Länderdossier Schleswig-Holstein

Open Access auf Länderebene

für OA zuständiges MinisteriumMinisterium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
OA in Koalitionsvereinbarung2022, 2017
OA in Parteiprogramm

CDU

FDP (2022)

GRÜNE (2022, 2017)

LINKE (2022)

SPD (2017)

OA-LandesstrategieOpen-Access-Strategie (2014)
OA in StrategieDigitale Agenda Schleswig-Holstein (2024)
OA in LandeshochschulgesetzGesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (2016)
OA in Vertrag / Vereinbarung

Hochschulvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Hochschulen des Landes für den Zeitraum 2026 bis 2029 als Teil der Ziel- und Leistungsvereinbarungen (2026)

Ziel-und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein (2020)

OA/OS-LandesinitiativeOpen Access | Infopoint Schleswig-Holstein
OA-Landesfond 
OA/OS-InfrastrukturangebotOpen-Data-Portal
LänderdossierPubPub

Open Access im Koalitionsvertrag

Ideen verbinden. Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten. Koalitionsvertrag zwischen der Christlich Demokratische Union Schleswig-Holstein (CDU) und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein (GRÜNE), 2022–2027:

Mit der Open Access-Strategie befürworten und fördern wir den offenen digitalen Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung und zu den Quellen des kulturellen Erbes. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Open Access als Standard etabliert wird. Dabei werden wir insbesondere eine Erweiterung von Open Access hinsichtlich Open Data und beziehungsweise oder Open Science sowie die Vernetzung zum Forschungsdatenmanagement und der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur in den Blick nehmen (S. 32).

Das Ziel verbindet. weltoffen - wirtschaftlich wie ökologisch stark - menschlich. Koalitionsvertrag zwischen der Christlich Demokratischen Union Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Schleswig-Holstein der Freien Demokratischen Partei Landesverband Schleswig-Holstein, 2017–2022:

Der Zugang zu wissenschaftlicher Literatur muss fair und unbürokratisch geregelt werden und möglichst digital erfolgen. Öffentlich finanzierte Forschung soll im Rahmen der urheberrechtlichen Möglichkeiten für alle zugänglich sein. Deshalb unterstützen wir die Open-Access-Strategie (offener Zugang zu wissenschaftlicher Literatur) der Landesregierung, die gemeinsam mit Hochschulen und Wissenschaftsbibliotheken entwickelt worden ist. Sie muss in der kommenden Legislaturperiode weiter ausgebaut werden. Wir wollen daran mitwirken, dass Studierenden auch weiterhin urheberrechtliche geschützte Schriftwerke digital zur Verfügung stehen und eine tragbare Einigung zwischen den Hochschulen und der VG-Wort erzielt wird (S. 24).


Open Access im Hochschulgesetz

Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) vom 5. Februar 2016. § 34 Zentrale Einrichtungen:

Sie [die Landesregierung] fördert den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.

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