8. Bibliotheks­kongress Leizpzig 2022: #FreiräumeSchaffen
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Intro Der Weg einer Publikation Quelle: verändert nach Rücknagel, J. & Schmeja, S. (2021). Open Access Basics - How to publish and What to Consider? (S.4). Zenodo. http://doi.org/10.5281/zenodo.4530414 ( CC BY 4.0 International ) Das erfahren Sie in diesem Artikel 1 Autor*innen können ihre Publikation als Erstveröffentlichung oder Zweitveröffentlichung frei verfügbar machen. 2 Bei der Auswahl des Publikationsortes sind Kriterien wie die thematische Ausrichtung, Qualität und Kosten zu beachten. 3 Im Zuge der Veröffentlichung sollten Autor*innen auf die Vergabe von Nutzungsrechten achten. Wissenschaftliches Publizieren Erst wenn Wissenschaftler*innen ihre Forschungsergebnisse publizieren, werden ihre Erkenntnisse sichtbar und können entsprechend gewürdigt und zitiert werden. Für lange Zeit war das Publizieren in Printmedien, z. B. als Zeitschriftenartikel, Buch oder Beitrag in Sammelbänden die gängigste Möglichkeit, wissenschaftliche Information dauerhaft festzuhalten und zu verbreiten. Durch die Möglichkeit elektronischer Veröffentlichungen und vor allem durch Open Access ist eine Vielzahl alternativer Publikationsmöglichkeiten entstan­den. Dies erhöht signifikant die Zitierhäufigkeit und damit auch die Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen ( Swan, 2010; Li et al., 2018 ). Welche Aspekte bei der Open-Access-Publikation zu beachten sind, wird im Folgenden aufgezeigt. Wissenschaftler*innen können durch ihr eigenes Publikationsverhalten den Wandel zu einer offenen Wissenschaftskommunikation aktiv mitgestalten. Wie, steht in diesem Praxistipp "Open Access unterstützen" . Praxistipp Welche Publikationsvarianten von Open Access gibt es? Welche kommen für mich in Frage? Wo kann ich gemäß Open Access publizieren? Wie finde ich ein passendes Journal? Was erwarten Forschungsfördernde? Die Antworten gibt's hier in unserem Praxistipp: Wo und wie offen publizieren? Eine Einführung in Open Access Praxistipp Eine Zusammenstellung von Einzelaufgaben und Leistungen, die im wissenschaftlichen Open-Access-Publikationsprozess möglich sind, bietet der Leistungskatalog des Projekts AuROA (Autor:innen und Rechtssicherheit für Open Access), das sich von 2021 bis 2023 mit den heterogenen und komplexen Bedarfen, Perspektiven und Anforderungen an Open-Access-Publizieren in buchaffinen Disziplinen beschäftigt hat. Publikationswege Quelle: Hauss, J. (2026). Wege des Open Access. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.21821081 ( CC BY 4.0 International ) Am Anfang einer Publikation steht in der Regel die Entscheidung, wie die For­schungsergebnisse veröffentlicht werden sollen. Gründe für das Open-Access-Publizieren gibt es viele, diese sind auf der Seite Gründe und Vorbehalte zusammengefasst. Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Open-Access-Strategien unterscheiden: der goldene und der grüne Weg . Der goldene Weg bezeichnet die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke als Artikel in Open-Access-Zeitschriften , als Open-Access-Monografie oder als Beitrag in einem Open Access erscheinenden Sammelwerk oder Konferenz­band. Diese Literatur ist unmittelbar mit Erscheinen frei zugänglich und nachnutzbar , ohne Embargofrist . Der grüne Weg meint das Bereitstellen von Forschungsergebnissen auf institutionellen oder disziplinären Repositorien . Dies kann auch parallel oder nachträglich zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder einem Verlag als Zweitveröffentlichung geschehen. Auswahl des Publikationsortes Bei der Auswahl des Publikationsortes spielen mehrere Parameter eine Rolle, die für Closed-Access - und Open-Access-Veröffentlichungen größtenteils gleich sind. Darunter zählen die thematische Ausrichtung, die Art der Qualitätssiche­rung, das Ansehen im Fach sowie gegebenenfalls die Lizenz bedingungen, unter denen die Publikationen bereitgestellt werden, oder die Höhe etwaiger Publikationsgebühren . Im Kontext von Open Access spielen zunehmend die Vorgaben von Förderinstitutionen eine Rolle. Bei den Förderern finden sich nicht nur Regelungen, dass geförderte Wissenschaftler*innen Open Access publizieren sollen, sondern teilweise auch konkrete Anforderungen an die Publikationsorte ( Dreher, 2020; Rücknagel, 2021 ). Weitere Informationen zu den Förderauflagen sowie eine Liste an Förderinstitutionen stellen wir auf der Seite Finanzierung bereit. Die Vorteile einer Open-Access-Dissertation Quelle: Becklas, C., Hauss, J. (2024): Die Vorteile einer Open Access Dissertation. open-access.network, Technische Informationsbibliothek (TIB) et al. https://doi.org/10.5446/68305#t=00:00,01:15 ( CC BY 3.0 DE ) Quelle: Brinken, H. & Rücknagel, J. (2021). Open Access – Das sind Ihre Möglichkeiten für die Publikation von Artikeln. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.5045255 ( CC BY-SA 4.0 ). Praxistipp Die folgenden Tools können hilfreich sein, passende Open-Access-Publikationsorte für das eigene Manuskript zu finden: oa.finder (Recherchetool für wissenschaftliche Publikationsorgane; entwickelt von open-access.network ) B!SON (Empfehlungstool für Open-Access-Zeitschriften, entwickelt von TIB und SLUB Dresden ) Erstveröffentlichung (goldener Weg) Geeignete Zeitschriften/Verlage finden Ist eine originäre Open-Access-Publikation über den goldenen Weg z. B. als Zeitschriftenartikel, Monografie oder Beitrag in einem Sammelband geplant, empfiehlt es sich, zunächst nach geeigneten thematischen Zeitschriften bzw. Verlagen mit Open-Access-Angeboten zu suchen. Auf unserer Seite Informationen für verschiedene Fächer haben wir für verschiedene Disziplinen Informationen bereitgestellt, die hilfreiche Anhaltspunkte als Einstieg bieten können. Open-Access-Zeitschriften können über das Directory of Open Access Journals (DOAJ) oder die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) recherchiert werden. Für Open-Access-Bücher bietet das Directory of Open Access Books (DOAB) oder die Online library and publication platform (OAPEN) eine erste Anlaufstelle. Auch über Gespräche mit Kolleg*innen lassen sich geeignete Publikationsorte finden. Bietet ein Verlag den goldenen Weg nicht an, lohnt oft die konkrete Nachfrage beim Verlag, ob der Artikel in einem Repositorium veröffentlicht werden kann. Qualitätskriterien Open-Access-Publikationen durchlaufen ebenso Qualitätssicherungs­verfahren wie herkömmliche Veröffentlichungen. Auch die Begutach­tungsverfahren unterscheiden sich nicht, vom klassischen Peer Review und Editorial Review bis zum Open-Peer-Review -Verfahren ist hier alles zu finden. Eine Orientierung bei der Auswahl eines geeigneten Verlages für Open-Access-Bücher bieten die Qualitätsstandards für Open-Access-Monografien und -Sammelbände ( AG Universitätsverlage, 2018 ). Bei der Qualitätsbewertung zur Auswahl einer Zeitschrift kann auch die Checkliste zur Qualität von Open-Access-Zeitschriften helfen ( Brinken et al., 2021 ). Weitere Informationen dazu finden sich auf den Seiten Open-Access-Zeitschriften und Open Access bei Monographien . Die Wirksamkeit und Sichtbarkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen spielen für den Reputationsgewinn und damit für die Karrierechancen einzelner Wissenschaftler*innen eine wichtige Rolle. Studien zeigen, dass die Zitierhäufigkeit von Open-Access-Publikationen zumeist weitaus höher ist als bei Closed-Access-Veröffentlichungen. Übersichten dazu bieten der Open Access Citation Advantage Service oder die groß angelegte Analyse der Verbreitung und Wirkung von Open-Access-Artikeln von Piwowar und Kollegen ( Piwowar et al., 20 18 ). Journal Citation Reports veröffentlicht jährlich den Journal Impact Factor zur Messung der Zitierhäufigkeit von Artikeln in wissenschaftlichen Zeitschriften und umfassen darin auch Open-Access-Zeitschriften. Als Alternative zu den traditionellen bibliometrischen Kennzahlen haben sich sogenannte Altmetrics herausgebildet, die verschiedene Web-Reaktionen auf eine wissenschaftliche Publikation einbeziehen. Finanzierung Anders als im Closed Access, bei dem Bibliotheken und Leser*innen für den Zugang zahlen, erfolgt die Finanzierung von Open-Access-Publikatio­nen an anderer Stelle. Hier ist das sogenannte Author-Pays-Modell sehr verbreitet, bei dem die Autor*innen für die Veröffentlichung ihrer Werke Publikationsgebühren ( Article Processing Charges, APCs oder Book Processing Charges, BPCs ) zahlen. Hierzu hilft meist ein Blick auf die Webseite der Zeitschriften oder Verlage. Auch im DOAJ sind Informa­tionen zur Höhe der Publikationsgebühren hinterlegt. Ein Großteil der dort gelisteten Open-Access-Zeitschriften ist allerdings sowohl für Leser*­innen als auch für Autor*innen kostenfrei ( Morrison, 2018 ). Diese Zeit­schriften werden z. B. von Fachgesellschaften, wissenschaftlichen Einrich­tungen, Bibliothekskonsortien oder Ehrenamtlichen unterhalten. Für Open-Access-Bücher stellen die von Universitäten oder deren Bibliothe­ken betriebenen wissenschaftsnahen Verlage sowie von Wissenschaft­ler*innen gegründete Verlagsinitiativen (wie z. B. der Zusammenschluss ScholarLed ) eine preiswerte und qualitativ hochwertige Alternative zu kommerziellen Verlagen dar. Genaue Informationen zur Finanzierung von Open-Access-Artikeln und -Büchern finden sich auf der Seite Finanzierung . Viele Forschungseinrichtungen verfügen über einen Publikationsfonds , aus dem Open-Access-Publikationsgebühren gezahlt werden können. Die Verwaltung der Fonds ist meist an Bibliotheken angesiedelt. Zudem bieten manche