Open Access FAQ

Im Folgenden sind einige Fragen aufgelistet, die häufig an den oa.helpdesk gestellt werden – und die Antworten darauf.

Eigene Fragen können Sie gerne direkt an den oa.helpdesk richten oder sich in unserem Forum an die Open Access Community wenden.

Einstieg in Open Access

Ein Überblick über verschiedene Aspekte von Open Access inklusive Literaturangaben findet sich auf unseren Informationsseiten. Einen guten Einstieg liefern zusätzlich die folgenden Quellen:

Lernmaterialien:

Zu dieser Frage finden sich hilfreiche Tipps auf der Seite Open-Access-Zeitschriften im Abschnitt Inhalte finden.

Persistente Identifikatoren oder “Persistent Identifiers” sind dauerhafte, digitale Kennungen, die direkt auf ein digitales Objekt verweisen. Daher ist die Vergabe eines PID als Qualitätskriterium sinnvoll für Online-Publikationen.

Bei einer dualen Buchpublikation (im Open Access und zusätzlich in Druckform) vergeben die meisten Verlage eine ISBN für jede Ausgabe.

Bei digitalen Publikationen sind DOIs (Digital Object Identifier) zur persistenten Identifizierung geeignet. Häufig wird ein DOI pro Publikation vergeben. Die zusätzliche Vergabe von DOIs für einzelne Kapitel, Abbildungen und Tabellen wird teils als wünschenswert erachtet.

Für die eindeutige Identifikation von wissenschaftlichen Autor*innen gibt es ORCID und für Institutionen ROR ID.

Mehr Informationen dazu finden sich in: Böker, E. & Schneider, G. (2020, September 8). Persistente Identifikatoren - Dauerhaften Zugang sichern. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.4018747

Finanzierungsmöglichkeiten

Viele Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern Open Access und ermöglichen über Publikationsfonds die Finanzierung von Publikationsgebühren für Open-Access-Veröffentlichungen ihre Wissenschaftler*innen. Die Bibliothek oder Open-Access-Beauftragten Ihrer Institution können Sie dahingehend beraten. Falls Ihre geplante Open-Access-Publikation aus einem drittmittelgeförderten Forschungsprojekt heraus entsteht, sollten Sie prüfen, ob über die Projektförderung Mittel zur Finanzierung von Open-Access-Publikationsgebühren zur Verfügung stehen.

Noch vor einer formalen Publikation in einer qualitätsgeprüften Fachzeitschrift können Sie Ihren Aufsatz vorab als kostenloses Preprint veröffentlichen und damit ohne Wartezeit eine sofortige Diskussion mit Wissenschaftskolleg*innen eröffnen. Schließlich gibt es die Möglichkeit, Ihre Publikation nach Veröffentlichung – ganz ohne Kosten – im so genannten Grünen Weg des Open Access zweitzuveröffentlichen, z. B. in einem Repositorium Ihrer Institution. Auch dazu können Sie sich in Ihrer Bibliothek beraten lassen.

Viele Institutionen verfügen über einen Publikationsfonds. Wenden Sie sich an Ihre lokalen Ansprechpartner*innen, um zu erfahren, mit welchen Zeitschriften Ihre Einrichtung Transformationsverträge geschlossen hat und wie sie Sie finanziell unterstützen kann. Hilfreich ist zudem auch das Tool oa.finder.

Falls der Artikel aus einem Drittmittel geförderten Projekt stammt, gibt es eventuell auch die Möglichkeit, dass Ihre Förderorganisation auch für einen einzelnen Open-Access-Artikel in einer hybriden Zeitschrift die Publikationsgebühr übernimmt. Alternativ können Sie in Erwägung ziehen, den Artikel in einer reinen Open-Access-Zeitschrift zu veröffentlichen. Eine weitere Möglichkeit wäre, den Artikel in der gewünschten Zeitschrift zu veröffentlichen und ihn im Grünen Weg des Open Access auf einem Repositorium zweitzuveröffentlichen. Auf diesem Weg können Sie ohne Publikationsgebühr, aber möglicherweise zeitverzögert mit Embargofrist Open Access publizieren. Die Verlagsbedingungen sind auf Sherpa Romeo nachzulesen. Wir empfehlen zudem, bei den Open-Access-Beauftragten Ihrer Einrichtung nach Fördermöglichkeiten zu fragen.

