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  1. Open Access Repositorien betreiben

    Intro Publizieren in Repositorien Quelle: verändert nach Koch, M. (2015). Publizieren über das Repositorium der Leibniz Universität Hannover. TIB Blog Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Zum Anlegen eines Repositoriums benötigen Sie u.a. eine geeignete Software. Die meisten Software-Optionen sind Open Source und kostenfrei nutzbar. 2 Sie sollten Ihr Repositorium in Ihrer Institution gut bewerben und verankern. 3 Es ist wichtig, dass Sie Ihr Repositorium gut vernetzen, um es sinnvoll in Mehrwertdienste einzubetten. Diese Vernetzung ist auch für die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit der eingestellten Dokumente zentral. Zentrale Fragen Beim Aufbau und Betrieb von Repositorien gibt es einiges zu beachten. Dieser Artikel widmet sich den folgenden zentralen Fragen: Wie richte ich die Grundlage für ein Repositorium ein? Wie kann ich ein Repositorium bewerben und Dokumente einwerben? Was muss ich in rechtlicher Hinsicht beachten? Wie vernetze ich mein Repositorium mit anderen Diensten? Grundlagen einrichten Was sind Repositorien? Hier finden Sie eine Einführung. Fokusgruppe: Zweitveröffentlichung Diskutieren Sie mit Expert*innen über Zweitveröffentlichung. Helpdesk Gern berät unser Helpdesk bei Fragen zu Open Access. Plan S Repository Self-Assessment Tool Mithilfe dieses Tools des OpenDOAR können Repositorienbetreiber*innen überprüfen, ob ihr Repositorium den Anforderungen des Plan S entspricht. Einen guten ersten Überblick zum Aufbau von Repositorien bietet der Leitfaden zum Aufbau von Open-Access-Publikationsplattformen ( Beringer & Arning, 2020 ). Im Wesentlichen benötigt man zum Starten einen Server und eine geeignete Software. Das Einrichten und Betreiben eines Repositoriums sollte man gerade in technischer Hinsicht nicht unterschätzen. Falls die Institution, an der das Repositorium angesiedelt werden soll, über kein IT-Personal verfügt, welches für den Aufbau eines Repositoriums qualifiziert ist, empfiehlt es sich, auf externe Service-Anbieter wie z.B. Bibliotheken oder Bibliotheksverbünde zurückzugreifen. In Baden-Württemberg z.B. werden diverse Repositorien vom BSZ gehostet , in Berlin und Brandenburg vom KOBV . Der GBV ist hier in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen aktiv. Darüber hinaus gibt es kommerzielle Anbieter wie OpenRepository . In Deutschland sind die meisten Software-Optionen Open Source, kostenlos verfügbar und besitzen ähnliche Basis-Funktionen: Sie können Materialien nach einem Upload bereitstellen und mit Metadaten versehen. Sie können Metadaten über verschiedene standardisierte Schnittstellen (u.a. OAI-PMH ) einsammeln und zur Verfügung stellen. Gängige Anwendungen für Open-Access - und Forschungsdaten repositorien, Hochschulbibliografien und digitale Sammlungen sind etwa DSpace , EPrints , OPUS , Invenio/CDSware oder MyCoRe , während e-journalbezogene Repositorien zumeist mit OJS arbeiten ( Weimar, 2020 ). Die deutsche Initiative für Netzwerkinformation bietet einen Überblick da­rüber, welcher Publikationsdienst welche Plattform verwendet. Darüber hinaus beschreibt sie in ihrem DINI-Zertifikat die technischen und organisatorischen Anforderungen an Repositorien (mehr dazu im Kapitel Wie vernetze ich mein Repositorium mit anderen Diensten? ). Auch wenn v.a. in der Anfangsphase eines Repositoriums die DINI-Zertifizierung noch in weiter Ferne zu liegen scheint, ist eine Orientierung an den Anforderungen sinnvoll. Repositorium bewerben & Dokumente einwerben Nicht allen Wissenschaftler*innen erschließt sich der Nutzen eines Reposito­riums sofort ( Euler, 2018 ). Überzeugungsarbeit ist besonders dann nötig, wenn Autor*innen zu Open Access aufgefordert, aber nicht verpflichtet werden. Was also können Sie tun, um zur Nutzung Ihres Repositoriums anzuregen? Sprechen Sie Wissenschaftler*innen gezielt an Erfahrungsgemäß sind Öffentlichkeitsarbeit und offene Kommunikation mit Wissenschaftler*innen zielführend ( Rodrigues et al., 2017 ): Je gezielter die Ansprache, desto größer die Erfolgsaussichten ( Euler, 2018 ). Sprechen Sie Wissenschaftler*innen an, die auf ihrer eigenen Webseite veröffentlichen. Erfahrungsgemäß erfassen sie schnell die Vorteile eines Repositoriums. Sie eignen sich überdies als Multiplikator*innen und können so weitere Personen von der Nutzung eines Repositoriums überzeugen. Dasselbe gilt für Personen, die bereits Erfahrungen mit Open Access gemacht haben. Vielen dürfte diese Rolle nicht bewusst sein - sprechen Sie diese also gezielt an. Je höher das Renommee der Multiplikator*innen, desto größer tendenziell auch ihr Erfolg. Verankern Sie Ihr Repositorium in