Open-Access-Verlage die Möglichkeit einer institutionellen Mitgliedschaft an, die einem Rabatt-Modell ähnelt. Einrichtungen zahlen für die Mitgliedschaft eine jährliche Gebühr und ermöglichen so ihren Mitgliedern, kostenlos oder zu einer reduzierten Gebühr in der jeweiligen Zeitschrift zu veröffentlichen. Darüber hinaus werden über Transforma ­t ion sverträge, wie z. B. die DEAL-Verträge , Gebühren für einzelne hybride Open-Access-Artikel in Subskriptionzeitschriften zunehmend von Bibliothekskonsortien in einer vertraglich festgelegten Höhe übernom­men. Informationen hierzu bieten die Ansprechpartner*innen an der jeweiligen Einrichtung . Zunehmend rückt auch die konsortiale Förde­rung von echten Open-Access-Modellen in den Fokus, d.h. die Kosten werden von einem Konsortium übernommen und für Autor*innen fallen keine Publikationsgebühren an, unabhängig davon, ob ihre Einrichtung an der Finanzierung teilnimmt oder nicht. Einige Förderorganisationen übernehmen neben der Forschungsfinan­zierung auch die Publikationskosten von Artikeln in Fachzeitschriften und anderen Publikationen. Bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) können im Rahmen eines Förderantrags auch Publikationsmittel beantragt werden. In Österreich und der Schweiz haben FWF und SNF dezidierte Förderprogramme zur Finanzierung von Open-Access-Artikeln und -Büchern etabliert. Auch die Volkswagen-Stiftung übernimmt Publikationskosten der von ihr geförderten Projekte und erwartet Open-Access-Veröffentlichungen. Internationale Förderorganisationen wie der Wellcome Trust und auch das EU-Rahmenprogramm Horizon 2020 erstatten Publikationskosten für Open-Access-Artikel im Rahmen ihrer Förderungen. Eine Liste der Finanzierungsquellen für Open-Access-Bücher bietet zudem das Open Access Books Toolkit . Praxistipp Einen Überblick über Anforderungen an Open-Access-Zeitschriften und konkrete Kriterien, nach denen sich Autor*innen bei der Wahl eines geeigneten Publikationsortes richten können, gibt es hier im Praxistipp Qualität von OA-Zeitschriften – wo publizieren und wo lieber nicht? Open Access und Forschungförderer Hier finden Sie eine Einführung. Video zur Finanzierung von Open-Access-Artikeln Quelle: Becklas Dorow, C., Hauss, J. (2026). Open-Access-Artikel finanzieren – welche Wege gibt es?. Technische Informationsbibliothek (TIB), open-access.network. https://doi.org/10.5446/73319 ( CC BY 3.0 DE ) Finanzierung von Open-Access-Monographien Quelle: Brinken, H. (2020). Finanzierung von Open-Access-Monographien, open-access.network. https://doi.org/10.5446/49535 ( CC BY 3.0 DE ) Zweitveröffentlichung (grüner Weg) Nicht immer ist es möglich, die Erstveröffentlichung Open Access zu publizieren, z. B. wenn keine geeignete Open-Access-Zeitschrift zur Verfügung steht. Trotz­dem kann eine Publikation Open Access veröffentlicht werden – als Zweitveröff­entlichung auf einem Repositorium. Die Anforderungen der Förderorganisatio­nen oder der eigenen Einrichtung nach Open Access können so erfüllt werden und die Publikation auch auf diesem Wege weltweit für alle frei zugänglich gemacht werden. Geeignetes Repositorium finden Die (Selbst-)Archivierung bzw. Zweitveröffentlichung von Publikationen kann auf institutionellen oder disziplinären Repositorien erfolgen. Welche Repositorien sich in welchem Fach anbieten, ist für einzelne Disziplinen auf der Seite Informationen für verschiedene Fächer aufgeführt. Eine Übersicht bieten auch das Open Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) sowie das Registry of Open Access Repositories (ROAR) . Für die Bereitstellung von Publikationen auf einem institutionellen oder disziplinären Repositorium fallen keine Kosten für Autor*innen oder Leser*innen an. Was bei der (Selbst-)Archivierung speziell zu beachten ist, ist nach Ländern in unserer Rechtssektion nachzulesen. Rechte bei der Zweitveröffentlichung Die meisten Verlage erlauben die parallele Bereitstellung von Werken in Repositorien. Eine Übersicht über die Open Access Policies vieler Zeit­schriftenverlage liefert Sherpa Romeo . Oft darf dabei die letzte Autoren­version nach dem Peer Review (akzeptierte Manuskriptversion) oder die vom Verlag publizierte Endfassung verwendet werden. Verlagsverträge sollten so gestaltet sein, dass sich die Autor*innen die Rechte zur frei zugänglichen Online-Archivierung von Werken sichern. Idealerweise räumen sie dem Verlag nur einfache Nutzungsrechte für die beabsichtig­ten Nutzungsarten ein, keine ausschließlichen Nutzungsrechte. Falls dies nicht möglich ist und keine alternative Veröffentlichungsoption verfügbar ist, können Autor*innen erwägen, dem Verlagsvertrag einen Zusatz bei­zufügen, um sich ihrerseits das einfache Nutzungsrecht für die Online­nutzung auf einem Repositorium vorzubehalten. Auf der Seite Verlags­verträge