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        <description>Beiträge nach Kategorie Kommentar</description>
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<item><title>Das Konzept Deutschlandfonds Diamond Open Access – einige Anmerkungen der Task Force Finanzierung im Projekt SeDOA</title><link>https://open-access.network/blog/sedoa-taskforce-finanzierung</link><comments>https://open-access.network/blog/sedoa-taskforce-finanzierung#comments</comments><pubDate>Mon, 30 Mar 2026 08:05:00 +0200</pubDate><category>Diamond Open Access</category><category>Open Access Finanzierung</category><dc:creator>Katharina Schulz</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/sedoa-taskforce-finanzierung</guid><description>In diesem Blogbeitrag kommentieren wir aus Sicht der Task Force „Finanzierung“ der Servicestelle Diamond Open Access (SeDOA) das Konzept Deutschland-Fonds für Diamond Open Access (DeFDOA), in dem SeDOA explizit genannt und für bestimmte Aufgaben vorgesehen wird. Wir gehen dabei an dieser Stelle nicht auf alle Details ein, sondern stellvertretend auf einige Punkte, die wir für besonders wichtig halten. Der Beitrag stellt keine offizielle Stellungnahme des Projekts zu DeFDOA dar. Das Konzept DeFDOA wurde ursprünglich von Bernhard Mittermaier entwickelt und wird in verschiedenen Kontexten diskutiert, unter anderem in der Task Force „Etablierung von wissenschaftsgeleiteten Open-Access-Infrastrukturen“ im Schwerpunkt „Digitalität in der Wissenschaft“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. SeDOA ist in diese Gespräche eingebunden und bringt seine Stellungnahmen dort ein.

Die Servicestelle Diamond Open Access (SeDOA) startete im Mai 2025 und wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert. Das Projektkonsortium umfasst 15 Einrichtungen und plant, in einem dezentralen Ansatz die Effizienz des Diamond-Open-Access-Publizierens in Deutschland durch bessere Koordinierung und Sichtbarkeit von vorhandenen, dezentralen Publikationsinfrastukturen zu steigern, zentrale Informationen bereitzustellen sowie Innovationen zu fördern.
Ziel ist es, Diamond-Open-Access-Publizieren in der wissenschaftlichen Fachkommunikation fest zu etablieren. Durch die geplante Governance-, Angebots- und Kommunikationsstruktur sollen alle Stakeholder in Deutschland miteinbezogen werden.
SeDOA bildet zudem das deutsche National Capacity Centre (NCC) und stärkt damit als Teil des europäischen Netzwerks European Diamond Capacity Hub (EDCH) die internationale Zusammenarbeit.

Der Schwerpunkt von SeDOA liegt somit in der Förderphase bis Ende April 2028 darauf, bereits vorhandene Diamond-Open-Access-Strukturen in Deutschland zu unterstützen, zu vernetzen und sichtbar zu machen. SeDOA hat keine Mittel zur direkten Förderung von Zeitschriften, Büchern oder Publikationsdienstleistern. Ein gewisses Kontingent an Titeln kann jedoch im Rahmen des Projekts bei den SeDOA-Einrichtungen FU Berlin, ULB Darmstadt, TU Berlin und ZB Med publiziert werden.
Auch wenn die Finanzierung von Diamond-Open-Access-Publikationsdienstleistungen nicht Teil der aktuellen Projektplanung SeDOAs ist, erkennen wir die Relevanz des Themas und haben eine Task Force gegründet, die sich mit dem Thema beschäftigt und u. a. das Konzept zu DeFDOA diskutiert. Aufgabe der SeDOA-Task-Force Finanzierung ist es, sich intensiver mit Fragen und Konzepten zur Finanzierung von Diamond Open Access auseinanderzusetzen und Impulse dazu ins Gesamtprojekt zu spielen, die auch Grundlage für Stellungnahmen und Positionen des Projekts sein können.

DeFDOA ist ein Konzept zur kollektiven Finanzierung von Diamond-Open-Access-Publikationen, das Bernhard Mittermaier, Leiter der Zentralbibliothek im Forschungszentrum Jülich, entwickelt hat. Das klar formulierte Ziel lautet: “Für die bislang ungeklärte Frage der nachhaltigen Finanzierung von Diamond-Open-Access-Diensten soll der Deutschland-Fonds Diamond Open Access (DeFDOA) einen substantiellen Beitrag leisten” (Mittermaier, 2025, S. 3). Mittermaier sieht die finanzielle Förderung, die DeFDOA leisten soll, als “komplementär zur Arbeit von SeDOA, wo Governance, Standards und Qualität im Vordergrund stehen” (ebd., S. 4).
In aller Kürze sieht das Konzept vor, dass wissenschaftliche Einrichtungen in einen zentralen Fonds einzahlen, der von der MPDL Services gGmbH (mittlerweile DEAL Open Access Services gGmbH) verwaltet wird. Diamond-Open-Access-Publikationsdienste für Zeitschriften und Bücher können Anträge stellen, um aus diesem Fonds Gelder zu erhalten, die jedoch keine Vollförderung darstellen sollen. Der Arbeitskreis Forum 13+ entscheidet nach festgelegten Kriterien über die Förderanträge, während SeDOA “die antragstellenden Einrichtungen berät und unterstützt” (Mittermaier, 2025, S. 4).

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Überlegungen angestellt werden, wie Diamond Open Access auf nachhaltigere Weise und kollektiv finanziert werden kann. Das Konzept ist jedoch nach wie vor in der Entwicklungsphase und weder sind alle Details noch die endgültigen Beteiligten ausformuliert. Wir möchten uns daher gerne an dieser Stelle an der notwendigen offenen Diskussion beteiligen.

Es müsste klar definiert werden, welche Definition von Diamond Open Access dem Konzept zugrunde liegt und als Kriterium für eine Förderung herangezogen wird. Im Konzept werden die Operational Criteria von Craft-OA und die Mindeststandards von KOALA referenziert und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit kommerziellen Verlagen eingeräumt. Gerade der letzte Punkt ist in der Community umstritten, und auch SeDOA selbst diskutiert hier noch, welche Haltung das Projekt einnehmen wird. SeDOA hat eine Minimaldefinition formuliert, die kommerzielle Zwecke für Diamond-Open-Access-Zeitschriften und -Bücher ausschließt. Eine Zusammenarbeit mit einem kommerziellen Dienstleister zur Publikation ist unter bestimmten Voraussetzungen (insb. Eigentum der Titelrechte in wissenschaftlicher Hand) trotzdem denkbar. 

Wir sind skeptisch, ob sich der Fonds ausreichend füllt, wenn die Zahlungen auf Freiwilligkeit beruhen. Die Beschreibung der Quote von “ca. 2 %” (Mittermaier, 2025, S. 2) ist zudem ungenau und lässt Interpretationsspielraum offen.

Es wirkt ein wenig paradox, ausgerechnet die DEAL-Strukturen für die Organisation einer Diamond-Finanzierung zugrunde zu legen. Mit den DEAL-Verträgen werden Open-Access-Publikationen und Lesezugriff über artikelbezogene Gebühren finanziert, womit sie dazu beigetragen haben, „Gold OA“ zum Synonym für Publikationsgebühren zu machen. Die DEAL-Verträge sind zudem Verträge mit drei kommerziellen Großverlagen. Diamond Open Access steht für das Gegenteil: keine Publikationsgebühren und nicht-kommerzielle Zwecke

Es ist zweifelhaft, ob die genannten Akteure die Aufgaben übernehmen können, die ihnen zugedacht sind. SeDOA hat als Projekt die Aufgabe, alle Stakeholder gleichermaßen zu beraten und zu vernetzen. Die Daueraufgabe Antragsberatung, wie sie bei DeFDOA vorgesehen ist, würde zusätzliche Mittel und eine Verstetigung des Projekts erfordern. SeDOA sieht es als leistbar, an der Ausformulierung des Konzepts DeFDOA mitzuwirken, z. B. bei der Entwicklung von Qualitäts- oder ähnlichen Kriterien. 

Es ist unklar formuliert, wer genau antragsberechtigt ist – Einrichtungen, Bibliotheken oder Herausgebende bzw. Zeitschriften? Grundsätzlich würden wir es vorziehen, dass Infrastrukturen und nicht einzelne Zeitschriften gefördert werden, was auch die Förderung der Publikation von Diamond-Open-Access-Büchern erleichtern würde. Das können Universitätsverlage sein, aber auch andere nicht-kommerzielle Publikationsdienstleister kommen infrage.

Die Orientierung der Förderhöhe am Publikationsvolumen ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Grundsätzlich entsteht mehr Aufwand durch mehr veröffentlichte Artikel; das tatsächliche Verhältnis ist jedoch schwer zu ermitteln und hängt auch von den Publikationsformaten und -dienstleistungen ab. Zwar wurde die ursprüngliche Ausrichtung der Berechnung am Publikationsvolumen durch eine komplexere Berechnung ersetzt, die vermeiden soll, dass finanzielle Anreize zu höheren Artikelzahlen entstehen. Die neue Berechnung in Form von Sockelbeiträgen plus Stufen in Kombination mit einer Obergrenze ist jedoch sehr komplex und intransparent. Zugleich ist die vorgesehene maximale Förderpauschale in Höhe von 1.400 € je Artikel relativ großzügig bemessen und könnte durchaus geringer ausfallen.

Wir sehen das Konzept als große Chance, über eine deutschlandweit organisierte kollektive Förderung nachzudenken und beteiligen uns gerne an weiteren Überlegungen. Wichtig finden wir jedoch auch, dass eine mögliche Umsetzung von DeFDOA nicht als Schlusspunkt für Überlegungen zur Finanzierung von Diamond Open Access gesehen wird, sondern ergänzende Konzepte weiterhin diskutiert und entwickelt werden.</description><enclosure
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<item><title>Disziplinäre Realitäten</title><link>https://open-access.network/blog/disziplinaere-realitaeten</link><comments>https://open-access.network/blog/disziplinaere-realitaeten#comments</comments><pubDate>Mon, 06 Oct 2025 10:24:00 +0200</pubDate><category>Open Access international</category><category>Open Access in den Fachdisziplinen</category><dc:creator>Lasse Ramson</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/disziplinaere-realitaeten</guid><description>Disziplinäre Realitäten. Ein Kommentar zur Diskussion um den Ausschluss des Verfassungsblogs aus dem DOAJ

Anfang des Jahres machte der Verfassungsblog seine unfreiwillige Auslistung aus dem DOAJ bekannt. Dieser Blogbeitrag kommentiert vor allem die disziplinspezifische Komponente der Ausschlussentscheidung und macht Vorschläge für die bessere Berücksichtigung rechtswissenschaftlicher Besonderheiten im Rahmen der Aufnahmekriterien und -entscheidungen des DOAJ.



Anfang des Jahres machte der Verfassungsblog – der vermutlich größte Blog in der deutschen Rechtswissenschaft – bekannt, dass das Directory of Open Access Journals (DOAJ) sich entschlossen hatte, ihn zukünftig nicht mehr zu listen (Dalkilic, 2025). Im Rahmen der daraufhin beginnenden Debatte haben das DOAJ (Hodgkinson, 2025) und der Verfassungsblog (Di Rosa, 2025) explizit um Beiträge aus der Open-Access-Community gebeten. Dieser Beitrag kommentiert vor allem die spezifisch disziplinäre Dimension der Ausschlussentscheidung in der Hoffnung, damit auf Besonderheiten der (deutschen) Rechtswissenschaft aufmerksam machen zu können, die in den Entscheidungskriterien des DOAJ bisher nicht ausreichend reflektiert sind.
Der Ausschluss des Verfassungsblogs aus dem DOAJ

Doch zunächst zum Hintergrund: Im September 2021 war der Verfassungsblog in das DOAJ aufgenommen worden (Hodgkinson, 2025). Ende 2024 wurden die Aufnahmekriterien für den Blog im Rahmen einer Überprüfung aller gelisteten Journals mit einer Durchschnittsveröffentlichungszeit (von Einsendung bis Veröffentlichung) von unter drei Wochen erneut evaluiert (Hodgkinson, 2025). Im Ergebnis entschied sich das DOAJ, den Verfassungsblog auszulisten, und teilte diese Entscheidung im Januar mit (Dalkilic, 2025). Dagegen legte der Blog Widerspruch ein, der im Mai dieses Jahres zurückgewiesen wurde; das Widerspruchsschreiben und die Reaktion des DOAJ veröffentlichte der Verfassungsblog im Juni auf seiner Website (Dalkilic, 2025). Im Anschluss veröffentlichten das DOAJ (Hodgkinson, 2025) und der Verfassungsblog (Di Rosa, 2025) weitere Statements.
Die Aufnahme in das DOAJ als Qualitätskriterium

Nun wäre es denkbar, den Schluss zu ziehen, dass die Nichtaufnahme in das DOAJ für eine Publikation eben Ausdruck der dort angelegten Kriterien ist und der Verfassungsblog – und viele andere wissenschaftliche Publikationen – diese nicht erfüllen. Das muss an sich kein Problem sein. Der Verfassungsblog selbst weist allerdings auf zwei Dimensionen des Ausschlusses bzw. der Nichtaufnahme hin, die für Publikationen zu einem manifesten Problem werden können: Die erste Dimension, die Anerkennungswirkung, die von der Aufnahme in das DOAJ für potentielle Autor*innen ausgeht (vgl. Di Rosa, 2025), dürfte dabei in der deutschen Rechtswissenschaft (noch) untergeordnete Relevanz haben. Nur wenige Autor*innen verstehen sich als Teil der Open-Access-Community und/oder machen davon die Entscheidung abhängig, an welchem Ort sie veröffentlichen (vgl. Hamann &amp; Eisentraut, 2023). Insofern ist die Anerkennung durch den Gatekeeper DOAJ aus dem Open-Access-Feld für das disziplinäre Feld Rechtswissenschaft von untergeordneter Relevanz.

Eine große Herausforderung ergibt sich allerdings daraus, dass die Aufnahme in das DOAJ von Mittelgebern als Qualitätskriterium angelegt wird. Der Verfassungsblog weist selbst darauf hin, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Teil die DOAJ-Listung als Kriterium anlegt (Di Rosa, 2025) und diese Tendenz dürfte sich durch die strategische Kooperation von DFG und DOAJ für viele Förderlinien in Zukunft noch verstärken (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2025). Wenn also ein Medium wie der Verfassungsblog, dessen wissenschaftliche Akzeptanz unumstritten sein dürfte, durch die Auslistung aus dem DOAJ zukünftig von Förderlinien schon aus formellen Gründen ausgeschlossen sein könnte, offenbart sich ein Problem. Das DOAJ weist darauf hin, dass eine solche Verknüpfung gerade nicht vorgenommen werden sollte (Hodgkinson, 2025). Solange dies aber der Fall ist – und das DOAJ durch die Eingehung einer solchen strategischen Kooperation mit der DFG diese Entwicklung auch befördert – reicht ein solcher Hinweis nicht aus, sondern sollte einen Teil des Reflektionsprozesses des DOAJ bilden.
Das Peer-Review-Erfordernis für die Aufnahme in das DOAJ

Der Ausschluss des Verfassungsblogs wurde letztlich auf vier verschiedene Kriterien gestützt: Eine mangelnde Menge an „research articles“ würde veröffentlicht, es gäbe ein „lack of scholarly referencing“, es mangele an Informationen über Publikationskosten, und es würde kein Peer Review durchgeführt (Dalkilic, 2025). Jeder dieser Punkte wäre für sich genommen im Fall des Verfassungsblogs diskutabel, zumal sich die ersten beiden Punkte auf ansonsten nicht weiter transparent gemachte quantitative Kriterien zu beziehen scheinen (vgl. Dalkilic, 2025). Der letzte Punkt, die Nicht-Durchführung von Peer Review, weist aber im Besonderen auf ein Problem des Kriterienkatalogs selbst hin, das über den Einzelfall hinausweist und deshalb hier von besonderem Interesse ist. Der Fall ist bezüglich dieses Punktes einigermaßen klar. Der Verfassungsblog betont zwar, dass gelegentlich ein Peer Review durchgeführt wird, ein Editorial Review bleibt aber die Regel (Dalkilic, 2025). Dabei handelt es sich um eine bewusste Entscheidung, die absehbar auch nicht geändert wird (Dalkilic, 2025; Di Rosa, 2025).
Rechtswissenschaftliche Praktiken und die disziplinäre Sensibilität des DOAJ

Der Umgang mit dem Peer-Review-Kriterium bezeugt meines Erachtens ein grundlegendes Problem. Der Verfassungsblog weist darauf hin, wenn er schreibt, dass „if two external peer reviews is the standard requested by the DOAJ, German law journals are in effect almost entirely excluded“ (Dalkilic, 2025). Das Peer-Review-Kriterium im DOAJ gilt ohnehin schon nicht absolut, denn für „Arts and humanities journals“ gilt: „For these disciplines […], DOAJ can accept journals that undertake editorial review, rather than peer review“ (Directory of Open Access Journals, 2025).

Es ist daher gut, dass das DOAJ fragt: „is that exception still reasonable? If so, should it be widened and to what fields (such as law), settings, or types of journal or article?” (Hodgkinson, 2025).

Diese Debatte halte ich im gegebenen Zusammenhang für besonders drängend. Die vorhandene Ausnahme für „Arts and Humanities“ wird nicht weiter begründet. Es ist davon auszugehen, dass die Ausnahme von dem Wunsch getragen ist, etablierte Qualitätssicherungspraktiken in bestimmten Disziplinen als solche zu akzeptieren und nicht präskriptiv eine bestimmte Art und Weise der Qualitätssicherung vorzugeben.

Die Rechtswissenschaft befindet sich insofern in einer ähnlichen Ausgangslage wie die „Arts and Humanities“, ohne dass die DOAJ-Kriterien darauf angemessen Rücksicht nehmen würden. Das mag daran liegen, dass eine spezifische Eigenart der Rechtswissenschaft, die Kompartmentalisierung in nationale Felder und Diskurse, nicht ausreichend Eingang in die DOAJ-Kritierien gefunden hat. Anders als andere gesellschaftliche Systeme und ihre zugehörigen Diskurse haben sich das Recht und seine Wissenschaft noch nicht vollkommen globalisiert, sondern finden weitgehend in nationalen, staatszentrierten Diskursen statt (vgl. Luhmann, 1987). Und in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft ist der Befund einigermaßen klar: Peer Review ist die Ausnahme (Purnhagen &amp; Petersen, 2018; Hamann &amp; Hürlimann, 2019; Rux, 2020) und bleibt es angesichts erheblichen disziplinären Widerstands auch auf absehbare Zeit (Kostorz, 2016).

Insofern muss das DOAJ, wenn es die disziplinspezifischen Besonderheiten angemessen berücksichtigen will, sowohl der nationalen Differenzierung der Rechtswissenschaft Raum geben als auch den jeweils national spezifischen Qualitätssicherungspraktiken. Das hat es bisher nicht getan. Seine Offenheit und Bereitschaft, in Zukunft die Kriterien zu überdenken und über die „Arts und Humanities“ hinaus Ausnahmen vom Peer-Review-Erfordernis zuzulassen, ist insofern begrüßenswert.
Fazit

Der Fall „Verfassungsblog“ weist über sich hinaus auf übergreifende Probleme mit den Aufnahmekriterien des DOAJ hin. Dieser Beitrag hofft, dass das DOAJ einerseits in Zukunft seine Fernwirkung stärker reflektiert – wenn etwa seine Aufnahmeentscheidungen konkrete materielle Auswirkungen auf Publikationen haben können – und andererseits disziplinspezifische Aufnahmekriterien kritisch weiterentwickelt und gegebenenfalls ausbaut.
Literatur

    Dalkilic, E. (2025-06-13). Access Denied. Verfassungsblog, DOAJ, and the Meaning of “Scholarly”. Verfassungsblog. DOI:10.59704/089986e7cd09bbc5.
    Deutsche Forschungsgemeinschaft (2025-05-05). DFG startet Kooperation mit dem Directory of Open Access Journals. Information für die Wissenschaft 33. www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-33
    Di Rosa, E. (2025-07-30). Who is In, Who is Out? Verfassungsblog’s Response to its Removal from DOAJ. Verfassungsblog. DOI:10.59704/ff5448e7c90de564.
    Directory of Open Access Journals (2025-06). Guide to applying [version 2.5]. doaj.org/apply/guide/
    Hamann, H. &amp; Eisentraut, N. (2023). Handbuch Open Science/Rechtswissenschaft. de.wikibooks.org/wiki/Handbuch_Open_Science/_Rechtswissenschaft
    Hamann, H. &amp; Hürlimann, D. (2019). Open Access bei der Veröffentlichung rechtswissenschaftlicher Fachliteratur – was soll das? Rechtswissenschaft, Sonderheft 2019, 3–30. DOI:10.5771/9783748903659-9
    Hodgkinson, M. (2025-07-09). What is a scholarly journal? A case study of applying the DOAJ criteria. DOAJ Blog. blog.doaj.org/2025/07/09/what-is-a-scholarly-journal-a-case-study-of-applying-the-doaj-criteria/
    Kostorz. P. (2016). Review-Verfahren bei der Veröffentlichung juristischer Fachartikel – Was soll das? Kritische Justiz 49 (3), 417–422. DOI:10.5771/0023-4834-2016-3-417
    Luhmann, N. (1987). Rechtssoziologie. (3. Aufl.). Westdeutscher Verlag.
    Purnhagen, K. &amp; Petersen, N. (2018). Evaluation of academic legal publications in Germany. In R. van Gestel &amp; A. Lienhard (Hrsg.), Evaluating Academic Legal Research in Europe. The Advantage of Lagging Behind (S. 88–103). Edward Elgar. DOI:10.4337/9781788115506
    Rux, J. (2020). Zum Anliegen der RECHTSWISSENSCHAFT. Rechtswissenschaft 1 (1), 3–10.

