Open Access und Forschungsförderer

Intro

Open-Access-Vorgaben in EU-geförderten Projekten

Quelle: Dreher, L. (2020). Open-Access-Vorgaben in EU-Projekten, open-access.network. https://doi.org/10.5446/48698 (CC BY 3.0 DE)

Das erfahren Sie in diesem Artikel

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Viele Förderorganisationen verpflichten ihre Förderempfänger*innen inzwischen zu Open Access und machen teilweise sehr konkrete Vorgaben zur Umsetzung.

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Zahlreiche Förderorganisationen unterstützen Wissenschaftler*&shyinnen bei Publikationskosten, die im Open Access entstehen können.

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Es gibt auch Programme, die gezielt Open Access fördern.

Förderer und ihre Vorgaben

Förderorganisationen spielen im Wissenschaftsbetrieb eine zentrale Rolle. In vielen Disziplinen ist Forschung ohne ihre Unterstützung praktisch unmöglich. Viele Förderer in Deutschland und im Ausland machen inzwischen verpflichtende Open-Access-Vorgaben für Publikationen, die unter ihrer Förderung entstehen. Vorreiter sind hier beispielsweise der Wellcome Trust (Großbritannien) sowie die Europäische Kommission.  

Falls Förderorganisationen festlegen, dass unter ihrer Förderung entstandene Forschungsergebnisse und -publikationen Open Access veröffentlicht werden müssen, können sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Pflicht zur Open-Access-Veröffentlichung von Forschungsdaten oder Projektveröffentlichungen (ggfs. mit Einhaltung einer Embargofrist) mindestens in einem Repositorium
  • Festsetzen von Höchstgrenzen für Embargofristen oder Pflicht zum Verzicht auf Embargofristen

Die meisten öffentlichen Förderorganisationen erwarten goldene Open-Access-Veröffentlichungen oder die Bereitstellung über den grünen Weg nach einer Embargofrist. Häufig verlangen sie die Verwendung freier Lizenzen. 

Es ist ratsam, die Vorgaben von Förderorganisation und Verlagen abzugleichen und sich bei Unklarheiten frühzeitig zu erkundigen. Viele Förderorganisationen haben Open Access Policies, in denen sie sich eindeutig positionieren. In der Regel klären die Policies auch konkrete Förderbedingungen. Hilfreiche Informa­tionen über spezifische Policies von Förderorganisationen bietet Open Policy Finder.

Im Folgenden werden die Open-Access-Vorgaben wichtiger Förderorganisatio­nen sowie deren Förderprogramme skizziert. Politische Positionierungen zu Open Access auf (supra-)nationaler Ebene finden Sie unter Positionen der Politik.

cOAlition S & Plan S

Video zu Plan S und Förderung

Quelle: Rooryck, J. (2020). Plan S and Funding. What is going to change?, open-access.network. https://doi.org/10.5446/49702(CC BY 3.0 DE)

Die 2018 ins Leben gerufene cOAlition S verfolgt mit Plan S die Strategie, den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen aus öffentlichen Förder­geldern sicherzustellen: Seit 2021 müssen Publikationen aus Forschungspro­jekten mit Förderung durch cOAlition-S-Mitglieder in Open-Access-Zeitschriften oder Open-Access-Publikationsplattformen veröffentlicht bzw. sofort und ohne Embargofrist in Open-Access-Repositorien öffentlich zugänglich gemacht werden (Rücknagel, 2021). Laut einer EU geförderten Studie (de Castro et al., 2024), hat Plan S die Open-Access-Gemeinschaft mobilisiert und neue Wege zur Verwirklichung eines umfassenden und sofortigen Open Access eröffnet.

Die cOAlition-S-Strategie 2026 – 2030 verfolgt das Ziel, ein schnelles, offenes, transparentes, vertrauenswürdiges und gerechtes System der wissenschaftlichen Kommunikation zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des unmittelbaren und nachhaltigen Open Access, der Ausbau digitaler Infrastrukturen sowie die Entwicklung fairer und langfristig tragfähiger Finanzierungs- und Publikationsmodelle. Auch Diamond Open Access, Preprints und die Chancen und Herausforderungen Künstlicher Intelligenz sollen berücksichtigt werden.