stehen hierfür verschiedene Lösungsansätze zur Verfügung. Laut § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes dürfen Urheber*innen wissenschaftliche Beiträge, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschung entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinendem Sammlung ver­öffentlicht wurden, nach einer Frist von 12 Monaten zweitveröffentlichen. Eine Bereitstellung in einem Repositorium ist also in diesen Fällen laut Zweitveröffentlichungsrecht möglich, auch wenn dem Verlag ausschließ­liche Nutzungsrechte eingeräumt wurden ( Brehm, 2021 ). Einen Überblick zum Thema Zweitveröffentlichung bietet diese Handreichung vom Kom­munikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) der Universität Konstanz . Bei der originären Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften oder -Verlagen gestaltet sich die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung leichter. Diese erlauben in der der Regel eine weitere Bereitstellung der Dokumente auf einem Repositorium unter Nennung des Ortes der Erstveröffentlichung. Auf OpenDOAR kann man nach Repositorien suchen Hier direkt reinklicken! Rechtsfragen Hier finden Sie eine Einführung. Rechtliche Rahmenbedingungen Wie genau funktionieren Creative-Commons-Lizenzen? Quelle: Brinken, H., Hauss, J. & Rücknagel, J. (2021). Wie genau funktionieren Creative-Commons-Lizenzen? open-access.network. https://doi.org/10.5446/52952 ( CC BY 3.0 DE ) Quelle: Mayr, C. (2019). CC-Lizenzen Schaubild ( CC BY-ND 4.0 ) Autor*innen, die ihre Arbeiten Open Access verfügbar machen wollen, sollten einige rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Zentral ist, dass sie selbst über das Recht zur Online-Verwertung ihrer Dokumente verfügen. Dies ist allerdings in standardmäßigen Verlagsverträgen nicht zwingend gegeben. Eine Übersicht über die rechtliche Lage in Deutschland, Österreich und der Schweiz findet sich auf der Seite Rechtsfragen . Hier werden Informationen zum Urhe­berrecht, dem Bereitstellen von Dokumenten in Repositorien, Verlagsverträgen, Lizenzen, Haftungsrecht sowie dem Datenschutz gegeben. Open-Access-Lizenzen Ein wichtiger Aspekt von Open Access ist die Nachnutzung der Publikationen. Damit deutlich wird, welche Rechte Dritte bei der (Nach-)Nutzung der Forschungsergebnisse haben, werden Nutzungslizenzen vergeben. Dabei ist es den Autor*innen selbst überlassen, wie frei sie die Nutzung ihrer Werke zulassen wollen. Es wird empfohlen, ein freies, weltweites Zugangsrecht zu einer Publikation zu gestatten und deren Nachnutzung. Die Vergabe freier Lizenzen durch Autor*innen ist in Absprache mit dem jeweiligen Verlag zu tätigen oder richtet sich ggf. nach den Lizenzvorgaben der Repositorien. Im Bereich von Wissenschaft und Forschung sind die offenen Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) am weitesten verbreitet. Eine Übersicht über verschiedene Open-Content-Lizenzmodelle bietet die Seite Lizenzen . Die Einräumung bestimmter Nutzungsrechte anhand solcher Lizen­zen vereinfacht die Rechtsdurchsetzung bei Missbrauch und gibt den Nutzer*in­nen explizite Hinweise darauf, wie das Dokument weiter verwendet werden darf. Gleichzeitig behält der/die Autor*in die Möglichkeit, weitere, über die durch die Lizenz hinausgehende, Nutzungen in gesonderten Verträgen zu erlauben. Predatory Journals / Raubverlage Leider gibt es auch Zeitschriften, die das Erheben von Publikationsgebühren ausnutzen. Solche Predatory Journals , gegründet von sogenannten Raubver­lagen, versuchen teils massiv Wissenschaftler*innen anzuwerben, um in ihren Zeitschriften zu veröffentlichen, ohne die üblichen Standards guter wissen­schaftlicher Praxis einzuhalten. So gibt es keine Qualitätssicherung, beispiels­weise in Form von Peer Review, und keine ausreichende redaktionelle Bearbeitung. Damit schaden solche Predatory Journals der Wissenschaft, denn so werden auch qualitativ minderwertige Beiträge publiziert, die nicht auf ihre wissen­schaftlichen oder ethischen Standards hin untersucht wurden. Publikationen in solchen unseriösen Zeitschriften können der Reputation von Wissenschaftler*­innen erheblichen Schaden zufügen – von einer Einreichung bei diesen Zeitschriften ist daher dringend abzuraten. Quelle: Monash Health Library. Predatory Publishing A-Z Elements ( CC BY-NC 4.0 ) Online-Kurs Hier finden Sie unseren Online-Kurs Predatory Journals erkennen und vermeiden. Sicher publizieren in der Wissenschaft Praxistipp Predatory Journals erkennen Dabei ist es für Autor*innen nicht immer ganz einfach zu erkennen, ob es sich bei einer Zeitschrift um ein Predatory Journal handelt, denn die Anbieter*innen geben sich große Mühe, ihre Zeitschriften seriös erschei­nen zu lassen. Auf professionell aussehenden Webseiten werden zum Teil ganze Editorial Boards