Titelbild: Andreas Axel Kirch / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0 DE</description><enclosure
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<item><title>Stellungnahme des scholar-led.network zum Leopoldina-Papier zur Diamond-Open-Access-Finanzierung</title><link>https://open-access.network/blog/stellungnahme-des-scholar-lednetwork-zum-leopoldina-papier-zur-diamond-open-access-finanzierung</link><comments>https://open-access.network/blog/stellungnahme-des-scholar-lednetwork-zum-leopoldina-papier-zur-diamond-open-access-finanzierung#comments</comments><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 10:00:00 +0200</pubDate><category>Diamond Open Access</category><category>Open Access Finanzierung</category><category>Open Access Transformation</category><dc:creator>Michael Czolkoß-Hettwer</dc:creator><dc:creator>Anita Eppelin</dc:creator><dc:creator>Kathrin Ganz</dc:creator><dc:creator>Ben Kaden</dc:creator><dc:creator>Maike Neufend</dc:creator><dc:creator>Marcel Wrzesinski</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/stellungnahme-des-scholar-lednetwork-zum-leopoldina-papier-zur-diamond-open-access-finanzierung</guid><description>Das scholar-led.network versteht sich als Interessenvertretung von Akteur*innen des wissenschaftsgeleiteten Publizierens im deutschsprachigen Raum. Es besteht aus Akteur*innen, die unterschiedliche Positionen im Publikationssystem einnehmen und die teilweise institutionell angebunden, teilweise frei affiliiert sind. Die Netzwerkmitglieder vertreten diverse disziplinäre und fachliche Zusammenhänge, wobei die Natur-, Lebens- und Technikwissenschaften gegenwärtig unterrepräsentiert sind.

Diese Stellungnahme zum Diskussionspapier “Ein neues Verfahren zur direkten Finanzierung und Evaluation wissenschaftlicher Zeitschriften” der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina (im Folgenden: Leopoldina) von 2025 möchte entsprechend die Perspektive eines Netzwerks des wissenschaftsgeleiteten Publizierens stark machen und ist in dieser Hinsicht parteiisch. Das Netzwerk versteht dabei wissenschaftsgeleitetes Publizieren vor allem als wertegeleitetes Publizieren: Kooperation, Allgemeinwohl, Nachhaltigkeit, Bibliodiversität und grundsätzlich nicht-kommerzielle Modelle sind für das Netzwerk leitend (scholar-led.network 2022). 

In dieser Konsequenz geht diese Replik nur auf jene Punkte des Diskussionspapiers ein, die unmittelbar Interessen des Netzwerks berühren: Dazu gehören die finanziellen Rahmenbedingungen und angenommenen Kostenstrukturen, die vorgeschlagenen Auswahlmechanismen und Reputationsindikatoren sowie die konkrete Umsetzung des Förderanspruchs in den Verfahren der Antragstellung.
Nachhaltige Finanzierung von Diamond Open Access: Ein unterstützenswertes Ziel

Verschiedene wissenschaftspolitische Stimmen, etwa der Rat der Europäischen Union, cOAlition S und die Allianz der Wissenschaftsorganisationen, haben Diamond Open Access als wegweisenden Lösungsansatz für die Reorganisation des wissenschaftlichen Publizierens hervorgehoben. Auch im Bereich der wissenschaftsgeleiteten Publikationsinfrastrukturen hat sich mit Projekten wie DIAMAS, CRAFT-OA und jüngst mit der Einrichtung der Servicestelle Diamond Open Access (SeDOA) viel getan. Nachhaltige Finanzierungskonzepte blieben jedoch eine Leerstelle, die vor allem jene Diamond-Open-Acess-Publikationen vor große Herausforderungen stellt, die nicht über eine direkte institutionelle Förderung verfügen (vgl. Taubert et al. 2024). Aktuelle Modelle für die Konsortialfinanzierung von Diamond Open Access setzen wichtige Impulse (z. B. KOALA, OLEcon), ermöglichen jedoch noch keine verlässliche und nachhaltige Finanzierung, die den mittelfristigen Planungshorizont von Ausgaben und redaktioneller Arbeit abdeckt (Ganz et al. 2024).

Nachhaltige Finanzierungsmodelle sind aus unserer Sicht dringend erforderlich, auch um perspektivisch eine weitere Professionalisierung des wissenschaftsgeleiteten Publizierens zu befördern. Dass die Leopoldina nun einen Verfahrensvorschlag für die direkte Finanzierung und Evaluation wissenschaftlicher Zeitschriften vorgelegt hat, ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen. Die Vorschläge sollten jedoch daraufhin hinterfragt werden, vor welchem fachlichen Hintergrund sie entwickelt wurden. Die Natur- und Lebenswissenschaften prägen unserer Lesart nach die von der Leopoldina vorgelegten Vorschläge und werden durch die Adressierung des Gesamtsystems im Vorschlag zugleich verallgemeinert. Und auch wenn die Wissenschaften umfassend und im Plural angesprochen sind, besteht unseres Erachtens die Gefahr einer Marginalisierung. Fach- und Publikationskulturen, die sich etwa hinsichtlich der Rolle von Fachgesellschaften, der wirtschaftlichen Bedeutung von Publikationen für diese Gesellschaften, der Quantität und Verteilung des Publikationsoutputs, epistemischer Differenzierungen innerhalb der Disziplinen und nicht zuletzt Ökonomien der Reputation anders organisieren, werden in diesen Vorschlag aus unserer Sicht nicht ausreichend einbezogen.

Angesichts steigender Publikationszahlen und Publikationskosten im globalen Publikationsmarkt, seiner zunehmenden Oligopolisierung sowie der Marginalisierung von Forschenden durch Geschäftsmodelle, die auf Publikationsgebühren basieren, halten wir das Leopoldina-Papier daher für unbedingt diskussionswürdig.
Was darf Open Access kosten?

Das Leopoldina-Papier positioniert eine dauerhafte öffentliche Finanzierung von Diamond Open Access als Alternative zu subskriptions- und APC-basierten Modellen. Um eine Transformation der bisherigen Finanzierungswege zu erreichen, werden im Papier einige interessante Eckpunkte vorgelegt. Grundprinzip ist die Förderung von wissenschaftlichen Publikationen (Texte und Daten) im Diamond Open Access durch öffentliche Mittel. Die Vergabe dieser Mittel soll, ähnlich wie bei der Forschungsförderung, in einem Antrags- und Begutachtungsverfahren erfolgen. Was sich auf den ersten Blick als sinnvolle Alternative zum jetzigen System darstellt, wirft im Detail Fragen auf.

Die Feststellung, dass die Finanzierung von wissenschaftlichen Publikationen eine Daueraufgabe darstellt, ist aus unserer Sicht sehr zu begrüßen. Fragwürdig ist jedoch, ob eine Begutachtung, die in der Praxis durch einzelne Wissenschaftler*innen durchgeführt wird, dazu geeignet ist, diese Dauerhaftigkeit zu garantieren. Notwendig wären dafür zumindest klare Kriterien für wissenschaftliche Qualität und angemessene Kosten einer Zeitschrift. Zu beachten ist auch, dass durch ein solches Verfahren Erfordernisse an die Antragstellung, an den regelmäßigen Vergleich von Dienstleistungsangeboten und an das Reporting implementiert werden, die zusätzliche Ressourcen binden. Dieser Ansatz unterläuft die Idee der garantierten Dauerhaftigkeit und setzt Zeitschriften unter einen auf die Evaluation hin ausgerichteten Performanzdruck. Kosten und Ertrag eines solchen Antrags-Evaluationsmodells sind auch hinsichtlich der zu erwartenden erheblichen Implementierungskosten kritisch zu sehen. 

Aus unserer Sicht ist der wichtigste Aspekt des Leopoldina-Papiers zunächst, dass er eine strategische Diskussion darüber eröffnet, was eine faire und transparente Finanzierung des Diamond-Open-Access-Publizierens bedeutet und zwar differenziert nach notwendigen Kosten und weiteren Kostenpunkten, die gegebenenfalls auch eingespart werden könnten. Das Papier kritisiert zurecht, dass sich die Kosten im aktuellen APC-Modell in einem breiten Rahmen bewegen, der “nicht notwendigerweise die tatsächlichen Kosten widerspiegelt, sondern auch Ausdruck der Marktposition von besonders renommierten Zeitschriften ist” (S. 26). Die Leopoldina schlägt vor, die Kosten entlang von einzelnen Kostenbestandteilen transparent zu gestalten und so an den jeweiligen disziplinären Anforderungen zu orientieren (S. 33). Eine Kostenersparnis ergibt sich dadurch in erster Linie durch das Flipping besonders renommierter, von Fachgesellschaften herausgegebenen Zeitschriften, die bislang hohe APC verlangen.

Grundsätzlich schlägt das Leopoldina-Papier also ein Modell vor, das im Umfeld weniger großer Unternehmen wettbewerbsfähig sein will. Die Skalierung des Diamond-Open-Access-Modells wird aber Auswirkungen auf die Organisationsformen derjenigen Zeitschriften haben, die bereits heute durch das Engagement Gemeinwohl- oder zumindest Community-orientierter Wissenschaftler*innen herausgegeben werden und die in der Regel aktuell unterfinanziert sind. Die Idee, dass zunächst nur ausgewählte Zeitschriften an diesem neuen System teilhaben können, und mögliche Budget-Anpassungen anhand bestimmter Erfolgsfaktoren erfolgen (S. 22), führen eine im Vergleich zur aktuellen Situation des kommerziellen Publizierens nicht minder problematische, Community-interne Konkurrenzkonstellation ein. 

Letztlich ist fraglich, ob die im Papier postulierte Kostensenkung mit dem Fokus auf das Renommee der Zeitschriften tatsächlich erreicht werden kann. Auf dieser Annahme ein umfassendes Finanzierungsprogramm zu begründen, scheint risikoreich. Eine Diamond-Open-Access-Infrastruktur, in der sich Publizierende weniger im Wettbewerb befinden, sondern sich gemeinwohlorientiert wechselseitig unterstützen, kann in der Summe kosteneffektiver sein, als ein im Kern auf Anträge und Evaluation ausgelegtes Modell. Alternative Modelle der Finanzierung sollten deshalb unbedingt weiter ausdifferenziert und diskutiert werden.
Wann ist eine Zeitschrift relevant genug für die Finanzierung?

Das Leopoldina-Papier verweist zurecht auf die Reputationsökonomie und die ihr zugrunde liegenden Verzerrungen als ausschlaggebenden Faktor im Wissenschaftssystem. Die artikulierte Erwartung, dass zu Beginn vor allem “Betreiber von bereits etablierten Zeitschriften” die Förderung in Anspruch nehmen (S. 20), mit einer unmittelbar hierauf ausgerichteten, kompetitiven Begutachtung sowie verschiedene Verweise auf den Journal Impact Factor als “Maß für die Reputation” (S. 27, S. 33) werfen eine Reihe von Fragen auf. 

Grundsätzlich führt die Idee, dass sich ein Zeitschriftentitel hinsichtlich der Leistung als auch Relevanz qualifizieren muss, einen Wettbewerbsdruck und Abhängigkeiten in das wissenschaftliche Publizieren ein, der den Eigengesetzlichkeiten der Wissenschaft entgegensteht. Akzeptanz und Relevanzbeurteilung der Zeitschriften sollte nicht in zyklischen Evaluationen, sondern als Ergebnis wissenschaftskommunikativer Aushandlungsprozesse in den Communities selbst erfolgen. Wird der wissenschaftskommunikative Aushandlungsprozess übergangen, stellt sich die Frage, wie die Diversität von Publikationen und Wissenschaftscommunities über das gesamte wissenschaftliche Fächerspektrum hinweg gewahrt und gefördert werden kann. 

Aus den vorgegebenen Verfahren und Kriterien würde eine Konzentration von Mitteln auf einen spezifischen Ausschnitt wissenschaftlicher Zeitschriften resultieren, die in bestimmten Fächern besonders vertreten sind. 

In der jeweiligen Fachcommunity existieren bereits ausgehandelte Standards wissenschaftlicher Qualität, auf die zurückgegriffen werden kann. Gerade weil der Journal Impact Factor in vielen Communities nicht relevant ist und die Messung von Qualität sowohl von Zeitschriften als auch von Individuen durch den Journal Impact Faktor sehr kritisch beurteilt wird, sollte die geforderte Reform des Reputationssystems etwa durch DORA und CoARA stärker berücksichtigt werden (vgl. Allianz der Wissenschaftsorganisationen 2025).

Die Gefahr besteht, dass Diamond-Open-Access-Entwicklungen in anderen Disziplinen, die weniger einer Reputationsökonomie folgen oder dem hier adressierten, klassischen Zeitschriftentypus entsprechen, verlangsamt werden. Auch eine systematische Überführung des gesamten wissenschaftlichen Zeitschriftenkorpus in das Diamond-Open-Access-Modell ist auf diesem Weg nicht zu erwarten, sondern vielmehr eine Verfestigung bestehender Mechanismen. Dies hätte unter anderem zur Folge, dass in bestimmten Fächern und für bestimmte, schon erfolgreiche Publikationen mehr Mittel gebunden werden als in anderen. Der Hinweis im Papier, dass Reputationsaufbau Zeit benötige (S. 35), verdeutlicht diesen Widerspruch.

Es ist ein nachvollziehbares Argument, dass die Umstellung etablierter Publikationen in ein Diamond-Open-Access-Modell eine Signalwirkung haben kann. Eine tatsächliche Sogwirkung im Sinne eines “Durchsickerns” der Effekte auf das Gesamtsystem, einschließlich auf Publikationen, die weniger gut institutionell eingebunden oder beispielsweise in “Kleinen Fächern” bedeutsam sind, ist jedoch aus den oben genannten Gründen fraglich.
Die Rolle der Fachgesellschaften

In dem von der Leopoldina vorgeschlagenen Modell spielen die Fachgesellschaften eine zentrale Rolle. Sie sollen Finanzierungsanträge ebenso einreichen können wie öffentliche Forschungseinrichtungen. Dieser Ansatz birgt enormes Potential, um das Publikationswesen stärker wissenschaftsgeleitet zu organisieren; auch aus unserer Sicht ist die aktive Einbindung der Fachcommunities eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Open-Access-Transformation. Insbesondere größere Fachgesellschaften, die bereits eigene Periodika herausgeben und hauptamtliches Personal beschäftigen, könnten für derartige Anträge in Frage kommen. Offen bleibt, in welchem Ausmaß in diesen Organisationen die Bereitschaft vorhanden ist, diese Rolle einzunehmen; auch haben sie in vielen Fällen vermutlich nicht ausreichend Kapazitäten und Expertise, um Förderanträge ohne Hilfestellung auszuarbeiten. Diese Hilfestellung könnte von Infrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken oder Fachinformationsdiensten geleistet werden, was wiederum voraussetzt, dass an diesen Stellen entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

Zugleich ist die Landschaft der Fachgesellschaften je nach Disziplin sehr heterogen. Viele (Teil-)Forschungsgebiete sind – wenn überhaupt – nur in sehr kleinen Fachgesellschaften vertreten, die rein ehrenamtlich aufgestellt sind. Oder diese Forschungsgebiete sind aufgrund ihrer dynamischen und interdisziplinären Natur überhaupt nicht in den Strukturen von Fachgesellschaften organisierbar. Vor diesem Hintergrund muss die Frage adressiert werden, wie kleine, wenig organisierte oder auch sich neu bildende Forschungsgebiete bzw. Fachcommunities mit nur wenig Ressourcen bei dem Betrieb von Zeitschriften unterstützt werden könnten, um das System inklusiv auszugestalten, auch im Sinne der Bibliodiversität. 

Zum eigentlichen Begutachtungsprozess für die Publikationsorgane muss die Frage adressiert werden, welche Instanz gemäß welcher Autorität die Auswahl der Begutachtenden vornehmen soll. Ferner birgt ein derart zentralisiertes Fördermodell das Risiko politisch motivierter Einflussnahme. Angesichts der dargestellten Hürden möchten wir die Frage aufwerfen, ob ein solch umfassendes Modell ausreichend skalieren kann, um, wie intendiert, in der Breite des Wissenschaftssystems wirken zu können.
Fazit

Eine nachhaltige Finanzierung auf die Beine zu stellen, die an den tatsächlichen Bedarfen des Zeitschriftenmachens orientiert ist, sollte das gemeinsame Ziel des Wissenschaftssystems sein. Das Leopoldina-Papier liefert dazu gute Anstöße und Überlegungen. Unsere Kritik bezieht sich im Kern darauf, dass das vorgeschlagene System durch den Fokus auf das Flipping von Zeitschriften mit hohem Journal Impact Factor eine Situation schaffen könnte, die insbesondere bestimmte Fachkulturen sowie Zeitschriften benachteiligt, die Ansätze von scholar-led-Publishing und Diamond Open Access verbinden. 

Wir begrüßen den Anstoß des Leopoldina-Papiers, das wissenschaftliche Publizieren als Daueraufgabe verstetigen zu wollen und unterstützen die Diskussion darüber, was eine faire und transparente Finanzierung des Diamond-Open-Access-Modells kosten darf. Aus Sicht des scholar-led.network wäre zum jetzigen Zeitpunkt wünschenswert, dass ein breiterer Ansatz verfolgt wird, von dem nicht nur wenige Zeitschriften profitieren. Fraglich ist zudem, ob die Erwartungen, die hier insbesondere an Fachgesellschaften gerichtet werden, umsetzbar sind. Dass wir mittlerweile über konkrete Finanzierungsmodelle für Diamond Open Access diskutieren, ist eine positive Entwicklung. Neben vielen anderen Akteur*innen sind auch die Mitglieder des scholar-led.network gern bereit, an dieser Diskussion teilzunehmen.


Literatur

    Allianz der Wissenschaftsorganisationen (2025). Die Weiterentwicklung von Bewertungsverfahren für Forschungsleistungen im Kontext von Open Science. https://doi.org/10.5281/zenodo.15818266
    Ganz, K., Finger, J., Schotten, S., Steiner, T., &amp; Wrzesinski, M. (2024). Faires Open Access braucht Redaktionen: Gegen die technokratische Vernachlässigung von Redakteur*innen in der Debatte um Not-for-Profit Open Access. oa.blog. https://open-access.network/blog/faires-open-access-braucht-redaktionen-gegen-die-technokratische-vernachlaessigung-von-redakteurinnen-in-der-debatte-um-not-for-profit-open-access 
    Scholar-led.network. (2022). The scholar-led.network-Manifesto. https://doi.org/10.5281/zenodo.7079936
    Taubert, N., Sterzik, L. &amp; Bruns, A. (2024). Mapping the German Diamond Open Access Journal Landscape. Minerva 62, 193–227. https://doi.org/10.1007/s11024-023-09519-7</description><enclosure
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<item><title>Wie erfassen wissenschaftliche Einrichtungen Daten zu Publikationskosten?</title><link>https://open-access.network/blog/wie-erfassen-wissenschaftliche-einrichtungen-daten-zu-publikationskosten</link><comments>https://open-access.network/blog/wie-erfassen-wissenschaftliche-einrichtungen-daten-zu-publikationskosten#comments</comments><pubDate>Tue, 12 Aug 2025 08:00:00 +0200</pubDate><category>Open Access Finanzierung</category><category>Technik und Workflows</category><dc:creator>Jonas Höfting</dc:creator><dc:creator>Heinz Pampel</dc:creator><dc:creator>Dorothea Strecker</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/wie-erfassen-wissenschaftliche-einrichtungen-daten-zu-publikationskosten</guid><description>In diesem Beitrag werden Ergebnisse einer deutschlandweiten Umfrage zur Erfassung von Publikationskosten an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland aus dem Projekt OA Datenpraxis vorgestellt.

