Mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP hat der Bundestag gestern zwei Reformen des Urheberrechts beschlossen. Neben einer Regelung für verwaiste und vergriffene Werke wurde auch ein umstrittenes Zweitveröffentlichungsrecht verabschiedet, welches Autoren das Recht einräumt Beiträge, die in periodische mindestens zweimal pro Jahr erscheinenden Sammlungen publiziert werden, nach 12 Monaten öffentlich zugänglich zu machen, vorausgesetzt die Arbeit entstand im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten, ausseruniversitären Forschungstätigkeit. Opposition, Bundesrat und Wissenschaftsorganisationen kritisieren den engen, nur auf drittmittelgeförderte und ausseruniversitäre Forschung fokussierten Anwendungsbereich des Gesetzes.
Hier der Gesetzentwurf zum nachlesen
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wisspub.net von Heinz Pampel