Ihrer Institution bzw. in Fachkreisen Die Attraktivität eines Repositoriums - ob institutionell oder disziplinär - steigt, wenn es als vernetzter Service mit Mehrwerten für verschiedene Zielgruppen (z. B. Autor*innen) wahrgenommen wird ( Müller & Scholze, 2012; Euler, 2018; Macgregor, 2020; Rodrigues et al., 2017 ). Machen Sie also Werbung für Ihr Repositorium. Theoretisch lassen sich Repositorien am besten füllen, indem Einrich­tungen ihre Wissenschaftler*innen per Erklärung (Mandat) dazu verpflichten, im Repositorium zu veröffentlichen. In Deutschland ist dies nach aktueller Rechtslage nicht realisierbar, jedoch räumt das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (§ 44 Abs. 6) den Hochschulen ein, "die Angehörigen ihres wissenschaftlichen Personals durch Satzung [zu] verpflichten, das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung nach einer Frist von einem Jahr nach Erstveröffentlichung für wissenschaftliche Beiträge wahrzunehmen, die im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sind". Zumindest diese Mandatsform ist für institutionelle Repositorien also teilweise möglich. Anders in der Schweiz, in Österreich und bei von der EU geförderten Projekten: Institutionen wie die Universitäten St. Gallen und Zürich verpflichten zu Open Access, sofern dem rechtlich nichts im Weg steht. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) verpflichtet seit 2020 dazu, Resultate zu 100% Open Access zu veröffentlichen. Dasselbe Prinzip gilt für den FWF sowie für Publikationen aus EU-Projekten ( Europäische Kommission, 2021, S. 108 ). Als Betreiber*in eines institutionellen Repositoriums sollten Sie überdies die Hochschulleitung regelmäßig über den aktuellen Stand Ihres Reposi­toriums informiert halten. Open Access unterstützende Hochschulleitun­gen sind wichtige strategische Partner für Betreiber*innen institutioneller Repositorien. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Repositorium online möglichst präsent ist - institutionelle Repositorien sollten auf der Webseite der Institution gut sichtbar eingebettet werden, während disziplinäre Repositorien an für das Fach besonders zentralen Orten im Web erwähnt werden sollten. Nutzen Sie überzeugende Argumente Argumentieren Sie mit den Gründen für Open Access (z. B. Zitierhäufig­keit, Sichtbarkeit und dauerhafte Verfügbarkeit). Vergegenwärtigen Sie sich auch Vorbehalte , damit Sie überzeugend gegenargumentieren können. Viele Institutionen und Organisationen unterstützen Open Access. Erwähnen Sie dies im Gespräch mit Wissenschaftler*innen und nennen Sie Fürsprecher, die in den jeweiligen Forschungskontexten relevant sind. Nutzen Sie den Umstand, dass Projektbewilligungen häufig an die Bedingung geknüpft sind, dass projektbezogene Publikationen kostenlos zugänglich gemacht werden müssen. Hierfür bieten sich Repositorien optimal an. Gestalten Sie die Nutzung des Repositoriums angenehm Oft empfinden Wissenschaftler*innen das Einpflegen von Daten in Repo­sitorien als aufwändig, speziell das Eintragen von Metadaten. Gestalten sie diese Prozesse also möglichst zeitökonomisch bzw. nehmen Sie den Wissenschaftler*innen diese Arbeit ab. So wächst ihre Bereit­schaft zur Nutzung des Repositoriums ( Euler, 2018; Tobias, 2018; Voigt & Dittmann, 2019 ). Eine weitere Möglichkeit liegt im Vernetzen des Reposi­toriums mit Diensten, in denen die Informationen bereits hinterlegt sind (siehe auch Müller & Scholze, 2012; Macgregor, 2020; Rodrigues et al., 2017 ) - z. B. der universitären Jahresbibliografie oder einem Forschungs­informationssystem. So müssen weniger oder keine Daten händisch hinterlegt werden. Viele Institutionen, darunter die Universitäten Augsburg und Konstanz, bieten zur Unterstützung der Wissenschaftler*innen Zweitveröffent­lichungsservices an. Auch Handreichungen zu Zweitveröffentlichungen können Forschenden weiterhelfen. Machen Sie das Repositorium attraktiv für Wissenschaftler*innen Ermöglichen Sie, dass persönliche Publikationslisten aus dem Reposito­rium erstellt werden können, um diese in anderen Diensten nachnutzen zu können. Aufgrund des Umstands, dass die Forscher*innen diese Listen in verschiedenen Kontexten (z. B. Einwerben von Drittmitteln) nutzen können, steigt ihre Bereitschaft zur Nutzung des Repositoriums. Organisieren Sie Informations- und Schulungsveranstaltungen Vorträge und Workshops sind wichtig, um ein Bewusstsein für Open-Access-Themen wie Repositorien zu schaffen. Halten Sie also Präsentationen zu Ihren Open-Access-Services in Gremien, Instituten oder Kolloquien, sowie auf Fachtagungen oder -konferenzen. Auch Veranstaltungen während der Open Access Week können sinnvoll sein. Gehen Sie auch auf die für Wissenschaftler*innen technisch relevante Seite ein, z. B. das Hochladen von Dokumenten. Video über das Zeitveröffentlichungsrecht Quelle: Brehm, E. