Bundesrat zur Einführung eines Zweitverwertungsrechts

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"Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden. Er erwartet daher unter anderem, dass die neue Bundesregierung umgehend nachhaltige Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet."

Siehe die Pressemitteilung unter http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_6898/DE/presse/pm/2013/203-2013.html sowie kritische Würdigungen u.a. unter http://wisspub.net/2013/09/20/bundesrat-billigt-zweitverwertungsrecht/, http://www.tagesspiegel.de/wissen/open-access-in-der-wissenschaft-urheber-an-der-leine/8817746.html, http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=599 und http://archiv.twoday.net/stories/498217317/


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