Rechtswissenschaft

Open Access in der Rechts­wissen­schaft

Die Rechtswissenschaft erkannte die Relevanz von Open Access für die eigene Wissenschaftspraxis vergleichsweise spät. Rechtswissenschaftler*innen widmen sich zwar schon seit der Jahrtausendwende den "Rechtlichen Rahmenbedingungen von Open Access" (Spindler, 2006), untersuchen in Dissertationen die Bedeutung urheberrechtlicher Ausschlussmacht für die wissenschaftliche Informationsversorgung (Krujatz, 2012), und in Fachaufsätzen die urheberrechtliche "Hintertür zu mehr Open Access" (Radtke, 2022). Den Rechtsfragen des Zugangs zum kulturellen Erbe widmen sich sogar eigene Fachzeitschriften wie RuZ – Recht und Zugang. Auch Gegenstand der Gesetzgebung ist Open Access zwischen 2015 und 2024 in sechs deutschen Bundesländern geworden.

Angewendet auf die eigene Publikationspraxis der Rechtswissenschaft stößt das Thema hingegen noch heute bei vielen auf fragende Blicke oder Schulterzucken. Andere verwehren sich sogar dagegen, was jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben kann. Die Gründe dafür sind vielfältig; mindestens acht (inzwischen hinterfragte) Thesen gegen Open Access in der Rechtswissenschaft werden häufig vorgebracht (Hamann & Hürlimann, 2019).

Während Open Access auch in der juristischen Forschungsförderung sowie von Universitäten zunehmend gefordert wird (" top down"), hat sich im deutschsprachigen Raum in den letzten Jahren vor allem ein informeller Verbund von Rechtswissenschaftler*innen und Bibliothekar:innen ("bottom up") für die Förderung des juristischen Open Access eingesetzt. Dieses jurOA-Netzwerk betreibt eine Mailingliste, die über Neuigkeiten zu Open Access in der Rechtswissenschaft berichtet, und veranstaltet seit 2016 alle zwei Jahre eine Tagung (2024 fand die fünfte statt), die unter www.jurOA.de dokumentiert werden.

Die in der Rechtswissenschaft etablierten Fachgesellschaften dagegen halten sich in der Open-Access-Debatte bisher zurück: Zwar definiert die Zivilrechtslehrervereinigung in ihren Kriterien für die Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen auf dem Gebiet des Zivilrechts den "Rezeptionserfolg" als Leistungskriterium und benennt den "Publikationsort" als "Indiz für wissenschaftliche Qualität" – damit scheinen aber keine Aussagen über die Zugänglichkeit oder Nachnutzbarkeit von Publikationen verbunden zu sein. Auch in den allgemeinen Regeln zur "guten wissenschaftlichen Praxis" der Zivil- und Staatsrechtsrechtslehre taucht Open Access nicht auf. Der Schweizerische Juristenverein wurde von der Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften bzw. deren Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Publikationen dazu gedrängt, kleine Schritte in Richtung Open Access zu gehen.

Open-Access-Zeit­schrif­ten

Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) listet 860 Einträge zum Thema Law (Stand: Oktober 2024). Diese Zahl ist jedoch übersetzt, da die Fachgebietszuordnung im DOAJ oft irreführend ist und umgekehrt viele juristische Internetzeitschriften gar nicht erfasst werden – sowohl aus dem deutschsprachigen Raum (Hamann, 2016: Rn. 24), als auch aus den USA (Severin et al., 2020: S.16). Konkret ergab eine zum 01.08.2019 durchgeführte Studie, dass von elf im DOAJ erfassten juristischen Zeitschriften aus deutschsprachigen Ländern drei schon fachlich oder geographisch falsch zugeordnet waren, während 39 weitere Internetzeitschriften gar nicht erfasst waren (Hamann, 2019: 87 Fn. 11, S. 90 f.). Im DOAJ werden Zeitschriften nur auf Antrag indiziert, wobei das Antragsverfahren sehr aufwändig ausfällt und selbst professionelle Verlage und erst recht viele kleinere (scholar-led) Zeitschriften nicht alle Aufnahmekriterien erfüllen können.