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen, open-access.network. https://doi.org/10.5446/51789 ( CC BY 3.0 DE ) Rechtliches Rechtliches Hier finden Sie eine Einführung. Open Policy Finder Eine Übersicht über Open-Access-Archivierungsregeln von Verlagen finden Sie hier. Offene Lizenzen für offene Wissenschaft Quelle: Brinken, H., Hauss, J. & Rücknagel, J. (2021). Offene Lizenzen für offene Wissenschaft, open-access.network. https://doi.org/10.5446/52864 ( CC BY 3.0 DE ) In erfreulich vielen Fällen dürfen Dokumente in Repositorien eingestellt werden. Open Policy Finder informiert über die Regelungen zahlreicher Verlage, was eine zusätzliche Selbstarchivierung der im Verlag veröffentlichten Texte in Reposito­rien angeht ( Tobias, 2018; Voigt & Dittmann, 2019 ). Beachten Sie, dass Verlage hier oft zwischen der Erlaubnis zur Verfügbarmachung von Preprints und Post­prints unterscheiden. Nicht immer darf die Verlagsfassung online gestellt werden, in vielen Fällen darf nur eine akzeptierte Manuskriptfassung verwendet werden. Es ist zu bedenken, dass bei widerrechtlich eingestellten Dokumenten haftungs­rechtliche Mechanismen greifen. Es stellt sich also die Frage, wer für die öffent­lich bereitgestellten Inhalte verantwortlich ist. Am besten lassen Sie sich von den Autor*innen einen Auftrag zum Einstellen der Dokumente ins Repositorium geben ( Voigt & Dittmann, 2019 ). Aus diesem sollte hervorgehen, auf Basis wel­cher Rechtslage das Dokument im Repositorium liegt. Ein Beispiel einer sol­chen Lizenzvereinbarung finden sie auf der Homepage der Universitätsbibliothek Osnabrück . In jedem Fall sollten Sie Kenntnis über die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer potenziellen Zuwiderhandlung besitzen, um das Risiko im Vorfeld einschätzen und vertraglich einschränken zu können (siehe auch: Länderspezifische Infos zum Haftungsrecht in unserer Rechtssektion ). Dokumente, welche unter einer Open-Content-Lizenzen stehen, sind rechtlich eindeutiger definiert als Dokumente, deren Rechte (möglicherweise) teilweise bei einem Verlag liegen. Open-Content-Lizenzen sind standardisiert, folglich können Sie gut nachvollziehen, inwieweit ein Dokument auf Ihrem Repositorium bereitgestellt werden darf. Dies gilt besonders für die im Wissenschaftsbereich weit verbreiteten Creative-Commons-Lizenzen . Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) Es empfiehlt sich, Ihr Repositorium hier in das Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) eintragen zu lassen. In OpenDOAR finden Aggregatoren gezielt relevante Repositorien und werten die technischen Informationen für die Nachnutzung aus. Vernetzung mit anderen Diensten Es ist wichtig, dass Sie Ihr Repositorium mit anderen Diensten vernetzen, um es z. B. gelungen in Mehrwertdienste einzubetten ( Müller & Scholze, 2012; Rodrigues et al., 2017 ). Auch für die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit der eingestellten Dokumente ist Vernetzung zentral ( Müller & Scholze, 2012 ). Wie genau dies umgesetzt werden kann, wird im Folgenden anhand von Initiativen und Projekten erläutert, die sich der Vernetzung verpflichtet haben. Suchmaschinen: BASE und Google Die von der Universitätsbibliothek Bielefeld betriebene Suchmaschine BASE ist auf wissenschaftliche Webdokumente, u.a. Texte in Reposito­rien, spezialisiert. Sie zählt zu den weltweit größten derart spezialisierten Suchmaschinen - es ist also wichtig, dass Dokumente Ihres Reposito­riums mithilfe von BASE gefunden werden können. Dazu können Sie hier prüfen, ob ihr Repositorium bereits als Datenlieferant indexiert ist und es BASE ggfs. zur Indexierung vorschlagen. Zwingende Voraussetzung einer Indexierung ist, dass die Metadaten der Dokumente über eine valide OAI-PMH-Schnittstelle zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt sollte Ihr Repositorium auch für gängige Suchmaschinen wie Google optimiert werden ( Rajski, 2018 ), damit Dokumente gut auffindbar sind. Schließlich ist v.a. Google Scholar für viele Forscher*innen ein wichtiger erster Einstiegspunkt beim Suchen nach wissenschaftlichen Artikeln ( Rajski, 2018 ). In diesem Zusammenhang sollte die Sitemap des Repositoriums als maschinenlesbares Inhaltsverzeichnis verstanden werden. Es ist wichtig, dass dieses Inhaltsverzeichnis alle Links enthält, welche von den Suchmaschinen erfasst werden sollten. Wichtig ist dabei auch, dass das letzte Änderungsdatum der Seiten aufgeführt wird. Darü­ber hinaus sollten die Seiten mit beschreibenden Metadaten versehen werden, diese sollten gemeinsam mit dem Link zum Volltext versteckt im maschinenlesbaren HTML- < head > der Seite hinterlegt werden. Je vollständiger die Meta-Tags, desto verlässlicher kann die Suchmaschine verschiedene Quellen zusammenführen. Auch Volltexte bis zu einer Größe von 5 MB können so in den Index aufgenommen und über Google Scholar gefunden werden ( Rajski, 2018 ). DINI-Zertifikat Die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI) hat sich zum Ziel gesetzt Informations- und Kommunikationsdienstleistungen an wissenschaftlichen Institutionen zu verbessern. Dieses Ziel soll u.a. durch eine Weiterentwicklung der institutionellen Informationsinfrastrukturen erreicht werden. In diesem Zusammenhang unterstützt DINI den Aufbau von Repositorien. Durch weltweit zugängliche und längerfristig gesicherte Publikationen soll wissenschaftliche Kommunikation national wie international quali­tativ verbessert werden. In diesem Rahmen entstand das DINI-Zertifikat zur Qualitätssicherung von Open-Access-Repositorien und -Publikations­diensten. Es verfolgt hinsichtlich Repositorien drei Hauptziele ( Müller & Scholze, 2012 ): Es beschreibt die an Repositorien gerichteten Anforderungen detai­lliert: Repositorien werden als Dienstleistungen des wissenschaftli­chen Publizierens verstanden. Diese Dienstleistungen bestehen aus folgenden Komponenten: Technik, Personal, Organisation und Prozesse. Es zeigt auf, wie sich Repositorien technisch und organisatorisch weiterentwickeln können. Es dokumentiert, ob Standards und Empfehlungen eingehalten werden. Diese Dokumentation ist für Repositoriennutzer*innen und -betreiber*innen einsehbar. Da das elektronische Publizieren ebenso wie die damit verbundenen Standards raschen Wandlungen unterliegen, wird das Zertifikat regelmäßig aktualisiert. OpenAIRE Compliance und die Sichtbarkeit von Repositorien Dokumente können erheblich besser gesichtet und nachgewiesen werden, wenn sie in Repositorien abgelegt werden, die bestimmten Vorgaben entsprechen. Diese gehen auf das 2009 gestartete Projekt OpenAIRE (Open Access Infrastructure for Research in Europe) zurück. In diesem Kontext wurden Metadaten-Elemente definiert, mit deren Hilfe Repositorien Dokumente auszeichnen können, um diese im Sinne des Prinzips der enhanced publications mit weiteren Materialien zu verknüpfen ( Kaiser & McNeill, 2019 ). So können beispielsweise Verknüpfungen mit Forschungsdaten oder Projektförderinformationen vorgenommen werden. Auch Informationen über Wissenschaftler*innen können so eingebettet werden. Verschiedene Softwarelösungen für Repositorien bieten inzwischen Schnittstellen zur Sicherstellung der OpenAIRE-Compliance. Falls beispielsweise ein lokales Repositorium die für DSpace oder EPrints notwendigen Metadaten-Schemata nicht nach OpenAIRE-Vorgaben erfüllt, kann die Verknüpfung mit weiteren Materialien manuell über das OpenAIRE-Portal erfolgen. Dieses Portal erlaubt dabei eine gezielte Suche nach Publikationen, Daten, Projekten oder Personen. Confederation of Open Access Repositories (COAR) Auch die Confederation of Open Access Repositories (COAR) verfolgt das Ziel, Repositorien für Wissenschaftler*innen attraktiver zu machen. Dies soll erreicht werden, indem die Sichtbarkeit, Verbreitung und Verwertbarkeit wissenschaftlicher Materialien auf Open-Access-Repositorien mittels organisatorisch-technischer Absprachen erhöht werden ( Rodrigues et al., 2017 ). Im Gegensatz zum DINI-Zertifikat findet dies auf internationaler Ebene statt. Zentral ist dabei die Vernetzung der Repositorien mit der bestehenden Infrastruktur ( Rodrigues et al., 2017 ). Überdies sind der Austausch unter Repositorienbetreiber*innen sowie die Entwicklung von Modellen und Strategien der Content-Gewinnung von großer Bedeutung ( Rodrigues et al., 2017 ). BASE BASE (Bielefeld Academic Search Engine) ist eine der weltweit größten Suchmaschinen für wissenschaftliche Web-Dokumente. Der Index umfasst über 240 Millionen Dokumente von über 8.000 Datenlieferanten. Praxistipp Im COAR Community Framework for Best Practices in Repositories finden sich praktische Tipps und Hinweise für Repositorienbetreiber*innen. Literatur Beringer, C., & Arning, U. (2020). Leitfaden zum Aufbau von Open-Access- Publikationsplattformen für den Goldenen und Grünen Weg. Publisso. ZB MED-Publikationsportal Lebenswissenschaften. https://doi.org/10.4126/FRL01-006419770 Euler, E. (2018). Repositorien und ihre Bedeutung für die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.1204919 European Commission. (2021). Horizon Europe (HORIZON). Euratom Research and Training Programme (EURATOM). General Model Grant Agreement. EIC Accelerator Contract. https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/agr-contr/general-mga_horizon-euratom_en.pdf Kaiser, O., & McNeill, G. (2019). OpenAIRE