Länderdossier Berlin

Open Access auf Länderebene

für OA zuständiges MinisteriumSenatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
OA in Koalitionsvereinbarung2016, 2021
OA in Parteiprogramm

CDU (2023 [2021])

GRÜNE (2023 [2021])

LINKE (2023 [2021])

SPD (2023 [2021])

OA-LandesstrategieOpen-Access-Strategie für Berlin
OA in Strategie 
OA in LandeshochschulgesetzBerliner Hochschulgesetz - BerlHG (2021)
OA in Vertrag / VereinbarungHochschulverträge zwischen dem Land Berlin und den Berliner Hochschulen (2024-2028, 2018-2022)
OA/OS-Landesinitiative Open Research Office Berlin
OA-Landesfond 
OA/OS-InfrastrukturangebotForschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS)
LänderdossierPubPub

Open Access im Koalitionsvertrag

Berlin gemeinsam gestalten: Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen. Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, Landesverband Berlin, Die Linke, Landesverband Berlin und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Berlin, 2016-2021:

Die Koalition wird die Open-Access-Strategie umsetzen und ein Zukunftsprogramm Digitalisierung der Wissenschaft auflegen. Dabei sollen Open-Access-Publikationen, aber auch digitale Lehr- und Lernformate sowie offene Forschungsdaten etwa durch Regelungen in den Hochschulverträgen unterstützt werden. Hochschulbibliotheken sollen in ihrer Entwicklung als digitale Wissensspeicher durch Investitionen in Infrastruktur, Know-how und Ressourcen unterstützt werden. Die Koalition unterstützt die Schaffung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.

Zukunftshauptstadt Berlin. Sozial, Ökologig, Vielfältig. Wirtschaftsstark. Koalitionsvertrag zwischen SPD, Landesverband Berlin, Bündnis 90/ Die Grünen, Landesverband Berlin und Die Linke, Landesverband Berlin, 2021-2026.

Für eine digital souveräne Stadt sind Open Source und offene Standards unverzichtbar. Die Koalition wird bei jeder Softwarebeschaffung nach Open Source Alternativen suchen und speziell für die Verwaltung erarbeitete Software unter freien Lizenzen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Auch zentrale Förderprogramme für IT-Projekte sollen diesen Ansatz verfolgen. Open Data, Open Application Programming Interface, Creative Commons Lizenzen für digitale und Open Access Lizenzen für wissenschaftliche Dokumente sollen wo möglich verwendet werden.

Open Access im Hochschulgesetz

Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin in der Fassung vom 26. Juli 2011

§ 41 Forschungsberichte

Die Hochschulen fördern den uneingeschränkten und langfristigen Zugang zu wissenschaftlichen Texten, Forschungsdaten, Software und weiteren Forschungsergebnissen und -quellen sowie Lehr- und Bildungsmaterialien als Praktiken offener Wissenschaft (Open Science).

Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen durch die Mitglieder der Hochschulen sollte vorrangig unter freien Lizenzen mit dem Ziel der Nachnutzbarkeit erfolgen (Open Access), soweit nicht rechtliche oder ethische Bestimmungen oder Vereinbarungen mit Dritten dem entgegenstehen. Die Publikationskulturen der jeweiligen Fächer sowie die Rechtesituation der jeweiligen Forschungsgegenstände sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Drittmittelforschung.

Die Hochschulen ermöglichen ihren Mitgliedern die Primär- und Zweitveröffentlichung im Open Access unter anderem dadurch, dass sie Publikationsdienste, zum Beispiel Repositorien, betreiben, sich an solchen beteiligen oder den Zugang zu geeigneten Publikationsdiensten Dritter sicherstellen.

Die Hochschulen fördern die Anerkennung von Praktiken offener Wissenschaft (Open Science) bei der Bewertung von Forschungsleistungen im Rahmen ihrer internen Forschungsevaluation und bei Einstellungsverfahren.

§ 86 Bibliothekswesen

Das Bibliothekssystem der Hochschulen gliedert sich in die zentrale Bibliothek und gegebenenfalls in Fachbibliotheken. Die Bibliotheken haben die Aufgabe, die für Forschung, Lehre und Information erforderliche Literatur und andere Informationsträger zu sammeln, zu erschließen und zur Nutzung bereitzustellen. Sie stellen darüber hinaus forschungsnahe Dienste bereit und unterstützen den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information (Open Science). Die Bibliotheken der Hochschule sind zur Zusammenarbeit verpflichtet; zu diesem Zweck schließen die Hochschulen öffentlich-rechtliche Verträge ab.

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