Im Fokus der Initiative stehen die 10 Prinzipien des Plan S. Diese gelten verbindlich für alle von cOAlition-S-Mitgliedern geförderten Projekte. Wesentliche Prinzipien sind (Rücknagel, 2021):

  • Autor*innen bzw. deren Institutionen behalten Rechte an den Publikationen.
  • Publikationen müssen mit der Veröffentlichung frei verfügbar und unter offener Lizenz veröffentlicht werden, bevorzugt CC BY.
  • Gegebenenfalls sollen nicht Autor*innen, sondern deren Einrich­tungen oder Förderorganisationen Publikationskosten übernehmen, die im Open Access entstehen.
  • Die Preisgestaltung der Publikationsorgane soll fair und transparent sein.
  • Hybride Publikationsformen sollen nicht gefördert werden, außer es liegen transformative arrangements vor.
  • Förderer sollen die Qualität der Forschungsleistung bewerten, nicht das Renommee des Publikationsorgans.

Über das von der cOAlition S bereitgestellte Journal Checker Tool kann ermittelt werden, ob eine Open-Access-Zeitschrift kompatibel mit den Anforderungen des Plan S ist. Das Journal Checker Tool ist ausschließlich für Förderorganisationen vorgesehen, die Mitglied der cOAlition S sind. Da die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) keine Mitglieder der cOAlition S sind, können ihre Open-Access-Vorgaben mit diesem Tool nicht geprüft werden.

Zu den bekanntesten Mitgliedern der cOAlition S gehören:

  • Europäische Kommission
  • Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
  • Schweizerischer Nationalfonds (SNF)
  • Agence nationale de la recherche (ANR)
  • Research Council of Norway (RCN)
  • World Health Organization (WHO)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt cOAlition S öffentlich, ist aber kein Mitglied.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission verpflichtete ihre Förderungsempfänger*innen bereits im Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 (2014-2020) zu Open Access. Das darauf folgende Programm Horizon Europe (2021-2027) schließt an diese Maßgabe an. Die Europäische Kommission bietet in diesem Zusammen­hang die für Förderempfänger*innen kostenfrei nutzbare Plattform Open Research Europe (ORE) an. Preprints, die auf ORE eingestellt werden, werden vor der Veröffentlichung eingehend geprüft. Nach der Publikation findet ein Open-Peer-Review-Prozess statt. Nach der Begutachtung werden die Postprints in wichtigen Literaturdatenbanken und Repositorien indexiert. Weitere Details zum Verfahren finden sich hier. Ab Herbst 2026 läuft ORE auf einer neuen Plattform und steht für alle Wissenschaftler*innen aus elf Ländern als Publikationsort offen.

Ein Überblick über die Rahmenbedingungen von Horizon Europe zum Thema Open Access findet sich in diesem Factsheet zu Open Science. Wissenschaftliche Publikationen müssen unmittelbar im Open Access veröffentlicht werden, Forschungsdaten sollen im Sinne der FAIR-Prin­zipien so offen wie möglich gehandhabt werden – unter bestimmten Umständen wird ein gewisser Grad an Closed Access toleriert. Für begut­achtete wissenschaftliche Publikationen gilt im Rahmen des Model Grant Agreements (Europäische Kommission, 2026, S. 104 - 105):

  • Spätestens zum Veröffentlichungszeitpunkt muss eine maschinen­lesbare elektronische Kopie der publizierten Fassung bzw. des finalen Manuskripts in einem vertrauenswürdigen Repositorium (nachzuschlagen im OpenDOAR) veröffentlicht werden.
  • Veröffentlichungen müssen unmittelbar im Open Access unter CC BY oder einer gleichwertigen Lizenz veröffentlicht werden. Monografien bzw. lange Textpublikationen können kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung ausschließen (z.B. CC BY-NC, CC BY-ND).
  • Über das Repositorium müssen Informationen über Forschungser­gebnisse bereitgestellt werden sowie über Instrumente, die zur Validierung der Ergebnisse benötigt werden.

Darüber hinaus müssen Geförderte (oder Autor*innen) genügend ihre Rechte am geistigen Eigentum behalten. Metadaten von Publikationen, die in Repositorien abgelegt wurden, müssen mit CC 0 oder einer äquivalenten Lizenz versehen werden. Weitere Details, auch zu den Rahmenbeding­ungen des Forschungsdatenmanagements, finden sich auf S. 104-106 des Model Grant Agreements (Europäische Kommission, 2026)

Publikationsgebühren werden unter den folgenden Bedingungen übernommen (Europäische Kommission, 2026, S. 105): Publikationsgebühren sind im Rahmen von Horizon Europe nur förderfähig, wenn die Veröffentlichung in einem vollständig offenen Publikationsorgan erfolgt.