mit gefälschten Namen versehen oder be­kannte Forscher*innen teils ohne deren Wissen als Herausgeber*innen aufgeführt. Die Checkliste zur Qualität von Open-Access-Zeitschriften kann hier bei der Entscheidungsfindung helfen ( Brinken et al., 2021 ). Weitere Kriterien für die Beurteilung der Seriosität einer Zeitschrift liefert auch die Webseite Think. Check. Submit. Hilfreich kann auch ein Gespräch mit Kolleg*innen sein, ob diese schon einmal etwas von der Zeitschrift gehört haben. In jedem Fall sollte im Verdachtsfall auf die Zeitschrift aufmerksam gemacht werden. Mit offenen Augen und dem richtigen Bewusstsein können versehentliche Publikationen in Raubverlagen verhindert werden. Eine ausführliche Übersicht über das Thema Predatory Publishing und Raubverlage inkl. Beispielen, Checklisten usw. findet sich bei Maxl & Ferus (2023) . Weiterführende Informationen finden Sie in einer Übersicht von Helmholtz Open Science und einem Fact Sheet des Science Media Centers Germany . Darüber hinaus existiert ein Kriterienkatalog zur Erkennung von qualitativ hochwertigen Journals und von sogenannten Fake-Journals . Die Monash Health Library hat die nützlichen Predatory publishing A-Z elements veröffentlicht. Literatur AG Universitätsverlage. (2018, September 11). Qualitätsstandards für Open-Access-Monografien und -Sammelbände . https://ag-univerlage.de/?p=1974 Brehm, E. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen. https://doi.org/10.5446/51789 Brinken, H., Rücknagel, J., & Wenninger, A. (2021). Checkliste zur Qualität von Open-Access-Zeitschriften . Zenodo. http://doi.org/10.5281/zenodo.4643853 Dreher, L. (2020, August 27). Open-Access-Vorgaben in EU-Projekten . OpenAccessTalk. http://doi.org/10.5281/zenodo.4048489 Li, Y., Wu, C., Yan, E., & Li, K. (2018). Will open access increase journal CiteScores? An empirical investigation over multiple disciplines. PLOS ONE , 13(8), e0201885. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0201885 Maxl, G., & Ferus, A. (2023, June 6). Predatory und andere fragwürdige Praktiken in der wissenschaftlichen Kommunikation . Open Access Talk. https://doi.org/10.5281/zenodo.8010590 Morrison, H. (2018, January 31). DOAJ APC information as of Jan 31, 2018. Sustaining the Knowledge Commons / Soutenir Les Savoirs Communs. Open Access Scholarship / Littérature Savante En Libre Accès . https://sustainingknowledgecommons.org/2018/02/06/doaj-apc-information-as-of-jan-31-2018/ Piwowar, H., Priem, J., Larivière, V., Alperin, J. P., Matthias, L., Norlander, B., Farley, A., West, J., & Haustein, S. (2018). The state of OA: a large-scale analysis of the prevalence and impact of Open Access articles. PeerJ , 6 , e4375. https://doi.org/10.7717/peerj.4375 Projekt AuROA (2023). Leistungskatalog für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen . Essen. https://zenodo.org/record/7561443 Rücknagel, J. (2021, April 15). Fördererauflagen zu Open Access - was gilt es zu beachten? OpenAccessTalk. http://doi.org/10.5281/zenodo.4694320 Rücknagel, J., & Schmeja, S. (2021, January 28). Open Access Basics - How to publish and What to Consider? OpenAccessTalk. http://doi.org/10.5281/zenodo.4530414 Swan, A. (2010). The Open Access citation advantage: Studies and results to date . https://eprints.soton.ac.uk/268516/ Weiterführende Literatur Forschungszentrum Jülich, Zentralbibliothek (2022). Predatory Publishers. "Schwarze Schafe" im Wissenschaftsbetrieb. Checkliste. URL: https://www.fz-juelich.de/de/zb/open-science/predatory-publishers Reimer N., & Halbherr, V. (2021). Kriterienkatalog zur Erkennung von qualitativ hochwertigen Journals und von sogenannten Fake-Journals. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.5031928 Schmitz, J., & Schmeja, S. (2019). Bericht zum Workshop "Was tun, wenn es passiert ist? Umgang mit Publikationen, die bei einem Predatory Journal eingereicht wurden." https://doi.org/10.5281/zenodo.3553616 Solomon, D. J., & Björk, B.-C. (2012). A study of open access journals using article processing charges. Journal of the American Society for Information Science and Technology , 63 (8), 1485–1495. https://doi.org/10.1002/asi.22673...
Finden Sie hier Antworten zu rechtlichen Fragen Rechtsfragen in Deutschland Rechtsfragen in Österreich Rechtsfragen in der Schweiz Lizenzen Verlagsverträge Datenschutz bei Open Access Datenschutz ist insbesondere dann von Interesse, wenn es um die Open-Access-Publikation von Forschungsdaten bzw. Data Sharing geht. In manchen Fachgebieten wie z.B. der Medizin oder der Psychologie sind Fragen des Datenschutzes im Zusammenhang mit Open Access besonders wichtig, da dort schützenswerte Personendaten bearbeitet werden können. Datenschutzfragen sind durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. In der Schweiz gilt das Bundesgesetz für den Datenschutz ( DSG, SR 235.1 ). Für Hochschulen sind in der Regel die jeweiligen kantonalen Datenschutzgesetze einschlägig. Weitere Details zum Thema Datenschutz und Forschungsdaten gibt die Seite forschungsdaten.info ....
