Im Zusammenhang mit dem neuen Urhebergesetz und der Rechteübertragung bei Publikationen vor 1995 an disziplinäre oder institutionelle Repositorien stellt sich erneut die Frage, ob es erlaubt ist, die Verlagspublikationen für die Digitalisierung zu scannen.
Hierzu ist auf Steinhauers Blog zum Bibliotheksrecht folgendes zu lesen:
"Darüberhinaus ist das Scannen der Originale gängige Praxis für die Fälle, in denen vor 1995 publiziert wurde .... In allen diesen Fällen (§ 38 UrhG und Vor-1995-Altfälle) wäre also die Frage zu klären, ob das Scannen der Originale zulässig ist.
Die Antwort ist eindeutig JA!"
Den ganzen Text finden Sie auf dem Blog zu Bibliotheksrecht.
Mehr zu diesem Thema auch auf Archivalia.