Bundesrat folgt den open-access-kritischen Empfehlungen der Ausschüsse

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Der Bundesrat hat in seiner 833. Sitzung am 11.5.2007 zur Mitteilung der Europäischen Kommission über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung Stellung genommen. Dabei folgte das Plenum den zum Teil kritischen Empfehlungen der Ausschüsse.

Der Bundesrat begrüßte zwar die Forderung aus Brüssel nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu Informationen, um die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen, mahnte jedoch angesichts des derzeit überwiegend funktionierenden Wettbewerbs im Markt der Wissensvermittlung an, »öffentliche Interventionen nur in nachweislich unerlässlichen Fällen und mit geringstmöglicher Intensität« vorzunehmen. Dies gelte insbesondere mit Blick auf digitale »Repositories«, wo sich die grundsätzliche Frage stelle, inwieweit wissenschaftliche Informationsversorgung eine Aufgabe der öffentlichen Hand sei. Dieser Frage müsse nach Meinung des Bundesrats besonders große Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Der Bundesrat betonte, dass der von der Kommission verfolgte Ansatz "in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums" stehe und die Verwertungsrechte der Verlage gefährden könne. Die traditionellen Publikationsinstanzen hätten eine zentrale Rolle im wissenschaftlichen Informationssystem und stünden dabei in ständigem Wettbewerb um Autoren und Leser, was letztlich die hohe Qualität der wissenschaftlichen Veröffentlichungen sicherstelle. Open Access könne nur einen "ergänzenden Weg der Wissensvermittlung" bei Forschungsergebnissen darstellen.

Stellungnahme des Bundesrates

Quellen:

Heise (11.05.2007). Bundesrat für umfassendere Volkszählung und gegen Open Access

Institut für Urheber- und Medienrecht (11.05.2007). Bundesrat: Open-access-Modell soll wissenschaftliche Veröffentlichungen nur ergänzen


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