Im Zuge der Open-Access-Transformation wenden wissenschaftliche Einrichtungen ihre Mittel neben der Bereitstellung von Literaturzugang auch für das Publizieren auf, beispielsweise für Article Processing Charges (APCs). Diese Kosten können innerhalb einer Einrichtung sehr verteilt anfallen und abgerechnet werden, was die zuverlässige Erfassung aller informationsbezogenen Ausgaben innerhalb einer Einrichtung erschwert und einen transparenten Umgang mit Kosten hemmt. Dass die Erfassung von Publikationskosten ein relevantes Thema für wissenschaftliche Einrichtungen ist, zeigt sich beispielsweise am Diskurs um das Konzept Informationsbudget (Mittermaier, 2022; Pampel, 2019): In dieser ganzheitlichen Sicht auf informationsbezogene Finanzströme einer Einrichtung sollen neben Ausgaben für Subskriptionen auch Ausgaben für Publikationen in die Budgetplanung integriert werden. Darüber hinaus wird auch die Bedeutung der Betrachtung der Einnahmeseite, z. B. durch Mittel von Fördereinrichtungen für das Publizieren, betont. Der Wissenschaftsrat empfahl wissenschaftlichen Einrichtungen 2022 die Etablierung eines Informationsbudgets bis 2025 (Wissenschaftsrat, 2022). Die Erfassung von Publikationskosten kann für Einrichtungen auch verpflichtend sein, beispielsweise für Mittel, die im Rahmen des Förderprogramms Open-Access-Publikationskosten der DFG abgerufen werden.

Das DFG-geförderte Projekt OA Datenpraxis untersucht verschiedene Aspekte des Umgangs mit Daten im Kontext der Open-Access-Transformation, neben der Erfassung von Publikationskosten auf institutioneller Ebene werden unter anderem Regelungen zu offenen Metadaten in Transformationsverträgen, Open Access in institutionellen Rankings oder Open-Access-Dashboards analysiert.

Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse der Umfrage vor und zeigt auf, welche Fragen sich daraus für die Open-Access-Community ergeben können.
Vorgehen

Wie etabliert ist die Erfassung von Publikationskosten an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland? Dieser Frage gingen Vertreter*innen des Forschungprojekts OA Datenpraxis am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin 2024 mit einer quantitativen Befragung nach.

Diese Umfrage untersucht die Erfassung von Publikationskosten auf der institutionellen Ebene und ist die erste umfassende quantitative Erhebung zu diesem Thema in Deutschland.
Fragebogenerstellung

Die Erstellung des Fragebogens orientierte sich an früheren Erhebungen, Praxisberichten und anderen Vorarbeiten. Nach Gesprächen mit Mitarbeiterinnen der Erwerbungsabteilung einer großen Universitätsbibliothek und mit Vertreter*innen der DEAL-Gruppe, mit der eine Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde, wurde der Fragebogen überarbeitet. Der Fragebogen wurde anschließend mit 11 Personen aus 10 Einrichtungen getestet. Die finale Version enthielt 26 Fragen.
Verteilererstellung

Die Erhebung wurde als personalisierte Online-Umfrage umgesetzt. In den Verteiler aufgenommen wurden Vertreter*innen von wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, darunter Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen des Bundes. Von 583 eingeladenen Personen füllten 258 (44,3 %) den Fragebogen aus. Abbildung 1 zeigt die geografische Verteilung der eingeladenen Einrichtungen nach Einrichtungstyp.

Abbildung 1: Standorte der Einrichtungen im Verteiler nach Einrichtungstyp
Ergebnisse
Monitoringaktivitäten

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass an rund der Hälfte (51,8 %) der teilnehmenden Einrichtungen ein systematischer Überblick über das Publikationsaufkommen bereits erreicht ist (s. Abbildung 2, A). Weitere 32,9 % gaben an, dass dies angestrebt werde.

Das Monitoring von Publikationskosten war im Vergleich weniger verbreitet, etwa ein Viertel (26,7 %) der Befragten gab an, dass Publikationskosten an ihrer Einrichtung systematisch erfasst werden (s. Abbildung 2, B). Weitere 43,8 % streben dies aktuell an.

 

Abbildung 2: Systematischer Überblick über das Publikationsaufkommen (A) bzw.über die Publikationskosten (B)
Unterstützung durch die Leitungsebene

Teilnehmende, die nicht selbst zur Leitungsebene ihrer Einrichtung gehörten, wurden um eine Einschätzung der Unterstützung durch die Leitungsebene gebeten (s. Abbildung 3). 41,5 % der Befragten gaben an, dass sie auf Leitungsebene ein ausgeprägtes Problembewusstsein für das Thema wahrnehmen. Dieser Wert entspricht einer Kombination der Antwortoptionen &quot;trifft zu&quot; und &quot;trifft eher zu&quot;. Ähnlich viele der Befragten gaben an, dass sie sich von der Leitungsebene unterstützt fühlen.

Abbildung 3: Bewertung des (A) Problembewusstseins auf und (B) Unterstützung durch die Leitungsebene
Abläufe

42,7 % der Befragten gaben an, dass Abläufe für die Erfassung von Publikationskosten an ihrer Einrichtung verbindlich vereinbart sind. Etwas weniger häufig wurde geantwortet, dass Abläufe zwar etabliert sind, jedoch keine verbindliche Regelung besteht (s. Abbildung 4).

Abbildung 4: Erfassung der Publikationskosten

Etwas mehr als die Hälfte (56,7 %) der Befragten berichteten, dass Publikationskosten zentral an einer Abteilung der Einrichtung erfasst werden. Zusätzlich gaben 9,6 % an, dass eine Erfassung zentral an einer übergeordneten Institution erfolgt. Etwa ein Drittel (33,1 %) der Befragten antwortete, dass Publikationskosten dezentral an mehreren Abteilungen und in mehreren Systemen registriert werden.

Die subjektive Einschätzung der Zuverlässigkeit der Erfassung variiert für verschiedene Mitteltypen, wobei insbesondere die Erfassung von Drittmitteln als am herausforderndsten angegeben wird. 89,3 % der Befragten schätzten die Erfassung von zentral verwalteten Mitteln, die für Publikationskosten aufgewendet werden, als sehr zuverlässig oder eher zuverlässig ein. Diese Einschätzung teilten 38,8 % der Befragten für Haushaltsmittel aus Forschung und Lehre, und nur 26,4 % für Drittmittel, die von Forschung und Lehre eingeworben werden (s. Abbildung 5).

 

Abbildung 5: Bewertung der Zuverlässigkeit der Erfassung von (A) Mitteln, die von einer zentralen Serviceeinrichtung verwaltet wurden, (B) Drittmitteln, die von Forschung und Lehre eingeworben wurden und (C) Haushaltsmitteln, die für Forschung und Lehre bereitgestellt wurden
Stellenwert

59 % der Befragten gaben an, dass erfasste Publikationskosten Grundlage für strategische Entscheidungen an der Einrichtung sind; etwa ein Viertel antwortete, dass dies nicht der Fall sei.

80 % der Befragten bewerteten den Beitrag der Erfassung von Publikationskosten für die Gestaltung der Open-Access-Transformation als &quot;sehr wichtig&quot; oder &quot;eher wichtig&quot; (s. Abbildung 6).

 

Abbildung 6: Bewertung des Beitrags der Erfassung von Publikationskosten für die Gestaltung der Open-Access-Transformation
Fazit

Die Umfrage zeigt, dass Monitoringaktivitäten noch nicht flächendeckend etabliert sind. Selbst wenn einige Einrichtungen ihr Publikationsaufkommen und anfallende Kosten bereits systematisch erfassen, bleibt die Datengrundlage insgesamt unvollständig.

Viele Einrichtungen, die Publikationskosten erfassen, haben bereits verbindliche Abläufe etabliert, andere sind noch dabei, Workflows zu etablieren oder zu fixieren. Auch die Art der Erfassung variiert - einige Einrichtungen haben die Kostenerfassung bereits an zentraler Stelle gebündelt, während an anderen Einrichtungen anfallende Kosten dezentral erfasst und nachträglich zusammengeführt werden.

Die Qualität der Erfassung wird für verschiedene Mitteltypen unterschiedlich bewertet. Ausgaben, die durch zentral verwaltete Mittel wie Publikationsfonds gedeckt werden, werden mit Abstand am zuverlässigsten erfasst. Die zentrale Mittelverwaltung trägt demnach wesentlich zur Kostentransparenz bei. Einrichtungen, die eine zuverlässige Mittelerfassung anstreben, etwa in Form eines Informationsbudgets, können dies durch eine zentrale Verwaltung von Publikationsmitteln unterstützen. Publikationsfonds aus Mitteln der Bibliothek (Haushalts- und Drittmittel) haben sich bereits bewährt. 

Obwohl 80 % der Befragten die Erfassung von Publikationskosten im Kontext der Open-Access-Transformation wichtig finden, werden diese Daten nur an 59 % der Einrichtungen in Entscheidungsprozesse einbezogen. Diese Beobachtung zeigt, dass die Erfassung von Publikationskosten sich bisher noch nicht in der Breite auf Entscheidungsprozesse auswirkt. Damit wird der Bedarf nach Ansätzen zur Integration von Kostendaten in Entscheidungsprozesse unterstrichen. Aus der Studie ergeben sich weitere Fragen für die informations- und bibliothekswissenschaftliche Forschung, z. B. solche nach strategischen Handlungsoptionen für wissenschaftliche Einrichtungen infolge der Schaffung von Kostentransparenz oder den Hemmnissen bei der Umsetzung von Informationsbudgets.

Die Umfrageergebnisse wurden vollständig veröffentlicht. Anonymisierte Umfragedaten wurden über Zenodo publiziert (Strecker, Pampel &amp; Höfting, 2025a). Ein Artikel in der Open-Access-Zeitschrift Bibliothek - Forschung und Praxis beschreibt die Ergebnisse ausführlich (Strecker, Pampel &amp; Höfting, 2025b).

 
Literatur

    Mittermaier, B. (2022). Das Informationsbudget — Konzept und Werkstattbericht. O-Bib. Das Offene Bibliotheksjournal / Herausgeber VDB, 9(4), 1–17. https://doi.org/10.5282/O-BIB/5864
    Pampel, H. (2019): Auf dem Weg zum Informationsbudget. Zur Notwendigkeit von Monitoringverfahren für wissenschaftliche Publikationen und deren Kosten.  Arbeitspapier. https://doi.org/10.2312/os.helmholtz.006 
    Strecker, D., Pampel, H., &amp; Höfting, J. (2025a). Dataset for: Recording of publication costs at research performing institutions in Germany (Version 1.0) [Dataset]. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.14732554
    Strecker, D., Pampel, H., &amp; Höfting, J. (2025b). Erfassung von Publikationskosten an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland. Bibliothek - Forschung und Praxis, 49(2). https://doi.org/10.1515/bfp-2025-0008
    Wissenschaftsrat. (2022). Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access. https://doi.org/10.57674/FYRC-VB61</description><enclosure
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<item><title>Perspektiven der DFG auf KI und Open Access, Teil III</title><link>https://open-access.network/blog/perspektiven-der-dfg-auf-ki-und-open-access-teil-iii</link><comments>https://open-access.network/blog/perspektiven-der-dfg-auf-ki-und-open-access-teil-iii#comments</comments><pubDate>Mon, 28 Jul 2025 08:51:00 +0200</pubDate><category>Künstliche Intelligenz</category><dc:creator>Michaela Bilic-Merdes</dc:creator><dc:creator>Sebastian Brandt</dc:creator><dc:creator>Michael Lentze</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/perspektiven-der-dfg-auf-ki-und-open-access-teil-iii</guid><description>Dieser Post ist der letzte von drei in einer Blogpostreihe der DFG, die sich mit der Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für die gute wissenschaftliche Praxis und Open Science auseinandersetzt:
Teil I: Die Rolle Künstlicher Intelligenz in der wissenschaftlichen Praxis
Teil II: Beziehungen zwischen Open Science und Künstlicher Intelligenz
Teil III: Datentracking und Künstliche Intelligenz
Teil III: Datentracking und Künstliche Intelligenz
Wie kann die Wissenschaftslandschaft auf die Analyse von möglicherweise unerlaubt getrackten und gesammelten Daten reagieren?
Hier kommen zwei verschiedene Aspekte zusammen: Der eine betrifft das Thema Datentracking, d.h. die Erfassung, Sammlung und Analyse von Daten über das Nutzungsverhalten bei der Verwendung von digitalen Dienstleistungen. In der Wissenschaftslandschaft findet man dies bspw. bei der Literaturrecherche auf Verlagsplattformen – welche Suchbegriffe werden verwendet, welche Webseiten angeklickt, wer nutzt wann wo welche Publikation? Dieses Tracken reicht von legalen, zur Legitimation und Optimierung von Services notwendigen Formen des Datentracking über kontrovers diskutierte Grauzonen im Bereich der Bewertung wissenschaftlicher Qualität oder der predictive science bis hin zu datenschutzwidrigen und wissenschaftsethisch bedenklichen Analyse- und Weitergabepraktiken. Die Grenzen sind dabei häufig nicht trennscharf voneinander zu unterscheiden. Kritisch wird es, wenn die gesammelten Nutzungsdaten mit weiteren, außerhalb des Systems im „Real Life“ gesammelt personenbezogenen Daten verknüpft werden – etwa durch eingebundene Dienstleister oder kommerzielle Analyse-Dienste. So können individuelle Nutzungsprofile entstehen, die Rückschlüsse auf Personen und ihre Vorlieben zulassen. Ohne dass Forschende es überhaupt merken, geht ihre digitale Anonymität verloren. Noch gravierender: Solche Daten können Missbrauchspotentiale eröffnen, die bspw. in persönlicher Diskriminierung oder anderen sozialen Implikationen enden können.  
Was die Problematik zusätzlich verschärft: Vielen Nutzenden ist oft gar nicht klar, dass sie getrackt werden, was genau getrackt wird und warum. Und nicht immer liegen die expliziten Einwilligungen der Nutzenden vor, die datenschutzrechtlich notwendig sind. Durch die Digitalisierung der Wissenschaften hat sich nicht nur eine Machtverschiebung zugunsten der Informationsplattformen und Verlage vollzogen, sondern auch eine Verschiebung der Datenkontrolle und der Verantwortung für den digitalen Datenschutz der Wissenschaftler*innen – weg von vormals datenschutz-freundlichen Bibliotheksumgebungen mit hohem, den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Datenschutzstandards, hin zu heutigem oftmals über die kommerziellen Plattformen stattfindenden digitalen Umgang mit persönlichen Nutzungsdaten, der kommerziellen „Privacy Standards“ folgt, die es ethisch zu hinterfragen gilt. 
Diese Entwicklung berührt die Wissenschaftsfreiheit und die akademischen Informationsanbietenden – kommerzielle wie nicht-kommerzielle – müssen dringend aktiv und ihrer ethischen Verantwortung gerecht werden: für Transparenz sorgen, zwingend rechtliche Datenschutzanforderungen einhalten, und datensparsam nur für den Service der Informationsinfrastruktur notwendige Daten erheben, idealerweise unter Einsatz von Privacy-by-Design. Transparenz schafft Vertrauen, und die Wissenschaft braucht Vertrauen in verlässliche und ethisch integre akademische Informationsplattformen. 
KI und Datentracking
Der zweite Aspekt betrifft die Analyse dieser Trackingdaten durch KI-Systeme. Positiv eingesetzt können diese Analysen z.B. Serviceangebote verbessern, die Erstellung gewünschter persönlicher Suchprofile ermöglichen oder auch als Science Analytics verwendet werden; im negativen Sinne können sie zu Machtmissbrauch und Diskriminierung, predictive science und versteckten Steuerungsmechanismen im Wissenschaftssystem führen. Sind die für die KI-Systeme verwendeten personenbezogenen Daten unerlaubt ohne Einwilligung der Nutzenden getrackt worden, ist dies ein klarer Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht und bringt rechtliche Konsequenzen mit sich. Zudem  stehen sämtliche Ergebnisse der KI-Verarbeitung auf rechtlich wackeligem Boden. Auch hier spielt das Thema Transparenz eine große Rolle: Forschung muss wissen und kritisch hinterfragen, welche Datenbasis für KI-Analysen verwendet wird, woher die Daten kommen und wie die Analyse durchgeführt wird. Gerade bei der KI-Nutzung von personenbezogenen Daten bedarf es klarer ethischer Leitlinien. Wenn diese Fragen nicht eindeutig beantwortet werden können, verlieren wir die Vertrauensbasis in die KI-Systeme und Analyseergebnisse.
Die Position der DFG zum Datentracking im Publikationswesen
Die zunehmende Praxis der Wissenschaftsverlage und Plattformbetreiber, das Nutzungsverhalten der Forschenden durch Tracking zu erfassen, zu analysieren und an Dritte weiterzugeben, gefährdet die Anonymität der Forschenden und steht im Widerspruch zur Wissenschaftsfreiheit. Die DFG hat sich deshalb in den letzten Jahren intensiv mit der Herausforderung des Datentracking in der Wissenschaft auseinandergesetzt und klare Positionen wie Handlungsempfehlungen formuliert (DFG, 2021). 
Im Zentrum steht die Forderung nach einer ethischen Reflektion des Themas, die über die technischen wie auch rechtlichen Fragestellungen, die mit der Tracking-Praxis verbunden sind, hinausgeht. In erster Linie gilt es, Transparenz über die Art und den Umfang des Trackings zu schaffen, Nutzende klar über die Verwendung ihrer Daten zu informieren und auf Anbieterseite bestehende Datenschutzbestimmungen konsequent einzuhalten. Letzteres ist – obwohl gesetzlich eindeutig formuliert – bislang oft die Ausnahme. Darüber hinaus fordert die DFG einen ethischen Umgang mit Daten: Es sollen nur unbedingt notwendige Daten erhoben werden (Datensparsamkeit) und Datenschutz sollte nach Privacy-by-Design-Prinzipien in die Systemarchitektur integriert werden. Auch wissenschaftliche und bibliothekarische Einrichtungen stehen in der Verantwortung: Sie sind aufgerufen, ihre Verträge mit Verlagen und Plattformen kritisch zu prüfen und sicherzustellen, dass Datenschutz und ethische Standards gewahrt werden. 
Die DFG gestaltet den Prozess aktiv mit, etwa durch die Einsetzung einer Expert*innengruppe, die erstmals Datenschutz-Aspekte in die nationalen DEAL-Verhandlungen eingebracht hat. (Altschaffel, et al. 2024) Damit wurde Pionierarbeit geleistet, indem rechtliche Rahmenbedingungen systematisch beleuchtet und erstmalig umfassendere Datenschutzanforderungen gegenüber den großen Wissenschaftsverlagen eingebracht und vertraglich festgehalten wurden. Auch wenn aus Wissenschaftssicht nicht weitreichend genug, stellen die vertraglichen Datenschutzregelungen doch eine gute Diskussionsbasis dar. Darüber hinaus gilt es im gesetzlichen Sinne nachzubessern, um wissenschaftsfreundlichere Datenschutzlösungen legitim und langfristig abzusichern. 
Kritisch denken
Sowohl im beruflichen wie auch im privaten Bereich lohnt es sich, sein eigenes Lese- und Suchverhalten im digitalen Raum zu hinterfragen und einen kritischen Blick auf die Privacy Policies von Onlineanbietern zu werfen. Nur so kann man wissen, wer was trackt und an wen die eigenen Daten weitergereicht werden. Und nur so versetzt man sich in die Lage, souverän und selbstbestimmt zu handeln, technologische Tools wie bspw. Blocker als zusätzlichen Tracking-Schutz anzuwenden oder gar bewusst datenschutzfreundlichere Alternativen den kommerziellen und/oder trackenden Plattformen vorzuziehen. Dies gilt im gleichen Maße für das wissenschaftliche Publizieren: Forschende können ihren Publikationsort frei wählen und sollten idealerweise dabei nicht allein etablierten Reputationsmechanismen folgen. Fragen, die man sich stellen kann, sind z.B. nicht nur die nach der Form der Lizenz (eine offene Open Access Lizenz wie CC BY), sondern auch, ob man bei rein kommerziellen Anbietern oder eben solchen mit intransparentem Tracking publizieren möchte, oder sich stattdessen für ein Diamond-Open-Access-Publikationsorgan entscheiden will.
Bibliotheken und Informationseinrichtungen können in dem Themengebiet wertvolle Aufklärungsarbeit leisten, indem sie Forschende und Studierende zu persönlichen Datenschutzaspekten und ethisch korrekter Nutzung von KI schulen, technische Tipps zum Tracking-Schutz geben und umfassende Informationsangebote, auch im Bereich des verantwortungsvollen Publizierens, anbieten. Es gilt, die Wissenschaft weiterhin für diese Thematik zu sensibilisieren und Awareness zu schaffen.
Literaturliste
Altschaffel, R., Beurskens, M., Dittmann, J., Horstmann, W., Kiltz, S., Lauer, G., Ludwig, J., Mittermaier, B., &amp; Stump, K. (2024). Datentracking und DEAL – Zu den Verhandlungen 2022/2023 und den Folgen für die wissenschaftlichen Bibliotheken. RuZ – Recht und Zugang, 5(1), 23–40. https://doi.org/10.5771/2699-1284-2024-1-23
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation). (2021). Data tracking in research: Aggregation and use or sale of usage data by academic publishers. https://www.dfg.de/resource/blob/174924/d99b797724796bc1a1 37fe3d6858f3 26/datentracking-papier-en-data.pdf






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<item><title>Perspektiven der DFG auf KI und Open Access, Teil II</title><link>https://open-access.network/blog/perspektiven-der-dfg-auf-ki-und-open-access-teil-ii</link><comments>https://open-access.network/blog/perspektiven-der-dfg-auf-ki-und-open-access-teil-ii#comments</comments><pubDate>Mon, 14 Jul 2025 08:00:00 +0200</pubDate><category>Künstliche Intelligenz</category><dc:creator>Michaela Bilic-Merdes</dc:creator><dc:creator>Sebastian Brandt</dc:creator><dc:creator>Michael Lentze</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/perspektiven-der-dfg-auf-ki-und-open-access-teil-ii</guid><description>Teil II: Beziehungen zwischen Open Science und Künstlicher Intelligenz

Open Science und der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Wissenschaft sind auf vielfältige Weise miteinander verbunden. Hier seien zwei Aspekte genannt.