Inzwischen stellen viele wissenschaftliche Einrichtungen über einen Monografienfonds Mittel für Open-Access-Bücher bereit. Erkundigen Sie sich auf der Website Ihrer Bibliothek oder bei den Open-Access-Beauftragten Ihrer Einrichtung.

Einige Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite Open-Access-Bücher. Über ihre Projektförderung hinaus bietet die DFG über das Programm Publikationsbeihilfen finanzielle Unterstützung. In Österreich und der Schweiz haben FWF und SNF dezidierte Förderprogramme zur Finanzierung von Open-Access-Büchern etabliert. Einige deutsche Bundesländer fördern Open-Access-Buchpublikationen mit einem Monografienfonds, z. B. das Land Brandenburg.

Eine kostengünstige Alternative kann der grüne Weg des Open Access bieten. Sie können versuchen, sich mit dem Verlag auf eine möglichst kurze Embargofrist zu einigen und Ihre Arbeit dann zeitnah in einem institutionellen oder disziplinären Repositorium zweitveröffentlichen.

Einige Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite Open-Access-Bücher. Die DFG fördert Open-Access-Bücher seit 2021 in ihrem Programm Publikationsbeihilfen. Die Förderung der Publikation von Dissertationen ist nur in Ausnahmefällen möglich, dazu zählt allerdings die Bewertung mit der nach der jeweiligen Promotionsordnung möglichen Höchstnote (summa cum laude). Speziell an Nachwuchswissenschaftler*innen im Bereich der Digital Humanities richtet sich das 2021 eingeführte jährliche Stipendium für Open-Access-Bücher von DARIAH-EU, über das bis zu 7.000 € pro Buch bereitgestellt werden.

Fördervorgaben

Die Europäische Kommission verpflichtet ihre Förderempfänger*innen im Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe (2021-2027) zu Open Access: "The beneficiaries must ensure open access to peer-reviewed scientific publications relating to their results." (Europäische Kommission 2021, Kapitel 17, Annex 5). Zudem unterstützt die Europäische Kommission die cOAlition S und  Plan S. Auch für Dissertationen, die aus einem EU-Projekt entstehen und bei einem Verlag erscheinen, besteht eine Open-Access-Verpflichtung: "PhD theses and habilitations for professorial degrees are considered peer-reviewed if they are formally published through a publisher." (Europäische Kommission 2021, S. 154).

Die Kosten für eine Open-Access-Veröffentlichung können mitbeantragt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Seite Open Access und Forschungsförderer.

Offene Lizenzen

Creative-Commons-Lizenzen oder CC-Lizenzen sind Standardlizenzen, die z. B. für wissenschaftliche Publikationen vergeben werden können, um die Nachnutzbarkeit der Inhalte zu regeln. Nähere Informationen zu CC-Lizenzen sind auf unserer Seite Lizenzen zu finden und auf der FAQ-Liste der gemeinnützigen Organisation Creative Commons.

Durch die Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen lässt sich die Nachnutzung Ihrer Open-Access-Publikation sicher regeln. Es gibt sechs verschiedene CC-Lizenzen, die modular aufgebaut sind und sich im Grad ihrer Offenheit und den Möglichkeiten der Nachnutzung stark unterscheiden. Für Open-Access-Textpublikationen empfiehlt sich grundsätzlich die offenste Lizenz CC BY („by attribution” – Namensnennung), weil damit nicht nur ein offener Zugang zu den Inhalten, sondern auch eine offene Nachnutzbarkeit gewährleistet ist. Dies entspricht am besten dem Open-Access-Gedanken

Die Einschränkung durch zusätzliche Lizenzbausteine wie NC („non commercial” – nicht kommerziell) kann dazu führen, dass die freie Nachnutzung – möglicherweise unbeabsichtigt – beeinträchtigt wird (siehe Redhead, 2012). Bei einer Publikation unter CC BY-NC können Wissenschaftler*innen ihre Publikation ggf. nicht mehr bei kommerziellen Plattformen wie ResearchGate hochladen oder für Firmenausgründungen oder selbstständige Arbeit nebenher verwenden. Die Verwendung einer CC-Lizenz hat keine Auswirkungen auf das Zitatrecht, das seine Gültigkeit in jedem Fall behält.

Nähere Informationen zu CC-Lizenzen sind auf unserer Seite Lizenzen zu finden und auf der FAQ-Liste der gemeinnützigen Organisation Creative Commons. Für die Auswahl einer CC-Lizenz mit mehreren Lizenzbausteinen stellt Creative Commons einen Licence Chooser zur Verfügung. Außer für Texte können CC-Lizenzen auch für weitere urheberrechtlich geschützte Materialien wie Bilder, Grafiken oder Videos vergeben werden.