für RepositorymanagerInnen - Wie Repository ManagerInnen Open Science unterstützen können. Mitteilungen der VÖB, 72 (2), 373–382. https://doi.org/10.31263/voebm.v72i2.2815 Macgregor, G. (2020). Enhancing Content Discovery of Open Repositories: An Analytics-Based Evaluation of Repository Optimizations. Publications, 8(1) (8). https://doi.org/10.3390/publications8010008 Müller, U., & Scholze, F. (2012, November 14). Aufbau und Vernetzung eines Repositoriums. das bibliothekswesen. Erfolgreiches Management von Bibliotheken und Informationseinrichtungen. https://www.dasbibliothekswissen.de/Aufbau-und-Vernetzung-eines-Repositoriums.html Rajski, B. (2018). ABI Technikfrage. Wie kommt das Repositorium in die Suchmaschine? ABI Technik, 38 (1), 116. https://doi.org/10.1515/abitech-2018-0017 Rodrigues, E., Bollini, A., Cabezas, A., Castelli, D., Carr, L., Chan, L., Humphrey, C., Johnson, R., Knoth, P., Manghi, P., Matizirofa, L., Perakakis, P., Schirrwagen, J., Selematsela, D., Shearer, K., Walk, P., Wilcox, D., & Yamaji, K. (2017). Next Generation Repositories: Behaviours and Technical Recommendations of the COAR Next Generation Repositories Working Group. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.1215013 Tobias, R. (2018). Optimierung der Workflows für Zweitveröffentlichungen – der „Grüne Weg“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). O| bib. Das offene Bibliotheksjournal, 5 (4), 71–83. https://doi.org/10.5282/o-bib/2018H4S71-83 Voigt, M., & Dittmann, S. (2019). Zweitveröffentlichungsservice der TU Berlin – Automatisierungsmöglichkeiten für den Workflow. LIBREAS. Library Ideas, 35 . https://libreas.eu/ausgabe35/voigt/ Weimar, A. (2020, September 17). Aufbau und Betrieb eines Open-Access-Repositoriums am Beispiel OPUS. Open-Access-Tage 2020. https://doi.org/10.5281/zenodo.4032208 Weiterführende Literatur Arning, U. (2021, März 15). Aufbau einer qualitätsgesicherten Open-Access-Publikationsplattform – die drei wichtigsten Überlegungen aus Sicht einer Publikationsmanagerin. FIS & EPUB. Gemeinsamer Blog der DINI AG Forschungsinformationssystem und Elektronisches Publizieren . https://blogs.tib.eu/wp/dini-ag-blog/2021/03/15/aufbau-oa-publikationsplattform/ Demetres, M. R., Delgado, D., & Wright, D. N. (2020). The Impact of Institutional Repositories: A Systematic Review. Journal of the Medical Library Association, 108 (2), 177–184. https://doi.org/10.5195/jmla.2020.856 . Graf, K. (2017). Wie füllt man die Open-Access-Dokumentenserver? Archivalia. https://archiv.twoday.net/stories/3264283/...

  2. Open Access Workshops

    Das Helmholtz Open Science Office und das Open-Access-Büro Berlin führen im Rahmen des BMBF-geförderten Projekts open-access.network gemeinsam mit unterschiedlichen Partnern Workshops zu speziellen Fragen rund um das Thema Open Access durch. Die angebotenen Workshops sind inhaltlich auf die Bedarfe und Informationsdefizite der Open-Access-Community ausgerichtet. Sie adressieren urheberrechtliche Fragestellungen, Besonderheiten des Publizierens von Open-Access-Monografien, disziplinspezifische Open-Access-Optionen und -Entwicklungen sowie spezifische Herausforderungen der Open-Access-Transformation. Unsere thematischen Workshops: 1 2 3 4 5 Nächste 2026 Aug 12 OA-Basics und -Publikationsangebote auf peDOCS und im Fachportal Pädagogik. Einführung in Open Access-Grundlagen und Vorstellung der Angebote für die Erziehungswissenschaft, Bildungsforschung und Fachdidaktik im Fachportal Pädagogik 12. August 2026 OA-Basics und -Publikationsangebote auf peDOCS und im Fachportal Pädagogik. Einführung in Open Access-Grundlagen und Vorstellung der Angebote für die Erziehungswissenschaft, Bildungsforschung und Fachdidaktik im Fachportal Pädagogik 2025 Jun 12 Open-Access-Workshop für Politikwissenschaftler*innen- Sichtbar, offen, wissenschaftsnah: Die eigene Publikationsstrategie entwickeln 12. Juni 2025 Open Access ist mittlerweile ein in der Politikwissenschaft bekanntes und verbreitetes Publikationsmodell, das Autor*innen eine bessere Sichtbarkeit [...] 2022 Nov 30 Library Publishing - Austausch und erste Schritte, um den eigenen Universitätsverlag aufzubauen 30. November 2022 2022 Nov 21 Online-Workshop "Im Bilde: Open Access publizieren" 21. November 2022 2022 Nov 02 Open Access and share your knowledge! Publishing in African Studies 2. November 2022 2022 Okt 11 Nur ein Forschungsthema? Open Access in der Buch-, Bibliotheks- und Informationswissenschaft 11. Oktober 2022 1 2 3 4 5 Nächste Weitere Veranstaltungen rund um Open Access und Open Science gibt es im Veranstaltungskalender Workshopreihe Einführung in Open Access und das Urheberrecht Workshopreihe Budgetentwicklung im Kontext der Open-Access-Transformation...