 

Die Europäische Kommission fördert mehrere Projekte zu Open Access und Open Science wie OpenAIRE, die Forschungsdateninfrastruktur EOSC oder das Diamond-Open-Access-Projekt DIAMAS.Im Rahmen von OpenAIRE entstand auch das universelle Datenrepositorium Zenodo.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Mit seiner neuen Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Beschleunigung der Transformation zu Open Access (BMBF, 2020) hat das BMFTR (vormals BMBF) in Deutschland die Etablierung von Open Access als Standard wissenschaftlichen Publizierens gestärkt. Im Rahmen einer nationalen Open-Access-Strategie soll die Open-Access-Trans­formation in Zukunft weiter beschleunigt werden. Laut den 2023 veröffentlichten Gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern zu Open Access (BMBF, 2023) verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Vielfalt und Nachhaltigkeit von Open Access zu fördern. Sie teilen zudem die Einschätzung des Wissenschaftsrats (2022), dass die Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access innerhalb der nächsten Jahre abgeschlossen sein und das offene Publizieren wissenschaftlicher Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung zum Standard werden soll.

Die Open-Access-Anforderungen des BMFTR sind vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. In der aktuellen Richtlinie zur Verankerung von wissenschaftsgeleitetem Open Access (BMFTR, 2026) wird formuliert, dass Publikationen aus den geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglich gemacht werden sollen. Für eine Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

 

Bei Open-Access-Veröffentlichungen anfallende Publikationskosten können über Projektmittel gedeckt bzw. mitbeantragt werden. Für Veröffentlichungen während der Laufzeit des Projektes sind die Publikationskosten für Open Access auf diese Weise gesichert.

Der Post-Grant-Fund finanziert Publikationskosten, wenn es sich um Er­gebnisse aus bereits abgeschlossenen BMBF-geförderten Projekten han­delt (BMBF, 2017). Der Bewilligungszeitraum darf höchstens drei Jahre zurückliegen; Beiträge müssen überdies unter einer Lizenz ver­öffentlicht werden, welche "mindestens das entgeltfreie, unwiderrufliche, weltweite Recht einräumt, in elektronischer Form zu lesen, zu vervielfältigen, weiter­zugeben oder öffentlich zugänglich zu machen" (Rücknagel, 2021).

Mit der Richtlinie vom 28. April 2026 (BMFTR, 2026) unterstützt das BMFTR die nachhaltige Verankerung von wissenschaftsgeleitetem Open Access in Deutschland. Gefördert werden Projekte zur institutionellen, fachspezifischen und infrastrukturellen Weiterentwicklung von Open Access. Im Mittelpunkt stehen langfristig tragfähige Organisations- und Finanzierungsmodelle, die Integration offener Publikationspraktiken in wissenschaftliche Fachkulturen sowie die Professionalisierung von Publikationsinfrastrukturen und -diensten. 

Das damalige BMBF förderte im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Etablierung einer gelebten Open-Access-Kultur 20 Projekte für die Transformation zu Open Access.

 

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die DFG hat 2003 die Berliner Erklärung unterzeichnet und äußert die Erwar­tung, dass geförderte Wissenschaftler*innen "Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access" veröffentlichen, ge­nauer gesagt sollen "[d]ie entsprechenden Beiträge [...] direkt in qualitätsgesich­erten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeitschriften oder auf [...]-Platt­formen publiziert oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Zeitver­zug in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Reposito­rien) eingestellt werden" (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2021, S. 42-43).

Auch wenn die DFG die cOAlition S unterstützt, gibt es bislang keine allgemeine Pflicht zu Open Access.

Seit 2026 beteiligt sich die DFG an Open Research Europe (ORE). Ab Herbst 2026 sollen Forschende aus Deutschland dort kostenlos Open-Access-Artikel veröffentlichen können.

Die DFG bietet folgende Fördermöglichkeiten zur Unterstützung bei Publikationskosten:

  • Das Förderprogramm Open-Access-Publikationskosten löst das langjährige Programm Open Access Publizieren ab. Es gewährt wis­senschaftlichen Einrichtungen festgelegte Open-Access-Zuschüsse. Das Programm ermöglicht im Jahr 2027 die letztmalige Einreichung von Anträgen. Parallel wird 2027 das Nachfolgeprogramm Open-Access-Publikationsförderung eingeführt. 
  • Einzelpersonen können die Publikationskostenpauschale für Open-Access-Veröffentlichungen verwenden, sollten dabei allerdings Rücksprache mit der eigenen Bibliothek bzw. zentralen Servicestellen halten, um Doppelförderung zu vermeiden.
  • Über das Förderprogramm Publikationsbehilfe können u. a. ausschließlich kostenpflichtige elektronische Buchpublikationen sowie Open-Access-E-books gefördert werden. In jedem Fall muss hier laut Merkblatt ein Verzicht auf Open Access explizit begründet werden.