Empfehlenswert ist in diesem Fall ein Vermerk im Impressum der Open-Access-Publikation, dass die Abbildungen von der CC-Lizenz ausgenommen sind und es zu jeder Abbildung Angaben zu den Bildrechten in einer Bildunterschrift oder einem Bildverzeichnis gibt. Die Bildrechte und ggf. Zitatrechte sind dabei einzeln zu prüfen, wie für eine Closed-Access-Publikation auch. Hilfreich sind dabei eventuell folgende Handreichungen:

Eine Zweitveröffentlichung des gesamten Buches ist erlaubt, wenn auch die Lizenzbedingungen BY (= by attribution) und NC (= non commercial) eingehalten werden. Der Zusatz ND (= no derivatives) bedeutet, dass keine veränderten oder gekürzten Versionen oder einzelne Teile des Buchs veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch Übersetzungen.

Open-Access-Zeitschriften

Eine Open-Access-Zeitschrift kann auf verschiedene Arten herausgegeben werden: Ein selbstständiger Betrieb ist ebenso möglich wie das Herausgeben an wissenschaftlichen Institutionen oder mithilfe von Verlagen. Bei der Gründung sind Überlegungen zu Konzept, redaktioneller Planung, Anbindung der Zeitschrift und Deckung der Kosten wichtig. Alle Informationen dazu gibt es auf den Seiten Zeitschriften herausgeben und Geschäftsmodelle für Zeitschriften.

Bei der Transformation einer Zeitschrift müssen diverse Rahmenbedingungen wie z. B. Konzept, Policy, Lizenzen, redaktionelle Abläufe und technische Umsetzung neu gedacht werden. Es gibt zwei Wege, um dies zu realisieren:

  • durch „Journal Flipping”, bei dem eine bestehende Zeitschrift in ein Open-Access-Modell umgewandelt wird und den Namen und all ihre Metriken behält
  • durch eine Neugründung, bei der die involvierten Personen von einer existierenden Subskriptionszeitschrift zu einer neuen Open-Access-Zeitschrift wechseln.

Für Informationen zu Open-Access-Zeitschriften möchten wir besonders auf unsere folgenden Webseiten verweisen:

Sogenannte hybride Zeitschriften sind Subskriptionszeitschriften, die die Möglichkeit bieten, einzelne Artikel gegen Bezahlung im Open Access zu publizieren.

Nach Definition der cOAlition S sind transformative Zeitschriften jene hybriden bzw. Subskriptionszeitschriften, die sich aktiv der Umstellung auf ein vollwertiges Open Access-Modell verpflichten (siehe cOAlition S, 2020), d. h. nach erfolgter Transformation sind diese Zeitschriften für alle frei zugänglich und nachnutzbar.

Damit entsprechen hybride Zeitschriften, die eine vollwertige Umstellung auf ein Open-Access-Modell ausschließen, nicht den Kriterien von cOAlition S für transformative Zeitschriften. Veröffentlichungen in hybriden Zeitschriften erfüllen deshalb auch nicht die Open-Access-Vorgaben von Forschungsförderern.

Leider gibt es Zeitschriften und Verlage, die das Erheben von Publikationsgebühren ausnutzen. Solche Predatory Journals / Publishers versuchen teils massiv Wissenschaftler*innen anzuwerben, um in ihren Zeitschriften zu veröffentlichen, ohne die üblichen Standards guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Es ist oftmals nicht leicht, sie zu erkennen, denn die Anbieter*innen geben sich große Mühe, ihre Angebote seriös erscheinen zu lassen. Folgendes Vorgehen empfiehlt sich:

  • Ein Blick auf die Verlagswebsite ist empfehlenswert, um zu prüfen, ob wichtige Informationen gegeben sind, beispielsweise zum Team und zu den Herausgebergremien, zu den Autor*innen, zur Kostenstruktur, zu den Lizenzen oder zum Peer-Review-Prozess.
  • Mitgliedschaften des Verlags in OASPA und COPE sowie eine Indexierung der Publikationen im DOAJ oder DOAB weisen auf ein seriöses Angebot hin.
  • Hilfreich kann auch ein Gespräch mit Kolleg*innen sein, ob diese schon einmal etwas von der Zeitschrift / dem Verlag gehört haben. In jedem Fall sollte im Verdachtsfall darauf aufmerksam gemacht werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite Open-Access-Publizieren.