  3. Open Publishing Fest

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  4. Open science and the role of rights management

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  5. Verlagsvertrag

    Rechtliche Grundlagen für Verlagsverträge Ein Verlagsvertrag ist ein spezieller, formfreier Vertrag, der in der Regel beim Publizieren eines Aufsatzes in einer Fachzeitschrift oder in einem Sammelband oder beim Publizieren einer Monografie zwischen Urheber*in und Verlag geschlossen wird. Er regelt, in welchem Umfang die Verwertungsrechte für die Publikation an den Verlag abgetreten werden. Deutschland Für Verlagsverträge in Deutschland gilt neben §§ 31–44 UrhG das Verlagsgesetz (VerlG) . Durch den Verlagsvertrag wird gem. § 8 VerlG im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt, das als Verlags­recht bezeichnet wird. Unabhängig von den im Verlagsvertrag einge­räumten Rechten dürfen Urheber*innen nach § 38 UrhG die Manuskript­fassung wissenschaftlicher Beiträge, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschung entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinendem Sammlung veröffentlicht wurden, nach einer Frist von 12 Monaten zweit­veröffentlichen . Eine Bereitstellung in einem Repositorium ist also in diesen Fällen laut Zweitveröffentlichungsrecht auch dann möglich, wenn dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden ( Brehm & Rücknagel, 2021 ). Österreich In Österreich zählt der Verlagsvertrag als eigener Vertragstyp, der in den §§ 1172 ff. ABGB geregelt ist. Wobei die wichtigsten auf Verlagsverträge anwendbaren Vorschriften im UrhG statuiert sind. Insoweit sind vor allem die §§ 23 und 24 sowie 26–37 UrhG besonders relevant. Gem. § 1172 ABGB verpflichtet sich der Urheber bzw. sein Rechtsnachfolger, das Werk dem Verleger zur Vervielfältigung und Verbreitung für dessen eigene Rechnung zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verleger, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dabei ist in der Regel mangels anderweitiger Vereinbarungen von einem Werknutzungs­recht gem. § 26 UrhG, mithin von einer ausschließlichen Rechtsübertra­gung auf den Verleger auszugehen. (Siehe dazu: Walter, 2008, S. 820ff. ). Schweiz In der Schweiz ist der Abschluss eines Verlagsvertrags nicht an die Einhaltung einer bestimmten Form gebunden ( Art. 380 ff. OR ). Ein E-Mail-Austausch oder die Zusendung des Manuskripts vom Urheber an den Verlag mit der Bitte um Veröffentlichung gelten rechtlich als Verlags­vertrag, wenn der Verlag die Publikation vornimmt oder sie zumindest verspricht. Urhebergesetzliche Schrankenregelungen gelten in der Schweiz auch, wenn die entsprechenden Rechte übertragen wurden. Ein Beispiel ist die Schrankenregelung zugunsten des betriebsinternen Gebrauchs ( Art. 19 Abs. 1 lit. c URG ); dieser ist aber an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Ein Verbot der Rechtseinräumung bezüglich unbekannter Nutzungsarten kennt das schweizerische Recht nicht. Wurden vor 1995 "sämtliche Urheberrechte" eingeräumt, so sind davon auch die heute gebräuchlichen Online-Rechte betroffen. Weitere Informationen zu Verlagsverträgen und rechtlichen Fragen in Bezug auf die Schweiz gibt es bei der Hauptbibliothek der Universität Zürich . Verträge mit internationalen Verlagen Bei Verträgen mit internationalen Verlagen gilt grundsätzlich dasselbe wie bei deutschen Verlagen. Sollten die Verträge nur auf Englisch vorliegen, muss hier insbesondere darauf geachtet werden, dass dem Verlag keine exclusive rights eingeräumt werden. Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen Quelle: Brehm, E. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen, open-access.network. https://doi.org/10.5446/51789 ( CC BY 3.0 DE ) Praxistipp Hier finden Sie eine Handreichung des Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) der Universität Konstanz zum Thema Zweitveröffentlichen sowie eine Informationsseite des BMBF zum Thema Zweitveröffentlichungsrecht. Praxistipp Weitere rechtliche Hinweise in Bezug auf Österreich gibt das Open Science Network Austria (OANA) . Je nach Verlag und Zeitschrift sind die verbleibenden Rechte umfassender oder limitierter, wobei inzwischen viele Verlage dazu übergegangen sind, ihren Autor*innen die Selbstarchivierung in einem Dokumentenserver ausdrücklich zu erlauben. Open Policy Finder bietet ein Tool an, mit dem Archivierungsregeln von einzelnen Zeitschriften oder Verlagen recherchiert werden können. Ein Honorar kann zwar im Verlagsvertrag vereinbart werden und gilt stillschwei­gend als vereinbart, wenn üblicherweise nur mit der Ablieferung eines Manus­kripts gegen Honorarzahlung gerechnet werden darf. Das Honorar gehört aber nicht zu den Hauptleistungspflichten, den sogenannten Kardinalspflichten im Verlagsvertrag. Obwohl