EU-Ratsschlussfolgerung zu Open Science angenommen

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Der Rat der Europäischen Union (EU) hat am Dienstag, 23. Mai 2023, die vom schwedischen Ratspräsidium vorgelegte Ratsschlussfolgerung "High-quality, transparent, open, trustworthy and equitable scholarly publishing" angenommen (open-access.network berichtete). In der Schlussfolgerung fordert der Rat die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten unter anderem auf, den sofortigen und uneingeschränkten Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Publikationswesen zu unterstützen – insbesondere wenn sie aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden.

DFG und EUA begrüßen die Ratsschlussfolgerung mit Stellungnahmen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) reagierte mit einer Stellungnahme, in der sie die EU-Ratsschlussfolgerungen und die darin enthaltenen "richtungsweisende[n] Empfehlungen" für das wissenschaftliche Publikationssystem begrüßte. Zudem unterstreicht die DFG die Bedeutung einiger Forderungen, die die Weiterentwicklung der wissenschaftliche Publikationsinfrastrukturen betreffen. Diese sollen unter anderem "in einer qualitativ hochwertigen Art und Weise zu offen zugänglichen, nachhaltig
finanzierten digitalen Infrastrukturen für die Forschung" werden. Zudem sollen sie die Wissenschaftsfreiheit schützen und die Qualitätssicherung der Veröffentlichungen gewähren. Darüber hinaus müssten die Publikationsorgane die höchstmögliche Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen ermöglichen. 

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren europäischen Wissenschaftsorganisationen begrüßt auch die European University Association (EUA) die angenommene Schlussfolgerung des EU-Rats. Der Zusammenschluss unterstreicht darin insbesondere die Bedeutung der im Text geforderten Förderung gemeinnütziger Open-Access-Publikationsmodelle.


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