Wenn sämtliche Artikel unter einer Creative-Commons-Lizenz „online first" veröffentlicht werden, spricht nichts gegen eine Klassifizierung als Open Access Gold. Dass zusätzlich eine kostenpflichtige gedruckte Ausgabe erscheint, ist hierzu kein Widerspruch. Dieses Modell des dualen Publizierens ist gerade bei Open-Access-Büchern eine gängige, legitime Praxis.

Policies

Wichtige Elemente, die Eingang in Open Access Policies und -Leitlinien finden sollten, können unserer Seite Open Access Policies entnommen werden.

Eine übergeordnete Open Science Policy sollte in jedem Fall auch Regeln oder Empfehlungen für Open Access zu wissenschaftlichen Publikationen enthalten (zusätzlich zu Forschungsdaten etc.). Ein Beispiel aus Deutschland ist die Open Science Policy der Universität Konstanz.

Hilfreich für die Entwicklung einer eigenen Open Science Policy ist z. B. das OpenAIRE Toolkit mit Checklisten und einer Modell-Policy.

Publikationsort finden

Zur Recherche nach geeigneten Open-Access-Zeitschriften/-Verlagen für Ihr Fach gibt es mehrere Herangehensweisen und Tools.

  • Zunächst können Sie prüfen, welche Angebote auf unseren disziplinspezifischen Seiten von Fachexpert*innen gelistet werden.
  • Auch eine Suche im DOAJ und DOAB oder der Suchmaschine BASE bietet sich an, um sich an thematisch ähnlichen Publikationen zu orientieren.
  • Erkundigen Sie sich bei der Bibliothek Ihrer Einrichtung, ob es dort Publikationsmöglichkeiten gibt. 
  • Das Tool B!SON hilft dabei, eine passende Open-Access-Zeitschrift für bereits verfasste Artikel zu finden. Auf Basis der Eingabe von Titel, Abstract und Referenzen zeigt das Tool geeignete Open-Access-Zeitschriften an und versieht sie mit einem Score, an dem sich die Passgenauigkeit ablesen lässt.
  • Mit dem Recherchetool oa.finder können Autor*innen über die Eingabe der eigenen Rolle im Einreichungsprozess (z. B. corresponding author) sowie der Eingabe des Namens der Wissenschaftseinrichtung, an der sie tätig sind, geeignete Publikationsorte finden.
  • Hilfreich kann auch ein Gespräch mit Kolleg*innen sein.

Für weitere Informationen möchten wir besonders auf unsere folgenden Webseiten verweisen:

Unterschieden werden institutionelle (von Institutionen betriebene) und disziplinäre (fachspezifische) Repositorien. So werden Sie fündig:

  • Wenden Sie sich an die Bibliothek Ihrer Einrichtung, um in Erfahrung zu bringen, ob ein institutionelles Repositorium in Frage kommt. Sind Sie auf der Suche nach einem fachspezifischen Repositorium, schauen Sie auf die Seite Ihres Fachinformationsdienstes. Möglicherweise bietet dieser selbst ein solches Repositorium an oder kann Sie dahingehend beraten.
  • Sie können zudem im Open Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) oder im Registry of Open Access Repositories (ROAR) nach einem geeigneten Repositorium suchen. Eine weltweite Übersicht über Forschungsdatenrepositorien bietet z. B. der Dienst Registry of Research Data Repositories re3data.
  • Darüber hinaus gibt es generische Repositorien, die eine Online-Sammlung von Dokumenten verschiedenster Fächer darstellen, wie z. B. Zenodo.

Zusätzlich können Sie prüfen, welche Angebote auf unseren disziplinspezifischen Seiten von Fachexpert*innen gelistet werden.

Eine einfache Möglichkeit zur Veröffentlichung von selbst erstellten Materialien sind generische Repositorien und Publikationsplattformen, wie z. B. Zenodo. Diese bieten die Möglichkeit, Dokumente unter einer offenen Lizenz und mit DOIs zu veröffentlichen. Zu beachten ist allerdings, dass auf solchen Repositorien veröffentlichte Publikationen kein Peer-Review-Verfahren durchlaufen.

Ein möglicher Publikationsort für eigene Open Educational Resources sind spezielle OER-Repositorien, wie z. B. Twillo, ORCA.nrw oder ZOERR.