Offene Daten bilden einerseits eine wichtige Grundlage für Künstliche Intelligenz. Die jüngsten KI-Erfolge und die erheblichen Fortschritte auf diesem Feld verdanken sich zu einem nicht geringen Teil dem enormen Wachstum digitaler Datenproduktion – zweifellos nicht nur, aber auch im Forschungsumfeld. Von Open-Science-Praktiken kann die Entwicklung von KI-Modellen und -Anwendungen insofern profitieren, als aus diesen Praktiken – so lange gängige Standards gewahrt werden – qualitativ hochwertige, offen zugängliche, leicht und rechtssicher nachnutzbare Daten hervorgehen.

Ein zweiter Aspekt betrifft die Offenheit der KI-Systeme, -Modelle und -Instrumente selbst. Diese lassen sich nicht zuletzt daran unterscheiden, in welchem Maße die ihnen zugrundeliegenden Trainingsdaten, Methoden, Algorithmen usw. transparent gemacht werden. Die aktuellen Diskussionen um „vertrauenswürdige“ oder „verantwortliche“ KI stellen ganz maßgeblich auf diese Transparenz-Frage ab. Da Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Forschungsprozesses gleichzeitig zentrale Prinzipien wissenschaftlicher Integrität darstellen, setzt der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Wissenschaft voraus, dass auch die Funktionsweise der verwendeten Modelle und Instrumente zumindest so weit nachvollzogen werden kann, dass gravierende Verzerrungen vermieden werden (vgl. DFG 2023). Offenheit spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Auswirkungen von KI auf das wissenschaftliche Publikationswesen

Die Nutzung von generativer KI kann sicherlich die Erstellung von wissenschaftlichen Publikationen erleichtern, sofern sie in regelhafter und verantwortungsvoller Weise vonstattengeht. Was wir allerdings auch beobachten, ist die Zunahme von fake publications, die von KI generiert werden und dann das Publikationssystem belasten. Viele Verlage bauen ihre Abteilungen zur Prüfung von Publikationen aus und setzen hierfür auch KI-Tools ein. 

Die DFG unterstützt den offenen Zugang zu den aus Forschungsvorhaben resultierenden Erkenntnissen, etwa durch Maßgaben zum Umgang mit Forschungsdaten oder Aktivitäten zur offenen Lizenzierung wissenschaftlicher Publikationen. Bei Publikationen ist wichtig, dass eine Nachnutzbarkeit sichergestellt wird, die Verwertungsrechte aber bei den Autor*innen verbleiben. Als problematisch in diesem Kontext könnten sich die Bestrebungen mancher Wissenschaftsverlage erweisen, sich KI-Nutzungsrechte an Publikationen – selbst Open-Access-Publikationen – zu sichern und hier restriktive, teils unter den gesetzlichen Erlaubnissen bleibende Einschränkungen bzw. KI-Nutzungsverbote vertraglich zu vereinbaren. Für die Wissenschaft würde dies bedeuten, dass sie entlang dieser Regelungen kein KI-Training etc. mit den von ihr selbst erstellten Publikationen durchführen darf. Dies trägt zu der bereits bestehenden asymmetrischen Machtverteilung im Publikationswesen bei und wird sich – insbesondere und gerade bedingt durch die innovativen und zukunftsformenden KI-Anwendungen und -Entwicklungen – noch stärker manifestieren. 

Eine jüngst veröffentlichte Ausschreibung des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI) zielt ganz direkt auf den Aufbau von Datenkorpora zum Trainieren Künstlicher Intelligenz. Während die Förderung erkenntnisgeleiteter Spitzenforschung ihre primäre Aufgabe bleibt, stärkt die DFG somit mittelbar wie unmittelbar auch die Grundlagen für künftige KI-Entwicklungen. Nur wenn auch umfassende wissenschaftliche Daten und Publikationen in KI-Ergebnisse eingehen, sind diese belastbar.
Literatur

    Deutsche Forschungsgemeinschaft (2023). Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG. https://www.dfg.de/resource/blob/289674/ff57cf46c5ca109cb18533b21fba49bd/230921-stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf.</description><enclosure
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<item><title>Perspektiven der DFG auf KI und Open Access, Teil I</title><link>https://open-access.network/blog/perspektiven-der-dfg-auf-ki-und-open-access-teil-i</link><comments>https://open-access.network/blog/perspektiven-der-dfg-auf-ki-und-open-access-teil-i#comments</comments><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 12:00:00 +0200</pubDate><category>Künstliche Intelligenz</category><dc:creator>Michaela Bilic-Merdes</dc:creator><dc:creator>Sebastian Brandt</dc:creator><dc:creator>Michael Lentze</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/perspektiven-der-dfg-auf-ki-und-open-access-teil-i</guid><description>Welche Bedeutung haben die Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz für Open Access und Open Research? Mit einer Reihe von Blogposts möchte das Projekt open-access.network jüngst aufkommenden Fragestellungen und Diskussionen rund um die Beziehung zwischen den Themenfeldern nachkommen. 

In den kommenden Wochen werden wir in dieser Reihe drei Blogposts der DFG veröffentlichen, die sich mit der Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für die gute wissenschaftliche Praxis und Open Science auseinandersetzen:

    Teil I: Die Rolle Künstlicher Intelligenz in der wissenschaftlichen Praxis
    Teil II: Beziehungen zwischen Open Science und Künstlicher Intelligenz
    Teil III: Datentracking und Künstliche Intelligenz

Teil I: Die Rolle Künstlicher Intelligenz in der wissenschaftlichen Praxis

Die rasante Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz (KI) verändert zunehmend die wissenschaftliche Praxis. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sich in Stellungnahmen mit dem Einfluss dieser Technologien auf die Forschung beschäftigt. Strategisch wird die Nutzung von KI-Methoden in einer KI-Initiative gefördert: Seit 2019 gibt es eine strategische Förderinitiative, die das Forschungsfeld KI mit Ausschreibungen und anderen gezielten Maßnahmen vorantreibt. Im Zentrum steht dabei eine differenzierte Betrachtung: Die DFG erkennt große Potenziale, warnt aber zugleich vor Risiken, die gesehen werden müssen.

Die DFG sieht generative KI als hilfreiches Werkzeug, das vielfältige Prozesse im wissenschaftlichen Alltag unterstützen kann. Dazu zählen etwa Effizienzgewinne: KI kann repetitive Aufgaben wie das Zusammenfassen von Fachliteratur oder das Erstellen von Visualisierungen übernehmen und so wertvolle Zeit sparen. Auch gibt es die sprachliche Unterstützung: Gerade für Wissenschaftler*innen, die nicht auf Deutsch oder Englisch publizieren, kann KI bei der sprachlichen Ausarbeitung unterstützen. Letztlich werden neue methodische Ansätze möglich: In der Datenanalyse, Modellierung und Simulation eröffnen KI-gestützte Verfahren neue Forschungszugänge.

Neben den Chancen benennt die DFG klare Risiken und fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI. Zum Thema Transparenz: Wer KI einsetzt, muss offenlegen, in welchem Umfang und zu welchem Zweck dies geschah. Das ist zentral für die wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit. Ein weiteres Stichwort ist Verantwortung: Die Verantwortung für wissenschaftliche Inhalte bleibt bei den Forschenden – auch wenn Teile durch KI erstellt wurden. Autor*innenschaft ist und bleibt menschlich. Auch besteht Plagiatsgefahr: KI-Systeme könnten geschützte Inhalte unbemerkt reproduzieren. Daher ist eine kritische Prüfung auf Urheberrechtsverletzungen unerlässlich. Wir sehen Risiken beim Thema Vertraulichkeit: Besonders sensibel ist der Umgang mit vertraulichen Antragsunterlagen. In Begutachtungsverfahren der DFG ist der Einsatz generativer KI aktuell aus diesem Grund noch nicht zulässig.
Auch das Thema Qualitätssicherung ist zentral: KI-generierte Inhalte müssen fachlich überprüft, korrigiert und gegebenenfalls überarbeitet werden – ein &quot;blindes Vertrauen&quot; ist fehl am Platz.

Die DFG bewertet die Nutzung von KI derzeit neutral – entscheidend ist der Kontext und der verantwortungsvolle Umgang. KI kann eine wertvolle Hilfe sein, ersetzt aber nicht das kritische Denken, die Erfahrung und die ethische Verantwortung der Wissenschaftler*innen. Transparenz, Integrität und Qualität bleiben die Leitprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens – auch im KI-Zeitalter.
KI-Forschung

Die DFG fördert Forschung in sämtlichen Disziplinen und in all ihren Formen. Die Förderung erfolgt wissenschaftsgeleitet, die Wahl der Forschungsgegenstände obliegt also den Wissenschaftler*innen. Angesichts der KI-Konjunktur der letzten Jahre ist es naheliegend, dass die DFG zahlreiche Vorhaben mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz finanziert. 

Spitzenforschung zu Künstlicher Intelligenz wird das KI-Wissen der Gesellschaft erweitern und uns im Umgang mit KI handlungsfähiger machen. Dies gilt nicht zuletzt in Bezug auf kritische Aspekte Künstlicher Intelligenz, sowie ihre ethischen, politischen oder gesellschaftlichen Implikationen. Kernauftrag der DFG ist die Forschungsförderung. Dennoch versucht die DFG auch im Rahmen „externer“ Wissenschaftskommunikation in größere Teile der Gesellschaft hineinzuwirken und dort das KI-Wissen zu vermehren.1 Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung können zudem auf dem Wege des Transfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft konkret zur Entwicklung KI-basierter Produkte in unterschiedlichen Sektoren beitragen.
KI und gute wissenschaftliche Praxis

Die Frage, inwieweit KI-Technologien die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis „wahren“ helfen bzw. mit ihnen übereinstimmen, ist zu eng gefasst. Vielmehr sollten wir von wechselseitigen Einflüssen ausgehen.

Auf der einen Seite entbindet der Einsatz von KI-Anwendungen Forscher*innen selbstredend nicht von der Verpflichtung auf zentrale Grundprinzipien wissenschaftlicher Integrität, wie sie etwa in den DFG-Leitlinien zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ kodifiziert sind (vgl. DFG 2025). So stellt sich in Verbindung mit der Nutzung generativer KI („Chatbots“ o. ä.) beim Abfassen wissenschaftlicher Texte etwa die Frage der Autor*innenschaft. Nach Ansicht der DFG können nur die „verantwortlich handelnden natürlichen Personen als Autorinnen und Autoren in Erscheinung treten“ (DFG 2023, S. 2).

Auf der anderen Seite ist es keineswegs undenkbar, dass die Entwicklung von KI-Technologien und deren praktischer Einsatz in der Wissenschaft ihrerseits zu einem Wandel der Standards des wissenschaftlichen Arbeitens beitragen – so wie die im Zuge des digitalen Wandels sich verändernden Arbeitsweisen in der Forschung maßgeblich zur Entstehung des aktuellen DFG-Kodexes geführt hatten (vgl. DFG 2025). Wissenschaftliche Praxis auf der einen, sowie normative Diskussionen und Regelsetzung auf der anderen Seite sind wechselseitig aufeinander bezogen.

1 Beispielsweise die Veranstaltung „Mensch und Maschine – Wie Künstliche Intelligenz uns verändert“ (26.11.2024) im Rahmen der Talkreihe „Enter Science“. DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - Mensch und Maschine – Wie Künstliche Intelligenz uns verändert.
Literatur

    Deutsche Forschungsgemeinschaft (2023). Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG. https://www.dfg.de/resource/blob/289674/ff57cf46c5ca109cb18533b21fba49bd/230921-stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf.
    Deutsche Forschungsgemeinschaft (2025). Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex (Version v3). https://doi.org/10.5281/zenodo.14281892.</description><enclosure
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<item><title>Diamond Open Access: Perspektiven aus verschiedenen Forschungsbereichen</title><link>https://open-access.network/blog/diamond-open-access-perspektiven-aus-verschiedenen-forschungsbereichen</link><comments>https://open-access.network/blog/diamond-open-access-perspektiven-aus-verschiedenen-forschungsbereichen#comments</comments><pubDate>Mon, 02 Jun 2025 09:00:00 +0200</pubDate><category>Diamond Open Access</category><category>Open Access in den Fachdisziplinen</category><dc:creator>Monica B. Berdugo</dc:creator><dc:creator>Dominik Endres</dc:creator><dc:creator>Konrad Hierasimowicz</dc:creator><dc:creator>Andreas Jansen</dc:creator><dc:creator>Kai Matuszkiewicz</dc:creator><dc:creator>Lydia Riedl</dc:creator><dc:creator>Kathrin Siebold</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/diamond-open-access-perspektiven-aus-verschiedenen-forschungsbereichen</guid><description>Diamond Open Access (DOA) verspricht echte Zugänglichkeit, wo Gold Open Access oft neue Hürden schafft. In diesem Beitrag teilen Forschende aus verschiedenen Disziplinen ihre Perspektiven auf Open Access mit den Schwerpunkten Kommerzialisierung, Wissenschaftsbewertung und Publikationsdiversität.

In der Biologie und Neurowissenschaft sehen wir die Idee von DOA durchaus positiv, wenn es in unseren Wissenschaften auch selten als Publikationsmodell begriffen oder noch seltener “diamond” genannt wird. Der Grundgedanke vieler Forschender aber deckt sich mit DOA: Wir brauchen freien Zugang zu Forschungsergebnissen und Daten, um Forschung schneller voranzutreiben und, was wichtig ist, transparente Wissenschaft in die Diskussionen und Maßnahmen einzubringen, um globale Herausforderungen rechtzeitig zu bewältigen. Besonders Open Data und Open Methods auf der Basis von Open Source Software sind essentiell, um Ergebnisse reproduzierbar zu machen, um zum Handeln beizutragen und drängende Herausforderungen, wie den globalen Wandel anzugehen. Reproduzierbarkeit ist eine der Hauptherausforderungen in unseren Wissenschaften, wie die sogenannte “Reproducibility Crisis” (Baker, 20161) deutlich gemacht hat. Dafür brauchen wir offene Plattformen, auf denen Daten, Materialien und zunehmend auch Methoden, Software und Code frei und offen geteilt werden können. Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der langfristigen Finanzierung: Viele dieser Plattformen sind auf Drittmittel angewiesen. Was passiert, wenn diese auslaufen? Außerdem entwickeln sich die ohnehin oft bereits komplexen Methoden schnell weiter, sodass das Capacity Building unter den Forschenden eine Herausforderung ist. Um die Komplexität adäquat zu adressieren, müssen wir zunehmend interdisziplinär kooperieren (z.B. in Core Units), auch und insbesondere mit Kolleg*innen aus der Infrastruktur und in Brückenbereichen (z.B. Data Stewards, Embedded Librarians, Research Software Engineers), um unsere Forschung nachhaltig und zukunftsfähig entwickeln zu können. An diesen Schnittstellen mangelt es aktuell jedoch (an den meisten Einrichtungen in Deutschland und in ganzen Regionen in Entwicklungsländern).

In den Geisteswissenschaften, insbesondere in kleinen Fächern wie der Medienwissenschaft oder Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaFZ) ist die Lage komplexer. Während DOA teilweise essentiell ist, um durch erweiterte Partizipationsmöglichkeiten insbesondere kleinere Fächer weiterzuentwickeln, gibt es gleichzeitig Sorgen, dass die naturgemäß kleineren Fachjournals finanziell nicht überleben können. Ohne institutionelle Unterstützung ist DOA schwer tragfähig. Neben der Finanzierung gibt es weitere Herausforderungen, gerade für kleinere Journals: Wer übernimmt das Lektorat, die redaktionelle Betreuung und die Textherstellung, wenn keine (großen) Verlage mehr dahinterstehen? Diese Herausforderung betrifft insbesondere Journals, die scholar-led betrieben werden und für die es oftmals noch keine verlässlichen und nachhaltigen Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten gibt. Dies gilt auch für geisteswissenschaftliche Fächer, in denen DOA schon aktiv praktiziert wird, wie der Medienwissenschaft. Darüber hinaus sind digitale Publikationsformen, die über den klassischen Artikel hinausgehen, aber in den Geisteswissenschaften eine große Bedeutung haben (sowohl Monografie, aber auch Video-, Audioformate oder Bilder), in DOA-Modellen oft noch nicht ausreichend etabliert. Wir brauchen daher mehr Flexibilität für digitale Editionen und multimodale Forschungsoutputs.

In den Medizinwissenschaften und der Psychologie sind Ansätze wie DOA-Publikationsmodelle und Transparenz durch offene Daten und Methoden unverzichtbar. So fordert die Declaration of Helsinki beispielsweise bei der Durchführung klinischer Studien eine Präregistrierung, also eine Offenlegung der geplanten Projektdurchführung und Datenanalyse. Dies trägt auch dazu bei, eine insbesondere in klinischen Studien ethisch unverzichtbare Reproduzierbarkeit zu ermöglichen. In den Medizinwissenschaften und der Psychologie sind die Möglichkeiten von DOA von besonderer gesellschaftlicher Relevanz - da diese Forschung alle Mitglieder der Gesellschaft betrifft, sollten auch alle unabhängig von finanziellen Möglichkeiten an dieser Forschung partizipieren können. Doch aktuell ist auch DOA teilweise exklusiv angelegt: Wenn die Nutzung von DOA-Plattformen beispielsweise an eine bestimmte institutionelle Zugehörigkeit geknüpft ist, stehen institutionsübergreifende Teams oder Forschende ohne die „richtige“ Affiliation vor neuen Hürden.

