere Embargofristen als die vom SNF zulässigen vorschreiben, stellt der SNF im Leitfaden einen Formulierungsvorschlag für die Kontaktaufnahme mit dem Verlag zur Verfügung. Dort finden sich auch die an Repositorien gestellten Anforderungen sowie eine Liste akzeptierter institutioneller Repositorien. Programm zur Förderung des Open Access Open-Access-Buchpublikationen werden auch außerhalb einer Projektförderung durch den SNF unterstützt. VolkswagenStiftung Die VolkswagenStiftung befürwortet grundsätzlich Open Access und erwartet "dass die Ergebnisse der von ihr geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit nicht nur über die herkömmlichen Printmedien" sondern auch im Open Access zugänglich gemacht werden ( VolkswagenStiftung, 2021, S. 7 ). Embargofristen zwischen sechs und zwölf Monaten sind möglich ( Rücknagel, 2021 ). Unterstützung bei Publikationskosten Article Processing Charges (APCs) und Book Processing Charges (BPC) können zweckgebunden beantragt werden. Hinsichtlich der Qualitätsan­forderungen an Zeitschriften und Buchverlage ist zu beachten ( VolkswagenStiftung, 2018 ): Zeitschriften müssen im DOAJ verzeichnet sein. Bei Monografien sollten Verlage gewählt werden, die im DOAB gelistet oder OASPA-Mitglieder sind. Eine weitere Voraussetzung zur Erstattung der Publikationskosten ist, dass Persistent Identifiers (wie z. B. DOIs ), Metadaten und möglichst offene CC-Lizenzen vergeben werden. Die Volkswagenstiftung empfiehlt überdies, dass die Verwertungsrechte bei den Autor*innen bleiben ( VolkswagenStiftung, 2018 ). Die Stiftung unterstützt die nachhaltige Speicherung sowie den offenen Zugang zu Forschungsdaten aus den von ihr unterstützten Projekten im Sinne der FAIR-Prinzipien. Antragsteller*innen werden aufgefordert, einen Datenmanagementplan mit einzureichen. Weitere Details zu Forschungsdaten sowie Open-Source-Programmen, die bei den von der Stiftung geförderten Projekten entstehen, finden sich im Leitfaden der VolkswagenStiftung ( 2018 ). Literatur Bundesministerium für Bildung und Forschung. (2017, August 28). Richtlinie zur Förderung von Open Access-Publikationen aus abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten (Post-Grant-Fund), Bundesanzeiger vom 01.09.2017 . BMBF.de. https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2017/09/1404_bekanntmachung Bundesministerium für Bildung und Forschung. (2020, May 18). Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Beschleunigung der Transformation zu Open Access, Bundesanzeiger vom 17.06.2020 . BMBF.de. https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2020/06/3044_bekanntmachung Deutsche Forschungsgemeinschaft. (2021). Verwendungsrichtlinien. Allgemeine Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) . https://www.dfg.de/formulare/2_00/v/dfg_2_00_de_v0121.pdf Europäische Kommission. (2021). Horizon Europe (HORIZON) Euratom Research and Training Programme (EURATOM). General Model Grant Agreement EIC Accelerator Contract. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/agr-contr/general-mga_horizon-euratom_en.pdf Philipp, T. (2018, September 4). Freier Zugang zu Publikationen: Der SNF unterstützt den europäischen Plan S . SNF.Ch. https://www.snf.ch/de/0pAC5oBtDJQ10ABP/news/news-180904-freier-zugang-der-snf-unterstuetzt-plan-s Rücknagel, J. (2021, April 15). Fördererauflagen zu Open Access - was gilt es zu beachten? OpenAccessTalk. https://doi.org/10.5281/zenodo.4694320 Volkswagenstiftung. (2018). Information Open Access - Open Data - Open Source . https://www.volkswagenstiftung.de/sites/default/files/downloads/OpenAccessOpenDataOpenSource-Hinweise_10_2018.pdf VolkswagenStiftung. (2021). Bewilligungsgrundsätze . https://www.volkswagenstiftung.de/sites/default/files/downloads/Bewilligungsgrunds%C3%A4tze%2002_2021.pdf Weiterführende Literatur Dreher, L. (2021). Open-Access-Vorgaben in EU-Projekten. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.5223006 Europäische Kommission. (2017). H2020 Programme. Guidelines to the Rules on Open Access to Scientific Publications and Open Access to Research Data in Horizon 2020. (Version 3.2.). https://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/hi/oa_pilot/h2020-hi-oa-pilot-guide_en.pdf Rooryck, J. (2020). Plan S and funding - what is going to change?. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.4159203...