das Verlagsgesetz keine Bestimmungen über andere Rechte als Vervielfältigung und Verbreitung enthält, wird dem Verlag regelmäßig auch das ausschließliche Nutzungsrecht über andere Verwertungshand­lungen erteilt (zum Beispiel das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das für Veröffentlichungen im Internet gilt). Die Formulierung im Verlagsvertrag ist entscheidend – und dabei herrscht Vertragsfreiheit. Die verschiedenen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte können dabei einzeln vergeben werden. Vertragliche Regelungen gehen den dispo­sitiven gesetzlichen Bestimmungen vor. Zu unterscheiden sind folgende Fälle: Übertragung von Urheberrechten In Deutschland ( §29 UrhG ) und Österreich ( § 23 UrhG ) ist das Urheberrecht nicht übertragbar. In der Schweiz ist das Urheberrecht übertragbar ( Art. 16 URG ). Autor*innen können ihre Rechte dem Verlag abgeben. Beispiel: In einer Vertragsformulierung wird "das Urheberrecht räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt eingeräumt". Lizenzierung/Nutzungsrechte Autor*innen behalten ihre Urheberrechte, räumen aber Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte ein. Einräumung einer ausschließlichen Lizenz /ausschließlicher Nutzungsrechte: Autor*innen verpflichten sich, keine anderweitigen Lizenzen am entsprechenden Werk zu erteilen. Beispiel: "Der Autor überträgt dem Verlag räumlich und inhaltlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes." Einräumung einer einfachen Lizenz/einfacher Nutzungsrechte : Autor*innen dürfen anderen Personen oder Organisation weitere (einfache) Lizenzen/einfache Nutzungsrechte einräumen. Beispiel: "Für eine Online-Veröffentlichung des Werkes wird dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht ohne Benutzungspflicht eingeräumt." Selbstarchivierung vertraglich durchsetzen Während sich bei in der Vergangenheit geschlossenen Verträgen die Frage stellt, welche Regelungen der Vertrag hinsichtlich einer elektronischen Sekundärver­breitung des Werks enthält, gibt es beim Abschluss neuer Verlagsverträge verschiedene Möglichkeiten, eine Open-Access-Parallelbereitstellung vertraglich durchzusetzen. Einige Autor*innen, die ihre Artikel in kostenpflichtigen Zeit­schriften veröffentlichen, sich aber trotzdem das Recht der parallelen Open-Access-Bereitstellung vorbehalten wollen, streichen bestimmte Formulierungen in den Verträgen, bevor sie diese unterzeichnen. Eine andere Möglichkeit ist die Ergänzung der zu unterschreibenden Verträge durch Vertragszusätze oder Textpassagen, um so die eigenen Rechte für eine Verfügbarmachung im Open Access zu sichern. Dies wird bereits von vielen Wissenschaftseinrichtungen auch ausdrücklich erwartet. Beispielsweise fordert die Universität Zürich ihre Forschenden auf, beim Verlag "[...] eine rechtliche Absicherung einzuholen, die vollständige Arbeit – allenfalls nach Ablauf einer Sperrfrist – in ZORA [das institutionelle Repositorium] zugänglich zu machen." Streichungen im Verlagsvertrag Autor*innen können Verlagsverträge verändern, die ihre Rechte für eine Zweit­veröffentlichung in einem Repositorium einschränken, indem sie Ausdrücke wie exklusive Abgabe aller Rechte ebenso wie weitere einschränkende Formulie­rungen wie z. B. ausschließliche Nutzungs- oder Verwertungsrechte deutlich durchstreichen. Besonders darauf zu achten ist, dass der Begriff ausschließliche Rechte dem Verlag eine Rechtsposition einräumt, die Autor*innen selbst regelmäßig von der Verwertung ausschließt. Ein Begleitbrief sollte auf die Änderungen aufmerksam machen. Sollte ein Vertrag nur in elektronischer Form vorliegen, können Streichungen im Ausdruck vorgenommen werden. Wenn nur die elektronische Zustimmung vorgesehen ist, können Autor*innen den Verlag um die Bereitstellung in gedruckter Form bitten. Vertragszusätze Alternativ zu Streichungen können Autor*innen dem Verlagsvertrag einen Zusatz beifügen, um sich so das einfache Nutzungsrecht für die Onlinenutzung auf einem Dokumentenserver vorzubehalten. Dieser Zusatz muss vom Verlag gegengezeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Der bekannteste Vertragszusatz ist das SPARC Author's Addendum . Es wurde durch die Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition (SPARC) entwickelt, einem Zusammenschluss von Bibliotheken in den USA und Kanada mit dem Ziel, die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Kommunikationsmo­delle anzuregen, welche die Verbreitung von wissenschaftlicher Literatur stei­gern und den finanziellen Druck auf Bibliotheken reduzieren. Das Addendum besteht aus zwei Teilen: dem eigentlichen Vertragsanhang und einer Benutzungsanweisung. Mittels der Scholar's Copyright Addendum Engine von Science Commons und SPARC können Autor*innen je nach Wunsch ein Addendum in den Varianten