Von den im DOAJ indizierten Rechtszeitschriften aus den deutschsprachigen Ländern (DE/AT/CH/LI) gehört nur eine – das International Journal of Language & Law (JLL) – zugleich zum Free Journal Network der noch kritischer kuratierten "Platin-Open-Access "-Zeitschriften. Bei anderen scheitert die Mitgliedschaft häufig daran, dass das FJN für jeden Artikel einen englischsprachigen Titel und Abstract verlangt. Zu den etabliertesten Titeln der deutschsprachigen Länder im DOAJ gehören:

Daneben existierten zum 31.12.2022 zehn weitere juristische Open-Access-Zeitschriften aus dem deutschen Sprachraum (Hamann, 2023: S. 416). Im Jahr 2024 kamen im Zuge eines Pionierprojekts bei Mohr Siebeck die renommierten Zeitschriften RabelsZ (für ausländisches und internationales Privatrecht) und ZGE (Zeitschrift für geistiges Eigentum) im Wege des Subscribe to Open (S2O) hinzu. Die weitere Verbreitung dieses erst 2017 etablierten Finanzierungsmodells lässt künftig weitere Open-Access-Umwandlungen erwarten.

Neben echten Open-Access-Zeitschriften mit rechtlich freier Lizenzierung (wie CC BY und CC BY-SA) existieren zahlreiche weitere juristische Internetzeitschriften, die „ihre Inhalte primär im Internet (also zeitgleich mit einer etwaigen Printfassung) verbreiten – statt lediglich sekundär, d. h. zeitversetzt gegenüber der primären Druckfassung – und zweitens im Volltext offen zugänglich sind, also ohne besondere Zugangsdaten erreichbar“ (Hamann 2019: 88). Die folgende Grafik repräsentiert jede bis 2022 bestehende Zeitschrift als farbiges Quadrat und lässt drei Gruppen unterscheiden: 16 echte Open-Access-Zeitschriften mit rechtlich freier Lizenzierung (links oben, orange umrahmt), 15 Zeitschriften mit rechtlich restriktiver Lizenzierung (rechts oben in grau), 28 Zeitschriften mit traditioneller Rechteverteilung ohne Open Access („free to read“, unten in grün).

Als aktuellste Auflistung einschlägiger Zeitschriften enthält die Zenodo-Sammlung „Daten zum Open Access in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft“ eine Liste der 70 juristischen Internetzeitschriften im deutschen Sprachraum (inkl. sieben aufgelöster) zum 01.10.2024. Die ältesten davon sind bereits seit 1996 online, eine besondere Gründungswelle brachten die Jahre 2013/14 (siehe Abb. 2):

Da den Neugründungen auch Einstellungen von Zeitschriften gegenüberstehen, lässt sich ermitteln, wieviele juristische Internetzeitschriften in jedem Jahr seit 1996 bestanden haben. Die Entwicklungskurve bis 2022 weist einen steilen Anstieg, aber auch eine Abflachung in den letzten Jahren auf, von der bislang unklar ist, ob sie einen Trend anzeigt:

Außerhalb des deutschen Sprachraums bilden insbesondere die in US-amerikanischen Universitätsverlagen herausgegebenen und zumeist frei im Internet zugänglichen Law Reviews ein florierendes Ökosystem offener Wissenschaftstexte. Dessen Ursprünge reichen bereits weit zurück – wie beispielsweise die populäre Repositorien-Infrastruktur der Berkeley Electronic Press (Bepress). Viele der in diesem Ökosystem von Studierenden herausgegebenen Zeitschriften verwenden noch heute keine Open-Access-Lizenzen und lassen sich deshalb als "gratis" statt "libre" Open Access einstufen. Eine kommerzielle Datenbank der Elsevier-Verlagsgruppe, die nicht nach Lizenzbedingungen differenziert ("1findr"), verzeichnete zum 19.05.2021 über 546.000 juristische Aufsätze in online "free" verfügbaren Fachzeitschriften.

Video zur Finanzierung von Open-Access-Artikeln

Quelle: Brinken, H. (2020). Finanzierung von Open-Access-Artikeln, open-access.network. https://doi.org/10.5446/49536 (CC BY 3.0 DE)

Wissenschaftsblogs

Neben Fachzeitschriften dienen zunehmend auch Wissenschaftsblogs als ernstzunehmende Foren für die Rechtswissenschaft. Abgesehen von persönlichen Blogs einzelner engagierter Vorreiter wie etwa Ulrich Noack (" Unternehmensrechtliche Notizen" 2003–2022) haben sich vor allem Mehrautorenblogs etabliert, deren Inhalte zumeist in unterschiedlichen Varianten CC-lizensiert sind. Wichtige Beispiele sind etwa:

  • Rechtswirklichkeit – Das Blog des Berliner Arbeitskreises Rechtswirklichkeit (ISSN 2366-3022), seit 2000
  • Umweltrechtsblog – Blog des Vereins zur Förderung von Information für die breite Öffentlichkeit im Umweltrecht, seit 2007
  • Verfassungsblog – On Matters Constitutional (ISSN 2366-7044) seit 2009
  • HHR – Humanitarianism & Human Rights (ISSN 2199-0859), seit 2013
  • JuWissBlog – Blog des Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht (ISSN 2567-2754), seit 2013
  • Völkerrechtsblog – Der Blog des Arbeitskreises junger Völkerrechtswissenschaftler (ISSN 2510-2567) seit 2014
  • D’Kart – Antitrust Blog des Instituts für Kartellrecht (IKartR) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, seit 2017
  • Rechts|Empirie – Legal Empirics in Europe, seit 2019

Diese Blogs dienen nicht nur der Wissenschaftskommunikation, sondern zunehmend auch als originäre Veröffentlichungsplattformen für Kurzbeiträge mit hohem Aktualitätsgehalt bei gleichzeitig hohem wissenschaftlichen Anspruch.