Rechtliche Grundlagen für Verlagsverträge Ein Verlagsvertrag ist ein spezieller, formfreier Vertrag, der in der Regel beim Publizieren eines Aufsatzes in einer Fachzeitschrift oder in einem Sammelband oder beim Publizieren einer Monografie zwischen Urheber*in und Verlag geschlossen wird. Er regelt, in welchem Umfang die Verwertungsrechte für die Publikation an den Verlag abgetreten werden. Deutschland Für Verlagsverträge in Deutschland gilt neben §§ 31–44 UrhG das Verlagsgesetz (VerlG) . Durch den Verlagsvertrag wird gem. § 8 VerlG im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt, das als Verlags­recht bezeichnet wird. Unabhängig von den im Verlagsvertrag einge­räumten Rechten dürfen Urheber*innen nach § 38 UrhG die Manuskript­fassung wissenschaftlicher Beiträge, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschung entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinendem Sammlung veröffentlicht wurden, nach einer Frist von 12 Monaten zweit­veröffentlichen . Eine Bereitstellung in einem Repositorium ist also in diesen Fällen laut Zweitveröffentlichungsrecht auch dann möglich, wenn dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden ( Brehm & Rücknagel, 2021 ). Österreich In Österreich zählt der Verlagsvertrag als eigener Vertragstyp, der in den §§ 1172 ff. ABGB geregelt ist. Wobei die wichtigsten auf Verlagsverträge anwendbaren Vorschriften im UrhG statuiert sind. Insoweit sind vor allem die §§ 23 und 24 sowie 26–37 UrhG besonders relevant. Gem. § 1172 ABGB verpflichtet sich der Urheber bzw. sein Rechtsnachfolger, das Werk dem Verleger zur Vervielfältigung und Verbreitung für dessen eigene Rechnung zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verleger, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dabei ist in der Regel mangels anderweitiger Vereinbarungen von einem Werknutzungs­recht gem. § 26 UrhG, mithin von einer ausschließlichen Rechtsübertra­gung auf den Verleger auszugehen. (Siehe dazu: Walter, 2008, S. 820ff. ). Schweiz In der Schweiz ist der Abschluss eines Verlagsvertrags nicht an die Einhaltung einer bestimmten Form gebunden ( Art. 380 ff. OR ). Ein E-Mail-Austausch oder die Zusendung des Manuskripts vom Urheber an den Verlag mit der Bitte um Veröffentlichung gelten rechtlich als Verlags­vertrag, wenn der Verlag die Publikation vornimmt oder sie zumindest verspricht. Urhebergesetzliche Schrankenregelungen gelten in der Schweiz auch, wenn die entsprechenden Rechte übertragen wurden. Ein Beispiel ist die Schrankenregelung zugunsten des betriebsinternen Gebrauchs ( Art. 19 Abs. 1 lit. c URG ); dieser ist aber an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Ein Verbot der Rechtseinräumung bezüglich unbekannter Nutzungsarten kennt das schweizerische Recht nicht. Wurden vor 1995 "sämtliche Urheberrechte" eingeräumt, so sind davon auch die heute gebräuchlichen Online-Rechte betroffen. Weitere Informationen zu Verlagsverträgen und rechtlichen Fragen in Bezug auf die Schweiz gibt es bei der Hauptbibliothek der Universität Zürich . Verträge mit internationalen Verlagen Bei Verträgen mit internationalen Verlagen gilt grundsätzlich dasselbe wie bei deutschen Verlagen. Sollten die Verträge nur auf Englisch vorliegen, muss hier insbesondere darauf geachtet werden, dass dem Verlag keine exclusive rights eingeräumt werden. Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen Quelle: Brehm, E. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen, open-access.network. https://doi.org/10.5446/51789 ( CC BY 3.0 DE ) Praxistipp Hier finden Sie eine Handreichung des Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) der Universität Konstanz zum Thema Zweitveröffentlichen sowie eine Informationsseite des BMBF zum Thema Zweitveröffentlichungsrecht. Praxistipp Weitere rechtliche Hinweise in Bezug auf Österreich gibt das Open Science Network Austria (OANA) . Je nach Verlag und Zeitschrift sind die verbleibenden Rechte umfassender oder limitierter, wobei inzwischen viele Verlage dazu übergegangen sind, ihren Autor*innen die Selbstarchivierung in einem Dokumentenserver ausdrücklich zu erlauben. Open Policy Finder bietet ein Tool an, mit dem Archivierungsregeln von einzelnen Zeitschriften oder Verlagen recherchiert werden können. Ein Honorar kann zwar im Verlagsvertrag vereinbart werden und gilt stillschwei­gend als vereinbart, wenn üblicherweise nur mit der Ablieferung eines Manus­kripts gegen Honorarzahlung gerechnet werden darf. Das Honorar gehört aber nicht zu den Hauptleistungspflichten, den sogenannten Kardinalspflichten