Im Rahmen des Förderprogramms Infrastrukturen für wissenschaft­liches Publizieren unterstützt die DFG Projekte mit Open-Access-Bezug. Das Förderprogramm hat drei thematische Schwerpunkte:

  • Strukturbildung für die Open-Access-Transformation
  • Open-Access-Infrastrukturen
  • Digitales Publizieren

Im Rahmen desselben Programms können überdies Projekte beantragt werden, die sich der Gründung oder dem Ausbau einer einzelnen Open-Access-Zeitschrift widmen oder auf die Transformation einer bestehenden Zeitschrift abzielen.

Seit 2025 fördert die DFG außerdem im Rahmen der Ausschreibung „Neue Dynamik bei Diamond Open Access“ den Aufbau der Servicestelle Diamond Open Access (SeDOA).

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)

Auch der österreichische Wissenschaftsfonds FWF hat die Berliner Erklärung unterzeichnet und wirkt an der cOAlition S mit. Der FWF verpflichtet Förderempfänger*innen, begutachtete Publikationen aus FWF-geförderten Projekten Open Access zugänglich zu machen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden die Kosten für Open-Access-Publikationen aus FWF-geförderten Projekten über eine Open-Access-Pauschale unterstützt. Diese wird zusätzlich zum bewilligten Projektbudget jährlich an österreichische Forschungseinrichtungen vergeben. Dieses Programm ersetzt das frühere Programm „Referierte Publikationen“; die Kostenabwicklung erfolgt über die jeweilige Forschungseinrichtung. Buchpublikationen werden über ein separates Förderangebot unterstützt.

Seit 2026 beteiligt sich der FWF an Open Research Europe. Ab Herbst 2026 sollen Forschende aus Österreich dort kostenlos Open-Access-Artikel veröffentlichen können.

 

Laut der Open Access Policy für begutachtete Publikationen der FWF sind drei Publikationsmodelle möglich:

  • Gold Open Access: direkte Veröffentlichung in Open-Access-Publikationsmedien (z. B. Open-Access-Zeitschrift, Open-Access-Publikationsplattform)
  • Hybrid Open Access: Veröffentlichung in einer Subskriptionszeitschrift, die Teil eines transformativen Open-Access-Abkommen ist; oder in einer transformativen Zeitschrift
  • Grüner Weg: Selbstarchivierung der Verlagsversion oder des akzeptierten Manuskripts in einem geeigneten Repositorium (gelistet im Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) und erfüllt die technischen Anforderungen von Plan S)

An den Publikationsort werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Das cOAlition S Journal Checker Tool zeigt, ob eine Zeitschrift oder Plattform mit den Open-Access-Anforderungen des FWF vereinbar ist und welche konforme Veröffentlichungsoption zur Verfügung steht. 
  • Die Publikationen sollen unter einer CC-BY-Lizenz oder einer äqui­valenten offenen Lizenz erscheinen. In Ausnahmefällen kann CC BY-ND verwen­det werden, dies muss allerdings vom FWF genehmigt werden.

Auch Forschungsdaten (einschließlich der erforderlichen Metadaten) müssen seit Januar 2019 Open Access und im Sinne der FAIR-Prinzipien veröffentlicht werden, sofern sie den wissen­schaftlichen Publikationen eines FWF-geförderten Projekts zugrunde­liegen. Bei allen weiteren Forschungsdaten liegt es im Ermessen der Projektleitung, ob diese frei zugänglich veröffentlicht werden. Müssen Forschungsdaten veröffentlicht werden, soll dies schnellstmög­lich und unter Verwendung einer CC-BY-Lizenz oder einer ähnlichen offenen Lizenz geschehen, spätestens jedoch zusammen mit der wissenschaftlichen Publikation, der die Forschungsdaten zugrundeliegen. Sollte ein offener Zugang zu Forschungsdaten nicht möglich sein, muss dies begründet werden.

Der FWF fördert neben begutachteten Publikationen auch eigenständige digitale Publikationen wissenschaftlicher Ergebnisse. Das Förderangebot „Digitale Publikationen“ umfasst beispielsweise Apps, Wiki-Modelle, wissenschaftlich kommentierte Datenbanken sowie multimedial angereicherte webbasierte Publikationen. Für Publikationsorgane und digitale Plattformen gelten die aktuellen Open-Access- und Qualitätssicherungsanforderungen des FWF. Unter anderem:

  • Präsentation der Ergebnisse wissenschaftlicher Grundlagenforschung von internationaler Relevanz 
  • Verpflichtende zeitgleiche Open-Access-Veröffentlichung 
  • Nachweis über die nachhaltige Finanzierung für mindestens 6 Jahre