Lehrbücher (OER)

Den stärksten Aufschwung im Bereich juristischer Monographien verzeichnet der Open Access derzeit im Kontext der Lehrliteratur (Open Educational Resources, OER) (dazu Chiofalo & Milas, 2023). Nach einem per Repositorium publizierten Lehrbuch zur Deutschen Straftheorie von 2017 und dem ersten verlagspublizierten OER-Lehrbuch zum Schweizer Recht 2018 waren es vor allem didaktische Projekte auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die große Fortschritte bei der Verbreitung und Akzeptanz von OER-Materialien erzielt haben.

Zu nennen sind hier insbesondere die kollaborativ erstellten Lehrbücher des Vereins OpenRewi zu zahlreichen Themen wie Verwaltungsrecht, Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Asylrecht, Völkerrecht und Informationsfreiheitsrecht, sowie das 2022 an einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl publizierte Smartbook Grundrechte als "hybrides Lehrbuch mit 67 Lernvideos".

Monographien

Das Directory of Open Access Books (DOAB) und die Datenbank Open Access Publishing in European Networks (OAPEN) verzeichnen juristische Bücher jeweils in verschiedenen "subject classifications", die sich nicht gesammelt durchsuchen lassen. Dazu gehören (Stand April 2024 für DOAB, Oktober 2024 für OAPEN):

Über diese Kategorien hinweg verzeichnen beide Datenbanken also knapp fünftausend juristische Bücher, wobei einstweilen weder Mehrfachzählungen noch übersehene Kategorien ausgeschlossen werden können. Eine genauere Aufschlüsselung nach Verlagen, Erscheinungsjahren, usw. bedürfte wegen der disparaten Kategorisierungen einer eingehenderen empirischen Studie.

Zu den Vorreitern von Open-Access-Monografien gehörten in der Rechtswissenschaft weniger die etablierten Fachverlage als vielmehr Privatpersonen und gesellschaftliche Initiativen. Darunter etwa der Mannheimer Rechtsanwalt Thomas Fuchs mit seinen unter DeLegibus.com publizierten Aufsätzen und Editionsbänden (seit 1998), das Onlineportal jurawelt.com mit der "Juristischen Reihe TENEA" (115 Monografien 2002–2008) sowie der spätere Präsident des Schweizer Bundespatentgerichts Mark Schweizer mit seiner 2005 im Selbstverlag online publizierten Dissertation.

Die ersten dedizierten Open-Access-Verlage der Rechtswissenschaft – jedenfalls im deutschsprachigen Raum – dürften der Carl Grossmann Verlag in Deutschland (seit 2016) sowie der sui generis Verlag in der Schweiz (seit 2019) gewesen sein. Ersterer gab 2024 den wohl ersten Open-Access-Kommentar der deutschen Rechtswissenschaft heraus (Boehm et al., 2024), letzterer publizierte in den Jahren 2018–2024 bislang 55 Monographien. Auch der Verein für Recht und Digitalisierung e.V. (VRD) engagiert sich seit 2021 mit dedizierten Open-Access-Schriftenreihen unter der Marke digital|recht (Jüngels, 2023), und zwar den "Schriften zum Immaterialgüter-, IT-, Medien-, Daten- und Wettbewerbsrecht" (bislang 20 Bände) und "Staat und digitale Gesellschaft" (bislang 6 Bände).

Nachdem das Open-Access-Modell auch von etablierten Verlagen entdeckt wurde, gehörte der Universitätsverlag Göttingen zu den frühesten und engagiertesten Akteuren mit rechtswissenschaftlichem Programm – sowie der Nomos-Verlag in Baden-Baden, der 275 Open-Access-Bücher in der Nomos eLibrary verzeichnet. Auch konservativere Verlage verfügen mittlerweile über Open-Access-Monografien, wie beispielsweise Mohr Siebeck mit 204 Titeln und Duncker & Humblot mit 74 Titeln (Stand jeweils Oktober 2024). Der in der Rechtswissenschaft dominierende Verlag C.H. Beck beschränkte sich bislang darauf, 2024 einen renommierten Printkommentar als "Grundgesetz für jeden" im Internet freizuschalten – wenngleich ohne OA-Lizensierung.