In der Ökologie erschweren die zunehmende Komplexität und das Volumen der vielfältigen Daten, die diese Wissenschaft integrieren will, den Übergang zu Open Science. Rohdaten bilden die Grundlage der Naturwissenschaften, jedoch sind die meisten Forschenden nicht besonders daran interessiert, Anträge oder Daten offenzulegen. Obwohl der Widerstand gegen Vorabdrucke geringer wird, besteht das letztendliche Ziel darin, Arbeiten in ihrer traditionellen Form zu veröffentlichen. Diese Tatsachen verzögern einen umfassenden Übergang zu Open-Science-Praktiken zusätzlich. Da DOA weder bei Nutzenden noch bei Herausgebenden gut etabliert ist, werden viele DOA-Publikationen selbst von jungen Forschenden noch immer übersehen.

Eine zentrale Herausforderung in allen unseren Fächern bleibt die Anerkennung von DOA-Publikationen. Noch immer dominiert die bibliometrische Messung wissenschaftlicher Leistung anhand von Impact Factors und Zitationsraten. Im Zusammenwirken mit dem Zwang zu “publish or perish” stellen traditionelle Textpublikationen (über meist kommerzielle, finanzstarke Verlagshäuser) immer noch die “Währung” in der Wissenschaft dar. DOA könnte dazu beitragen, alternative (qualitative) Bewertungsmaßstäbe zu etablieren, die wir -auch vor dem Hintergrund von Textproduktion durch generative KI- dringend benötigen: Wir sollten Forschungsleistung nicht nur an Publikationszahlen messen, sondern auch an der Qualität und Nachnutzbarkeit der Daten und Methoden, wie es CoARA fordert. Wir brauchen neue Metriken, die digitale Editionen und Forschungssoftware berücksichtigen und Incentives für die wissenschaftliche Karriere, die die Qualität des gesamten Forschungskreislaufs berücksichtigen anstatt einseitig die Quantität und (Pseudo-)Qualität der reinen Ergebnisdarstellungen zu bevorzugen.
Call to Action

Eine gelebte Openness muss unserer Überzeugung nach beim Publizieren ansetzen und gleichzeitig dessen Situiertheit im Gesamtsystem Open Science anerkennen.

DOA ist ein zentraler  Baustein im größeren Prozess der Transformation hin zu Open Science. Wir regen an, DOA als einen neuen Maßstab in der Wissenschaft zu etablieren. Dazu brauchen wir:

    die flächendeckende Einführung von Schnittstellen zwischen Forschung und Infrastruktur (wie bspw. Core Units) sowie die Einbeziehung neuer Expert*innen (bspw. Data Stewards, Embedded Librarians, Research Software Engineers) in die Forschungsprojekte
    eine Verstetigung und Öffnung der vorhandenen Infrastrukturen (ein wissenschaftliches „think global, act local“)
    ein konsequentes Umsetzen nachhaltiger Incentives in Rekrutierungs- und Vergabeverfahren von Fördermitteln, die die Qualität des gesamten Forschungszyklus anerkennen
    aktive Budgetierung von Ressourcen (Zeit, Personal, Infrastruktur), um den Übergang zu Open Science als fester Bestandteil der Wissenschaft zu erreichen - dabei kommt den Förderinstitutionen eine entscheidende Rolle zu
    eine fachspezifisch ausgerichtete und nachhaltige Förderung von Periodika, die Faktoren wie scholar-led Publishing verstärkt berücksichtigt
     

DOA kann seine Rolle als gerechte Alternative im wissenschaftlichen Publikationswesen nur dann voll entfalten, wenn diese Veränderungen konsequent vorangetrieben werden. Zahlreiche Forschende wie wir engagieren sich bereits aktiv in diesem Transformationsprozess: Sowohl in institutionellen Strukturen, die beispielsweise an der Philipps-Universität Marburg durch neue Schnittstellen zwischen dem Team „Forschungsnahe E-Dienstleistungen“ und dem neurowissenschaftlichen Forschungscluster TAM2 DataHub, verschiedenen NFDI-Konsortien oder dem FID Media3 weiterentwickelt werden, als auch in freiwilligen Initiativen wie FORRT, GRN, deRSE oder lokalen Grassroots-Bewegungen. Wir sind bereit, gemeinsam eine offene und nachhaltige Wissenschaftskultur zu gestalten, deren Basis nach wie vor das Publizieren ist.

1 Baker, M. (2016). 1,500 scientists lift the lid on reproducibility. Nature, 533(7604), 452–454. https://doi.org/10.1038/533452a
2 TAM = “The Adaptive Mind”: neurowissenschaftliches Forschungscluster.
3 FID Media = “Fachinformationsdienst Kommunikations- und Medienwissenschaften”.</description><enclosure
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<item><title>Die Schweiz setzt sich ein neues Open-Access-Ziel</title><link>https://open-access.network/blog/die-schweiz-setzt-sich-ein-neues-open-access-ziel</link><comments>https://open-access.network/blog/die-schweiz-setzt-sich-ein-neues-open-access-ziel#comments</comments><pubDate>Thu, 12 Dec 2024 13:30:00 +0100</pubDate><category>Open Access Policy</category><category>Open Access international</category><dc:creator>Nicolai Hauf</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/die-schweiz-setzt-sich-ein-neues-open-access-ziel</guid><description>“Bis 2024 sollte Wissenschaftliches Publizieren in der Schweiz OA sein, alle mit öffentlichen Geldern finanzierten wissenschaftlichen Publikationen müssen im Internet frei zugänglich sein.”1 Mit diesem hehren Ziel wurde im Januar 2017 die Nationale Open-Access-Strategie für die Schweiz verabschiedet. Sie wurde von swissuniversities (der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen) mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) entwickelt. Nach acht Jahren vielfältiger und innovativer Open-Access-Aktivitäten ist es an der Zeit zurückzublicken: Konnten wir das übergeordnete Ziel erreichen?

Ein Blick auf die Zahlen sagt klar: Nein! Der Schweizer Open-Access-Monitor (ein zentrales Ergebnis aus der ersten Strategiephase) weist für wissenschaftliche Zeitschriftenartikel aus dem Jahr 2023 einen Open-Access-Anteil von lediglich 71% aus. 2017 waren hingegen nur 49% aller Artikel frei zugänglich.2 Auch wenn man hinter den Erwartungen zurückbleibt, ist eine positive Entwicklung sichtbar. Insbesondere wenn man die Vorgabe von 100% nicht zu sehr als realistischen Benchmark, sondern mehr als politisches Instrument zur Mobilisierung von Ressourcen und Aktivitäten in diesem Bereich interpretiert.
Die Revision der Strategie

Mit Blick auf das Ablaufen der Strategieperiode Ende des Jahres 2024 haben sich die Urheber*innen daran gemacht, das Dokument in einem partizipatorischen Prozess zu überarbeiten. Alle Schweizer Hochschulen konnten im Rahmen einer offenen Konsultation eine frühere Fassung des Strategiepapiers durchsehen und kommentieren. Eine redigierte Zusammenfassung und die Auswirkungen auf den finalen Text sind öffentlich einsehbar.3

Die revidierte Nationale Open-Access-Strategie für die Schweiz wurde im Juni 2024 veröffentlicht.4 Das Dokument baut auf Grundsätzen auf, welche in der ersten nationalen Strategie aufgestellt wurden: gemeinsam, kostenneutral und auf diversen Wegen ein offenes Publikationssystem schaffen. Es ist als kontinuierliche Fortsetzung zu sehen, welche zentrale Ergebnisse jüngster Projekte aufgreift und aktuelle Entwicklungen im Bereich Open Science berücksichtigt. Neu soll eine komplette Open-Access-Transformation in der Schweiz nun bis spätestens 2032 erfolgen.
Die neue Schweizer Vision

Die Vision der revidierten Strategie ist eine robuste Open-Access-Landschaft. Um dies zu erreichen, wurden sieben Leitprinzipien definiert. Auf deren Basis wiederum sind sechs Ziele ausgegeben, welche über sechs ineinandergreifende Wege erreicht werden können. Eine stark verschachtelte Strukturierung des Dokuments wie diese ist symptomatisch für die vielfältigen und mehrschichtigen Zielsetzungen der involvierten Akteur*innen. Inhaltlich geht es hierbei insbesondere um die Entwicklung und Koordination zentralisierter Infrastrukturen und Dienstleistungen (speziell für Diamond und Green Open Access), die Schaffung eines unterstützenden Rechtsrahmens (Zweitveröffentlichungsrecht, Beibehaltung von Urheberrechten) und die Etablierung einer Open-Access-Kultur in den Forschungsgemeinschaften als Standard wissenschaftlichen Arbeitens. Die konkrete Umsetzung der Strategie obliegt den sich selbst-verpflichtenden Institutionen im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten und Kontexte – nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung, einer in der Schweiz besonders hochgehaltenen Tugend. Es wird weiterhin mehrfach betont, dass diese Ziele nur durch umfangreiche Kollaborationen zwischen Institutionen erreicht werden können.

Die neue strategische Ausrichtung läutet eine Phase der Konsolidierung ein, in der bewährte Ideen der letzten Jahre gebündelt und optimiert werden sollen. Dies bedeutet einen Perspektivenwechsel, indem stärker als zuvor akademische Institutionen und weniger individuelle Forschende in die Pflicht genommen werden, die gesetzten Ziele zu erreichen.
Entwicklung des Open-Access-Status für wissenschaftliche Zeitschriftenartikel in der Schweiz, 2017-2023. (Bild: Swiss Open Access Monitor)
Definition von Open-Access-Publikation und Auswirkungen für Repositorien

Hervorzuheben ist die Definition einer Open-Access-Publikation, die in der Strategie verankert ist. Dokumente müssen in einem maschinenlesbaren Format, kostenlos, ohne Embargo und unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden.5 Dies hat eine hohe Relevanz für Repositorien, welche Publikationen über den Grünen Weg in vielen Fällen nicht unter Creative-Commons-Lizenzen bereitstellen (dürfen). Sperrfristen sind zudem weit verbreitet. Streng genommen gilt mit dieser ambitionierten Definition ein großer Teil der aktuell vorhandenen Zweitveröffentlichungen in Schweizer Repositorien nicht mehr als Open Access. Was bedeutet das für Repository Manager? In erster Linie viel Kommunikation: In vielen Fällen müssen individuelle Abklärungen mit Verlagen eingeleitet werden, weil generelle Policies keine Aussagen zu einer Verbreitung unter einer Creative-Commons-Lizenz machen – oder dies explizit verbieten. Es wird weitere Abstimmungen auch mit Publizierenden brauchen. Idealerweise behalten diese die Urheber- und Verwendungsrechte an ihrem akzeptierten Manuskript. Die Rights Retention Strategy6 unterstützt in diesem Bereich.
Berücksichtigung alternativer Publikationsformen

Klar ersichtlich und positiv herauszuheben ist ein verstärkter Fokus auf alternative Publikationsformen, abseits von wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln. Die Förderung von Open Access für Langformen (wie Bücher und Buchkapitel), Publikationen in den Künsten und in anwendungsorientierten Publikationsgefäßen (wie Fach- und Verbandszeitschriften) wird in der Strategie speziell adressiert. Der Nachholbedarf und das große Potential wurden erkannt. Auch nicht-kommerzielle Publikationswege wie Diamond Open Access und Institutional Publishing sind zentrale Handlungsfelder der Strategie. Bibliodiversität ist ein wichtiger Faktor für eine umfassende und stabile Open-Access-Landschaft. Aber auch ein stärkerer Bezug zu weitreichenden Entwicklungen im Bereich der Forschungsevaluation und Open Science über die klassischen Textpublikationen hinaus findet Erwähnung.
Die Aussichten: heiter bis wolkig oder doch nebelig?

In Diskussionen und der Formulierung der neuen Strategie fällt eine fehlende kritische Auseinandersetzung mit dem nicht-erreichten 100%-Ziel auf. Auf neuen Wegen soll es nun in acht weiteren Jahren erreicht werden. Diese Verschiebung verwässert die Botschaft und ist inkonsequent. Auch wenn neu quantitative und qualitative Indikatoren für die Zielerreichung definiert wurden und auf strategischer Ebene durch ein Gremium laufend beobachtet werden sollen, sind Erfolgskriterien wie bspw. Zufriedenheit der Forschenden mit ihren Veröffentlichungsoptionen schwer zu messen.7 Am Ende fehlt es auch an konkreten Konsequenzen, wenn das neue Open-Access-Ziel wieder nicht erreicht werden sollte.

Wie es Strategiepapiere oft an sich haben, bleiben viele Details in Bezug auf konkrete Umsetzungen vage. Der Grundton der neuen Open-Access-Strategie kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Alles ist möglich, nichts wird ausgeschlossen. Konkrete Zielrichtungen werden an einer anderen Stelle zu finden sein. Zum Jahreswechsel wird swissuniversities die ersten Ausschreibungen für neue Open-Access-Projekte veröffentlichen.8 Die Förderentscheidungen zeigen dann eine Tendenz und füllen die Strategie mit Leben. Die Schweizer Institutionen blicken daher gespannt in die Zukunft, insbesondere angesichts der jüngst angekündigten radikalen Kürzungen für das gesamte Open-Science-Programm als Folge der Sparmaßnahmen für den Schweizer Bundeshaushalt.9

Dieser Beitrag kommt nicht ohne die abschließende Anmerkung der ironischen Tatsache aus, dass die Nationale Open-Access-Strategie für die Schweiz nach eigener Definition selbst keine Open-Access-Publikation unter einer offenen Lizenz ist. Please – practice what you preach!

Autor: Nicolai Hauf,
mit wertvoller Unterstützung durch das Open-Access-Team der ZHAW Hochschulbibliothek.

1 Nationale Open-Access-Strategie für die Schweiz (2017): https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Hochschulpolitik/Open_Access/Open_Access__strategy_final_DE.pdf
2 Journal Monitor (OAM-CH) des Schweizer Open-Access-Monitors: https://oam.oamonitor.ch/open-access/-2025566562
3 Swiss National Open Access Strategy. Results of the Consultation:
https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Hochschulpolitik/Open_Access/OA-Strategy-Review-Consultation-Report.pdf
4 Swiss National Open Access Strategy. Revised in 2024:
https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Hochschulpolitik/Open_Access/Swiss-National-Open-Access-Strategy-2024-en.pdf
5 Swiss National Open Access Strategy. Revised in 2024, S. 11
6 Rights Retention Strategy: https://www.coalition-s.org/resources/rights-retention-strategy/
7 Swiss National Open Access Strategy. Revised in 2024, S. 20 f.
8 https://www.swissuniversities.ch/themen/open-science/programm-open-science/ausschreibungen
9 Siehe https://www.swissuniversities.ch/themen/open-science/programm-open-science und https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102538.html

Dieser Beitrag ist lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0).</description><enclosure
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<item><title>Faires Open Access braucht Redaktionen: Gegen die technokratische Vernachlässigung von Redakteur*innen in der Debatte um Not-for-Profit Open Access</title><link>https://open-access.network/blog/faires-open-access-braucht-redaktionen-gegen-die-technokratische-vernachlaessigung-von-redakteurinnen-in-der-debatte-um-not-for-profit-open-access</link><comments>https://open-access.network/blog/faires-open-access-braucht-redaktionen-gegen-die-technokratische-vernachlaessigung-von-redakteurinnen-in-der-debatte-um-not-for-profit-open-access#comments</comments><pubDate>Thu, 05 Sep 2024 10:20:00 +0200</pubDate><category>Fair OA</category><category>Diamond Open Access</category><dc:creator>Kathrin Ganz</dc:creator><dc:creator>Juliane Finger</dc:creator><dc:creator>Sabrina Schotten</dc:creator><dc:creator>Tobias Steiner</dc:creator><dc:creator>Marcel Wrzesinski</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/faires-open-access-braucht-redaktionen-gegen-die-technokratische-vernachlaessigung-von-redakteurinnen-in-der-debatte-um-not-for-profit-open-access</guid><description>Die Autor*innen sind aktive Mitglieder des scholar-led.network und setzen sich damit gemeinsam und kollaborativ für eine von Großverlagen unabhängige, nicht profitorientierte Publikationskultur jenseits von APCs und BPCs ein.

Ein frischer Wind weht durch die Open-Access-Welt: Diamond statt APC, öffentliche Infrastrukturen statt Transformationsvertrag. Eine erfreuliche Entwicklung für das wissenschaftsgeleitete Publizieren, bei der es jedoch eine gravierende Leerstelle gibt.

Wie ist es zu diesem Umschwung in der Open-Access-Debatte gekommen? In den letzten Jahren wurden erhebliche Mittel investiert, um Wissenschaftsverlagen den Übergang zum Open Access Publishing schmackhaft zu machen. Doch in der wissenschaftlichen Gemeinschaft und unter Open-Access-Expert*innen wächst die Kritik:  Transformationsverträge resultieren in den wenigsten Fällen in einer tatsächlichen Transformation der beteiligten Zeitschriften zu Full Open Access (Farley et al., 2021; Ghamandi, 2020; Kiley, 2024; Nous, 2021). Die DEAL-Verträge stabilisieren die Marktmacht der Verlagskonzerne; ob sie zu nachhaltigen Kostensenkungen führen, bleibt dabei offen (Brembs et al., 2023a). Zu der daraus erwachsenden Frustration gesellen sich zunehmende Sorgen um die digitale Souveränität der Wissenschaft (Saunders, 2023). Dass Verlagskonzerne “science tracking” betreiben und als Datenhändler agieren (Altschaffel et al., 2024; Beetham et al., 2022; Clark, 2016; Holzer, 2022; Pooley, 2022; Siems, 2022; 2023), gewinnt durch den zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz im Publikationswesen (Wood, 2024) weiter an Brisanz.

Auch zentrale Akteur*innen wie die cOAlition S, der Rat der Europäischen Union und einige deutsche Wissenschaftsorganisationen greifen diese Problembeschreibung in aktuellen Statements auf und nehmen dort einen alternativen Weg des Open-Access-Publizierens in den Blick: nicht-profitorientiertes Open Access Publishing in der Hand der Wissenschaft, bei dem wissenschaftliche Publikationen mithilfe öffentlich geförderter Open-Access-Infrastrukturen für Leser*innen und Autor*innen gebührenfrei sind.

Diese Entwicklung ist aus Sicht des scholar-led.network folgerichtig und begrüßenswert. Als Zusammenschluss von Wissenschaftler*innen, die Publikationsprojekte unabhängig vom herkömmlichen Verlagswesen in kollaborativer, wissenschaftlicher Eigenregie betreiben, freuen wir uns, dass die in unseren Communities entwickelten und erprobten Modelle zukünftig breit gefördert und adaptiert werden sollen, wie wir es 2021 im scholar-led.network-Manifest (scholar-led.network, 2021) gefordert haben. Als Expert*innen für wissenschaftsgeleitetes, nicht-kommerzielles Publizieren sehen wir jedoch auch die Lücken in der aktuellen Diskussion. Diese fokussiert primär auf technische Fragen nach neuen Publikationsplattformen für Open Access und plädiert für das Aufbrechen etablierter Peer-Review-Strukturen (Brembs et al., 2023b). Diese neuen Ansätze orientieren sich oft an einem Wissenschaftsverständnis, das in den quantitativ arbeitenden Forschungsfeldern (STEM) verbreitet ist. Dabei wird jedoch oftmals übersehen, dass wissenschaftliches Publizieren, insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften, ein zutiefst sozio-technischer Prozess ist.

Die zentrale Schwachstelle liegt aus unserer Sicht darin, dass die Aufgaben von wissenschaftlichen Redakteur*innen und Herausgeber*innen weitestgehend ausgeblendet wird. Zur Erinnerung: Wissenschaftliche Redakteur*innen organisieren die Qualitätssicherung. Sie entscheiden über Desk Rejections, um Qualität zu sichern und das Peer-Review-System zu entlasten. Sie wählen Reviewer*innen aus und bewerten mögliche Befangenheiten. Sie sichten die Kommentare der Gutachter*innen, unterstützen Autor*innen dabei, Hinweise produktiv umzusetzen, und prüfen abschließend, ob Beiträge den Qualitätskriterien entsprechen. Darüber hinaus engagieren sie sich für die Akquise von Beiträgen, die Entwicklung neuer Formate und die Beratung von Nachwuchswissenschaftler*innen. Wissenschaftliche Redakteur*innen müssen fachlich versiert und gut vernetzt sein, um diese Aufgaben zu erfüllen. 