Das FWF-Programm Buchpublikationen fördert die Veröffentlichung wissenschaftlicher Monografien, Sammelbände und Proceedings sowie deren zeitgleiche Open-Access-Veröffentlichung. Antragsberechtigt sind Forscher*innen aller Fachrichtungen. Voraussetzung sind Ergebnisse der wissenschaftlichen Grundlagenforschung von internationaler Relevanz, ein verpflichtendes Lektorat, Fremdsprachenlektorat oder eine Übersetzung sowie die unmittelbare Open-Access-Bereitstellung. Die Publikation muss innerhalb von 36 Monaten nach der Bewilligung erscheinen; die maximale Fördersumme beträgt 22.000 Euro. Anträge können laufend eingereicht werden. 

Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat die Berliner Erklärung unterzeich­net, unterstützt Plan S (Philipp, 2018) und verpflichtet Förderempfänger*innen dazu, Ergebnisse aus SNF-geförderter Forschung Open Access zu veröffentli­chen, da "[m]it öffentlichen Geldern finanzierte Forschungsergebnisse [...] ein öffentliches Gut“ sind und "daher kostenlos und ohne Einschränkung“ zugänglich sein sollten. 

Seit 2026 beteiligt sich der SNF an Open Research Europe (ORE). Ab Herbst 2026 sollen Forschende aus der Schweiz dort kostenlos Open-Access-Artikel veröffentlichen können.

Wissenschaftler*innen können zwischen dem grünen und dem goldenen Weg wählen. Auch hybride Veröffentlichungen erfüllen die Kriterien des SNF – anders als bei goldenen Veröffentlichungen werden hier allerdings keine Publikationsgebühren vom SNF übernommen. Zeitschriftenartikel müssen unmittelbar, ohne Embargofrist und grundsätzlich unter CC BY zugänglich sein. Für Bücher und Buchkapitel gilt eine maximale Embargofrist von zwölf Monaten. 

Ab dem 1. Januar 2027 gilt für Open-Access-Artikel eine maximale Publikationsgebühr von 3.500 Schweizer Franken. 

Der SNF fördert wissenschaftliche Monografien und Sammelbände, die unmittelbar im Gold Open Access veröffentlicht werden. Die Förderung kann derzeit auch für Buchpublikationen beantragt werden, die nicht aus einem SNF-geförderten Projekt hervorgehen. Voraussetzung ist die Veröffentlichung durch einen Verlag, der ein dokumentiertes Peer-Review-Verfahren des vollständigen Manuskripts durchführt. Der SNF übernimmt die verlegerischen Kosten über eine Book Processing Charge (BPC) von bis zu 15.000 CHF pro Buch sowie gegebenenfalls zusätzliche Kosten für Umfang, Layout, Bildrechte, angereicherte E-Books oder ein Fremdsprachenlektorat. Ab 2027 werden grundsätzlich nur noch Bücher aus SNF-finanzierter Forschung gefördert; für Dissertationen und Habilitationen gilt eine Ausnahme.

VolkswagenStiftung

Die VolkswagenStiftung hat 2003 die Berliner Erklärung unterzeichnet und unterstützt Open Science mit den Schwerpunkten Open Access, Open Data und Open Source. Sie fordert ihre Geförderten auf, Forschungsergebnisse aus unterstützten Projekten Open Access veröffentlicht werden (VolkswagenStiftung, 2021).  

Die Stiftung kann Article Processing Charges (APCs) und Book Processing Charges (BPCs) als Publikationskostenzuschuss ohne feste Obergrenze übernehmen, sofern dies im Rahmen der jeweiligen Förderung vorgesehen ist. Hinsichtlich der Qualitätsan­forderungen an Zeitschriften und Buchverlage ist zu beachten (VolkswagenStiftung, 2021):

  • Zeitschriften müssen im DOAJ verzeichnet sein. Bei Monografien sollten Verlage gewählt werden, die im DOAB gelistet oder OASPA-Mitglieder sind.

Werden im Projekt Forschungsdaten erzeugt, soll ein Datenmanagementplan erstellt und relevante Daten in anerkannten öffentlichen Repositorien nach FAIR-Prinzipien für die wissenschaftliche Nachnutzung bereitgestellt werden. Mit dem Förderangebot „Data Reuse“ unterstützt die Stiftung außerdem die Aufbereitung und Veröffentlichung von Forschungsdaten als Open Data.

Article Processing Charges (APCs) und Book Processing Charges (BPC) können zweckgebunden beantragt werden. 

Literatur

Weiterführende Literatur