Access – Reuse , Delayed Access und Immediate Access automatisch erstellen. Access – Reuse bedeutet, die Autor*innen behalten ausreichende Rechte, um den Artikel neben der Veröffentlichung in einem Verlag unter eine nichtkommerzielle Creative Commons (CC BY-NC) oder eine vergleichbare Lizenz zu stellen. Bei dem Delayed-Access-Modell können Autor*innen die Autorenversion sofort online bereitstellen, die Verlagsversion jedoch erst nach Ablauf von sechs Monaten. Immediate Access erlaubt dagegen, sofort bei Erscheinen sowohl die Verlagsversion als auch die Autorenversion online bereit zu stellen. Indes müssen Autor*innen sich über die Konsequenzen bewusst sein, wenn sie sich lediglich die einfachen Nutzungsrechte vorbehalten. Dies verhindert, dass sie den Beitrag einer Open-Access-Lizenz unterstellen können. Die Entscheidung über die Lizenzierung verbleibt in diesem Fall beim Verlag. Es ist daher vorzuziehen, den Verlagen überhaupt nicht erst ausschließliche Rechte einzuräumen . Will der Verlag die Streichungen oder Ergänzungen nicht akzeptieren, bleibt nur, dem Verlag deutlich zu machen, unter diesen Umständen keinen Vertrag mit ihm abzuschließen. Autor*innen müssen sich bewusst sein, dass die Veröffent­lichung von Büchern und Artikeln für die Verlage eine wirtschaftliche Tätigkeit ist. Die Verlage verdienen Geld mit der Veröffentlichung. Die Ankündigung, bei einem anderen Verlag zu veröffentlichen oder die Veröffentlichung ausschließ­lich in digitaler Form in einem Repositorium vorzunehmen, kann daher oftmals die Verlage zum Einlenken bewegen. Beispiele für ergänzende Textpassagen "Der Verlag stimmt zu, dass der Autor das nichtexklusive Recht behält, eine digitale Kopie des Dokumentes vor/während/nach der Publikation durch den Verlag zeitlich unbeschränkt auf einen öffentlich zugänglichen akademischen Non-Profit-Server zu legen. Der Autor verpflichtet sich, das Originaldokument auf dem akademischen Non-Profit-Server zu zitieren." oder (in Ländern mit übertragbarem Copyright) "Für eine Online-Veröffentlichung des Werkes wird dem Verlag ein einfa­ches Nutzungsrecht ohne Benutzungspflicht eingeräumt. Dem Autor steht es frei, das Werk mit dem Zeitpunkt des Erscheinens als Buchver­sion parallel kostenlos als PDF-Datei im Internet über seine Homepage, einen institutionellen Server oder ein geeignetes fachliches Repositorium öffentlich zugänglich zu machen." Auf Englisch "I hereby declare that I do not wish to transfer full copyright to (name of the publisher) but reserve the right to self-archive the article in full in an open access repository." Ein weiteres Beispiel für Vertragszusätze bieten die MIT-Libraries: Managing your Copyright . Der Nationale Open-Access-Kontaktpunkt OA2020-DE hat zudem ein Muster für einen Verlagsvertrag über ein wissenschaftliches Werk aufgesetzt. Literatur Brehm, E., & Rücknagel, J. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen . https://doi.org/10.5446/51789 Walter, M. M. (2008). Österreichisches Urheberrecht: Handbuch. 1. Teil: Materielles Urheberrecht, Leistungsschutzrecht und Urhebervertragsrecht . Verlag Medien & Recht. Weiterführende Literatur Brettschneider, P. (2020). Rechtsfragen beim Veröffentlichen - Rechtlichen Aspekten des Publizierens von Texten und Daten . https://doi.org/10.5281/zenodo.4018749 Brettschneider, P., & Universität Konstanz. (2020). Rechtsfragen beim Veröffentlichen . https://www.youtube.com/watch?v=CrvnMLxGppI&t=1s Hirtle, P. (2006). Author Addenda. An Examination of Five Alternatives. D-Lib Magazine , 12 (11). https://doi.org/10.1045/november2006-hirtle Mantz, R. (2006). Open Access-Lizenzen und Rechtsübertragung bei Open Access-Werken. In G. Spindler (Ed.), Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen (pp. 55–104). Universitätsverlag Göttingen. https://www.retosphere.de/files/Mantz,Open_Access-Lizenzen_und_Rechtsuebertragung_bei_Open_Access-Werken.pdf SPARC. (2006). Author Rights. Using the SPARC Author Addendum to secure your rights as the author of a journal article. https://sparcopen.org/wp-content/uploads/2016/01/SPARC-Author-Rights-Brochure-2006.pdf Spielkamp, M. & iRights.Lab (2015). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler. Geltende Rechtslage und Handlungsempfehlungen. Online verfügbar unter https://irights.info/wp-content/uploads/2017/09/zweitveroeffentlichungsrecht-20150425.pdf Steinhauer, E. W. (2007). Rechtsfragen und praktische Umsetzung von Open Access . https://kobra.uni-kassel.de/bitstream/handle/123456789/2007032317433/Kassel%20II.pdf?sequence=1 Thema Creative Commons + Lizenzen . (n.d.). IRights Info. https://irights.info/kategorie/themen/creative-commons-lizenzen Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Inhalte nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte sind....