Bei wissenschaftsgeleiteten Publikationsorganen jenseits etablierter, kommerzieller Verlage kommen weitere Aufgaben hinzu: Die Tätigkeit von Redakteur*innen erfordert ein umfassendes Verständnis von Publikationsinfrastrukturen. Sie müssen die spezifischen Prozesse ihres Publikationsorgans in digitalen Redaktionssystemen abbilden, auftretende Fehler erkennen und Autor*innen und Gutachter*innen bei der Arbeit mit dem Redaktionssystem unterstützen. Redaktionen verwalten die Budgets der Diamond-Open-Access-Projekte, werben Mittel ein und koordinieren die Zusammenarbeit mit Infrastrukturanbieter*innen und externen Dienstleister*innen. Sie diskutieren intern über die Vorgehensweise bei Retractions und entscheiden selbst über publikationsethische Standards, wobei sie die spezifischen Erfordernisse des eigenen Fachs berücksichtigen. Angefangen von der Klärung juristischer Fragen über die Auseinandersetzung mit neuen, experimentellen Formen des Publizierens im Digitalen bis hin zum zielgruppenspezifischen Marketing fallen Aufgaben in ihren Arbeitsbereich, die in kommerziellen Verlagen arbeitsteilig organisiert werden. Wissenschaftsgeleitete Publikationsprojekte übernehmen diese selbst, denn dies füllt mit Leben, was wir mit “wissenschaftsgeleitet” meinen. Die Betreiber*innen technischer Open-Access-Infrastrukturen in den Bibliotheken und neue, nicht-kommerzielle Universitätsverlage unterstützen hier unter anderem mit Leitlinien und Beratung, haben aber in der Regel nicht das Mandat oder die Ressourcen, sich um alle anfallenden Aufgaben zu kümmern. 

Dass dieses vielfältige Aufgabenspektrum und die zentrale Rolle der Redaktionen in vielen der aktuellen Debattenbeiträgen komplett ausgeblendet werden, ist kein Zufall. Gute und faire Redaktionsarbeit lässt sich nur begrenzt “outsourcen” oder wie bereitgestellte Soft- und Hardware “skalieren”. Es müssen Lösungen gefunden werden, diese Arbeit unter den aktuellen, immer prekärer werdenden Bedingungen wissenschaftlichen Arbeitens mit befristeten Stellen und unsicheren Karriereverläufen zu organisieren. Es braucht akademische Freiräume innerhalb vergüteter Stellen und Anreizsysteme, damit es sich lohnt, sich in einer Redaktion zu engagieren und Kompetenzen aufzubauen. Nur so können diese Kompetenzen auch durch Networking, Kollaboration und nicht-kompetitiven Wissensaustausch weitergegeben werden, so dass sich wissenschaftliches Publizieren als dezentrales Netzwerk weiterentwickeln kann – ein Ansatz, den Adema/Moore, 2021 mit dem Konzept “scaling small” beschrieben haben. Diese Herausforderung ist komplex und wird in unterschiedlichen Disziplinen unterschiedlich beantwortet werden müssen. Wer nicht-profitorientiertes Open Access Publishing in der Hand der Wissenschaft fordert, muss sich dieser Frage jedoch über kurz oder lang stellen, denn Autor*innen und Gutachter*innen interagieren nicht nur mit Infrastrukturen. Sie interagieren hauptsächlich mit Menschen.

Aktuell klafft eine große Leerstelle, die nicht dadurch gefüllt wird, dass immer mehr Wissenschaftsorganisationen und wissenschaftspolitische Akteur*innen betonen, dass Gelder aus dem Erwerb in die Förderung von Open-Access-Publikationsinfrastrukturen verlagert werden sollen. Selbstverständlich sind Redaktionssysteme, Repositorien, Preprint-Archive und grundlegende Infrastrukturdienste wie Crossref und DataCite von zentraler Bedeutung für ein wissenschaftsgeleitetes Publikationssystem. Im Vergleich dazu mag jede einzelne der 246–298 primär in Deutschland angesiedelten Diamond-Open-Access-Fachzeitschriften zwar, wie in der Studie zur “Kartierung und Beschreibung der Open-Access-Dienste in Deutschland” beschrieben, “weniger systemischen Charakter haben” (Biela/Stalla/Hohmann/Holzer, 2024, 10). Sie alle zusammen und die Menschen, die sie betreiben, sind jedoch gerade durch ihre Pluralität für das Publikationssystem überaus systemrelevant. Auch ein “large-scale open access research publishing service” (Rat der Europäischen Union, 2023), wie er dem Rat der Europäischen Union vorschwebt, wird die notwendige Transformation nicht befördern, wenn nicht aktive Redaktionskollektive ihn mit Leben füllen. Und auch die im Plan-S-Proposal “Towards Responsible Publishing” (Stern et al., 2023) vorgeschlagene Neudefinition der Redakteur*innenrolle wirkt zu kurz gedacht. Danach sollen Redakteur*innen die Entscheidungsmacht über die Veröffentlichung an die Autor*innen abgeben (Prinzip 1), jedoch weiterhin Begutachtungsprozesse organisieren. Welche Anreizsysteme für wissenschaftliche Redaktionen in diesem System greifen, lässt der Vorschlag jedoch offen.

Aus Sicht des scholar-led.network sind Vorstöße, die das Problem auf die Bereitstellung von primär technischer Infrastruktur verkürzen und One-Size-Fits-All-Lösungen ohne die hinreichende Berücksichtigung disziplinärer Diversität präsentieren, technokratische Nebelkerzen. Ein Systemwechsel wird ohne qualifizierte wissenschaftliche Redakteur*innen nicht funktionieren. Daher ist es höchste Zeit, dass deren Arbeit anerkannt und vergütet wird (siehe dazu auch jüngst Adema/Moore, 2024) – was beispielsweise durch eine sinnvolle Einbettung in eine grundlegende Reform der Personalstrukturen im deutschen Hochschulwesen erfolgen könnte. Verschiedene Vorschläge dazu existieren bereits beispielsweise im Kontext der #IchbinHanna-Initiative (siehe bspw. Bahr, 2023), leider ist jedoch seitens der Hochschulpolitik sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene bisher wenig Bereitschaft hin zu einer dringend nötigen Implementierung erkennbar.
Literatur

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    Adema, J., &amp; Moore, S. (2024). &quot;Just One Day of Unstructured Autonomous Time&quot;: Supporting Editorial Labour For Ethical Publishing Within The University. https://doi.org/10.17863/CAM.107590 
    Altschaffel, R., Beurskens, M., Dittmann, J., Horstmann, W., Kiltz, S., Lauer, G., Ludwig, J., Mittermaier, B., &amp; Stump, K. (2024). Datentracking und DEAL – Zu den Verhandlungen 2022/2023 und den Folgen für die wissenschaftlichen Bibliotheken –. RuZ - Recht und Zugang, 5(1), 23–40. https://doi.org/10.5771/2699-1284-2024-1-23
    Bahr, A. (2023) Access denied! Warum Zugangsbeschränkungen der Wissenschaft schaden. Open-Access-Tage 2023, Freie Universität Berlin, 2023. https://doi.org/10.5446/66731 
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    Brembs, B., Huneman, P., Schönbrodt, F., Nilsonne, G., Susi, T., Siems, R., Perakakis, P., Trachana, V., Ma, L., &amp; Rodriguez-Cuadrado, S. (2023b) Replacing academic journals R. Soc. Open Sci.10230206 http://doi.org/10.1098/rsos.230206 
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    Rat der Europäischen Union (2023). „Wege des hochwertigen, transparenten, offenen, vertrauenswürdigen und fairen wissenschaftlichen Publizierens“. 9616/23. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9616-2023-INIT/de/pdf
    Saunders, J. L. (2023). Surveillance Graphs: Vulgarity and Cloud Orthodoxy in Linked Data Infrastructures. https://doi.org/10.17613/syv8-cp10 
    scholar-led.network (2021) Das scholar-led.network-Manifest. DOI: https://doi.org/10.5281/zenodo.4925784.
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    Stern, B., Ancion, Z., Björke, A., Farley, A., Qvenild, M., Rieck, K., Sondervan, J., Rooryck, J., Kiley, R., Karatzia, M., &amp; Papp, N. (2023). Towards Responsible Publishing (1.0). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.8398480  
    Wood, H. (2024, August 1). Wiley and Oxford University Press confirm AI partnerships as Cambridge University Press offers &#039;opt-in&#039;. The Bookseller. https://www.thebookseller.com/news/wiley-cambridge-university-press-and-oxford-university-press-confirm-ai-partnerships</description><enclosure
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<item><title>Openness an Hochschulen verankern mit dem OER-Policy Kit</title><link>https://open-access.network/blog/openness-an-hochschulen-verankern-mit-dem-oer-policy-kit-2</link><comments>https://open-access.network/blog/openness-an-hochschulen-verankern-mit-dem-oer-policy-kit-2#comments</comments><pubDate>Mon, 26 Aug 2024 08:00:00 +0200</pubDate><category>Open Access Policy</category><category>OER</category><dc:creator>Silvia Czerwinski</dc:creator><dc:creator>Irina Hörmann</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/openness-an-hochschulen-verankern-mit-dem-oer-policy-kit-2</guid><description>Immer mehr Hochschulen bekennen sich zu Openness. Durch verschiedene Richtlinien wollen sie ein Signal für Lehrende, Forschende und andere Hochschulangehörige setzen, dass sie einen freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur, Forschungsdaten und Bildungsmaterialien unterstützen. Doch was sollten solche Policies eigentlich enthalten bzw. regeln? Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten? Und welche Stakeholder sollten bei der Erstellung einbezogen werden, damit später bei der Umsetzung alle an einem Strang ziehen und die Policies nicht nur auf dem Papier bestehen? Antworten in Bezug auf Open Educational Resources (OER) gibt das OER-Policy Kit. Es bietet Orientierung, Handlungsempfehlungen und praktische Tipps.
Openness in der Hochschullehre - Open Educational Resources (OER)

Viele Hochschulen im DACH-Raum haben bereits eine Policy für die Förderung von OER auf den Weg gebracht (siehe Policy-Liste). Als OER werden freie Bildungsinhalte bezeichnet, die durch eine offene Lizenzierung kostenlos einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und somit für andere nachnutzbar sind - dabei kann es sich um einzelne Materialien oder ganze Kurse handeln (siehe UNESCO Definition). Dabei haben sich die Creative Commons Lizenzen als Standard für die Kennzeichnung und Verbreitung von OER etabliert.

Nachnutzbar können OER in vielerlei Hinsicht sein: Passende Lehr-/Lernmaterialien zum eigenen Lehrgebiet können die Lehrveranstaltung anreichern, ergänzen und vertiefen, sie bieten aber auch die Möglichkeit, die (Neu-)Gestaltung der eigenen Lehre zu inspirieren, umzustrukturieren und stärker kompetenzorientiert auszurichten (z. B. nach dem Prinzip des Inverted Classroom). Durch die Bereitstellung eines didaktischen und methodischen Mix an Lernangeboten können Studierende eingebunden und eine Vermischung von wissenschaftlichen Arbeitsmethoden und informellen Lernprozessen erreicht werden. Außerdem wird den Studierenden durch ein breites Angebot an Begleitmaterialien eine bedarfsorientierte Beschäftigung mit dem Thema ermöglicht und so eigenverantwortliches und individuelles Lernen gefördert, z.B. mittels persönlicher Lernpfade zur Prüfungsvorbereitung, zur Vertiefung von Themen oder zum Auffangen unterschiedlicher Wissensstände bei Studierenden. Dies trifft umso mehr zu, wenn die Studierenden selbst dazu angeregt werden, gemeinsam mit den Lehrenden den Materialpool zu erweitern oder offene Lehrmaterialien an die eigenen Lernprozesse anzupassen.

Besonders beim Einstieg in die Hochschullehre können nachnutzbare Bildungsmaterialien für neuberufene Professorinnen und Professoren, frisch angestellte Mitarbeitende und Lehrbeauftragte hilfreich sein. Indem auf bewährte Materialien zurückgegriffen wird und somit die Erstellung von Lehrkonzepten und -materialien nicht bei null begonnen werden muss, kann der Lehreinstieg erleichtert werden.

Großes Potenzial entfalten OER vor allem dann, wenn die offenen Materialien verändert und erweitert werden. Sie können z. B. einfach in andere Sprachen übersetzt werden (mittels KI), wodurch sich Potenziale für die Internationalisierung ergeben. Oder die Inhalte können aus den Hochschulen heraus in andere Bildungssparten wie z. B. die wissenschaftliche Weiterbildung bzw. Erwachsenenbildung überführt werden.

Grundsätzlich kann die Veröffentlichung eigener Lehr-/Lernmaterialien sowie Lehrkonzepte als OER dem Reputationsaufbau im Bereich der Hochschullehre dienen, ähnlich wie wissenschaftliche Publikationen im Forschungsbereich. Mitunter werden OER im Lebenslauf auch für spezifische Stellen relevanter. Durch die Bereitstellung von Open Educational Resources kann ein aktiver Beitrag zu einer vielfältigen und nachhaltigen Bildungslandschaft geleistet werden.
Warum brauchen Hochschulen eine OER-Policy?

Das Teilen von Lehr-/Lernmaterialien, Lehrkonzepten oder Prüfungsaufgaben ist für manche Lehrende immer noch mit einigen Fragezeichen, Unsicherheiten oder Vorbehalten verbunden: Wo kann ich nach geeigneten Materialien suchen? Woher weiß ich, dass das gute Materialien sind? Ist es nicht aufwändig, die Materialien anderer an meine Lehre anzupassen? Welche rechtlichen Aspekte muss ich beachten, wenn ich meine Materialien veröffentlichen möchte? Wer gibt mir Antworten auf meine Fragen? Um eine Kultur des Teilens in der Lehre an Hochschulen und damit die Nutzung und Erstellung von OER zu etablieren bzw. zu fördern, braucht es verschiedene Maßnahmen auf mehreren Ebenen, z. B.:

    Beratungsstellen und konkrete Ansprechpersonen vor Ort
    Informationsmaterialien, Selbstlernkurse, Sprechstunden etc.
    Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote zur Erstellung und Nutzung von OER
    Austausch- und Vernetzungsformate für Lehrende, um u. a. Good-Practice-Beispiele sichtbar zu machen
    Anreizsysteme wie z. B. Förderprogramme, Auszeichnungen, Deputatsanrechenbarkeit für besondere Leistungen rund um OER in der Lehre
    Nationale und internationale Veranstaltungen rund um OER
    Unterstützung bei der Anpassung und Erstellung von OER in Form von ausgebildeten Hilfskräften

Ein wesentlicher Grundstein, der den Weg für diese Maßnahmen ebnen kann (aber nicht muss), kann mit einer Policy gelegt werden. Mit einer solchen Richtlinie, die sich an Lehrende, Mitarbeitende und/oder andere Hochschulangehörige richtet, können Hochschulen nicht nur zeigen, dass sie sich für OER, Openness und eine Kultur des Teilens einsetzen, sondern auch wie sie diese Ziele mit welchen Maßnahmen an der Hochschule erreichen möchten. Typische Inhalte einer OER-Policy sind folgende (siehe auch Muster Policy des niedersächsischen Landesportals twillo):

    Die Position der Hochschule in Bezug auf OER (enthält u. a. Präambel, Verständnis von OER, Ziele, Zielgruppen)
    Empfehlungen der Hochschule („Pflichten“ der Zielgruppe, u. a. Lizenzwahl, Namensnennung, offene Dateiformate, Qualitätssicherung)
    Angebote der Hochschule (welche Unterstützung möchte sie in Sachen OER gewährleisten, z. B. Einräumung der Nutzungsrechte, Verantwortlichkeiten und Ansprechpersonen, OER-Repositorium, Qualifizierungsangebote und weitere Maßnahmen)

Jedoch ist der Weg zu einer OER-Policy und ihre inhaltliche Ausgestaltung dabei so unterschiedlich und vielfältig wie die Hochschullandschaft selbst. Wenn sich eine Hochschule auf den Weg zu einer OER-Policy machen möchte, gibt es allerdings immer ähnliche Fragen: Wo und wie fange ich an? Was soll die Policy enthalten bzw. regeln? Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten? Welche Akteur:innen müssen einbezogen werden?
Das OER-Policy Kit als Handlungsleitfaden
Abb. 1: Roadmap OER-Policy Prozess. (Bild: Frank Homp und Stefanie Legler, CC BY 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de)

Klar definierte Antworten auf diese Fragen gibt es weniger, aber es gibt Erfahrungen, wie Hochschulen diese Fragen individuell für sich beantwortet haben. Diese sind nun in Form des OER-Policy Kits von einer Arbeitsgruppe bestehend aus twillo, dem Netzwerk ORCA.nrw und der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen übersichtlich und interaktiv zusammengestellt worden. Über einen Zeitraum von sechs Monaten hat die sechsköpfige Arbeitsgruppe Erfahrungen von Hochschulen zusammengetragen, die bereits eine OER-Policy veröffentlicht haben oder noch mittendrin stecken. Während des Schreibprozesses wurden u. a. Rückmeldungen aus Vernetzungstreffen von Policy-Aktiven eingeholt und eingearbeitet.

Das fertige OER-Policy Kit ist ein Handlungsleitfaden, der als praktischer Wegweiser durch den Dschungel des OER-Policy-Entwicklungsprozesses dienen soll (Abb. 1). Egal, an welchem Punkt eine Hochschule steht – ob man einen Vorschlag für einen Policy-Entwurf benötigt, einen partizipativen Prozess gestalten oder die Hochschulleitung erst noch über das Für und Wider einer OER-Policy aufklären möchte –, das OER-Policy Kit versucht, trotz der vorhandenen Unterschiede zwischen den Hochschulen eine allgemeine Orientierung, konkrete Tipps und Beispiele sowie hilfreiche Materialien zu den verschiedenen Stationen zu geben.
Transferpotenzial für Open Access Policies

Ähnlich wie bei der Entwicklung von OER-Policies, bei denen es um den freien Zugang zu Lehr-/Lernmaterialien geht, gibt es auch bei der Gestaltung von Open Access Policies ähnliche Fragen. Diese Richtlinien zielen darauf ab, wissenschaftliche Publikationen und Forschungsdaten frei zugänglich zu machen. Der Prozess der Erstellung und Implementierung einer Open Access Policy umfasst viele der gleichen Herausforderungen und Schritte wie bei OER-Policies: die Definition von Zielen und Maßnahmen, die Einbeziehung relevanter Stakeholder und die Berücksichtigung rechtlicher Aspekte. Das OER-Policy Kit kann daher ebenfalls hilfreiche Antworten auf den Entwicklungsprozess einer Open Access Policy geben und als Leitfaden herangezogen werden. Schließlich können Hochschulen durch die parallele Förderung von OER und Open Access eine umfassende Kultur der Offenheit etablieren, die sowohl die Lehre als auch die Forschung umfasst.

Wenn sich also Ihre Hochschule auf den Weg Richtung Openness machen und das in Form einer Policy verankern möchte, dann werfen Sie gerne einen Blick in das OER-Policy Kit. Alle Dateien zum Nachnutzen des Policy Kits finden sich in diesem Git-Repository: https://github.com/twillo-lehre-teilen/OER-Policy-Kit Wenn das Kit hilfreich für Sie ist oder wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns immer über Ihr Feedback an support.twillo@tib.eu bzw. als Kommentar unter diesem Post.
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<item><title>Warum Offenheit bei Künstlicher Intelligenz (KI) für Bildung und Wissenschaft wichtig ist</title><link>https://open-access.network/blog/warum-offenheit-bei-kuenstlicher-intelligenz-ki-fuer-bildung-und-wissenschaft-wichtig-ist</link><comments>https://open-access.network/blog/warum-offenheit-bei-kuenstlicher-intelligenz-ki-fuer-bildung-und-wissenschaft-wichtig-ist#comments</comments><pubDate>Thu, 08 Aug 2024 08:00:00 +0200</pubDate><category>Künstliche Intelligenz</category><dc:creator>Sarah-Isabella Behrens</dc:creator><dc:creator>Caroline Boos</dc:creator><dc:creator>Dr. Anne-Sophie Waag</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/warum-offenheit-bei-kuenstlicher-intelligenz-ki-fuer-bildung-und-wissenschaft-wichtig-ist</guid><description>Wikimedia Deutschland ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Freien Wissens. Wir verstehen die Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung als Menschenrecht. Unsere Vision ist eine Welt, in der alle Menschen am gesamten Wissen der Menschheit teilhaben, es nutzen und mehren können. Wissen ist für uns dann frei, wenn es für alle Menschen jederzeit kostenlos verfügbar, veränderbar und nachnutzbar ist.