Rechtliches

Im Rahmen des deutschen Rechts wird die Verwendung von Zitaten in § 51 UrhG geregelt. Das Zitatrecht wird von Open Access nicht berührt.

Wenn korrekt zitiert wird und eine inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt, fallen z. B. auch Fotos und Filmstills unter das Zitatrecht. Eine illustrative Verwendung ist allerdings nicht durch das Zitatrecht abgedeckt.

Sorgfalt und Vorsicht sind auch bei der Regelung der Nachnutzung geboten. Wenn eine Publikation mit einer offenen Creative-Commons-Lizenz versehen werden soll, ist das auch unter Verwendung von (Bild-)Zitaten möglich. Allerdings müssen Sie deutlich machen, dass die CC-Lizenz nur für Ihren Text gilt, nicht für die verwendeten Abbildungen. Dies können Sie durch entsprechende Bildunterschriften und/oder ein Abbildungsverzeichnis mit Quellenangaben erreichen. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Hinweis im Impressum.

Empfehlenswert sind folgende Handreichungen:

Die Formulierung im Verlagsvertrag ist entscheidend – und dabei herrscht Vertragsfreiheit. Die verschiedenen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte können dabei einzeln vergeben werden. Eine Bereitstellung in einem Repositorium nach § 38 UrhG, dem Zweitveröffentlichungsrecht, ist auch dann möglich, wenn dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Formulierungsvorschläge und weitere Informationen gibt es auf der Seite Verlagsverträge.

Bei sogenannten Academic Social Networks wie z. B. ResearchGate oder Academia.edu handelt es sich nicht um Repositorien, sondern um kommerzielle Netzwerke. Publikationen dort zu veröffentlichen, fällt nicht unter die Definition von Open Access. In der Regel schließen die meisten Verlage das Hochladen bereits veröffentlichter Artikel auf solchen Plattformen aus (siehe Voigt, 2016).

Ob ein zunächst in einem Academic Social Network veröffentlichtes Manuskript umgekehrt bei einer Zeitschrift publiziert werden kann, hängt davon ab, ob die Zeitschrift (1) die Veröffentlichung von Preprints erlaubt und (2) das veröffentlichte Manuskript tatsächlich als Preprint einstuft (siehe dazu "Rule 8" in: Bourne et al., 2017).

Bei der Frage, ob ein bereits in einem Academic Social Network veröffentlichtes (Preprint-)Manuskript zusätzlich in ein Repositorium gelegt werden kann, kommt es darauf an, ob das Manuskript mit einer offenen Lizenz versehen wurde oder – wenn das nicht der Fall ist – ob exklusive Verwertungsrechte an das Netzwerk abgetreten wurden.

Einige weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Preprints.

Quellen:

Zweitveröffentlichungen

Das unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht ist in Deutschland in § 38 Abs. 4 UrhG geregelt.

Für die Anwendung dieser "Schranke" des Urheberrechts sind im Gesetzestext eine Reihe von Bedingungen genannt. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, darf eine Manuskriptversion des wissenschaftlichen Zeitschriftenbeitrags 12 Monate nach der Erstveröffentlichung in einem Repositorium zweitveröffentlicht werden, auch wenn dem Verlag von der Autorin oder dem Autor ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Weitere Informationen und ein Video über das Zweitveröffentlichungsrecht sind auf der Seite zu Repositorien im Abschnitt Rechte zu finden.

Falls das Zweitveröffentlichungsrecht nicht angewandt werden kann, ist eine Veröffentlichtlichung im grünen Weg des Open Access eventuell dennoch möglich, z. B. wenn der Verlag von sich aus nach Ablauf einer Embargofrist eine Zweitveröffentlichung gestattet.

Dieser Fall ist im deutschen Recht in § 38 Abs. 2 UrhG geregelt.

Als Urheber*in eines Beitrags in einem Sammelband, der nicht als Periodikum erscheint, können Sie den Beitrag nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen zweitveröffentlichen, wenn im Verlagsvertrag nichts anderes vereinbart wurde und Sie für die Publikation kein Honorar erhalten haben.

Nähere Informationen zu den rechtlichen Regelungen für das Einstellen von Dokumenten in ein Repositorium und ein Beispiel für eine Lizenzvereinbarung (deposit license) mit den Autor*innen finden Sie auf der Seite Repositorien betreiben.

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