im Verlagsvertrag. Obwohl das Verlagsgesetz keine Bestimmungen über andere Rechte als Vervielfältigung und Verbreitung enthält, wird dem Verlag regelmäßig auch das ausschließliche Nutzungsrecht über andere Verwertungshand­lungen erteilt (zum Beispiel das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das für Veröffentlichungen im Internet gilt). Die Formulierung im Verlagsvertrag ist entscheidend – und dabei herrscht Vertragsfreiheit. Die verschiedenen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte können dabei einzeln vergeben werden. Vertragliche Regelungen gehen den dispo­sitiven gesetzlichen Bestimmungen vor. Zu unterscheiden sind folgende Fälle: Übertragung von Urheberrechten In Deutschland ( §29 UrhG ) und Österreich ( § 23 UrhG ) ist das Urheberrecht nicht übertragbar. In der Schweiz ist das Urheberrecht übertragbar ( Art. 16 URG ). Autor*innen können ihre Rechte dem Verlag abgeben. Beispiel: In einer Vertragsformulierung wird "das Urheberrecht räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt eingeräumt". Lizenzierung/Nutzungsrechte Autor*innen behalten ihre Urheberrechte, räumen aber Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte ein. Einräumung einer ausschließlichen Lizenz /ausschließlicher Nutzungsrechte: Autor*innen verpflichten sich, keine anderweitigen Lizenzen am entsprechenden Werk zu erteilen. Beispiel: "Der Autor überträgt dem Verlag räumlich und inhaltlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes." Einräumung einer einfachen Lizenz/einfacher Nutzungsrechte : Autor*innen dürfen anderen Personen oder Organisation weitere (einfache) Lizenzen/einfache Nutzungsrechte einräumen. Beispiel: "Für eine Online-Veröffentlichung des Werkes wird dem Verlag ein einfaches Nutzungsrecht ohne Benutzungspflicht eingeräumt." Selbstarchivierung vertraglich durchsetzen Während sich bei in der Vergangenheit geschlossenen Verträgen die Frage stellt, welche Regelungen der Vertrag hinsichtlich einer elektronischen Sekundärver­breitung des Werks enthält, gibt es beim Abschluss neuer Verlagsverträge verschiedene Möglichkeiten, eine Open-Access-Parallelbereitstellung vertraglich durchzusetzen. Einige Autor*innen, die ihre Artikel in kostenpflichtigen Zeit­schriften veröffentlichen, sich aber trotzdem das Recht der parallelen Open-Access-Bereitstellung vorbehalten wollen, streichen bestimmte Formulierungen in den Verträgen, bevor sie diese unterzeichnen. Eine andere Möglichkeit ist die Ergänzung der zu unterschreibenden Verträge durch Vertragszusätze oder Textpassagen, um so die eigenen Rechte für eine Verfügbarmachung im Open Access zu sichern. Dies wird bereits von vielen Wissenschaftseinrichtungen auch ausdrücklich erwartet. Beispielsweise fordert die Universität Zürich ihre Forschenden auf, beim Verlag "[...] eine rechtliche Absicherung einzuholen, die vollständige Arbeit – allenfalls nach Ablauf einer Sperrfrist – in ZORA [das institutionelle Repositorium] zugänglich zu machen." Streichungen im Verlagsvertrag Autor*innen können Verlagsverträge verändern, die ihre Rechte für eine Zweit­veröffentlichung in einem Repositorium einschränken, indem sie Ausdrücke wie exklusive Abgabe aller Rechte ebenso wie weitere einschränkende Formulie­rungen wie z. B. ausschließliche Nutzungs- oder Verwertungsrechte deutlich durchstreichen. Besonders darauf zu achten ist, dass der Begriff ausschließliche Rechte dem Verlag eine Rechtsposition einräumt, die Autor*innen selbst regelmäßig von der Verwertung ausschließt. Ein Begleitbrief sollte auf die Änderungen aufmerksam machen. Sollte ein Vertrag nur in elektronischer Form vorliegen, können Streichungen im Ausdruck vorgenommen werden. Wenn nur die elektronische Zustimmung vorgesehen ist, können Autor*innen den Verlag um die Bereitstellung in gedruckter Form bitten. Vertragszusätze Alternativ zu Streichungen können Autor*innen dem Verlagsvertrag einen Zusatz beifügen, um sich so das einfache Nutzungsrecht für die Onlinenutzung auf einem Dokumentenserver vorzubehalten. Dieser Zusatz muss vom Verlag gegengezeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Der bekannteste Vertragszusatz ist das SPARC Author's Addendum . Es wurde durch die Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition (SPARC) entwickelt, einem Zusammenschluss von Bibliotheken in den USA und Kanada mit dem Ziel, die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Kommunikationsmo­delle anzuregen, welche die Verbreitung von wissenschaftlicher Literatur stei­gern und den finanziellen Druck auf Bibliotheken reduzieren. Das Addendum besteht aus zwei Teilen: dem eigentlichen Vertragsanhang und einer Benutzungsanweisung. Mittels der Scholar's Copyright Addendum Engine von Science Commons und SPARC können Autor*innen je nach Wunsch ein Addendum in den