Bundestag hat 2. Korb des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet

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Der am Mittwoch im Rechtsausschuss verabschiedete Gesetzentwurf zur Urheberrechtsnovelle wurde am Donnerstag mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss verabschiedet. Unterm Strich, so Patrick von Braunmühl vom Verbraucherzentrale Bundesverband werden "Bildung, Forschung und Unterricht [...] vom digitalen Wissen abgeschnitten". Dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, zum Ausgleich Möglichkeiten zum "Open Access" zu wissenschaftlichen Informationen zu schaffen, trifft auch bei Urheberrechtsexperten auf Kritik. Volker Kitz vom Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum hat dafür klare Worte: "Es ist schade, dass der Bundestag die von den Ländern vorgeschlagenen Regeln zum Open-Access bei wissenschaftlichen Werken nicht aufgegriffen hat. Das Internet ermöglicht es Forschern erstmals, ihre Ergebnisse weltweit einfach verfügbar zu machen. Das Urheberrecht steht aber noch im Weg."

Der Bundesrat wird sich nun voraussichtlich im September mit dem »Zweiten Korb« befassen. Erhebt auch dieser keine Einwände, so könnte das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Besonders relevant sind die Änderungen zum Kopienversand und die unter sehr restriktiven Bedingungen mögliche Bereitstellung von Bibliotheksbeständen an elektronischen Leseplätzen (?kleine Teile eines Werkes? mit bis zu vier parallelen Zugriffen bei ?Belastungsspitzen?). Weitere Regelungen beziehen sich auf die Einräumung von ?unbekannten Nutzungsarten? ? hier haben Autoren auch bei prinzipieller Einräumung ein zeitlich befristetes Widerrufungsrecht. Für Altverträge gibt es gesonderte Regelungen.
Bisher liegt der Gesetzestext nicht öffentlich online vor.

Bereits heute wird vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Notwendigkeit gesehen, die Arbeiten an einem dritten Korb ? einem Korb für die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und Informationsgesellschaft ? aufzunehmen. Im Rahmen dieses dritten Korbes gelte es insbesondere zu prüfen:

  • wie das ? auch international inzwischen immer nachhaltiger eingeforderte ? Prinzip eines freien und für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugangs zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen (Open Access) auch in Deutschland im Interesse eines ?Open Innovation System? festgeschrieben werden kann,
  • ob ? wie dies auch der Bundesrat gefordert hat ? ein Zweitverwertungsrechts für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, eingeräumt werden kann,
  • wie die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen auch in Bildungseinrichtungen ermöglicht werden kann

Quellen:

Heise Online: Bundestag segnet neues Urheberrecht ab

Überblick über Änderungen

Institut für Urheber- und Medienrecht: Bundestag beschließt zweiten Korb

Urheberrechtsbündnis

Urheberrechtsnovelle vom Bundestag verabschiedet


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