BMFTR stärkt wissenschaftsgeleiteten Open Access

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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat am 22. Mai 2026 eine neue Förderrichtlinie zur „Verankerung von wissenschaftsgeleitetem Open Access in Wissenschaftseinrichtungen, Fachkulturen und Publikationsinfrastrukturen“ veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, wissenschaftsgeleitetes Open Access dauerhaft in den Strukturen, Routinen und Bewertungspraktiken des Wissenschaftssystems zu verankern. Mit der neuen Richtlinie will das BMFTR an bestehende Entwicklungen der Open-Access-Transformation anknüpfen und einen Schwerpunkt auf die langfristige strukturelle Verankerung wissenschaftsgeleiteter Open-Access-Praktiken im deutschen Wissenschaftssystem setzen. Förderanträge können bis zum 3. August 2026 eingereicht werden

Welche Vorhaben werden gefördert?

Die Richtlinie adressiert insbesondere die nachhaltige institutionelle, fachspezifische und infrastrukturelle Weiterentwicklung von Open Access (OA). Gefördert werden Vorhaben in drei Themenfeldern:

  • Institutionelle Verankerung: Entwicklung langfristig tragfähiger Finanzierungs- und Governance-Modelle sowie einrichtungsübergreifender Strategien und Kooperationen.
  • Fachspezifische Verankerung: Integration wissenschaftsgeleiteten Open Access in Fachkulturen, Publikations- und Bewertungspraxen sowie Lehr- und Transferformate.
  • Infrastrukturelle Verankerung: Weiterentwicklung und Professionalisierung wissenschaftsgeleiteter Publikationsinfrastrukturen und -dienstleistungen, etwa im Bereich Repositorien, Metadaten oder Persistente Identifikatoren.

Insbesondere wird die Bedeutung kollaborativer und überinstitutioneller Ansätze hervorgehoben. Erwünscht sind Verbundvorhaben, die OA-Strukturen gemeinsam weiterentwickeln, Standards abstimmen oder Infrastrukturen harmonisieren. Auch Einrichtungen mit bislang geringerer OA-Erfahrung sollen gezielt eingebunden werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Neben Verbundprojekten können auch Einzelvorhaben gefördert werden, sofern deren strategischer Mehrwert entsprechend begründet wird

Rahmenbedingungen der Förderung

Für Verbundvorhaben stehen grundsätzlich Fördermittel von bis zu 750.000 Euro inklusive Projektpauschale für eine Laufzeit von maximal 36 Monaten zur Verfügung. Der gemeinsame Projektstart ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Förderfähig sind unter anderem Ausgaben für wissenschaftliche Publikations- und Infrastrukturvorhaben, Vernetzungs- und Transferaktivitäten sowie Maßnahmen zur öffentlichen Kommunikation und zum Austausch mit der Gesellschaft.

Weiterführende Informationen

 


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