Varianten Access – Reuse , Delayed Access und Immediate Access automatisch erstellen. Access – Reuse bedeutet, die Autor*innen behalten ausreichende Rechte, um den Artikel neben der Veröffentlichung in einem Verlag unter eine nichtkommerzielle Creative Commons (CC BY-NC) oder eine vergleichbare Lizenz zu stellen. Bei dem Delayed-Access-Modell können Autor*innen die Autorenversion sofort online bereitstellen, die Verlagsversion jedoch erst nach Ablauf von sechs Monaten. Immediate Access erlaubt dagegen, sofort bei Erscheinen sowohl die Verlagsversion als auch die Autorenversion online bereit zu stellen. Indes müssen Autor*innen sich über die Konsequenzen bewusst sein, wenn sie sich lediglich die einfachen Nutzungsrechte vorbehalten. Dies verhindert, dass sie den Beitrag einer Open-Access-Lizenz unterstellen können. Die Entscheidung über die Lizenzierung verbleibt in diesem Fall beim Verlag. Es ist daher vorzuziehen, den Verlagen überhaupt nicht erst ausschließliche Rechte einzuräumen . Will der Verlag die Streichungen oder Ergänzungen nicht akzeptieren, bleibt nur, dem Verlag deutlich zu machen, unter diesen Umständen keinen Vertrag mit ihm abzuschließen. Autor*innen müssen sich bewusst sein, dass die Veröffent­lichung von Büchern und Artikeln für die Verlage eine wirtschaftliche Tätigkeit ist. Die Verlage verdienen Geld mit der Veröffentlichung. Die Ankündigung, bei einem anderen Verlag zu veröffentlichen oder die Veröffentlichung ausschließ­lich in digitaler Form in einem Repositorium vorzunehmen, kann daher oftmals die Verlage zum Einlenken bewegen. Beispiele für ergänzende Textpassagen "Der Verlag stimmt zu, dass der Autor das nichtexklusive Recht behält, eine digitale Kopie des Dokumentes vor/während/nach der Publikation durch den Verlag zeitlich unbeschränkt auf einen öffentlich zugänglichen akademischen Non-Profit-Server zu legen. Der Autor verpflichtet sich, das Originaldokument auf dem akademischen Non-Profit-Server zu zitieren." oder (in Ländern mit übertragbarem Copyright) "Für eine Online-Veröffentlichung des Werkes wird dem Verlag ein einfa­ches Nutzungsrecht ohne Benutzungspflicht eingeräumt. Dem Autor steht es frei, das Werk mit dem Zeitpunkt des Erscheinens als Buchver­sion parallel kostenlos als PDF-Datei im Internet über seine Homepage, einen institutionellen Server oder ein geeignetes fachliches Repositorium öffentlich zugänglich zu machen." Auf Englisch "I hereby declare that I do not wish to transfer full copyright to (name of the publisher) but reserve the right to self-archive the article in full in an open access repository." Ein weiteres Beispiel für Vertragszusätze bieten die MIT-Libraries: Managing your Copyright . Der Nationale Open-Access-Kontaktpunkt OA2020-DE hat zudem ein Muster für einen Verlagsvertrag über ein wissenschaftliches Werk aufgesetzt. Literatur Brehm, E., & Rücknagel, J. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen . https://doi.org/10.5446/51789 Walter, M. M. (2008). Österreichisches Urheberrecht: Handbuch. 1. Teil: Materielles Urheberrecht, Leistungsschutzrecht und Urhebervertragsrecht . Verlag Medien & Recht. Weiterführende Literatur Brettschneider, P. (2020). Rechtsfragen beim Veröffentlichen - Rechtlichen Aspekten des Publizierens von Texten und Daten . https://doi.org/10.5281/zenodo.4018749 Brettschneider, P., & Universität Konstanz. (2020). Rechtsfragen beim Veröffentlichen . https://www.youtube.com/watch?v=CrvnMLxGppI&t=1s Hirtle, P. (2006). Author Addenda. An Examination of Five Alternatives. D-Lib Magazine , 12 (11). https://doi.org/10.1045/november2006-hirtle Mantz, R. (2006). Open Access-Lizenzen und Rechtsübertragung bei Open Access-Werken. In G. Spindler (Ed.), Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen (pp. 55–104). Universitätsverlag Göttingen. https://www.retosphere.de/files/Mantz,Open_Access-Lizenzen_und_Rechtsuebertragung_bei_Open_Access-Werken.pdf SPARC. (2006). Author Rights. Using the SPARC Author Addendum to secure your rights as the author of a journal article. https://sparcopen.org/wp-content/uploads/2016/01/SPARC-Author-Rights-Brochure-2006.pdf Spielkamp, M. & iRights.Lab (2015). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler. Geltende Rechtslage und Handlungsempfehlungen. Online verfügbar unter https://irights.info/wp-content/uploads/2017/09/zweitveroeffentlichungsrecht-20150425.pdf Steinhauer, E. W. (2007). Rechtsfragen und praktische Umsetzung von Open Access . https://kobra.uni-kassel.de/bitstream/handle/123456789/2007032317433/Kassel%20II.pdf?sequence=1 Thema Creative Commons + Lizenzen . (n.d.). IRights Info. https://irights.info/kategorie/themen/creative-commons-lizenzen Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Inhalte nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte sind....