Diszipli­näre Reposi­torien

Disziplinäre Repositorien spielen in der Rechtswissenschaft bislang eine untergeordnete Rolle. Zu den wenigen Repositorien in der Rechtswissenschaft gehören:

  • ²Dok (gesprochen "Inter-Zwei-Dok"): Das juristische Open Access-Repositorium des Fachinformationsdienstes für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung an der Staatsbibliothek zu Berlin steht allen rechtswissenschaftlich Forschenden offen und archiviert neben wissenschaftlichen Fachpublikationen und Forschungsdaten auch Blogbeiträge.
  • SSOAR (Social Science Open Access Repository): Der Volltextserver des GESIS Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften bedient fünf "Communities", darunter auch die Rechts- und Verwaltungswissenschaft mit über 3.000 archivierten Dokumenten (Stand Oktober 2024).
  • LawArXiv: Der juristische Preprint-Server sollte eine "open access community for legal scholarship" schaffen, wurde aber nach 1.390 aufgenommenen Dokumenten geschlossen, nimmt keine neuen Einreichungen mehr an und ist mittlerweile auf 160 Dokumente geschrumpft.
  • Fachrepositorium zum Schweizer Recht: Das durch einen gemeinnützigen Verein in der Schweiz getragene und von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich unterstützte Repositorium.ch bietet freie Zugänglichkeit, semantische Suche und eine offene API, teilt aber die Anzahl der archivierten Medien nicht mit.

Für juristische Forschungsdaten und Publikationen werden deshalb immer wieder allgemeine Repositorien wie Zenodo (Beispiel 1, Beispiel 2) genutzt. Eine Übersicht zu relevanten Repositorien bietet das Open Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR).

Video über das Zeitveröffentlichungsrecht

Quelle: Brehm, E. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen, open-access.network. https://doi.org/10.5446/51789 (CC BY 3.0 DE)

Literatur

  • Boehm, F., Euler, E., Klimpel, P., Rack, F., Weitzmann, J. (2024). Creative Commons Public License (CCPL) – Kommentar und Handbuch für die Rechtspraxis, im Erscheinen beim Carl Grossmann Verlag. https://openrewi.org/creative-commons-public-license-ccpl
  • Chiofalo, V., Milas M. (2023). Die geschlossene Gesellschaft der Rechtswissenschaft: Chancen und Grenzen von Open Educational Resources, ZDRW – Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 10, 168–187. https://doi.org/10.5771/2196-7261-2023-2
  • Hamann, H. (2016). Freier Zugang zur juristischen Fachliteratur im Spiegel der Open-Science-Bewegung. sui generis – die juristische Open-Access-Zeitschrift, 96–104. https://doi.org/10.21257/sg.28
  • Hamann, H. (2019). Lizenzmodelle juristischer Internetzeitschriften: Zur vernachlässigten normativen Dimension des "Open Access". Sonderheft der RW – Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung, 85–111. https://doi.org/10.5771/9783748903659-91
  • Hamann, H. (2023). Urheberrecht als Ermöglichungsinfrastruktur für Open-Access-Publikationen?, ZUM – Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 67, 410–419. https://hanjo.1hamann.de/research/zum2023-410.pdf
  • Hamann, H., & Hürlimann, D. (2019). Open Access bei der Veröffentlichung rechtswissenschaftlicher Fachliteratur – was soll das? Sonderheft der RW – Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung, 3–30. https://doi.org/10.5771/9783748903659-9
  • Krujatz, S. (2012). Open Access. Der offene Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und die ökonomische Bedeutung urheberrechtlicher Ausschlussmacht für die wissenschaftliche Informationsversorgung. Mohr Siebeck. https://www.mohrsiebeck.com/buch/open-access-9783161519987
  • Radtke, T. (2022), Die Hintertür zu mehr Open Access?, GRUR – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 124, 1562–1568. https://radtke.cc/publikationen/GRUR2022,1562.pdf
  • Severin, A., Egger, M., Eve, M. P., & Hürlimann, D. (2020). Discipline-specific open access publishing practices and barriers to change: an evidence-based review. F1000Research. https://doi.org/10.12688/f1000research.17328.2
  • Spindler, G. (Hrsg.) (2006). Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen. Universitätsverlag Göttingen. https://doi.org/10.17875/gup2006-115

Weiterführende Literatur

Bearbeitung der Inhalte dieser Seite: Prof. Dr. Dr. Hanjo Hamann, EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Stand: Oktober 2024)