Vereinbarkeit von VG Wort und Open Access

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Wissenschaftler*innen, die ihre Werke im Open Access veröffentlichen möchten, sind oft unsicher, ob dies trotz eines bestehenden Vertrags mit der VG Wort  möglich ist. Dieser Vertrag überträgt der Verwertungsgesellschaft exklusive Nutzungsrechte, während Open Access die freie Zugänglichkeit und Nachnutzung von wissenschaftlichen Arbeiten ermöglicht, oft durch Creative-Commons-Lizenzen. Um diese Unsicherheiten auszuräumen, hat Berlin Universities Publishing (BerlinUP) eine Handreichung veröffentlicht, die die Vereinbarkeit von Open-Access-Publikationen mit einem Wahrnehmungsvertrag der VG Wort erläutert.

Praktische Lösungen trotz rechtlicher Konflikte

Theoretisch gibt es einen rechtlichen Konflikt, da exklusive Rechte nur einmal vergeben werden können. Die Handreichung zeigt jedoch, dass in der Praxis keine nennenswerten Probleme entstehen. Autor*innen können ihre Open-Access-Publikationen auch bei der VG Wort melden und am Ausschüttungsverfahren teilnehmen, da gesetzliche Vergütungsansprüche für wissenschaftliche Texte unabhängig von der Lizenz bestehen. Für Autor*innen, die rechtliche Unsicherheiten vermeiden möchten, gibt es zudem die Möglichkeit, bestimmte Rechte im Vertrag mit der VG Wort auszunehmen oder bereits übertragene Rechte gezielt zu kündigen. Eine Anpassung des Wahrnehmungsvertrags ist jederzeit möglich, sodass auch zukünftige Werke flexibel veröffentlicht werden können.

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