Allerdings beobachten wir, dass derzeitige Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz wesentliche Prinzipien des Freien Wissens missachten: Transparenz, freier Zugang und Mitbestimmung.

Transparenz: Die im Bildungsbereich am häufigsten eingesetzte generative KI ist ChatGPT. Doch es ist nur wenig über das große proprietäre Sprachmodell, dessen Trainingsdaten oder Filter bekannt sind. Dadurch kann es kaum durch externe, unabhängige Personen beurteilt werden. In einem so sensiblen Bereich wie der Bildung, bei der es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt, ist das nicht akzeptabel - daher fordern wir mehr Transparenz dort eingesetzter KI-Systeme.

Zugang: Privatwirtschaftliche Unternehmen verlangen für generative Chatbots hohe Lizenzgebühren. Wollen öffentliche Einrichtungen deren Nutzung für alle ermöglichen, müssen Sie hohe Lizenzgebühren zahlen. Damit fließen öffentliche Mittel direkt in privatwirtschaftliche Unternehmen, ohne dass für Staat oder Bürger*innen Möglichkeiten der Mitbestimmung über die Technologien existieren. Besser wäre es, diese öffentlichen Gelder könnten in die Entwicklung offener und gemeinwohlorientierter Systeme investiert werden.

Mitbestimmung: Proprietäre und kommerzielle KI-Anwendungen stehen im Widerspruch zu den Prinzipien und den Überzeugungen einer offenen Bildungspraxis und einer zeitgemäßen Pädagogik. Denn dazu gehört auch, dass die Auswahl von Inhalten und der Einsatz von Anwendungen wie beispielsweise KI-Tools gemeinsam ausgehandelt und mitgestaltet werden können. Damit dies realisiert werden kann, muss auf offene und transparente Anwendungen gesetzt werden, die nachvollziehbar sind und für die pädagogischen Bedarfe angepasst werden können.

Im Rahmen der kollaborativen Veranstaltungsreihe Forum Offene KI in der Bildung haben sich Menschen aus Bildungspraxis, -forschung und -zivilgesellschaft mit den Herausforderungen und Bedarfen bezüglich KI-Anwendungen in der Bildung auseinandergesetzt. Herausgekommen sind zehn Handlungsempfehlungen für offen und gemeinwohlorientierte KI-Technologien im Bildungsbereich, die die Relevanz von KI im Kontext der Bildung aus einer pädagogischen Offenheitsperspektive in den Blick nehmen.
An wen richten sich die Handlungsempfehlungen für mehr Offenheit bei KI in der Bildung?

Das Empfehlungspapier richtet sich an Bildungs- und Digitalpolitiker*innen, die offene und gemeinwohlorientierte KI in der Bildungspraxis fördern möchten. Die Empfehlungen sollen Möglichkeiten und Wege aufzeigen, wie der Einsatz offener KI-Technologien in der Bildung aussehen kann und welche Maßnahmen dafür getroffen werden müssen. Es wurde in einem kollaborativen Prozess zwischen November 2023 und Mai 2024 mit Beteiligten aus verschiedenen Bildungssektoren erarbeitet. Die Motivation war, Impulse in die Entscheidungsprozesse rund um KI-Anwendungen in der Bildung einzubringen und den politischen und gesellschaftlichen Diskurs in eine Richtung zu lenken, die gemeinwohlorientiert ist und nicht durch einzelne marktführende Tech-Konzerne dominiert wird. Ziel ist es, den Zugang zu offenen KI-Technologien, gute Rahmenbedingungen für offene Bildung und die Wahrung der Grundrechte im digitalen Raum voranzutreiben.
Bei der Abschlussveranstaltung des Forums Offene KI diskutierten wir die Empfehlungen mit verschiedenen Bundespolitiker*innen. Zu sehen sind (v.l.n.r.): Dr. Anne-Sophie Waag, Dr. Holger Becker, Maximilian Funke-Kaiser, Sabine Grützmacher, Franziska Hoppermann, Nele Hirsch und Franziska Heine.
Credits: Ekvidi, Wikimedia-DE-Event-14052024-36, CC BY-SA 4.0
Die 10 Handlungsempfehlungen auf einem Blick:

Wir empfehlen die öffentlich finanzierte Entwicklung gemeinwohlorientierter und offener KI-Technologien für den Bildungsbereich mit gleichen Zugangsmöglichkeiten für alle. Alle eingesetzten KI-Systeme sollen vor ihrem Einsatz im Bildungsbereich unabhängig geprüft werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es diverser Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig umzusetzen sind.

Infrastruktur und Zugang

    Kurzfristig: Bundesländer schaffen Zugänge zu KI-Systemen für alle
    Mittelfristig: Bund und Länder fördern die (Weiter-)Entwicklung von offenen, gemeinwohlorientierten KI-Alternativen für die Bildung
    Mittelfristig: Bund und Länder stellen öffentliche digitale Infrastrukturen zum Hosten offener KI-Systeme bereit

Offene Bildungspraxis

    Kurzfristig: Bund und Länder stellen alle öffentlich finanzierten Lern- und Weiterbildungsressourcen zu KI unter freien Lizenzen zur Verfügung
    Kurzfristig: Bundesländer fördern den Aufbau von Offenheitskompetenzen im Kontext der Digital- und Medienbildung
    Mittelfristig: Länder fördern eine neue Fortbildungskultur und -struktur mit offenen Formaten zum Peer-to-Peer- und Selbstlernen
    Mittelfristig: Bundesländer unterstützen die Veränderung der Lern- und Prüfungskultur

Grundrechte im digitalen Raum

    Kurzfristig: Der Bund gewährleistet durch regulatorische Maßnahmen die Nachvollziehbarkeit von spezifischen KI-Anwendungen für Nutzende
    Kurzfristig: Bund und Länder gewährleisten Datenschutz bei der Nutzung von KI-Anwendungen in der Bildung
    Mittelfristig: Bund und Länder führen eine unabhängige KI-Prüfstelle ein
     

Was folgt nach dem Papier und dem Forum?

Wir sehen das vorliegende Papier “Offene KI für alle!” nicht als abgeschlossen, sondern als Arbeitspapier an. Wir laden deshalb zur Fortsetzung unseres begonnenen, kollaborativen Prozesses ein. In diesem Sinne rufen wir alle politischen und pädagogischen Akteur*innen dazu auf, die Handlungsempfehlungen aufzugreifen, sie weiter zu verbreiten, mit Kolleg*innen darüber zu diskutieren und sie weiterzuentwickeln, zum Beispiel in der Wiki-Version der Handlungsempfehlungen: https://meta.m.wikimedia.org/wiki/Offene_KI. Wir hoffen, damit eine breite und differenzierte Debatte über KI-Systeme im Bildungsbereich mit anzustoßen. Wir appellieren an die Politik, die aufgeworfenen Herausforderungen anzugehen, den Dialog mit der Bildungspraxis zu intensivieren, unsere Empfehlungen aufzugreifen und deren Umsetzung aktiv zu unterstützen und voranzubringen.
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<item><title>Daten und Creative-Commons-Lizenzen – Trainingsmaterial für Künstliche Intelligenz</title><link>https://open-access.network/blog/daten-und-creative-commons-lizenzen-trainingsmaterial-fuer-kuenstliche-intelligenz</link><comments>https://open-access.network/blog/daten-und-creative-commons-lizenzen-trainingsmaterial-fuer-kuenstliche-intelligenz#comments</comments><pubDate>Mon, 24 Jun 2024 00:00:00 +0200</pubDate><category>Künstliche Intelligenz</category><category>Lizenzen</category><dc:creator>Fabian Rack</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/daten-und-creative-commons-lizenzen-trainingsmaterial-fuer-kuenstliche-intelligenz</guid><description>Der vorliegende Beitrag ist Teil einer Reihe, die sich in unregelmäßigen Abständen mit den Themenfeldern Künstliche Intelligenz und Open Access bzw. Open Research beschäftigt.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag ist zuerst am 04.08.2021 auf dem Blog von iRights.info erschienen und ist Teil der CC FAQs (https://de.creativecommons.net/faqs/). Erstellt wurde das deutsche FAQ-Informationsangebot von Mitgliedern des deutschen Chapters von Creative Commons. Federführend dabei war Fabian Rack, Rechtsanwalt bei iRights.Law und Autor bei iRights.info. Die deutschen FAQs stehen selbst unter der Creative Commons-Lizenz CC BY 4.0.

Auch Forschungsdaten und Datenbanken lassen sich mit Creative-Commons-Lizenzen frei nachnutzbar machen. Sie können etwa für die Entwicklung neuer Technologien als Trainingsmaterial für Künstliche Intelligenz oder Machine Learning eingesetzt werden. Was es dabei zu beachten gilt, stellen wir im fünften Teil der CC-FAQs vor.

iRights.info berichtet und informiert seit Jahren über Creative Commons. In loser Folge stellen wir typische und oft nachgefragte Themen aus den deutschen Creative-Commons-FAQs vor und bereiten sie mit verschiedenen Schwerpunkten auf.

Insgesamt enthält die deutsche CC-Hilfeseite rund 130 Fragen und Antworten. In diesem Text geht es um grundsätzliche Fragen bei der Öffnung und Nutzung von Daten und Datenbanken mithilfe von Creative-Commons-Lizenzen sowie der Anwendung auf Künstliche-Intelligenz-Systeme.
Creative Commons: Häufig gestellte Fragen

Seit Mitte 2021 liegen rund 130 oft gestellte Fragen und ihre Antworten zu Creative Commons in deutscher Sprache vor. Die deutschen CC-FAQs („Frequently Asked Questions“) orientieren sich in Form und Inhalt am Vorbild der offiziellen US-amerikanischen CC-FAQs, kommen aber mit zahlreichen Besonderheiten für das deutsche und das europäische Recht.

Die deutschen CC-FAQs stehen hier kostenlos zur Verfügung. Eine Aufteilung in fünf große Blöcke erleichtert die Orientierung:

1.  Über Creative Commons
2.  Allgemeine Information über die CC-Lizenzen
3.  Für Lizenzgeberinnen und Lizenzgeber
4.  Für Lizenznehmerinnen und Lizenznehmer
5.  Datenbanken, Daten und KI

Die deutschen FAQs stehen selbst unter einer Creative Commons-Lizenz (CC BY 4.0). Erstellt wurde das deutsche FAQ-Informationsangebot von Mitgliedern des deutschen Chapters von Creative Commons. Federführend dabei war Fabian Rack, Rechtsanwalt bei iRights.Law und Autor bei iRights.info.

Nicht an allen Forschungsdaten besteht urheberrechtlicher Schutz. In vielen Fachdisziplinen sind Daten und die dazugehörigen Datenbanken ohnehin frei zugänglich.

Wer der Allgemeinheit ermöglichen möchte, urheberrechtlich geschützte (Forschungs-)Daten und Datenbanken frei zu nutzen, kann sie mittels der Lizenz CC0 freigeben. Damit werden sie in die Gemeinfreiheit – auch genannt Public Domain – entlassen, indem weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet wird, soweit das gesetzlich möglich ist.

Wer aber entscheidet, ob und wann eine Datenbank freigegeben werden darf? Was fällt bei Datenbanken alles unter die CC-Lizenz? Und wie lassen sich CC-lizenzierte Daten für das Trainieren Künstlicher Intelligenz nutzen? In Ergänzung zu Teil 4 der CC-FAQs haben wir Details zu Datenbanken und Creative Commons aus den FAQs zusammengetragen.
→ Frage 5.1.7.: Was alles fällt unter die CC-Lizenz, wenn eine Datenbank unter einer CC-Lizenz lizenziert ist? Auch die jeweiligen Daten beziehungsweise Elemente aus der Datenbank?

Ob die CC-Lizenz an einer Datenbank auch deren Inhalte umfasst, hängt von der Umsetzung der Lizenzierung ab: Lizenzgeber:innen können Datenbanken als ganzes lizenzieren – also sowohl deren Struktur als auch die enthaltenen Elemente. Es ist aber auch möglich, die Datenbank und die darin enthaltenen Elemente separat und damit nicht einheitlich zu lizenzieren.

Wer eine Datenbank ohne weitere Hinweise mit einer CC-Lizenz versieht, lizenziert damit auch die einzelnen Elemente dieser Datenbank. Ohne weitere Erklärung können also bei der CC-Lizenzierung der Datenbank auch die einzelnen Elemente gemäß der Lizenz genutzt werden (die Elemente einer Datenbank fallen aber natürlich nur unter die Lizenzbedingungen, sofern sie überhaupt nach dem Urheberrecht oder verwandten Schutzrechten geschützt sind, siehe hier).

Sollen hingegen die Lizenzierung der Datenbank und ihrer enthaltenen Elemente (wie zum Beispiel Abbildungen) nicht gleich laufen, so müssen Lizenzgeber:innen das ausdrücklich kenntlich machen. Für diesen Anwendungsfall gibt es auch spezielle Lizenzen, die dies ausdrücklich klarstellen: Um allein eine Datenbank zu lizenzieren – also ihre Struktur, nicht die enthaltenen unabhängigen Elemente –, bieten sich die Open Data Commons Attribution License (ODC-By) beziehungsweise die Open Data Commons Open Database License (ODbL) an.
→ Frage 5.1.8.: Wer entscheidet bei einer Datenbank darüber, ob sie unter einer CC-Lizenz geteilt werden darf?

Wie bei allen anderen Schutzgegenständen auch bestimmt der oder bestimmen die Rechteinhaber, ob eine Datenbank unter einer CC-Lizenz geteilt werden darf. Bei einer Datenbank nach dem sui generis-Schutz (siehe hier) ist dies der „Datenbankhersteller“. Anders als bei einem (Datenbank-)Werk ist Rechteinhaber nicht immer die Person oder Personengruppe, die die Datenbank geschaffen hat. Datenbankhersteller ist vielmehr, wer die Investition in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Sammlung von Datenbankelementen geleistet hat.

Wenn Sie also die Datenbank CC-lizenziert veröffentlichen möchten und selbst nicht der Datenbankhersteller sind, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie dafür beim Datenbankhersteller die nötigen Rechte einholen.

Möglicherweise muss man sich beim Teilen der Datenbank auch um die Rechte bezüglich der einzelnen in der Datenbank enthaltenen Elemente kümmern: Sofern diese Elemente für sich geschützt sind und Dritte Rechte daran innehaben, müssen auch diese Personen die nötigen Rechte einräumen, damit die Elemente der Datenbank (mit)lizenziert werden können. Wenn Sie die nötigen Rechte nicht haben, müssen Sie solche Elemente explizit von der CC-Lizenz ausnehmen, unter der die Datenbank steht. Sofern möglich sollte dies aber vermieden werden, da dies für die Nachnutzung der Datenbank(inhalte) eine Einschränkung darstellt.
→ Frage 5.2.1.: Können CC-lizenzierte Inhalte für die Entwicklung neuer Technologien als Trainingsmaterial für Künstliche Intelligenz/Machine Learning eingesetzt werden?

Ja, die CC-Lizenzen sind auch für solche Nutzungen ausgelegt. Die gemäß der CC-Lizenzbedingung erlaubten Nutzungen sind so weit gefasst, dass sie auch für neue Technologien offen sind. Das ist einer der großen Vorteile beim Einsatz von CC-Lizenzen. Möglicherweise ist diese Nutzung aber auch ohne Lizenz zulässig.

Sofern beim Input von Trainingsmaterial für KI-Anwendungen urheberrechtlich geschützte Inhalte kopiert, abgewandelt oder geteilt werden müssen, decken die CC-Lizenzen dies ab – mit den jeweiligen Einschränkungen, falls die kommerzielle Nutzung (NC) oder Abwandlungen (ND) verboten sind.

Es ist aber sehr gut möglich, dass eine gesetzliche Erlaubnis diese Nutzungsformen erlaubt. Dann kommt es auf die CC-Lizenz gar nicht mehr an. Beispielsweise existiert in Deutschland eine Schranke für Text und Data Mining, die Kopien und Veränderungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten für die automatisierte Analyse für nicht-kommerzielle Forschungszwecke erlaubt. In diesem Fall müssen sich Nutzer nicht an die Bedingungen der Lizenz halten, weil bei gesetzlichen Erlaubnissen deren Beschränkungen nicht greifen. Jüngst (Stand: 9. Juni 2021) werden auf Grund einer Reform des EU-Urheberrechts weitere neue Erlaubnisse für Mining geschaffen, die auch kommerzielle Umgebungen erfassen.
→ Frage 5.2.1.: Welche weiteren Rechte anderer muss ich bei Trainingsmaterial für Machine Learning neben dem Urheberrecht beachten?

Möglicherweise berührt das Trainingsmaterial, das Sie einsetzen, oder die Ergebnisse, die Sie erzeugen, das Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrechte, oder es kann mit ethischen Standards der Forschung in Konflikt geraten. Für diese Aspekte enthalten die CC-Lizenzen keine Regelung, denn die Nutzungsfreigabe, die die CC-Lizenzen erzeugen, ist allein auf den Schutz gemäß dem Urheberrecht gerichtet.

Die vier oben angeführten Fragen und Antworten entstammen den deutschen Creative-Commons-FAQs (Autoren: Rack/Jaeger/Klimpel/Kreutzer/Weitzmann) und stehen unter der Lizenz CC-BY-4.0. Die Auswahl der FAQs für diesen Beitrag erfolgte durch die Redaktion von iRights.info (El-Auwad/Fischer).
Übersicht: CC-FAQs auf iRights.info

Fragen oder Unsicherheiten bei Creative-Commons-Lizenzen? Die deutschen CC-FAQs helfen weiter! iRights.info bietet dazu eine siebenteilige Übersicht:

    Teil 1: Wozu es Creative-Commons-Lizenzen braucht und wie genau sie funktionieren
    Teil 2: Creative-Commons-Lizenzmodule richtig verstehen und anwenden – Beispiel Namensnennung (CC-BY)
    Teil 3: Creative-Commons-Lizenzmodule richtig kombinieren – Besonderheiten des NC-Moduls (non-commercial)
    Teil 4: Datenbanken und Creative-Commons-Lizenzen: Was gilt es grundsätzlich zu beachten?
    Teil 5: Daten und Creative-Commons-Lizenzen – Trainingsmaterial für Künstliche Intelligenz
    Teil 6: Creative Commons: Was tun bei Lizenzverstößen? Wie setze ich meine Rechte durch?
    Teil 7: Wie stehen Creative Commons zu Public Domain und Open Access?

