Länderdossier Brandenburg

Open Access auf Länderebene

für OA zuständiges MinisteriumMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
OA in Koalitionsvereinbarung2019
OA in Parteiprogramm

CDU

FDP

GRÜNE (20242019)

LINKE (20242019)

SPD

OA-LandestrategieOpen-Access-Strategie des Landes Brandenburg (2020)
OA in Strategie

Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg (2018)

Digitalprogramm des landes Brandenburg (2025)

OA in LandeshochschulgesetzBrandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) (2024)
OA in Vertrag/Vereinbarung

Hochschulrahmenvereinbarung/Hochschulverträge (2024, 2019)

Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025 (2013)

OA/OS-LandesinitiativeVernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg (VuK), AG Publikationsfonds für OA-Monografien Brandenburg, AG OA Monitoring
OA-Landesfondja, für OA-Bücher
OA/OS-InfrastrukturangebotFDM-BB
LänderdossierPubPub

Open Access im Koalitionsvertrag

Ein neues Kapitel für Brandenburg. Zusammenhalt, Nachhaltigkeit, Sicherheit.  Koalitionsvertrag zwischen SPD Brandenburg and CDU Brandenburg and Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg, 2019–2023:

Die Koalition wird den öffentlichen Zugang zu digitalen Lehr- und Lernformaten und zu Forschungsdaten und deren Nutzbarkeit im Wissenschaftsbereich im Rahmen der Open-Access-Strategie des Landes erweitern. Die Koalition wird die Hochschulen bei den Herausforderungen der Digitalisierung nicht alleinlassen (S. 33).

 

 

Open Access im Hochschulgesetz

Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 9. April 2024. §37 Aufgaben und Koordination der Forschung: 

Die Hochschulen fördern den Wissens- und Technologietransfer insbesondere, indem sie Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung und Ergebnisse, die unter Nutzung öffentlich finanzierter Ressourcen entstanden sind, grundsätzlich unbeschränkt und in digitaler Form (Open Access), auch maschinenlesbar, zugänglich machen, sofern nicht berechtigte Interessen der Hochschule oder Dritter entgegenstehen. Die Hochschulen sollen es ermöglichen, wissenschaftliche Arbeiten, Forschungsdaten und -ergebnisse ihrer Einrichtungen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geeigneter Weise auch in elektronischer Form über das Internet zu publizieren.

Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 9. April 2024. § 79 Hochschulbibliothek:

Sie unterstützt offene Wissenschaft und Forschung durch forschungs- und bedarfsnahe Infrastruktur- und Beratungsdienstleistungen für das adressatenorientierte wissenschaftliche Publizieren vorzugsweise im Open Access.

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