Außerdem interessant: Das iRights.info-Dossier zu Creative Commons mit vielen hilfreichen Tipps und Texten.
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<item><title>Medienwissenschaft und Open Access – eine Beziehung mit Hindernissen</title><link>https://open-access.network/blog/medienwissenschaft-und-open-access-eine-beziehung-mit-hindernissen</link><comments>https://open-access.network/blog/medienwissenschaft-und-open-access-eine-beziehung-mit-hindernissen#comments</comments><pubDate>Tue, 30 Apr 2024 10:00:00 +0200</pubDate><category>Open Access in den Fachdisziplinen</category><dc:creator>Kai Matuszkiewicz</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/medienwissenschaft-und-open-access-eine-beziehung-mit-hindernissen</guid><description>Die Open-Access-Bewegung entstand Anfang der 2000er-Jahre als Reaktion auf die Zeitschriftenkrise der 1990er-Jahre, sodass es wenig verwunderlich ist, dass viele Maßnahmen im Kontext von Open-Access-Strategien bis heute einen Fokus auf wissenschaftliche Zeitschriften legen. Dies ist jedoch nicht unproblematisch für eine Geisteswissenschaft wie die Medienwissenschaft, die im Kontext ihrer eigenen Publikationskultur immer noch sehr am (gedruckten) Buch hängt. Diesen Umstand und damit zusammenhängende Hindernisse für eine umfassendere Open-Access-Transformation der Medienwissenschaft reflektierend, möchte sich der vorliegende Beitrag dem Themenkomplex Open Access und Medienwissenschaft in zwei Schritten zuwenden: Zuerst möchte er den status quo der medienwissenschaftlichen Publikationskultur darlegen, bevor anschließend einige ausgewählte Hindernisse für die Open-Access-Transformation des Faches benannt werden sollen. Diese ergeben sich aus dem Handeln von Forschungsförderung und Wissenschaftspolitik, welches die Besonderheit der medienwissenschaftlichen Publikationskultur nicht ausreichend berücksichtigt. Mit der Benennung der Hindernisse wird ein Ausblick auf mögliche Lösungsansätze verbunden.
Die medienwissenschaftliche Publikationskultur in der Mitte der 2020er-Jahre

Über 20 Jahre nach den Erklärungen von Budapest, Berlin und Bethesda ist Open Access in der Medienwissenschaft noch nicht dort angelangt, wo man es eigentlich in Anbetracht der verstrichenen Zeit wie des wissenschaftspolitischen Willens und damit verbundener Anstrengungen erwarten könnte. Viele Publikationen sind weiterhin nicht frei und kostenlos zugänglich und die Großverlage, die eigentlich geschwächt werden sollten, erscheinen stärker als je zuvor. Sie weiten ihre Produktportfolios bedenklich aus (vgl. zum Datentracking in der Wissenschaft auf diesen Beitrag von Gerhard Lauer), drohen dergestalt die ursprüngliche Idee von Open Science und Open Access zu pervertieren, indem die öffentliche Hand privatwirtschaftliche Gewinne mit öffentlichem Gut finanziert und hierdurch zudem einem diversen Verlagsökosystem schadet, das in Deutschland auch viele mittlere und kleine Verlage umfasst. Solche Entwicklungen tangieren die Medienwissenschaft bisher eher weniger, spielt das gedruckte Buch in deren publikationskulturellen Reputationsmechanismen doch weiterhin eine zentrale Rolle (wie auch in den übrigen Geisteswissenschaften) und fällt als analoges Trägermedium durch das Raster von Geschäftspraktiken, die vornehmlich an der digitalen Transformation der Wissenschaft verdienen. Damit korrespondierend sind viele Open-Science-Praktiken noch nicht allzu tief in die medienwissenschaftlichen Arbeitspraktiken eingesickert, sodass es für Unternehmen wie die RELX Group bisher nicht lohnend erscheint, den gesamten Forschungsprozess der Medienwissenschaft in kommerzielle Tools zu verlagern. Die Betrachtung der Publikationskultur der Medienwissenschaft deshalb aber als eine ‚analoge‘, hermetisch abgeschlossene Insel der Seligen zu betrachten, setzt nicht nur falsche wissenschaftskulturelle Ideale, sondern verkennt auch wichtige Entwicklungen im Fach.

So nimmt die Zahl an im Open Access publizierten Büchern in der Medienwissenschaft stetig zu, existieren erste konsortiale Finanzierungsmodelle für diese wie die Open Library Medienwissenschaft oder KOALA. Daneben ist das zentrale Publikationsorgan der deutschsprachigen Fachgesellschaft mit der Zeitschrift für Medienwissenschaft mittlerweile eine Open-Access-Zeitschrift und die Zeitschrift der europäischen Fachgesellschaft, NECSUS, ist gar ein scholar-led Journal ohne Verlagsbeteiligung. Zudem existieren in beiden Fachgesellschaften mit der AG Open Media Studies und dem NECS Open Scholarship Committee Arbeitsgruppen, die sich mit Open Science und Open Access im Fach befassen. Dem fachlichen Austausch zum Themenfeld widmet sich ferner schwerpunktmäßig der Open-Media-Studies-Blog als Diskursplattform. Aber auch auf der Ebene der Forschungsinfrastrukturen sind Fortschritte zu verzeichnen mit dem Rechercheportal adlr.link, dem Fachrepositorium media/rep/ oder dem digitalen Archiv MediArXiv. Darüber hinaus beteiligen sich Fachvertreter*innen an Initiativen wie ENABLE! oder sind in den digitalen Fokusgruppen von open-access.network aktiv, um die Open-Access-Transformation aktiv mitzugestalten. Eine buchorientierte, eher ‚traditionelle‘ Publikationskultur wird in der Medienwissenschaft von einer Open-Access-Community begleitet, wobei sich beide nicht gegenüberstehen, sondern vielmehr ineinander übergehen, da Forscher*innen oftmals beide Publikationsstrategien bedienen (wenn auch in der Regel mit unterschiedlichem Fokus).

Somit spielen in der medienwissenschaftlichen Publikationskultur einerseits gedruckte Monographien (vor allem als Dissertationen) und Sammelbände weiterhin eine große Rolle als Publikationssorten von hohem Renommee, zugleich finden aber Zeitschriften eine immer größere Verbreitung und sind hierbei im zunehmenden Maße nicht nur Open Access, sondern auch scholar-led. Insofern ist die medienwissenschaftliche Publikationskultur in Bezug auf Open Access von einer Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen geprägt, wobei die Open-Access-Transformation des Faches stetig voranschreitet.
Hindernisse für mehr Open Access in der Medienwissenschaft

Das Benennen von Hindernissen sollte keinesfalls als Kritik an der Open-Access-Transformation an sich, sondern lediglich an deren Umsetzung verstanden werden, die die publikationskulturellen Spezifika der Medienwissenschaft weitestgehend ignoriert und hierdurch letztlich dazu führt, dass die medienwissenschaftliche Forschung ihre Potenziale nicht vollends entfalten kann. Dabei sind insbesondere vier Aspekte relevant:

    In der Medienwissenschaft werden (bis auf wenige Ausnahmen) keine Article Processing Charges (APCs) erhoben, sodass eine primäre Fokussierung der Publikationsförderung auf diese am Fach und seinen publikatorischen Bedarfen vorbeigeht.
    Diese Fokussierung auf APCs führt zugleich dazu, dass Book Processing Charges (BPCs) nicht ausreichend gefördert werden, was zulasten der medienwissenschaftlichen Publikationskultur geht (vgl. zu beiden Punkten die Antragsrunde der „Open-Access-Publikationskosten“ von 2021).
    Die DEAL-Verträge adressieren für die Medienwissenschaft größtenteils irrelevante Verlage (mit Ausnahme der Buchsparte von Springer) und binden hierdurch Mittel, die durch Budgetumschichtungen an den Hochschulbibliotheken wiederum zu Nachteilen für die medienwissenschaftliche Publikationskultur führen.
    Die drei zuvor genannten Punkte werden durch den Umstand begleitet, dass keine bis kaum fachspezifisch adäquate Fördermöglichkeiten für Open Access in der Medienwissenschaft existieren. Deshalb ist zu konstatieren, dass die vorhandenen Förderinstrumente der Open-Access-Transformation die Besonderheiten der medienwissenschaftlichen Publikationskultur verfehlen, da sich diese primär an den SMT-Disziplinen ausrichten (wie Open Science im Allgemeinen auch). Dies ist besonders bedauerlich, da sich teilweise mit vergleichsweise geringen Summen große Effekte für die Open-Access-Transformation der Medienwissenschaft erzielen lassen (wie unten angedeutet wird).

Aus diesen Gründen ist eine Neujustierung gegenwärtiger Open-Access-Förderstrategien dringend notwendig. Hierbei gilt es nicht nur, das Verhältnis zwischen APCs und BPCs ausgeglichener zu gestalten und Sinn und Zweck der DEAL-Verträge, die letztlich Verlagsoligopole privilegieren, zu hinterfragen, sondern auch Förderinstrumente neu zu schaffen. In der Medienwissenschaft existiert mittlerweile eine aktive und durchaus nicht kleine scholar-led-Community, die primär Diamond Open Access betreibt. Nach Policies entspricht dies den Idealvorstellungen der Forschungsförderung und Wissenschaftspolitik, jedoch existieren keine Förderinstrumente, die diese Forscher:innen in geeigneter Weise unterstützen. Bei der redaktionellen Betreuung dieser Zeitschriften, um ein Beispiel zu wählen, spielen oftmals studentische Mitarbeiter*innen eine große Rolle, es gibt aber keine nachhaltige und verlässliche Fördermöglichkeit, die einen langfristigen Betrieb einer solchen Zeitschrift ermöglicht. Drei-Jahres-Förderungen sind nicht langfristig und verlässlich und Periodika, die aufgrund fehlender dauerhafter Finanzierung wieder verschwinden, sind nicht nachhaltig. Dies ist umso verwunderlicher, wenn man die Summen, die solche Projekte zur Finanzierung benötigen, mit den Ausgaben für APCs vergleicht. Dennoch ist es aber immer noch einfacher, tausende Euro APC für einen einzigen Artikel zu bekommen, anstatt die gleiche Summe für eine*n studentische*n Mitarbeiter*in, die den redaktionellen Betrieb einer Diamond-Open-Access-Zeitschrift maßgeblich mitträgt.

Dies ist nur ein Beispiel, das illustrieren soll, wie neue Förderinstrumente nicht nur fachlich passgenauer, sondern auch effizienter (und in der Regel auch kostengünstiger) sein können. Neujustierungen könnten zudem eine Evaluation bestehender neuerer Ansätze umfassen. So können konsortiale Finanzierungsmöglichkeiten vielversprechend sein, um dergestalt scholar-led Diamond-Open-Access-Publikationsprojekte zu unterstützen oder es können Initiativen mit Modellcharakter wie COPIM in den Fokus gerückt werden, die versuchen, wissenschaftsgetriebenes Publizieren neu zu denken. In jedem Fall ist ein diverses, faires, nachhaltiges und bedarfsgerechtes wissenschaftsgetriebenes Publikationssystem aber in unser aller Sinne und somit ein Ziel, für das wir (über-)fachlich alle zusammenarbeiten sollten.
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<item><title>KI verändert die Forschungswelt - Was bedeutet das für Open Access?</title><link>https://open-access.network/blog/ki-veraendert-die-forschungswelt-was-bedeutet-das-fuer-open-access</link><comments>https://open-access.network/blog/ki-veraendert-die-forschungswelt-was-bedeutet-das-fuer-open-access#comments</comments><pubDate>Wed, 17 Apr 2024 13:07:00 +0200</pubDate><category>Künstliche Intelligenz</category><category>Urheberrecht</category><dc:creator>Carolin Becklas</dc:creator><dc:creator>Linda Martin</dc:creator><dc:creator>Helene Strauss</dc:creator><guid>https://open-access.network/blog/ki-veraendert-die-forschungswelt-was-bedeutet-das-fuer-open-access</guid><description>Welche Bedeutung haben die Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz für Open Access und Open Research1? Mit einer Reihe von Blogposts möchte das Projekt open-access.network jüngst aufkommenden Fragestellungen und Diskussionen rund um die Beziehung zwischen den Themenfeldern nachkommen. Den Auftakt bildet ein Blogpost, der eine allgemeine Einordnung vornimmt und Raum für Fragestellungen aus der Community eröffnet.
Worum geht es?

Als Künstliche Intelligenz (KI) werden Algorithmen bezeichnet, die in der Lage sind, menschenähnliches Denken und Lernen nachzubilden. Es umfasst u.a. Machine Learning (Datenerkennung und -sortierung auf Basis von wiederholter Dateneingabe) oder neuronale Netze (Datenerkennung und -sortierung auf Basis von Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Datenbanken). Gegenwärtig wird KI u.a. zur Bilderkennung und -erstellung, Spracherkennung, Texterstellung und -optimierung, zur Erkennung von Mustern und zur Prozessoptimierung genutzt (vgl. Fraunhofer-Institut für Kognitive Systeme, 2024).

    Wo Open Access durch den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information die Chancen auf Bildungsgerechtigkeit erhöht, leistet auch die Nutzung von KI einen wichtigen Beitrag zu dieser Entwicklung. So können Sprachbarrieren abgebaut und Informationen außerhalb des eigenen Bildungssystems leichter zugänglich gemacht werden (vgl. Kasneci, 2023). 

Open Access und KI-Tools in der Forschung

Auch in der Wissenschaft finden viele KI-Tools Anwendung. Doch welche Berührungspunkte hat KI mit Open Access (OA) (dem freien Zugang zu wissenschaftlicher Information im Internet)?

Wir können hier einerseits auf KI-Tools blicken, die im Publikationsprozess eine Rolle spielen und andererseits auf Tools, die Zugangsbarrieren in der Wissenschaft senken. KI-Werkzeuge helfen u.a. bei der Formulierung von Texten oder bei der Suche nach geeigneten Reviewer*innen. Außerdem können sie genutzt werden, um die Barrierefreiheit von wissenschaftlichen Publikationen zu verbessern, indem sie z.B. automatische Übersetzungen anfertigen, Text in gesprochene Sprache überführen, Bilder beschreiben oder automatisch Untertitel für Videos generieren. Dadurch können Menschen unabhängig von spezifischen Voraussetzungen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen erhalten. Auch Wissenschaftler*innen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, können von KI-Werkzeugen profitieren: Tools, die auf Large-Language-Modellen (LLM) beruhen, helfen ihnen bei der Übersetzung oder Generierung ihrer wissenschaftlichen Texte.

Durch die beschriebenen KI-Anwendungen haben Wissenschaftler*innen so (vermeintlich) mehr Zeit für die Recherche, die Planung und Durchführung von Forschungsprojekten oder die Lehre (vgl. Staiman, 2023). Wo Open Access durch den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information die Chancen auf Bildungsgerechtigkeit erhöht, leistet auch die Nutzung von KI einen wichtigen Beitrag zu dieser Entwicklung. So können Sprachbarrieren abgebaut und Informationen außerhalb des eigenen Bildungssystems leichter zugänglich gemacht werden (vgl. Kasneci, 2023). Jedoch seien an dieser Stelle bereits zwei Einschränkungen bei der Nutzung von KI am Beispiel von ChatGPT verwiesen: Der Einsatz des Tools hängt von der Qualität der formulierten Prompts (Anweisungen/Fragestellungen) ab. Eine immer stärkere Schärfung der Fragestellung ist wichtig und bedarf einiger Übung. Darüber hinaus unterscheiden sich die verschiedenen Versionen der Software in der Größe des hinterlegten Datensatzes und der Genauigkeit der Ausgaben. Die Version 4.0 umfasst einen größeren Datensatz, ist aber in der Pro-Variante kostenpflichtig. Es besteht die Gefahr, dass die Höhe des Einkommens und die Qualität der Antworten voneinander abhängen und damit eine Form der Ungleichheit erzeugt wird.

    Open-Access-Publikationen sorgen nicht nur für eine rechtliche Absicherung der Autor*innen bei der Nachnutzung der Inhalte, sondern leisten viel mehr: Denn (noch) ist es mit Hilfe von Algorithmen schwierig, komplexe wissenschaftliche Werke zu schreiben. So werden Verweise durch die KI teilweise &quot;halluziniert&quot;.

Urheberrecht und KI

Ein viel diskutierter Aspekt von KI ist die Frage, unter welchen rechtlichen Bedingungen Publikationen für das Trainieren von LLMs genutzt werden dürfen und ob es unterschiedliche Regelungen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke gibt bzw. geben sollte (vgl. Brehm, 2022).
Mit Blick auf das Urheberrecht bedarf es weiterer Regulierungen und Schärfungen der Gesetzgebungen, um bestehende Grauzonen zu verringern. Einer Ansicht nach wird das sog. Crawlen (Durchforsten und Lesen) von Daten, die frei verfügbar im Netz vorhanden sind, durch die urheberrechtlichen Schrankenregelungen zum Text und Data Mining (§§ 60d und 44b UrhG) erlaubt (vgl. Rack, 2024). Künftig sollen Anbietende von KI-Diensten, die mit großen Datenmengen trainiert werden, laut EU-Gesetz angehalten werden, die zu Trainingszwecken genutzten Daten offenzulegen (vgl. Baumann, 2024). Bei einer Open-Access-Publikation ist die Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz Standard und damit die Nachnutzung der Inhalte durch die entsprechende Lizenz geregelt.

Open-Access-Publikationen sorgen nicht nur für eine rechtliche Absicherung der Autor*innen bei der Nachnutzung der Inhalte, sondern leisten viel mehr: Denn (noch) ist es mit Hilfe von Algorithmen schwierig, komplexe wissenschaftliche Werke zu schreiben. So werden Verweise durch die KI teilweise &quot;halluziniert&quot;. Das heißt, dass von der KI benannte Quellen teilweise nicht existieren oder ausgegebene Inhalte nicht valide sind (Alkaissi, McFarlane, 2023). Die Verfügbarkeit von Texten in Open Access spielt für die Validierung künstlich generierter Texte und deren Quellen eine sehr wichtige Rolle, da die Verweise und zitierten Texte und Daten öffentlich einsehbar und überprüfbar sind. Dieses hilft, nicht stichhaltige Forschung oder &quot;halluzinierte Texte&quot; zu enttarnen.
KI und jetzt?

KI hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt und in den Arbeitsalltag vieler Einzug gehalten. Fest steht, dass eine Zukunft ohne KI sehr unwahrscheinlich ist. Insofern ist nicht die Frage, ob, sondern wie wir mit den neuen Tools umgehen. Es werden internationale, wissenschaftspolitische Diskussionen über den Umgang mit neuen Entwicklungen geführt (z.B. Manola, 2023).

    Mitarbeiter*innen aus den Bereichen der Infrastruktur (u.a. Bibliotheken) und der Lehre können einen Beitrag zur Verbesserung der Informationskompetenz leisten, indem sie Veranstaltungs- und Informationsformate zur kritischen Auseinandersetzung (Vor-und Nachteile, Umgang usw.) mit den Tools anbieten.

Fragen zur Qualitätssicherung in der Forschung, sowie zu Nutzen und Grenzen von KI für Open Research werden im Rahmen unserer Arbeit relevant bleiben.

Mitarbeiter*innen aus den Bereichen der Infrastruktur (u.a. Bibliotheken) und der Lehre können einen Beitrag zur Verbesserung der Informationskompetenz leisten, indem sie Veranstaltungs- und Informationsformate zur kritischen Auseinandersetzung (Vor-und Nachteile, Umgang usw.) mit den Tools anbieten. Auch Diskurse um die Rolle von KI in der Erstellung und der Verbreitung, aber auch der Erkennung von &quot;halluzinierten&quot; Forschungsergebnissen bzw. durch KI erzeugte Textpublikationen innerhalb der Wissenschaftskommunikation sollte gefördert werden.
Ausblick: Blogpost-Reihe

Dieser Blogpost bildet den Auftakt einer Reihe, die sich in unregelmäßigen Abständen mit den Themenfeldern Künstliche Intelligenz und Open Access bzw. Open Research beschäftigt. Eine Auseinandersetzung mit dem Umgang von ChatGPT und Co. und die Diskussion aufkommender Fragen befähigt dazu, den eigenen Weg im Umgang mit den Entwicklungen zu finden.

Jetzt seid ihr gefragt: Habt ihr Feedback oder Anregungen für künftige Blogposts zu diesem Themenfeld? Wie ist euer Umgang mit KI? Welche Potenziale und Gefahren seht ihr in Bezug auf KI und Open Access/Open Research? Nutzt gern die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag für eine konstruktive Diskussion!

1Definition: Konzepte und Praktiken eines offenen und nachhaltigen Zugangs zu Ergebnissen, Materialien bzw. dem gesamten Forschungsprozess. Open Research ist eng mit der Definition von Open Science in der UNESCO Recommendation on Open Science verbunden. Der Begriff ermöglicht jedoch eine Inklusion geistes- und kulturwissenschaftlicher Praktiken.
Literatur

    Alkaissi, H. &amp; McFarlane, S. I. (2023). Artificial Hallucinations in ChatGPT: Implications in Scientific Writing. Cureus, 15(2), e35179. DOI: 10.7759/cureus.35179
    Baumann, S. (2024). AI-Act: Was die neue KI-Verordnung regelt. https://doi.org/10.59350
    Brehm, E. (2022). Guidelines zum Text und Data Mining für Forschungszwecke in Deutschland. https://doi.org/10.34657/9388
    Fraunhofer-Institut für Kognitive Systeme IKS (2014). Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen. https://www.iks.fraunhofer.de/de/themen/kuenstliche-intelligenz.html
    Kasneci, E. (2023). „ChatGPT kann zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen“. https://www.tum.de/aktuelles/alle-meldungen/pressemitteilungen/details/chatgpt-kann-zu-mehr-bildungsgerechtigkeit-fuehren
    Manola, N. (2023). AI with and for Open Science. https://www.openaire.eu/blogs/ai-with-and-for-open-science
    Rack, F. (2024). Rechtsfragen zur generativen KI. ABI Technik, 44(1), 39–47. https://doi.org/10.1515/abitech-2024-0005
    Staiman, A. (2023). Guest Post - Academic Publishers Are Missing the Point on ChatGPT. The Scholarly Kitchen. https://scholarlykitchen.sspnet.org/2023/03/31/guest-post-academic-publishers-are-missing-the-point-on-chatgpt/

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